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In welcher Reihenfolge läuft ein Hauskauf ab? Die acht Schritte

In welcher Reihenfolge läuft ein Hauskauf ab? Acht Schritte von der Finanzierung über Kaufanbot und Treuhand bis zur Grundbucheintragung, mit Fristen.

Josef Eckmair MBAAktualisiert: 9 Min. Lesezeit12 quellenGeprüft von Christian Eckmair
Schlüsselübergabe vor einem Einfamilienhaus am Ende eines Hauskaufs, nach Kaufvertrag, Treuhandzahlung und Grundbucheintragung
Die Schlüssel sind der letzte Schritt: Eigentum entsteht in Österreich erst mit der Einverleibung im Grundbuch. Bild: Lguenth1, CC0, via commons

Beim Hauskauf bewegt die Reihenfolge mehr Geld als die Verhandlung. Wer erst unterschreibt und dann rechnet, diskutiert über einen Rücktritt statt über einen Abschlag. Wer dagegen mit einem bewilligten Kredit in die Besichtigung geht, kennt seine Obergrenze, bevor der Makler sie nennt. Dieser Beitrag legt die Schritte in der Abfolge aus, in der sie in Österreich und in Deutschland tatsächlich aufeinander folgen, nennt die Fristen, die im Gesetz stehen, und sagt bei jedem Schritt, was ihn verbindlich macht.

Die acht Schritte und was jeden einzelnen verbindlich macht

Schritt Was passiert Wer handelt Ab wann es bindet
1. Finanzierungsrahmen Haushaltsrechnung, Kreditantrag, verbindliches Angebot der Bank Sie und die Bank Das Angebot bleibt mindestens sieben Tage aufrecht3
2. Besichtigung Inserate sichten, zwei Termine zu verschiedenen Tageszeiten Sie nichts
3. Preisprüfung Quadratmeterpreis, Vergleichspreise, Dauer des Inserats Sie nichts
4. Unterlagen und Risiken Grundbuchauszug, Energieausweis, Bauakt, Gefahrenkarten Sie nichts
5. Kaufanbot schriftlich, befristet, mit Finanzierungsvorbehalt Sie mit Ihrer Unterschrift, Rücktritt nur im Sonderfall4
6. Kaufvertrag Errichtung, Unterschriften, Rangordnung, Lastenfreistellung Notariat oder Kanzlei in Österreich mit der Unterschrift, die Beglaubigung braucht das Grundbuch8; in Deutschland erst mit der Beurkundung5
7. Zahlung und Steuer Treuhanderlag, Grunderwerbsteuer, Grundbuchsgesuch Vertragserrichter Auszahlung erst nach Erfüllung aller Bedingungen1
8. Eintragung und Übergabe Einverleibung, Übergabeprotokoll, Zählerstände, Schlüssel Gericht und Parteien Eigentum mit der Eintragung2

Zwei Linien laufen durch diese Tabelle. Die Schritte 1 bis 4 kosten Sie Zeit und ein paar Gebühren, aber keine Bindung: Sie können jederzeit aussteigen. Ab Schritt 5 kehrt sich das um, und ab Schritt 7 liegt die Abwicklung in fremden Händen. Deshalb gehört jede Prüfung, die den Preis verändern könnte, vor Schritt 5. Welche Prüfungen das sind, führt die Checkliste vor dem Hauskauf im Einzelnen aus.

Warum der Finanzierungsrahmen vor die erste Besichtigung gehört

Die Bank ist der langsamste Beteiligte im ganzen Verfahren und gleichzeitig der einzige, der Ihnen eine Zahl liefert, die nicht verhandelbar ist. Darum steht sie am Anfang. Fragen Sie nicht nach einer unverbindlichen Einschätzung, sondern nach einem verbindlichen Angebot: Dieses ist Ihnen auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger zu übermitteln, gemeinsam mit einer Ausfertigung des Kreditvertragsentwurfs, und es muss mindestens sieben Tage verbindlich bleiben3. Lag Ihnen noch kein europäisches Standardinformationsblatt vor oder weicht das Angebot vom früher vorgelegten Merkblatt ab, ist ihm ein neues ESIS-Merkblatt beizufügen3.

Diese sieben Tage sind Ihr Rechenfenster. In ihnen prüfen Sie Rate, Laufzeit, Zinsbindung und Nebenkosten, und erst danach entsteht aus der Kreditsumme eine Obergrenze für Ihr Anbot. Rechnen Sie dabei die Steuer und die Gebühren mit, die die Bank in der Regel nicht finanziert: In Österreich fallen 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer und 1,1 Prozent Eintragungsgebühr10 auf den Kaufpreis an, dazu die Kosten für Vertrag, Beglaubigungen und Treuhandabwicklung1. Wer das Eigenkapital vollständig in den Preis legt, stolpert acht Wochen später über die Gerichtsgebühr.

Besichtigen, den Preis messen, die Unterlagen holen

Besichtigen Sie zweimal, einmal davon an einem Werktag in der Früh. Danach kommt die Rechnung, die Sie in zehn Minuten selbst machen: Angebotspreis geteilt durch die Wohnfläche, Ergebnis neben den Bezirkswert. Statistik Austria nennt für das Jahr 2025 als Medianpreis 4.162 Euro je Quadratmeter bei Wohnungen, bei Wohnhäusern 2.836 Euro, und stellt die Tabellen bis zur Bezirksebene bereit6. Liegt Ihr Objekt deutlich darüber, muss das Objekt selbst die Differenz erklären, nicht der Verkäufer. Wie Sie daraus eine Spanne und ein konkretes Angebot bauen, steht im Beitrag Kaufpreis verhandeln und den Angebotspreis prüfen.

Parallel holen Sie die Papiere: Grundbuchauszug, Energieausweis, Bauakt und Widmung, bei einer Wohnung zusätzlich Rücklage, Betriebskosten und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen. Die Lagerisiken kommen aus amtlichen Karten. Welche Prämie eine ausgewiesene Zone kostet und ob ein Versicherer sie überhaupt noch deckt, behandelt der Beitrag zur Hochwasserkarte für Ihre Adresse.

Für Schritt 3 nimmt Ihnen ein Bewertungsbericht das Zusammentragen ab. CheckValue liefert für die Inseratsadresse eine Wertspanne mit dem Quadratmeterpreis gegen den Bezirksdurchschnitt, die Vermarktungsdauer in der Gegend und die laufenden Besitzkosten, die in der Tragbarkeitsrechnung der Bank gern fehlen, jede Zahl mit ihrer amtlichen Quelle. Was der Bericht nicht leistet: Er liest kein Grundbuch, sieht keinen Bauakt und begeht das Haus nicht, und er ersetzt kein Sachverständigengutachten für Bank oder Gericht. Die kostenlose Vorschau für eine Inseratsadresse zeigt den Aufbau vor dem Kauf; fertige Beispiele für Städte wie Wien finden Sie unter den Musterberichten.

Ist ein Kaufanbot bindend?

Ja. Das Kaufanbot ist kein freundliches Signal an den Verkäufer, sondern Ihr Angebot, und mit seiner Annahme ist der Kauf inhaltlich vereinbart. Ein eigenes Rücktrittsrecht für diesen Kauf gibt es nur in einem engen Sonderfall: Hat ein Verbraucher die Vertragserklärung am selben Tag abgegeben, an dem er das Objekt zum ersten Mal besichtigt hat, und dient der Erwerb der Deckung eines dringenden Wohnbedürfnisses, kann er binnen einer Woche zurücktreten4. Diese Woche beginnt erst zu laufen, wenn er eine Zweitschrift seiner Erklärung und eine schriftliche Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten hat, und das Recht erlischt spätestens einen Monat nach der Besichtigung4. Rücktrittsrechte, die dem Verbraucher nach anderen Bestimmungen zustehen, bleiben davon unberührt4.

Verlassen Sie sich nicht auf diese Woche. Wer in Ruhe zwei Tage nachdenkt, bevor er unterschreibt, verliert das Rücktrittsrecht des § 30a KSchG, weil die Erklärung dann nicht mehr am Tag der ersten Besichtigung erfolgt4. Der Schutz greift ausgerechnet dort, wo am meisten Druck herrscht, und nirgends sonst. Ihre echte Absicherung heißt Finanzierungsvorbehalt im Anbot und eine Frist, die Sie selbst setzen. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Schreiben Sie darum in das Anbot, was Ihnen fehlt: die Zusage der Bank, die Vorlage des Energieausweises, die Löschung einer Last aus dem C-Blatt. Ein Anbot mit Vorbehalten ist für den Verkäufer unbequem und für Sie der Unterschied zwischen einer Verhandlung und einem Risiko.

Kaufvertrag in Österreich beglaubigt, in Deutschland beurkundet

Hier trennen sich die beiden Rechtsordnungen, und zwar genau an dem Punkt, der den Zeitplan bestimmt. In Österreich errichtet ein Notariat1 oder eine Rechtsanwaltskanzlei den Vertrag; dieselbe Stelle übernimmt die treuhändige und die steuerliche Abwicklung und veranlasst die Eintragung ins Grundbuch1. Der Vertrag selbst braucht keine notarielle Beurkundung, bindet also schon mit der Unterschrift; für die Einverleibung verlangt das Grundbuchsgesetz dann öffentliche Urkunden oder Privaturkunden mit gerichtlich oder notariell beglaubigten Unterschriften8.

In Deutschland bedarf ein Vertrag, durch den sich jemand zur Übertragung oder zum Erwerb des Eigentums an einem Grundstück verpflichtet, der notariellen Beurkundung5. Ein ohne diese Form geschlossener Vertrag wird erst dann seinem ganzen Inhalt nach gültig, wenn Auflassung und Eintragung in das Grundbuch erfolgen5. Daraus folgt ein zusätzlicher Terminblock im Ablauf: Bei Verbraucherverträgen soll der beabsichtigte Vertragstext im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung beim Käufer liegen, und wird diese Frist unterschritten, sollen die Gründe dafür in der Niederschrift festgehalten werden7. Diese zwei Wochen sind kein Formalismus, sondern die einzige Phase, in der Sie den Vertrag ohne Zeitdruck lesen können.

Abschnitt Österreich Deutschland
Form des Vertrags Errichtung durch Notariat1 oder Kanzlei, Unterschriften gerichtlich oder notariell beglaubigt8 notarielle Beurkundung zwingend5
Zeit vor der Unterschrift keine gesetzliche Wartefrist, Entwurf nach Vereinbarung Vertragstext im Regelfall zwei Wochen vorher7
Rangsicherung Anmerkung der Rangordnung, ein Jahr wirksam8 Vormerkung im Grundbuch11
Steuerliche Voraussetzung der Eintragung Selbstberechnung oder Bescheid, erledigt der Vertragserrichter1 Bescheinigung des Finanzamts9
Eigentumsübergang mit der Einverleibung2 mit Einigung und Eintragung in das Grundbuch12

Wann zahle ich den Kaufpreis?

Nach dem Vertrag und vor der Eintragung, aber nicht an den Verkäufer. Der Kaufpreis kommt auf ein Treuhandkonto, in Österreich bei der Notartreuhandbank, und die Auszahlung erfolgt erst, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, etwa die Lastenfreiheit des Grundbuchs und die Eintragung des neuen Eigentümers; die Treuhandschaft wird im österreichischen Treuhandregister erfasst1. Dieses Konstrukt löst das Grundproblem jedes Liegenschaftskaufs: Der Käufer will nicht zahlen, ohne Eigentum zu erhalten, und der Verkäufer will nicht übertragen, ohne Geld zu sehen.

Die zweite Sicherung dieser Zwischenzeit ist die Anmerkung der Rangordnung. Vom bewilligenden Beschluss darf nur eine einzige Ausfertigung erteilt werden, und die Anmerkung verliert ihre Wirksamkeit ein Jahr nach der Bewilligung8. Wird das Gesuch um Eintragung innerhalb dieser Frist unter Vorlage des Beschlusses eingebracht, kommt Ihrer Eintragung der angemerkte Rang zu, und zwar selbst dann, wenn die Liegenschaft in der Zwischenzeit an einen Dritten übertragen oder belastet worden wäre8. Deshalb nimmt Ihr Vertragserrichter diese einzige Ausfertigung in Verwahrung. Wie Rangordnung, Vormerkung und Treuhand im Detail zusammenspielen, zeigt der Beitrag Wer ist Eigentümer eines Grundstücks.

Mir ist in zwei Jahrzehnten auf Teneriffa und in Österreich kein Kauf untergekommen, der an der Verhandlung gescheitert ist. Gescheitert sind die, bei denen jemand die Schritte vertauscht hat: zuerst das Anbot, dann die Bank. Danach verhandelt nicht mehr der Käufer, sondern die Uhr.
Josef Eckmair, Mitgründer von CheckValue

Steuer, Grundbucheintragung und Übergabe am Ende der Kette

In Österreich berechnet der Vertragserrichter die Grunderwerbsteuer selbst, zeigt den Erwerb dem Finanzamt an und bringt das Grundbuchsgesuch ein1. In Deutschland ist die Reihenfolge gesetzlich festgeschrieben: Der Erwerber darf in das Grundbuch erst eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamts vorliegt, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen9. Die Steuer steht also vor dem Eigentum, nicht danach, und das erklärt den größten Teil der Wartezeit zwischen Notartermin und Eintragung.

Erst die Eintragung macht Sie zum Eigentümer. § 431 ABGB verlangt für unbewegliche Sachen, dass das Erwerbungsgeschäft in die öffentlichen Bücher eingetragen wird, und nennt diese Eintragung Einverleibung2. Bis dahin sind Sie Vertragspartner mit einem gesicherten Rang, nicht Hauseigentümer.

Die Übergabe ist der letzte Schritt und der einzige, bei dem wieder Sie selbst handeln. Nehmen Sie das Objekt mit einem schriftlichen Protokoll ab, halten Sie Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Wärme fest, zählen Sie die Schlüssel, notieren Sie Mängel und offene Zusagen, und vereinbaren Sie, wer die Energielieferanten umzumelden hat. Was im Protokoll steht, ist später nachweisbar; was mündlich bleibt, ist am Tag darauf Auslegungssache.

Eine amtliche Durchschnittsdauer für einen Hauskauf veröffentlicht keine Statistikbehörde. Belastbar sind nur die Fristen aus den Gesetzen: sieben Tage Bindung des Kreditangebots3, eine Woche Rücktritt im Sonderfall4, zwei Wochen Vertragstext in Deutschland7 und ein Jahr Wirksamkeit der Rangordnung8. Alles dazwischen hängt vom Finanzamt, von der Lastenfreistellung und vom zuständigen Bezirksgericht ab.

Wie lange dauert ein Hauskauf?

Der folgende Zeitplan ist ein Rechenbeispiel; die Zahlen sind angenommen, die Adresse gibt es nicht: eine Eigentumswohnung in Graz um 329.000 Euro, 76 Quadratmeter Wohnfläche, Baujahr 1996, finanziert mit 240.000 Euro Kredit. Der Quadratmeterpreis von 4.329 Euro liegt knapp über dem österreichischen Medianwert für Wohnungen von 4.162 Euro je Quadratmeter6, was bei einer Landeshauptstadt plausibel ist und die Prüfung auf den Bezirkswert verschiebt.

Woche Schritt Was in dieser Woche verbindlich wird
1 Kreditantrag, verbindliches Angebot der Bank Angebot für sieben Tage aufrecht3
2 Zwei Besichtigungen, Quadratmeterpreis gegen den Median6 nichts
3 Grundbuchauszug, Energieausweis, Rücklage, Protokolle, Gefahrenkarten nichts
4 Kaufanbot über 318.000 Euro, befristet, mit Finanzierungsvorbehalt Ihr Angebot bindet Sie, Rücktritt nur im Sonderfall4
5 Annahme, Auftrag an das Notariat, Vertragsentwurf Kauf inhaltlich vereinbart
6 Beglaubigte Unterschriften, Antrag auf Anmerkung der Rangordnung18 Rang für ein Jahr gesichert8
7 Kaufpreis auf das Treuhandkonto, Löschungserklärung der Verkäuferbank1 Geld gebunden, aber nicht ausgezahlt1
8 bis 10 Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer, Grundbuchsgesuch1 Antrag beim Bezirksgericht eingebracht
11 bis 12 Einverleibung, Auszahlung an den Verkäufer, Übergabe mit Protokoll Eigentum mit der Eintragung2

An Steuern und Gerichtsgebühren hängen in diesem Beispiel 11.130 Euro Grunderwerbsteuer und 3.498 Euro Eintragungsgebühr am angenommenen Kaufpreis von 318.000 Euro110, dazu 2.880 Euro für die Eintragung des Pfandrechts über 240.000 Euro10. Diese Beträge sind im Schritt 1 zu kennen und nicht in Woche 8 zu entdecken.

Die Wochenangaben sind eine Annahme, keine Zusage. Verzögert sich etwas, dann fast immer an drei Stellen: eine fehlende Löschungserklärung der Bank des Verkäufers, eine offene Genehmigung nach dem Grundverkehrsgesetz des Bundeslandes oder eine unvollständige Beilage im Grundbuchsgesuch. Gegen alle drei hilft dasselbe: früh fragen, schriftlich festhalten und den Rangordnungsbeschluss rechtzeitig besorgen8.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Hauskauf?

Eine amtliche Durchschnittsdauer veröffentlicht niemand. Vorgegeben sind nur einzelne Fristen: Das verbindliche Kreditangebot der Bank bleibt mindestens sieben Tage aufrecht, der Rangordnungsbeschluss wirkt ein Jahr ab seiner Bewilligung, und in Deutschland soll der Vertragstext zwei Wochen vor dem Notartermin bei Ihnen sein. Zwischen Anbot und Eintragung liegen in der Abwicklung meist mehrere Wochen, weil Steuer, Lastenfreistellung und Gericht aufeinander warten.

Ist ein Kaufanbot bindend?

Ja, Ihre Unterschrift auf einem Kaufanbot bindet Sie an Ihr Angebot. Ein Rücktrittsrecht von einer Woche besteht für den Kauf nur im Sonderfall des § 30a KSchG: wenn Sie die Vertragserklärung am selben Tag abgegeben haben, an dem Sie das Objekt zum ersten Mal besichtigt haben, und der Erwerb ein dringendes Wohnbedürfnis deckt. Die Frist läuft erst ab Zweitschrift und schriftlicher Belehrung. Rücktrittsrechte nach anderen Bestimmungen bleiben unberührt.

Wann zahle ich den Kaufpreis?

Nicht an den Verkäufer und nicht bei der Unterschrift. Der Kaufpreis geht auf ein Treuhandkonto, in Österreich bei der Notartreuhandbank, und wird erst ausgezahlt, wenn alle vereinbarten Bedingungen erfüllt sind, etwa die Lastenfreiheit und die Eintragung des neuen Eigentümers. In Deutschland fordert der Notar das Geld erst an, wenn die Sicherungen im Grundbuch stehen.

Welche Unterlagen prüfe ich vor dem Anbot?

Einen aktuellen Grundbuchauszug mit B- und C-Blatt, den Energieausweis, den Bauakt der Gemeinde samt Widmung der Nachbargrundstücke und bei einer Eigentumswohnung Rücklage, Betriebskosten und die Protokolle der Eigentümerversammlungen. Dazu die Gefahrenkarten für Hochwasser und Lärm sowie zwei bis drei Vergleichspreise. Alles, was Sie hier finden, ist noch ein Preisargument; nach der Annahme ist es ein Problem.

Wie ist die Reihenfolge beim Hauskauf?

Finanzierungsrahmen klären, besichtigen, Preis prüfen, Unterlagen und Risiken checken, schriftliches Kaufanbot mit Finanzierungsvorbehalt abgeben, Kaufvertrag beim Notariat oder in der Kanzlei errichten und beglaubigt unterschreiben, Kaufpreis treuhändig erlegen, Steuer und Grundbuchsgesuch erledigen lassen, Eintragung abwarten, Objekt mit Protokoll übernehmen. Die ersten vier Schritte kosten nichts, die letzten vier sind kaum mehr umkehrbar.

Wann werde ich Eigentümer der Immobilie?

Mit der Einverleibung im Grundbuch. Weder der Termin beim Vertragserrichter noch die Überweisung verschaffen Ihnen Eigentum. § 431 ABGB verlangt für unbewegliche Sachen die Eintragung in die öffentlichen Bücher. In Deutschland darf das Grundbuchamt Sie erst eintragen, wenn die Bescheinigung des Finanzamts über die Grunderwerbsteuer vorliegt. Bis dahin haben Sie einen Anspruch auf das Eigentum, aber noch kein Eigentum.

Wozu dient ein Rangordnungsbeschluss?

Er sichert Ihren Platz in der Warteschlange des Grundbuchs für die Zeit zwischen Unterschrift und Eintragung. Vom bewilligenden Beschluss wird nur eine einzige Ausfertigung erteilt, und die Anmerkung wirkt ein Jahr. Bringt Ihr Vertragserrichter das Eintragungsgesuch mit diesem Beschluss innerhalb der Frist ein, erhält Ihre Eintragung den angemerkten Rang, selbst wenn die Liegenschaft zwischenzeitlich belastet wurde.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Zahlen und Regeln tragen das Jahr ihrer Veröffentlichung; die aktuelle Fassung finden Sie in der zitierten Quelle.

Josef Eckmair MBA
Josef Eckmair MBA
Mitgründer von CheckValue · Über 20 Jahre Immobilienerfahrung auf Teneriffa und in Österreich · Geprüft von Christian Eckmair

Josef Eckmair MBA ist Mitgründer von CheckValue (CBDNOL GmbH, Ansfelden, Österreich). Er hat über 20 Jahre Immobilienerfahrung auf Teneriffa und in Österreich und schreibt über Gutachten, Steuern, Verkaufskosten und Bewertungen für Profis.

Artikel von Josef Eckmair →

Quellen

  1. 1
    officialKauf und Verkauf von Immobilien: Ablauf in fünf Schritten, Treuhandschaft, Kosten
    Österreichische Notariatskammer · 2026
    Fünf Schritte von der Erstberatung über Grundbuchprüfung, Kaufvertrag und Treuhandvertrag bis zum Grundbucheintrag; Notariat errichtet den Vertrag und beglaubigt die Unterschriften; Kaufpreis auf ein Treuhandkonto der Notartreuhandbank, Auszahlung erst nach Erfüllung der Bedingungen, Eintragung im Treuhandregister; Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent und Eintragungsgebühr 1,1 Prozent vom Kaufpreis.
    ihr-notariat.at ↗
  2. 2
    law§ 431 ABGB: Übertragung des Eigentums unbeweglicher Sachen durch Einverleibung
    RIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026
    Das Erwerbungsgeschäft muss in die dazu bestimmten öffentlichen Bücher eingetragen werden; diese Eintragung heißt Einverleibung (Intabulation).
    ris.bka.gv.at ↗
  3. 3
    law§ 12 HIKrG: verbindliches Kreditangebot, Vertragsentwurf, ESIS-Merkblatt, sieben Tage Bindung
    RIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026
    Ein verbindliches Angebot ist auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger zu übermitteln, mit einer Ausfertigung des Kreditvertragsentwurfs und, wenn noch keines vorlag oder das Angebot abweicht, mit einem ESIS-Merkblatt; das Angebot muss mindestens sieben Tage verbindlich bleiben.
    ris.bka.gv.at ↗
  4. 4
    law§ 30a KSchG: Rücktrittsrecht bei Immobiliengeschäften binnen einer Woche
    RIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026
    Rücktritt binnen einer Woche, wenn der Verbraucher die Vertragserklärung am Tag der ersten Besichtigung abgegeben hat und der Erwerb der Deckung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient; die Frist beginnt erst mit Zweitschrift und schriftlicher Belehrung und erlischt spätestens einen Monat nach der Besichtigung; Abs. 3 letzter Satz: Rücktrittsrechte, die dem Verbraucher nach anderen Bestimmungen, insbesondere nach §§ 11 ff. FAGG, zustehen, bleiben unberührt.
    ris.bka.gv.at ↗
  5. 5
    law§ 311b BGB: notarielle Beurkundung von Verträgen über Grundstücke
    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026
    Ein Vertrag, durch den sich ein Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung; ohne diese Form wird er erst mit Auflassung und Eintragung gültig.
    gesetze-im-internet.de ↗
  6. 6
    statisticsImmobilien-Durchschnittspreise: Medianpreise für Häuser und Wohnungen 2025
    Statistik Austria · 2026
    Medianpreis 2025 in Österreich: 2.836 Euro je Quadratmeter für Wohnhäuser und 4.162 Euro je Quadratmeter für Wohnungen, mit Tabellen bis auf Bezirksebene.
    statistik.at ↗
  7. 7
    law§ 17 Abs. 2a BeurkG: Vertragstext im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung
    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026
    Bei Verbraucherverträgen soll der beabsichtigte Text des Rechtsgeschäfts dem Verbraucher im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt werden; wird die Frist unterschritten, sollen die Gründe in der Niederschrift angegeben werden.
    gesetze-im-internet.de ↗
  8. 8
    lawAllgemeines Grundbuchsgesetz 1955, § 31 und §§ 53 bis 57: beglaubigte Unterschrift und Anmerkung der Rangordnung
    RIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026
    § 31 Abs. 1: Die Einverleibung kann nur aufgrund öffentlicher Urkunden oder solcher Privaturkunden geschehen, auf denen die Unterschriften der Parteien gerichtlich oder notariell beglaubigt sind; § 53: Anmerkung der Rangordnung der beabsichtigten Veräußerung mit beglaubigter Unterschrift des Eigentümers; § 54: vom bewilligenden Beschluss darf nur eine Ausfertigung erteilt werden; § 55: Wirksamkeit endet ein Jahr nach der Bewilligung; § 56: das fristgerecht mit dem Beschluss eingebrachte Gesuch erhält den angemerkten Rang, auch wenn die Liegenschaft zwischenzeitlich übertragen oder belastet wurde.
    ris.bka.gv.at ↗
  9. 9
    law§ 22 GrEStG: Eintragung des Erwerbers nur mit Bescheinigung des Finanzamts
    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026
    Der Erwerber eines Grundstücks darf in das Grundbuch erst eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des für die Besteuerung zuständigen Finanzamts vorliegt, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen.
    gesetze-im-internet.de ↗
  10. 10
    lawGerichtsgebührengesetz, Tarifpost 9 lit. b: Eintragungsgebühr 1,1 vH für das Eigentum, 1,2 vH für das Pfandrecht
    RIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026
    Tarifpost 9 lit. b Z 1: Eintragungen (Einverleibungen) zum Erwerb des Eigentums und des Baurechtes, vom Wert des Rechtes 1,1 vH; Z 4: Eintragungen zum Erwerb des Pfandrechtes, vom Wert des Rechtes 1,2 vH; Z 5: Anmerkung der Rangordnung der beabsichtigten Verpfändung 6 vT.
    ris.bka.gv.at ↗
  11. 11
    law§ 883 BGB: Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Einräumung eines Rechts an einem Grundstück
    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026
    Zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück kann eine Vormerkung in das Grundbuch eingetragen werden; eine nach der Eintragung getroffene Verfügung über das Grundstück ist insoweit unwirksam, als sie den Anspruch vereiteln oder beeinträchtigen würde.
    gesetze-im-internet.de ↗
  12. 12
    law§ 873 BGB: Erwerb des Eigentums an einem Grundstück durch Einigung und Eintragung
    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026
    Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück ist die Einigung des Berechtigten und des anderen Teils über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich, soweit das Gesetz nicht ein anderes vorschreibt.
    gesetze-im-internet.de ↗

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