Scheidung und Haus auszahlen: Die Frage hat zwei Teile. Der erste ist juristisch und je Land verschieden: Was wird aufgeteilt, nach welchem Schlüssel, zu welchem Stichtag? Der zweite ist rechnerisch und überall gleich: Wert minus Kredit, minus strittige Abschläge, mal Anteil. Wie der Verkehrswert einer Immobilie zustande kommt, steht im Leitfaden Was ist mein Haus wert. Der Beitrag hier setzt dort an, wo der Leitfaden aufhört: bei der Frage, was aus dieser Zahl wird, wenn niemand kauft und einer zahlt.
Warum die Zahl bei der Scheidung schwerer wiegt als beim Verkauf
Beim Verkauf korrigiert der Markt jede Fehleinschätzung: Ein zu hoher Preis findet keinen Käufer, ein zu niedriger wird überboten. Bei der Scheidung kauft niemand. Die Zahl, auf die sich beide einigen oder die das Gericht festsetzt, wird ohne Marktprobe zu Geld: Jeder Euro Wert verschiebt bei hälftiger Teilung fünfzig Cent von einem Konto auf das andere.
Entsprechend klar laufen die Interessen auseinander. Wer bleibt, wünscht sich einen niedrigen Wert und einen hohen Abschlag für Verkaufskosten, die er gar nicht hat; wer auszieht, den Preis eines Bieterwettbewerbs. Beide bringen Zahlen mit, die zu ihrem Wunsch passen: die Schätzung der Bank, den Wert des Maklers, der einen Auftrag möchte, oder den Kaufpreis von damals. Keine davon ist der Verkehrswert.
Was das österreichische Ehegesetz aufteilt und wie das Gericht entscheidet
Das Ehegesetz teilt bei der Scheidung nicht das gesamte Vermögen, sondern das eheliche Gebrauchsvermögen, zu dem ausdrücklich Hausrat und Ehewohnung zählen, sowie die ehelichen Ersparnisse; Schulden, die mit diesen Sachen in einem inneren Zusammenhang stehen, sind in Anschlag zu bringen1. Alles andere bleibt, wem es gehört. Eingebrachtes, Geerbtes und Geschenktes unterliegt der Aufteilung nicht, mit einer Ausnahme für die Ehewohnung: Sie wird trotz solcher Herkunft einbezogen, sofern die Ehegatten das vereinbart haben, sofern der andere sie zur Deckung seines Lebensbedarfs weiter braucht oder sofern ein gemeinsames Kind sie in berücksichtigungswürdiger Weise benötigt1.
Der Schlüssel ist keine Quote, sondern die Billigkeit. Das Gericht gewichtet den Beitrag jedes Ehegatten, wobei auch Unterhalt, Mitwirkung im Erwerb, Haushaltsführung sowie Pflege und Erziehung der Kinder zählen, und es soll so aufteilen, dass sich die Lebensbereiche der Geschiedenen künftig möglichst wenig berühren1.
Für das Haus kann das Gericht die Übertragung des Eigentums an der Ehewohnung oder ein Wohnrecht anordnen, Liegenschaftseigentum aber nur dann übertragen, wenn eine billige Regelung anders nicht erzielbar ist1. Reicht die Zuweisung von Sachen nicht, erlegt es einem Ehegatten eine billige Ausgleichszahlung auf1. Zwei Formalien entscheiden über viel Geld: Wer den Aufteilungsanspruch nicht innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der Scheidung vertraglich oder im Vergleich anerkennen lässt oder bei Gericht einbringt, verliert ihn1, und Vorausvereinbarungen über Ehewohnung oder Ersparnisse brauchen die Form des Notariatsakts1. Einen gesetzlichen Bewertungsstichtag gibt es nicht; im Verfahren setzt ihn das Gericht fest5, bei einer Einigung schreiben ihn die Ehegatten in den Vergleich.
Zugewinnausgleich in Deutschland: Stichtag, Hälfte des Überschusses, Ehewohnung nach § 1568a BGB
In der Zugewinngemeinschaft wird das Haus nicht geteilt, sondern gerechnet. Übersteigt der Zugewinn des einen Ehegatten den des anderen, steht dem anderen die Hälfte des Überschusses als Ausgleichsforderung zu, begrenzt durch das Vermögen, das nach Abzug der Verbindlichkeiten vorhanden ist2. Ein Haus im Alleineigentum bleibt Eigentum; sein Wertzuwachs während der Ehe wandert aber in den Zugewinn und damit zur Hälfte in die Forderung des anderen.
Der Stichtag ist gesetzlich fixiert: Bei der Scheidung tritt für Berechnung des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags an die Stelle der Beendigung des Güterstands3, also der Tag der Zustellung. Wer den Antrag stellt, friert den Wert ein: Steigt das Haus danach, gehört der Zuwachs dem Eigentümer allein; fällt es, trägt er den Verlust.
Wer in der Wohnung bleibt, regelt § 1568a BGB unabhängig davon, wem sie gehört. Ein Ehegatte kann die Überlassung verlangen, wenn er mit Blick auf die im Haushalt lebenden Kinder und die Lebensverhältnisse stärker auf sie angewiesen ist; gehört das Grundstück dem anderen allein oder gemeinsam mit einem Dritten, nur zur Vermeidung einer unbilligen Härte6. Besteht kein Mietverhältnis, kann jede Seite die Begründung eines Mietverhältnisses zu ortsüblichen Bedingungen verlangen; der Anspruch erlischt ein Jahr nach Rechtskraft der Scheidung, wenn er nicht rechtshängig gemacht wurde6.
Errungenschaftsbeteiligung in der Schweiz: zwei Stichtage, Verkehrswert, Familienwohnung
Der ordentliche Güterstand umfasst die Errungenschaft und das Eigengut jedes Ehegatten4. Bei der Scheidung wird die Auflösung des Güterstands auf den Tag zurückbezogen, an dem das Begehren eingereicht wurde; was an diesem Tag Errungenschaft ist, wird geteilt4. Bewertet wird später: Die Vermögensgegenstände sind zum Verkehrswert einzusetzen, maßgebend ist der Zeitpunkt der Auseinandersetzung4. Bestand und Wert haben also zwei Stichtage. Jedem Ehegatten steht die Hälfte des Vorschlags des anderen zu, die Forderungen werden verrechnet4.
Zwei Sonderregeln betreffen das Haus. Steht es im Miteigentum und weist ein Ehegatte ein überwiegendes Interesse nach, kann er die ungeteilte Zuweisung gegen Entschädigung des anderen verlangen4; das ist der gesetzliche Weg zur Übernahme. Gehört die Wohnung der Familie einem Ehegatten allein, kann das Gericht dem anderen, der wegen der Kinder oder aus anderen wichtigen Gründen auf sie angewiesen ist, gegen Entschädigung oder unter Anrechnung auf Unterhaltsbeiträge ein befristetes Wohnrecht einräumen4.
Welcher Wert gilt: Verkehrswert, Bankwert oder alter Kaufpreis?
| Wert | Wer ihn ermittelt | Wofür er gemacht ist | Als Aufteilungsbasis |
|---|---|---|---|
| Verkehrswert | Sachverständiger, ersatzweise eine gemeinsam anerkannte Wertspanne | Der Preis, der bei einer Veräußerung im redlichen Geschäftsverkehr üblicherweise zu erzielen ist; besondere Vorliebe bleibt außer Betracht5 | Ja, in allen drei Ländern54 |
| Beleihungs- oder Bankwert | Die Bank für ihre Kreditentscheidung | Der Wert, der unabhängig von vorübergehenden Schwankungen und ohne spekulative Elemente während der ganzen Kreditdauer erzielbar ist, vorsichtig bewertet7 | Nein; er liegt planmäßig unter dem Marktwert |
| Kaufpreis von damals | Der Kaufvertrag | Was das Haus einmal gekostet hat | Nein; nur als Beleg für Eigenbeiträge und Anfangsvermögen |
Die deutsche Beleihungswertermittlungsverordnung definiert den Bankwert so, dass konjunkturelle Spitzen herausgerechnet und nur nachhaltige Merkmale berücksichtigt werden7; dieselbe Vorsicht wendet jede Bank an, die einen Kredit absichert. Für die Bank ist das richtig, für die Aufteilung falsch: Wer den Bankwert akzeptiert, verschenkt den Teil des Marktwerts, den die Bank bewusst weglässt. Wie die Stichtage bei Erbschaft, Scheidung und Umschuldung zusammenhängen, zeigt der Beitrag zur Immobilienbewertung bei Erbschaft und Scheidung.
Wie beide zu einem neutralen Wert kommen: gemeinsame Datenbasis, ein Sachverständiger, zwei Gutachten, Gericht
Der teuerste Weg ist der häufigste: Jeder bestellt einen eigenen Sachverständigen, die beiden Gutachten liegen weit auseinander, und das Gericht bestellt einen dritten. Die vier Wege haben eine sinnvolle Reihenfolge.
- Gemeinsame Datenbasis zuerst. Bevor ein Honorar fließt, sollten beide dieselben Vergleichskäufe, denselben Preisindex und dieselbe Spanne kennen. Ein Bericht mit offengelegten Quellen, den beide für dieselbe Adresse abrufen, ist die günstigste Form; die kostenlose Vorschau für die betroffene Adresse zeigt, was er enthält. Oft endet der Streit über den Wert hier.
- Ein gemeinsamer Sachverständiger. Beide beauftragen einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Immobiliensachverständigen, einigen sich vorab auf Stichtag und Unterlagen und teilen das Honorar. Sein Gutachten nennt Zweck und Stichtag, den Tag der Besichtigung, die Unterlagen und den Befund und begründet das Verfahren; beim Vergleichswertverfahren sind die herangezogenen Kaufpreise und jeder Zu- oder Abschlag offenzulegen5.
- Zwei Gutachten. Legitim, wenn eine Seite dem gemeinsamen Sachverständigen nicht traut; kostet doppelt und endet oft bei einem Mittelwert, den man auch ohne Gutachten hätte vereinbaren können.
- Der Gerichtssachverständige. Im streitigen Verfahren zieht das Gericht einen gerichtlich beeideten Sachverständigen bei, setzt den Stichtag fest und ordnet die schriftliche Erstattung an5. Wer hier landet, hat die drei günstigeren Stufen ausgelassen.
Mediation ersetzt keinen dieser Wege, sie ordnet sie: Beide meinen dieselbe Zahl, wenn sie „der Wert“ sagen, und Abschläge, Eigenbeiträge und Stichtag werden getrennt verhandelt.
Haus auszahlen bei der Scheidung in vier Schritten: Wert minus Kredit minus Abschläge, Ausgleichszahlung
Schritt 1: Nettowert. Verkehrswert minus den offenen Kredit, der mit dem Haus zusammenhängt; in Österreich sind solche Schulden ausdrücklich in Anschlag zu bringen1, in Deutschland begrenzt das nach Abzug der Verbindlichkeiten vorhandene Vermögen die Ausgleichsforderung2. Ein Konsumkredit, der nie ins Haus geflossen ist, gehört nicht in diese Zeile.
Schritt 2: Verkaufskostenabschlag. Wer übernimmt, verlangt oft, vom Wert die Kosten eines fiktiven Verkaufs abzuziehen: Maklerprovision, Vertragserrichtung, allenfalls Steuer. Die Gegenseite hält dagegen, dass nicht verkauft wird und die Kosten frühestens Jahre später bei einem anderen Wert anfallen. Weder Ehegesetz noch BGB schreiben einen Abschlag vor; er ist Verhandlungssache. Welche Kosten ein echter Verkauf auslösen würde, listet der Beitrag über Verkaufskosten und Nettoerlös beim Hausverkauf.
Schritt 3: Eigenbeiträge. Geld aus Erbschaft, Schenkung oder vorehelichem Vermögen, das nachweislich ins Haus geflossen ist, wird in Österreich als Beitrag bei der Billigkeitsentscheidung gewichtet1, mindert in Deutschland als Anfangsvermögen den Zugewinn2 und bleibt in der Schweiz als Eigengut ungeteilt4.
Schritt 4: Anteil und Ausgleichszahlung. Vom bereinigten Nettowert erhält der ausziehende Ehegatte seinen Anteil: in Österreich den nach Billigkeit bestimmten, meist die Hälfte1, in Deutschland die Hälfte des Überschusses2, in der Schweiz die Hälfte des Vorschlags4. Finanziert wird das meist über die Aufstockung des Kredits, und die Bank prüft, ob der Übernehmende Kredit plus Ausgleichszahlung allein tragen kann. In Österreich kann das Gericht auf Antrag gegenüber dem Gläubiger aussprechen, dass der übernehmende Ehegatte Hauptschuldner und der andere nur noch Ausfallsbürge wird; auch dieser Antrag muss binnen der Jahresfrist gestellt werden1.
Übernahme, Verkauf oder Teilungsversteigerung: Wege und Nebenkosten
Übernahme durch einen Ehegatten. In Österreich löst die Übertragung des Hälfteanteils Grunderwerbsteuer aus, aber begünstigt: Der geschiedene Ehegatte gehört zum Familienverband des § 26a GGG, der Übertragungen im Zusammenhang mit der Auflösung der Ehe ausdrücklich erfasst8; solche Erwerbe gelten als unentgeltlich und werden vom Grundstückswert im Stufentarif besteuert, der bis 250.000 Euro 0,5 % beträgt, für den Teil bis 400.000 Euro 2 % und darüber 3,5 %9. Dazu kommt die gerichtliche Eintragungsgebühr von 1,1 %, im Familienverband bemessen vom dreifachen Einheitswert, höchstens 30 % des Werts8. In Deutschland ist der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung von der Grunderwerbsteuer ausgenommen10. In der Schweiz wird die Grundstückgewinnsteuer bei bestimmten Eigentumswechseln unter Ehegatten bis zur nächsten steuerbaren Handänderung aufgeschoben, und mehrere Kantone, etwa Bern und Luzern, befreien die güterrechtliche Auseinandersetzung auch von der Handänderungssteuer, die sonst meist 10 bis 33 Promille beträgt11.
Verkauf an Dritte. Wenn keiner den Kredit allein tragen kann oder will, liefert der Markt den Wert, die Verkaufskosten sind echt statt fiktiv, und geteilt wird der Erlös nach Tilgung. Der Nachteil ist der Zeitdruck: Wer unter Trennungsstress verkauft, sollte die Spanne kennen, bevor Ex-Partner oder Makler den ersten Angebotspreis nennen.
Teilungsversteigerung und Teilungsklage. Der letzte Weg bei gemeinsamem Eigentum: in Deutschland die Teilungsversteigerung, in Österreich die Teilungsklage mit gerichtlicher Feilbietung. Beide erzielen regelmäßig weniger als ein freihändiger Verkauf, dauern lang und kosten beide Seiten Gebühren; das österreichische Gericht überträgt Liegenschaftseigentum ohnehin nur, wenn eine billige Regelung anders nicht erzielbar ist1.
Ein Haus in Linz-Land mit 520.000 Euro Wert und 180.000 Euro Kredit: drei Varianten
Ein Beispiel mit erfundenem Paar und realen Bezirksdaten. Ein Einfamilienhaus mit 130 m² Wohnfläche im Bezirk Linz-Land, Baujahr 1998, durchschnittlich großes Grundstück, beide je zur Hälfte im Grundbuch, offener Wohnbaukredit 180.000 Euro, zwei Kinder, die Mutter will bleiben.
Der Wert. Statistik Austria weist für Linz-Land bei Häusern der Kategorie B (durchschnittliche Grundstücke), Bauperiode ab 1991, Wohnfläche 110 bis 150 m², einen Durchschnitt von 4.014 Euro je m² aus, gerechnet aus den Kaufverträgen privater Haushalte 2021 bis 2025 auf dem Preisniveau 202512. Mal 130 m² sind das rund 522.000 Euro; der Median für Wohnhäuser in ganz Oberösterreich liegt mit 2.905 Euro je m² deutlich darunter12, was zu Baujahr und Speckgürtel passt. Das Paar einigt sich nach Durchsicht der Vergleichskäufe auf 520.000 Euro.
| Posten | Rechnung (Beispiel) | Ergebnis |
|---|---|---|
| Verkehrswert, gemeinsam anerkannt | 130 m² × 4.014 €/m²12, gerundet | 520.000 € |
| Offener Kredit | mit dem Haus im inneren Zusammenhang1 | −180.000 € |
| Nettowert | 520.000 − 180.000 | 340.000 € |
| Variante A: hälftig ohne Abschlag | 340.000 ÷ 2 | Ausgleichszahlung 170.000 € |
| Variante B: mit angenommenem Verkaufskostenabschlag von 4 % des Verkehrswerts | 4 % von 520.000 = 20.800; (340.000 − 20.800) ÷ 2 | Ausgleichszahlung 159.600 € |
| Variante C: wie A, aber 60.000 € nachgewiesene Erbschaft der Übernehmerin im Hausbau | (340.000 − 60.000) ÷ 2 | Ausgleichszahlung 140.000 € |
| Grunderwerbsteuer der Übernehmerin auf den Hälfteanteil | angenommener Grundstückswert 190.000 € × 0,5 %9 | 950 € |
| Eintragungsgebühr | 1,1 % vom dreifachen Einheitswert, höchstens 30 % des Werts8 | niedriger dreistelliger Betrag |
Drei Beobachtungen. Zwischen Variante A und C liegen 30.000 Euro, und der einzige Unterschied ist ein Kontoauszug aus 1998: Der Nachweis von Eigenbeiträgen ist bares Geld. Der Abschlag von 4 % ist eine Annahme für das Beispiel; ob er angesetzt wird, entscheidet die Verhandlung. Und die Nebenkosten der Übernahme sind klein gegen die Ausgleichszahlung; das eigentliche Hindernis ist die Bank, die den Kredit von 180.000 auf 320.000 bis 350.000 Euro aufstocken und die Übernehmerin allein tragfähig finden muss.
Der CheckValue-Bericht vor dem ersten Gutachten: eine Spanne mit Quellen für beide Seiten
Für getrennte Paare ist die Zahl selten das Problem; das Problem ist, dass jede Seite eine andere mitbringt. Drei Teile des Berichts setzen dort an. Die Wertspanne mit den Vergleichskäufen, auf denen sie beruht, ist die gemeinsame Ausgangsbasis für Schritt 1 der Rechnung: keine Punktzahl, die eine Seite verteidigt, sondern eine Bandbreite mit den Kaufverträgen dahinter. Der Abschnitt zu Verkaufskosten und Nettoerlös liefert die Zahlen für die Verhandlung über den Abschlag in Schritt 2. Und weil dieselbe Adresse mit denselben Angaben in zwei getrennten Rechenläufen denselben Wert ergibt, landen beide Ehegatten bei derselben Zahl, auch wenn jeder den Bericht für sich abruft; das PDF lässt sich per Link an Anwalt oder Mediatorin weitergeben.
Was der Bericht nicht ist: ein Bewertungsgutachten. Niemand besichtigt das Haus, und vor Gericht zählt das Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen mit Stichtag, Befund und begründetem Verfahren5. Der Bericht bewertet auf heute; auf den Stichtag der Zustellung oder der Auseinandersetzung rechnet der Sachverständige zurück. Sitzen Miterben statt Ehegatten am Tisch, gelten eigene Regeln, nachzulesen im Beitrag zur Bewertung einer geerbten Immobilie; wer den Steuerwert im Bescheid mit dem Marktwert verwechselt, findet die Auflösung im Beitrag zu Einheitswert und Verkehrswert.
Bei Trennungen habe ich immer wieder erlebt, dass beide Seiten mit einer Zahl kamen, die ein Bekannter, ein Makler oder die Bank genannt hatte, und keiner von beiden hatte einen einzigen Kaufvertrag aus der Nachbarschaft gesehen. Sobald dieselben Vergleichskäufe auf dem Tisch lagen, wurde aus dem Streit über den Wert eine Verhandlung über den Abschlag, und die ließ sich führen.
Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Aufteilung des Hauses hängt von Ehevertrag, Kindern, Kreditverträgen und dem Verhalten beider Seiten im Verfahren ab; die zitierten Bestimmungen tragen ihr Jahr, die aktuelle Fassung steht in der Quelle. Klären Sie mit Anwältin oder Notar die Fristen, mit dem Steuerberater die Grunderwerbsteuer und eine allfällige Immobilienertragsteuer bei einem späteren Verkauf, und mit der Bank, ob Kredit samt Ausgleichszahlung tragbar ist, bevor Sie über den Wert verhandeln.
Häufige Fragen
Wie berechne ich die Auszahlung für das Haus bei der Scheidung?
Sie gehen vom Verkehrswert aus, ziehen den offenen Kredit ab und erhalten den Nettowert des Hauses. Davon steht dem ausziehenden Partner sein Anteil zu: in Österreich der Anteil, den das Gericht nach Billigkeit für angemessen hält, in Deutschland fließt der Wert in den Zugewinnausgleich ein, in der Schweiz gehört jedem die Hälfte des Vorschlags. Ein Abschlag für künftige Verkaufskosten und nachgewiesene Eigenbeiträge sind Verhandlungsthemen, die Sie vor dem ersten Termin durchrechnen sollten.
Wer bekommt das Haus bei der Scheidung?
Das Gesetz kennt keinen Automatismus. In Österreich kann das Gericht die Ehewohnung nur dann einem Ehegatten übertragen, wenn sich eine billige Regelung nicht anders erzielen lässt, und es achtet dabei auf das Wohl der Kinder und darauf, dass sich die Lebensbereiche künftig wenig berühren. In Deutschland kann ein Ehegatte die Überlassung verlangen, wenn er stärker auf die Wohnung angewiesen ist; gehört sie dem anderen allein, nur zur Vermeidung einer unbilligen Härte. Praktisch entscheidet meist, wer den Kredit tragen und den anderen auszahlen kann.
Welcher Wert gilt: Verkehrswert, Bankwert oder Kaufpreis?
Für die Aufteilung zählt der Verkehrswert, also der Preis, der im redlichen Geschäftsverkehr üblicherweise zu erzielen wäre. Der Wert der Bank ist ein Beleihungswert, der vorsichtig und ohne konjunkturelle Spitzen angesetzt wird und deshalb planmäßig unter dem Marktwert liegt; wer ihn als Basis akzeptiert, verschenkt Geld. Der alte Kaufpreis sagt nur, was das Haus einmal gekostet hat, und dient höchstens als Beleg für Eigenbeiträge.
Welcher Stichtag gilt für die Bewertung?
In Deutschland ist es der Tag, an dem der Scheidungsantrag rechtshängig wird, also seine Zustellung. In der Schweiz wird der Bestand der Errungenschaft auf den Tag der Einreichung des Scheidungsbegehrens bezogen, bewertet wird aber zum Verkehrswert im Zeitpunkt der Auseinandersetzung. Das österreichische Ehegesetz nennt keinen festen Tag; im Verfahren setzt das Gericht den Stichtag fest, bei einer Einigung legen ihn die Ehegatten selbst fest und sollten ihn schriftlich fixieren.
Wer zahlt das Gutachten bei der Scheidung?
Wer ein Privatgutachten bestellt, bezahlt es selbst, und der andere ist nicht daran gebunden. Beauftragen beide gemeinsam einen Sachverständigen, teilen sie das Honorar üblicherweise und einigen sich vorab auf Stichtag, Unterlagen und Besichtigungstermin. Im gerichtlichen Aufteilungsverfahren bestellt das Gericht den Sachverständigen und entscheidet über die Kostentragung. Der günstigste Weg ist, mit derselben Datenbasis in die erste Verhandlung zu gehen, sodass ein Gutachten nur den Rest klären muss.
Was passiert, wenn das Haus nur einem gehört?
In Österreich fällt eine eingebrachte, geerbte oder geschenkte Ehewohnung nur dann in die Aufteilung, wenn die Ehegatten das so vereinbart haben, wenn der andere Ehegatte die Wohnung zur Deckung seines Lebensbedarfs weiter braucht oder wenn ein gemeinsames Kind sie in berücksichtigungswürdiger Weise benötigt. In Deutschland bleibt das Haus im Eigentum, sein Wertzuwachs während der Ehe fließt aber in den Zugewinn ein. In der Schweiz zählt es je nach Herkunft zum Eigengut oder zur Errungenschaft.
Fällt beim Auszahlen Grunderwerbsteuer an?
In Österreich ja: Die Übertragung des Hälfteanteils an den geschiedenen Ehegatten zählt zum begünstigten Familienverband, gilt damit als unentgeltlich und wird vom Grundstückswert im Stufentarif besteuert, der bis 250.000 Euro bei 0,5 Prozent beginnt; dazu kommt die Eintragungsgebühr im Grundbuch. In Deutschland ist der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung von der Grunderwerbsteuer ausgenommen. In der Schweiz entscheidet der Kanton über Handänderungssteuer und Aufschub der Grundstückgewinnsteuer.
Reicht ein CheckValue-Bericht als Grundlage für die Einigung?
Als gemeinsame Ausgangsbasis ja, als Beweismittel vor Gericht nein. Der Bericht liefert eine Wertspanne mit den Vergleichskäufen, dem amtlichen Preisindex und den Verkaufskosten für die Adresse, und beide Ehegatten erhalten für dieselben Angaben dasselbe Ergebnis. Verlangt das Gericht oder eine Bank ein Bewertungsgutachten nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz, ersetzt der Bericht es nicht; er hilft, den Sachverständigen gemeinsam zu beauftragen statt zwei Gutachten zu bezahlen.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Zahlen und Regeln tragen das Jahr ihrer Veröffentlichung; die aktuelle Fassung finden Sie in der zitierten Quelle.
Quellen
- 1lawEhegesetz (EheG), §§ 81 bis 98: Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen ErsparnisseRIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026§ 81 Gebrauchsvermögen samt Ehewohnung und Ersparnisse, Schulden im inneren Zusammenhang; § 82 Ausnahmen für Eingebrachtes, Geerbtes, Geschenktes und die Einbeziehung der Ehewohnung; § 83 Billigkeit und Beiträge einschließlich Haushaltsführung; § 84 Lebensbereiche; § 85 Gericht auf Antrag; § 87 und § 90 Übertragung der Ehewohnung nur, wenn eine billige Regelung anders nicht erzielbar ist; § 94 Ausgleichszahlung mit Stundung oder Raten; § 95 Erlöschen ein Jahr nach Rechtskraft; § 97 Notariatsakt für Vorausvereinbarungen; § 98 Hauptschuldner und Ausfallsbürge bei gemeinsamen Krediten.ris.bka.gv.at ↗
- 2law§ 1378 BGB: AusgleichsforderungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026Übersteigt der Zugewinn des einen Ehegatten den des anderen, steht dem anderen die Hälfte des Überschusses als Ausgleichsforderung zu; die Forderung ist durch das nach Abzug der Verbindlichkeiten vorhandene Vermögen begrenzt; Vereinbarungen während des Scheidungsverfahrens bedürfen der notariellen Beurkundung.gesetze-im-internet.de ↗
- 3law§ 1384 BGB: Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei ScheidungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026Bei Scheidung tritt für die Berechnung des Zugewinns und die Höhe der Ausgleichsforderung der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags an die Stelle der Beendigung des Güterstands.gesetze-im-internet.de ↗
- 4lawSchweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 121, 196, 204, 205, 211, 214 und 215Fedlex, Bundeskanzlei der Schweizerischen Eidgenossenschaft · 2026Art. 196 Errungenschaft und Eigengut; Art. 204 Abs. 2 Rückbezug der Auflösung des Güterstands auf den Tag der Einreichung des Begehrens; Art. 205 Abs. 2 ungeteilte Zuweisung eines Miteigentumsanteils bei überwiegendem Interesse gegen Entschädigung; Art. 211 Verkehrswert; Art. 214 Abs. 1 Zeitpunkt der Auseinandersetzung; Art. 215 Abs. 1 Hälfte des Vorschlags; Art. 121 Abs. 3 befristetes Wohnrecht an der Wohnung der Familie.fedlex.admin.ch ↗
- 5lawLiegenschaftsbewertungsgesetz (LBG), Bundesrecht konsolidiertRIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026§ 2 Verkehrswert als der im redlichen Geschäftsverkehr üblicherweise erzielbare Preis ohne besondere Vorliebe; § 4 Vergleichswertverfahren mit Zu- und Abschlägen; § 8 gerichtlich beeideter Sachverständiger und Festsetzung des Stichtags durch das Gericht; § 9 Inhalt des Bewertungsgutachtens (Zweck, Stichtag, Besichtigung, Befund, Verfahren).ris.bka.gv.at ↗
- 6law§ 1568a BGB: EhewohnungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026Anspruch auf Überlassung der Ehewohnung bei stärkerer Angewiesenheit; gehört das Grundstück einem Ehegatten allein, nur zur Vermeidung einer unbilligen Härte; Begründung eines Mietverhältnisses zu ortsüblichen Bedingungen; Erlöschen ein Jahr nach Rechtskraft der Scheidung.gesetze-im-internet.de ↗
- 7law§ 3 BelWertV: Grundsatz der BeleihungswertermittlungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026Der Beleihungswert ist der Wert, der unabhängig von vorübergehenden Wertschwankungen und unter Ausschaltung spekulativer Elemente während der gesamten Dauer der Beleihung voraussichtlich erzielt werden kann; vorsichtige Bewertung anhand nachhaltiger Merkmale.gesetze-im-internet.de ↗
- 8lawGerichtsgebührengesetz (GGG), § 26a und Tarifpost 9RIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026§ 26a Abs. 1 Z 1: Bei Übertragung einer Liegenschaft an den Ehegatten während aufrechter Ehe oder im Zusammenhang mit der Auflösung der Ehe wird die Eintragungsgebühr vom dreifachen Einheitswert, höchstens 30 % des Werts des einzutragenden Rechts, bemessen; Tarifpost 9 lit. b Z 1: Eintragungsgebühr 1,1 % vom Wert des Rechtes.ris.bka.gv.at ↗
- 9lawGrunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG), Bundesrecht konsolidiertRIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026§ 7 Abs. 1 Z 1 lit. c: Erwerbe unter Lebenden durch den Personenkreis des § 26a Abs. 1 Z 1 GGG gelten als unentgeltlich; § 4: bei diesen Erwerben ist die Steuer vom Grundstückswert zu berechnen; § 7 Abs. 1 Z 2 lit. a: Stufentarif 0,5 % für die ersten 250.000 Euro, 2 % für die nächsten 150.000 Euro, 3,5 % darüber.ris.bka.gv.at ↗
- 10law§ 3 GrEStG: Allgemeine Ausnahmen von der BesteuerungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026Nr. 4: Grundstückserwerb durch den Ehegatten des Veräußerers; Nr. 5: Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung ist von der Grunderwerbsteuer ausgenommen.gesetze-im-internet.de ↗
- 11officialDossier Steuerinformationen: Besteuerung der Grundstückgewinne (Stand 1. Januar 2024) und Handänderungssteuer (Stand 1. Januar 2022)Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), Schweizerische Steuerkonferenz · 2024Die Grundstückgewinnsteuer wird nach Art. 12 Abs. 3 StHG bei gewissen Eigentumswechseln unter Ehegatten bis zur nächsten steuerbaren Handänderung aufgeschoben; die Handänderungssteuer erheben Kantone und Gemeinden mit Sätzen meist zwischen 10 und 33 Promille, und mehrere Kantone, etwa Bern und Luzern, befreien Handänderungen im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung.estv.admin.ch ↗
- 12statisticsImmobilien-Durchschnittspreise 2025: Häuserpreise nach Bezirken, Grundstücksgröße, Wohnfläche und BauperiodeStatistik Austria · 2026Geometrische Mittel der Kaufpreise privater Haushalte 2021 bis 2025, auf das Preisniveau 2025 valorisiert; Tabelle Häuserpreise 2025 (.ods), Bezirk Linz-Land, Kategorie B (durchschnittliche Grundstücke), Bauperiode ab 1991, Wohnfläche 110 bis 150 m²: 4.014 Euro je m²; Pressemitteilung vom 28. Mai 2026 (auf der Seite verlinkt): Medianpreis für Wohnhäuser in Oberösterreich 2025 2.905 Euro je m².statistik.at ↗





