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Wie viel darf ich die Miete erhöhen? Regeln in AT, DE und CH

Wie viel darf ich die Miete erhöhen? Österreich: nur mit Indexklausel, seit 2026 gedeckelt. Deutschland: 20 % in drei Jahren, 15 % in angespannten Märkten.

Josef Eckmair MBAAktualisiert: 12 Min. Lesezeit12 quellenGeprüft von Christian Eckmair
Vermieterin am Schreibtisch mit Mietvertrag, Taschenrechner und einer Tabelle des Verbraucherpreisindex vor dem Schreiben eines Erhöhungsbegehrens
In Österreich folgt die Mieterhöhung im laufenden Vertrag seit 2026 der Jahresinflation des Vorjahres; der Teil über 3 % zählt nur noch zur Hälfte. Bild: asawin, CC0, via Wikimedia Commons

„Wie viel darf ich die Miete erhöhen?“ ist eine Frage an den laufenden Vertrag, nicht an die Neuvermietung. Beim Mieterwechsel ziehen Richtwert, Mietpreisbremse oder Anfangsmietzins die Grenze; das behandelt der Leitfaden dazu, welche Miete Sie verlangen können. Hier geht es um die bereits vermietete Wohnung und darum, was Sie dem bestehenden Mieter nächstes Jahr mehr abverlangen dürfen. Die drei Länder beantworten sie grundverschieden.

Wie viel darf ich die Miete erhöhen? Drei Länder im Vergleich

Österreich Deutschland Schweiz
Rechtsgrund Wertsicherungsklausel, begrenzt durch das Mieten-Wertsicherungsgesetz und in der Vollanwendung durch § 16 Abs. 9 MRG14 § 558 BGB: Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete2 Änderung des hypothekarischen Referenzzinssatzes3
Höchstmaß VPI-Veränderung des Vorjahres, über 3 % nur zur Hälfte; Richtwert- und Kategoriewohnungen: Inflation 2025 höchstens 1 %, 2026 höchstens 2 %1 20 % in drei Jahren, 15 % in Gebieten mit Landesverordnung, nie über die Vergleichsmiete212 3 % je 0,25 Prozentpunkte Anstieg, 2,91 % Senkungsanspruch je 0,25 Prozentpunkte Rückgang3
Zeitpunkt Einmal jährlich am 1. April1 Miete seit 15 Monaten unverändert, Verlangen frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung2 Frühestens auf den nächstmöglichen Kündigungstermin nach einer Änderung des Satzes3
Form Schriftliches Erhöhungsbegehren; in der Vollanwendung spätestens 14 Tage vor dem Zinstermin, im Teilanwendungsbereich nach Klausel und Vertrag4 Textform mit Begründung; Zustimmung oder Klage56 Amtliches, vom Kanton genehmigtes Formular mit Begründung, mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist3

Österreich: Ohne Wertsicherungsklausel keine Anpassung an den Markt

Das österreichische Mietrecht gibt dem Vermieter keinen Anspruch, die Miete während des Vertrags an den Markt anzupassen. Steht im Vertrag keine Wertsicherung, bleibt der Hauptmietzins so, wie er unterschrieben wurde; der Mieter muss keiner Erhöhung zustimmen, und eine Anpassung an den Markt können Sie nicht erzwingen. Zwei gesetzliche Wege brauchen keine Klausel: die Erhöhung zur Deckung größerer Erhaltungsarbeiten nach den §§ 18 f. MRG, die Sie bei der Schlichtungsstelle oder bei Gericht beantragen (nur in der Vollanwendung), und die Anhebung auf die Kategoriebeträge nach § 45 MRG bei Hauptmietverträgen vor dem 1. März 1994, die auch im Teilanwendungsbereich gilt4. Deshalb enthält praktisch jeder Vertrag eine Wertsicherungsklausel, die den Mietzins an den Verbraucherpreisindex (VPI) bindet. Statistik Austria nennt die Wertsicherung von Mieten ausdrücklich als Zweck des VPI; für September 2026 meldet sie laut Schnellschätzung 3,6 %, für das Jahr 2025 im Durchschnitt ebenfalls 3,6 %7.

Wie die Klausel in der Vollanwendung des MRG wirkt, regelt § 16 Abs. 9 MRG: Der Mieter schuldet den erhöhten Hauptmietzins ab dem Zinstermin, der auf das Wirksamwerden der Indexänderung folgt, aber nur, wenn Sie ihm das Erhöhungsbegehren in einem Schreiben nach der Indexänderung und spätestens 14 Tage vor diesem Termin bekanntgeben. Ergibt die Klausel mehr, als nach den Mietzinsgrenzen des MRG zulässig wäre, ist der übersteigende Teil unwirksam4.

Im Teilanwendungsbereich gilt diese Vorschrift nicht. Für Wohnungen in einem ohne öffentliche Mittel nach dem 30. Juni 1953 errichteten Gebäude, für Dachbodenausbauten, Zubauten und Wohnungseigentum in Gebäuden nach dem 8. Mai 1945 gelten nach § 1 Abs. 4 MRG nur die §§ 14, 16b, 29 bis 36, 45, 46 und 49, „nicht jedoch die übrigen Bestimmungen“, also auch nicht § 16 mit seinem Abs. 9 und den Mietzinsgrenzen4. Dort geben Klausel und Vertrag den Termin vor; die Deckel des Mieten-Wertsicherungsgesetzes gelten trotzdem, weil es auf alle Wohnungsmietverträge im Anwendungsbereich des MRG abstellt1.

Zwei Gruppen fallen aus dem Raster. Ein- und Zweifamilienhäuser sind vom MRG ausgenommen; für sie gilt, was der Vertrag sagt, und das neue Wertsicherungsgesetz greift nicht, weil es auf Wohnungsmietverträge im Anwendungsbereich des MRG beschränkt ist41. Und Altverträge mit unwirksamer Wertsicherungsklausel: Wurden sie vor dem 1. Jänner 2026 geschlossen, begrenzt das Gesetz die Rückforderung des Mieters auf Zahlungen der letzten fünf Jahre, mit einer Verjährung von drei Jahren ab Kenntnis der Unwirksamkeit. Diese Grenze gilt nicht, wenn die Klausel missbräuchlich im Sinne der Richtlinie 93/13/EWG war oder der Anspruch vor dem 1. Jänner 2026 bereits gerichtlich geltend gemacht wurde; die Verjährung endet längstens 30 Jahre nach der Zahlung1.

In der Vollanwendung des MRG verschiebt ein Erhöhungsbegehren, das nicht spätestens 14 Tage vor dem Zinstermin eingeht, den Beginn der höheren Miete; ein Schreiben vor dem Wirksamwerden der Indexänderung erfüllt § 16 Abs. 9 MRG gar nicht. Im Teilanwendungsbereich gibt die Klausel die Frist vor4. Seit 2026 wirkt jede Klausel höchstens im Umfang des gesetzlichen Modells, auch wenn der Vertrag mehr vorsieht1. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Wie hoch ist die maximale Mieterhöhung in Österreich ab 2026?

Mit dem 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz, kundgemacht am 30. Dezember 2025 als BGBl. I Nr. 114/2025, hat der Nationalrat ein eigenes Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) erlassen, das seit 1. Jänner 2026 jede vertragliche Wertsicherung in Wohnungsmietverträgen im Anwendungsbereich des MRG begrenzt1. Das gesetzliche Berechnungsmodell hat vier Regeln1:

  1. Nur am 1. April. Das Entgelt ändert sich erstmals am 1. April des vollen Kalenderjahres nach Vertragsabschluss und danach jährlich am 1. April. Andere Stichtage im Vertrag verschieben die Erhöhung auf den nächsten 1. April, ohne dass sie dadurch größer wird.
  2. Maß ist die Jahresinflation des Vorjahres. Gerechnet wird die durchschnittliche Veränderung des VPI 2020 oder des Nachfolgeindex im vorangegangenen Kalenderjahr, aus den Jahresdurchschnittswerten.
  3. Über 3 % nur zur Hälfte. Übersteigt die Jahresinflation 3 %, zählt der Teil darüber nur halb. Aus 3,6 % Inflation werden 3,3 % zulässige Anpassung, aus 5 % werden 4 %.
  4. Erste Anpassung anteilig. Bei der ersten Valorisierung zählt die Veränderung nur im Verhältnis der vollen Monate, die im Vorjahr nach Vertragsabschluss vergangen sind, zu zwölf Monaten; gerundet wird auf den ganzen Cent.

Für Wohnungen unter den Mietzinsgrenzen des MRG, also Richtwert- und Kategoriewohnungen, kommt ein zweiter Deckel dazu: Die VPI-Veränderung des Jahres 2025 darf nur mit höchstens 1 % und die des Jahres 2026 nur mit höchstens 2 % angesetzt werden1. Das spiegelt die Richtwerte selbst: Nach § 5 Richtwertgesetz steigen sie am 1. April 2026 um höchstens 1 % und am 1. April 2027 um höchstens 2 %, ab 2028 gilt auch dort die Halbierung des Teils über 3 %, und die geänderten Richtwerte veröffentlicht Statistik Austria8.

Das Modell gilt auch für Altverträge bei allen Erhöhungen ab 1. Jänner 2026; wurde früher schon valorisiert, zählt der Monat des letzten Indexwerts als Vertragsabschluss, und die erste Anpassung darf mehr als ein Kalenderjahr nachholen1. Ausgenommen sind Verträge nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, soweit ihr Entgelt nicht § 13 Abs. 4 WGG folgt1.

Jahresinflation im Vorjahr Frei finanzierte Wohnung im MRG-Anwendungsbereich, Anpassung am 1. April Richtwert- oder Kategoriewohnung am 1. April 2026 Richtwert- oder Kategoriewohnung am 1. April 2027
2,0 % 2,0 % 1,0 % 2,0 %
3,0 % 3,0 % 1,0 % 2,0 %
3,6 % (Jahresinflation 2025)7 3,3 % 1,0 % 2,0 %
5,0 % 4,0 % 1,0 % 2,0 %
8,0 % 5,5 % 1,0 % 2,0 %

Die 3,6 % sind die amtliche Jahresinflation 20257, die übrigen Zeilen Rechenbeispiele nach § 1 MieWeG1. Am 1. April 2026 durfte eine frei finanzierte Wohnung also um 3,3 % steigen, eine Richtwertwohnung um 1 %, und beides nur mit Klausel im Vertrag.

Wie viel Prozent darf die Miete in Deutschland steigen?

Deutschland kennt den gesetzlichen Erhöhungsanspruch, den Österreich nicht hat. Nach § 558 BGB können Sie die Zustimmung zu einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist; das Verlangen selbst dürfen Sie frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung stellen2. Die Vergleichsmiete bildet sich aus den Mieten, die in den letzten sechs Jahren in der Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum (Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit, Lage, energetischer Zustand) vereinbart oder geändert wurden2.

Darüber liegt die Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf sich die Miete um nicht mehr als 20 % erhöhen, Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten nach den §§ 559 bis 560 BGB ausgenommen. In Gemeinden, in denen die ausreichende Versorgung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, beträgt der Satz 15 %; welche Gebiete das sind, bestimmen die Landesregierungen durch Rechtsverordnung für jeweils höchstens fünf Jahre2. Eine Vereinbarung zum Nachteil des Mieters ist unwirksam2.

Die Begründung ist Pflicht und kennt vier zulässige Formen: Mietspiegel, Auskunft aus einer Mietdatenbank, Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder drei vergleichbare Wohnungen mit ihren Entgelten5. Die Grenzen bei der Neuvermietung behandelt der Beitrag zur Frage, ob Sie so viel Miete verlangen können, wie Sie wollen.

Ist eine Mieterhöhung von 20 % erlaubt?

In Deutschland ja, wenn vier Bedingungen zugleich erfüllt sind: Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt mindestens 20 % über Ihrer aktuellen Miete, die Wohnung liegt nicht in einem Gebiet mit 15-Prozent-Verordnung (in Sachsen etwa Dresden und Leipzig12), innerhalb der letzten drei Jahre gab es keine Erhöhung nach § 558 BGB, und die Miete ist zum Wirkungszeitpunkt seit 15 Monaten unverändert2. Fehlt eine Bedingung, schrumpft der Spielraum, und über die Vergleichsmiete geht es nie, auch wenn die Kappungsgrenze rechnerisch mehr zuließe.

In Österreich gibt es keine Prozentgrenze, aber auch keinen Marktanspruch: ohne Klausel keine Anpassung an den Markt, mit Klausel die gedeckelte Jahresinflation. Eine Erhöhung um 20 % in einem Schritt ist unter dem Mieten-Wertsicherungsgesetz nur denkbar, wenn ein Altvertrag länger nicht valorisiert wurde und das Gesetz für die erste Anpassung nach dem 1. Jänner 2026 mehrere Kalenderjahre zulässt1. In der Schweiz erlaubt jeder Anstieg des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte 3 %3; 20 % lägen viele Zinsschritte entfernt.

Modernisierung und Indexmiete: die anderen Erhöhungswege in Deutschland

Modernisierung. Nach § 559 BGB dürfen Sie die jährliche Miete um 8 % der aufgewendeten Modernisierungskosten erhöhen. Die monatliche Miete darf dadurch innerhalb von sechs Jahren um nicht mehr als 3 € je Quadratmeter steigen; lag sie vor der Erhöhung unter 7 € je Quadratmeter, um nicht mehr als 2 €9. Bei der Kappungsgrenze bleibt diese Erhöhung außer Betracht2.

Indexmiete. Nach § 557b BGB können Sie vereinbaren, dass die Miete dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte folgt. Die Miete muss dann jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben; eine Erhöhung nach § 558 ist während der Indexmiete ausgeschlossen, und Modernisierungserhöhungen sind nur für Maßnahmen zulässig, die Sie nicht zu vertreten haben. Die Änderung erklären Sie in Textform mit der eingetretenen Indexänderung und der neuen Miete; sie ist ab dem übernächsten Monat nach Zugang zu zahlen10. Das Statistische Bundesamt meldet für September 2026 eine vorläufige Inflationsrate von 3,3 %11; eine Indexmiete von 800 € stiege bei dieser Jahresrate um 26,40 € (Beispiel).

Der Referenzzinssatz als schweizerischer Maßstab

Die Schweiz koppelt Mietanpassungen im laufenden Vertrag an den hypothekarischen Referenzzinssatz, den das Bundesamt für Wohnungswesen aus dem Durchschnittszinssatz der Banken berechnet und auf das nächste Viertelprozent rundet. Seit dem 2. September 2025 beträgt er 1,25 %; die Bekanntgabe vom 1. September 2026 ließ ihn unverändert, die nächste folgt am 1. Dezember 20263. Steigt der Satz um 0,25 Prozentpunkte, dürfen Sie den Mietzins um 3 % anheben; sinkt er um 0,25 Prozentpunkte, haben die Mieter im Grundsatz einen Senkungsanspruch von 2,91 %3. Die Form ist vorgeschrieben: Die Erhöhung muss der Mietpartei auf einem vom Kanton genehmigten Formular mitgeteilt und begründet werden, mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist, und sie wirkt frühestens auf den nächstmöglichen Kündigungstermin; anfechten kann die Mietpartei sie binnen 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde. Das BWO weist darauf hin, dass daneben weitere Kostenfaktoren die Höhe der Anpassung beeinflussen3.

Wie erhöhe ich die Miete formal richtig?

Zwei Checklisten für das Verfahren, an dem die meisten Erhöhungen scheitern.

Österreich (Wertsicherung)

  1. Klausel lesen: Welcher Index, welcher Ausgangsmonat, welcher Schwellenwert? Seit 2026 wirkt jede Klausel nur im Rahmen des gesetzlichen Modells, die Ausgangswerte liefert aber weiterhin der Vertrag; in neuen Verträgen genügt die Wendung „wertgesichert gemäß § 1 Abs. 2 des Mieten-Wertsicherungsgesetzes“1.
  2. Jahresdurchschnitt des VPI für das Vorjahr bei Statistik Austria abfragen und die Veränderung gegenüber dem Jahr davor berechnen7.
  3. Deckel anwenden: über 3 % nur zur Hälfte; bei Richtwert- und Kategoriewohnungen für 2025 höchstens 1 %, für 2026 höchstens 2 %; bei der ersten Anpassung anteilig nach vollen Monaten seit Vertragsabschluss1.
  4. Anwendungsbereich klären: In der Vollanwendung des MRG prüfen, ob die neue Miete unter den Mietzinsgrenzen bleibt, denn der überschießende Teil wäre unwirksam; im Teilanwendungsbereich nach § 1 Abs. 4 MRG gelten diese Grenzen nicht4.
  5. Erhöhungsbegehren schriftlich zustellen, mit Rechenweg und dem auf den Cent gerundeten neuen Betrag; in der Vollanwendung nach dem Wirksamwerden der Indexänderung und spätestens 14 Tage vor dem 1. April, im Teilanwendungsbereich zu der Frist, die die Klausel vorgibt41.

Deutschland (§ 558 BGB)

  1. Fristen prüfen: Miete zum Wirkungszeitpunkt seit 15 Monaten unverändert, letzte Erhöhung mindestens ein Jahr her2.
  2. Vergleichsmiete belegen: Mietspiegel, Mietdatenbank, Sachverständigengutachten oder drei vergleichbare Wohnungen5.
  3. Kappungsgrenze rechnen: Ausgangspunkt ist die Miete von vor drei Jahren, darauf 20 % oder 15 %, aber nie mehr als die Vergleichsmiete2.
  4. Verlangen in Textform mit Begründung zustellen5.
  5. Fristen notieren: Der Mieter hat bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit für die Zustimmung; stimmt er zu, schuldet er die erhöhte Miete ab dem dritten Kalendermonat nach Zugang; stimmt er nicht zu, müssen Sie innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen6.

Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Die Streitigkeiten über Mieterhöhungen, die ich erlebt habe, drehten sich selten um die Höhe. Sie drehten sich um die Form: ein Brief, der zu spät kam, eine Begründung, die fehlte, eine Klausel, die niemand mehr verstand. Wer Vertrag und Kalender ernst nimmt, hat den Streit meist schon vermieden, bevor er beginnt.
Josef Eckmair, Mitgründer von CheckValue

Zwei gerechnete Fälle: Linz mit Indexklausel, Leipzig unter der Kappungsgrenze

Beispiel mit angenommenen, marktnahen Zahlen; die Prozentsätze stammen aus den zitierten Gesetzen, der Inflationswert von Statistik Austria.

Position Linz, Neubau 2019, 70 m², Teilanwendungsbereich MRG Leipzig, Altbau, 72 m², 15-Prozent-Gebiet
Ausgangsmiete (Annahme) 960,00 € Hauptmietzins netto, Vertrag vom 20. Jänner 2026 468,00 € nettokalt (6,50 €/m²), unverändert seit März 2023
Rechtsgrund Wertsicherungsklausel, begrenzt durch § 1 MieWeG1; § 16 Abs. 9 MRG gilt hier nicht4 § 558 BGB; Vergleichsmiete laut Mietspiegel 8,20 €/m² = 590,40 € (Annahme)2
Erster Termin 1. April 2027 sobald die Miete 15 Monate unverändert ist: erfüllt
Maßstab Jahresinflation 2026, hier angenommen wie 2025 mit 3,6 %7; anrechenbar 3 % + 0,3 % = 3,3 % Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren, weil Leipzig unter der sächsischen Kappungsgrenzen-Verordnung liegt: höchstens 538,20 €212
Anteilige erste Anpassung 11 volle Monate (Februar bis Dezember 2026) von 12: 3,3 % × 11/12 = 3,025 % entfällt
Neue Miete 989,04 € (+29,04 €) 538,20 € (+70,20 €, 7,48 €/m²)
Danach ab 1. April 2028 jährlich die volle gedeckelte Jahresinflation die restlichen 52,20 € bis zur Vergleichsmiete frühestens nach drei Jahren; ohne die Verordnung wären jetzt 561,60 € zulässig

Die Leipziger Erhöhung ist in Prozent etwa fünfmal so groß wie die Linzer, weil Deutschland den Rückstand zur Vergleichsmiete aufholen lässt und Österreich nur die gedeckelte Inflation weitergibt. In beiden Fällen entscheidet der Kalender mit: In Linz gibt die Klausel den Termin vor, weil die 14-Tage-Regel des § 16 Abs. 9 MRG im Teilanwendungsbereich nicht gilt4, und in Leipzig nimmt ein zu früher Wirkungszeitpunkt dem Verlangen die Grundlage2.

Ob sich die Erhöhung lohnt, zeigt die Gegenrechnung mit den laufenden Kosten einer Eigentumswohnung oder eines Hauses; was nach Kosten übrig bleibt, rechnet die Mietrendite aus.

Wie weit Ihre Vertragsmiete heute unter der Marktmiete liegt, ist in beiden Ländern die Vorfrage. Im CheckValue-Bewertungsbericht steht neben der Wertspanne eine Mietschätzung für die Adresse, abgeleitet aus Vergleichsobjekten und amtlichen Marktdaten, dazu die Bruttorendite mit nummerierter Quellenliste; so sehen Sie, ob eine Erhöhung bis zur Kappungsgrenze am Markt vorbeiläuft. VPI-Rechnung, Kappungsgrenze und Fristen rechnet der Bericht nicht; das bleibt Aufgabe Ihres Vertrags und der zitierten Gesetze. In der kostenlosen Vorschau Ihres Berichts sehen Sie, wie die Seiten aufgebaut sind; was ein Bericht kostet, steht bei den Preisen und Paketen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die maximale Mieterhöhung in Österreich ab 2026?

Seit 1. Jänner 2026 begrenzt das Mieten-Wertsicherungsgesetz jede Wertsicherungsklausel in Wohnungsmietverträgen im Anwendungsbereich des MRG: Die Miete ändert sich nur einmal jährlich am 1. April um die durchschnittliche Veränderung des Verbraucherpreisindex im Vorjahr, und der Teil der Inflation über 3 % zählt nur zur Hälfte. Bei Richtwert- und Kategoriewohnungen darf die Inflation 2025 nur mit höchstens 1 % und die Inflation 2026 nur mit höchstens 2 % angesetzt werden. Ohne Klausel können Sie die Miete nicht an den Markt anpassen.

Wie viel Prozent darf die Miete in Deutschland steigen?

Im laufenden Vertrag höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und binnen dreier Jahre um nicht mehr als 20 %; wo die Landesregierung eine Gemeinde per Rechtsverordnung als angespannt bestimmt hat, sind es 15 % (§ 558 BGB). Die Miete muss zum Wirkungszeitpunkt seit 15 Monaten unverändert sein, und das Verlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung gestellt werden. Modernisierungserhöhungen nach § 559 BGB zählen bei der Kappungsgrenze nicht mit.

Ist eine Mieterhöhung von 20 % erlaubt?

In Deutschland ja, wenn vier Bedingungen zusammentreffen: Die Vergleichsmiete liegt mindestens 20 % über der aktuellen Miete, die Wohnung liegt nicht in einem Gebiet mit 15-Prozent-Verordnung, in den letzten drei Jahren gab es keine Erhöhung nach § 558 BGB, und die Miete ist seit 15 Monaten unverändert. In Österreich kennt das Gesetz keinen Prozentsatz, sondern nur die gedeckelte Wertsicherung; 20 % in einem Schritt kommen dort praktisch nur bei der Neuvermietung vor.

Wie erhöhe ich die Miete formal richtig?

In Österreich mit einem schriftlichen Erhöhungsbegehren, das den Rechenweg samt neuem Betrag nennt; in der Vollanwendung des MRG muss es nach dem Wirksamwerden der Indexänderung und spätestens 14 Tage vor dem Zinstermin eingehen, im Teilanwendungsbereich gilt die Frist der Klausel. In Deutschland mit einem Verlangen in Textform, begründet durch Mietspiegel, Mietdatenbank, Sachverständigengutachten oder drei vergleichbare Wohnungen; der Mieter hat bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit für die Zustimmung, danach bleiben Ihnen drei Monate für die Klage.

Um wie viel Prozent darf die Miete erhöht werden, wenn keine Wertsicherungsklausel vereinbart ist?

In Österreich um null Prozent, soweit es um die Anpassung an den Markt geht: Das Mietrechtsgesetz gibt dem Vermieter dafür keinen eigenen Anspruch, die marktnahe Erhöhung im laufenden Vertrag setzt eine vertragliche Wertsicherung voraus. Ohne Klausel bleiben nur zwei gesetzliche Wege: die Erhöhung der Hauptmietzinse nach den §§ 18 f. MRG zur Deckung größerer Erhaltungsarbeiten und die Anhebung auf die Kategoriebeträge nach § 45 MRG bei Hauptmietverträgen aus der Zeit vor dem 1. März 1994. In Deutschland braucht es keine Klausel; dort trägt § 558 BGB den Anspruch bis zur Vergleichsmiete.

Wie oft darf die Miete erhöht werden?

In Österreich seit 2026 einmal im Jahr, jeweils am 1. April, erstmals am 1. April des vollen Kalenderjahres nach Vertragsabschluss; abweichende Stichtage im Vertrag verschieben die Erhöhung auf den nächsten 1. April. In Deutschland frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung, wobei die Miete zum Wirkungszeitpunkt 15 Monate unverändert sein muss; bei einer Indexmiete muss die Miete jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben.

Wie viel darf die Miete in der Schweiz steigen?

Die Anpassung im laufenden Vertrag folgt dem hypothekarischen Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen, der aktuell 1,25 % beträgt (gültig seit 2. September 2025, zuletzt am 1. September 2026 bekanntgegeben). Steigt er um 0,25 Prozentpunkte, darf der Mietzins um 3 % steigen; sinkt er um 0,25 Prozentpunkte, haben die Mieter im Grundsatz einen Senkungsanspruch von 2,91 %. Daneben können weitere Kostenfaktoren einfließen; der Anfangsmietzins folgt anderen Regeln.

Hilft der CheckValue-Bericht bei der Mieterhöhung?

Bei der Vorfrage ja: Der Bewertungsbericht enthält für die geprüfte Adresse eine Mietschätzung auf Basis von Vergleichsobjekten und amtlicher Marktdaten und daraus die Bruttorendite, also den Abstand Ihrer Vertragsmiete zur Marktmiete. Die zulässige Erhöhung selbst rechnet er nicht: Verbraucherpreisindex, Kappungsgrenze, Vergleichsmiete und Fristen ergeben sich aus Ihrem Vertrag, dem Mietspiegel und den zitierten Gesetzen.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Zahlen und Regeln tragen das Jahr ihrer Veröffentlichung; die aktuelle Fassung finden Sie in der zitierten Quelle.

Josef Eckmair MBA
Josef Eckmair MBA
Mitgründer von CheckValue · Über 20 Jahre Immobilienerfahrung auf Teneriffa und in Österreich · Geprüft von Christian Eckmair

Josef Eckmair MBA ist Mitgründer von CheckValue (CBDNOL GmbH, Ansfelden, Österreich). Er hat über 20 Jahre Immobilienerfahrung auf Teneriffa und in Österreich und schreibt über Gutachten, Steuern, Verkaufskosten und Bewertungen für Profis.

Artikel von Josef Eckmair →

Quellen

  1. 1
    lawBGBl. I Nr. 114/2025: 5. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (Mieten-Wertsicherungsgesetz, Änderung von MRG und Richtwertgesetz)
    RIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2025
    Kundgemacht am 30. Dezember 2025, in Kraft seit 1. Jänner 2026: Wertsicherung nur am 1. April um die durchschnittliche VPI-Veränderung des Vorjahres, über 3 % nur zur Hälfte, erste Anpassung anteilig nach vollen Monaten; für Richtwert- und Kategoriewohnungen Inflation 2025 höchstens 1 %, 2026 höchstens 2 %; Geltung für Altverträge; § 1 Abs. 5: § 16 Abs. 9 MRG bleibt unberührt; § 4 Abs. 3: Rückforderung auf fünf Jahre begrenzt, Verjährung drei Jahre ab Kenntnis und längstens 30 Jahre ab Zahlung, nicht bei missbräuchlichen Klauseln im Sinne der Richtlinie 93/13/EWG oder bei vor dem 1. Jänner 2026 gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen; WGG ausgenommen.
    ris.bka.gv.at ↗
  2. 2
    law§ 558 BGB: Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (Kappungsgrenze)
    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026
    Miete seit 15 Monaten unverändert, Verlangen frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung, Definition der Vergleichsmiete (letzte sechs Jahre), Kappungsgrenze 20 % in drei Jahren, 15 % in von den Landesregierungen für höchstens fünf Jahre bestimmten Gebieten, Modernisierung ausgenommen.
    gesetze-im-internet.de ↗
  3. 3
    officialHypothekarischer Referenzzinssatz
    Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) · 2026
    Referenzzinssatz 1,25 % seit 2. September 2025, unverändert bestätigt am 1. September 2026, nächste Bekanntgabe 1. Dezember 2026; plus 0,25 Prozentpunkte erlauben 3 % Erhöhung, minus 0,25 Prozentpunkte ergeben 2,91 % Senkungsanspruch; die Erhöhung muss der Mietpartei mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist auf einem vom Kanton genehmigten Formular mitgeteilt und begründet werden, sie kann frühestens auf den nächstmöglichen Kündigungstermin erfolgen und ist binnen 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechtbar; Hinweis auf weitere Kostenfaktoren.
    bwo.admin.ch ↗
  4. 4
    lawMietrechtsgesetz (MRG), Bundesrecht konsolidiert: § 1 Anwendungsbereich, § 16 Abs. 9 Wertsicherungsvereinbarung, §§ 18 f. und § 45 Mietzinserhöhung
    RIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026
    § 16 Abs. 9: erhöhter Hauptmietzins ab dem auf die Indexänderung folgenden Zinstermin nur bei schriftlichem Erhöhungsbegehren nach der Indexänderung und spätestens 14 Tage vor dem Termin, der über die Mietzinsgrenzen hinausgehende Teil einer Wertsicherung ist unwirksam; § 1 Abs. 4: im Teilanwendungsbereich (ohne öffentliche Mittel nach dem 30. Juni 1953 errichtete Gebäude, Dachbodenausbau, Zubau, Wohnungseigentum in Gebäuden nach dem 8. Mai 1945) gelten nur die §§ 14, 16b, 29 bis 36, 45, 46 und 49, nicht jedoch die übrigen Bestimmungen und damit nicht § 16; §§ 18 f.: Erhöhung der Hauptmietzinse zur Deckung größerer Erhaltungsarbeiten; § 45: Anhebung auf die Kategoriebeträge bei Hauptmietverträgen aus der Zeit vor dem 1. März 1994, schriftlich spätestens einen Monat vor dem Zinstermin; Ein- und Zweifamilienhäuser sind vom MRG ausgenommen.
    ris.bka.gv.at ↗
  5. 5
    law§ 558a BGB: Form und Begründung der Mieterhöhung
    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026
    Textform; Begründung durch Mietspiegel, Auskunft aus einer Mietdatenbank, Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder Entgelte dreier vergleichbarer Wohnungen.
    gesetze-im-internet.de ↗
  6. 6
    law§ 558b BGB: Zustimmung zur Mieterhöhung
    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026
    Erhöhte Miete ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Verlangens; Zustimmungsfrist bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats; Klage innerhalb von drei weiteren Monaten.
    gesetze-im-internet.de ↗
  7. 7
    statisticsVerbraucherpreisindex (VPI/HVPI): Inflation September 2026 laut Schnellschätzung 3,6 %, August 2026 3,2 %, Jahresinflation 2025 3,6 %
    Statistik Austria · 2026
    VPI August 2026 103,7 (Basis 2025 = 100, +3,2 % zum Vorjahresmonat), September 2026 Schnellschätzung +3,6 %, Pressemitteilung „Inflation 2025 mit 3,6 % höher als im Vorjahr“; der VPI dient laut Statistik Austria auch zur Wertsicherung von Mieten; seit Jänner 2026 Basis 2025 = 100.
    statistik.at ↗
  8. 8
    lawRichtwertgesetz (RichtWG), Bundesrecht konsolidiert: § 5 Wertsicherung der Richtwerte
    RIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026
    Richtwerte ändern sich ab 1. April 2026 jährlich um die durchschnittliche VPI-Veränderung des Vorjahres; am 1. April 2026 höchstens 1 %, am 1. April 2027 höchstens 2 %; ab 1. April 2028 zählt der Teil der Inflation über 3 % nur zur Hälfte; Statistik Austria veröffentlicht die geänderten Richtwerte.
    ris.bka.gv.at ↗
  9. 9
    law§ 559 BGB: Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026
    Jährliche Miete um 8 % der Modernisierungskosten; innerhalb von sechs Jahren höchstens 3 € je Quadratmeter, bei Mieten unter 7 € je Quadratmeter höchstens 2 €.
    gesetze-im-internet.de ↗
  10. 10
    law§ 557b BGB: Indexmiete
    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026
    Bindung an den Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte des Statistischen Bundesamts; Miete jeweils mindestens ein Jahr unverändert; Erhöhung nach § 558 ausgeschlossen; Erklärung in Textform, Zahlung ab dem übernächsten Monat nach Zugang.
    gesetze-im-internet.de ↗
  11. 11
    statisticsVerbraucherpreisindex und Inflationsrate: September 2026 voraussichtlich +3,3 %
    Statistisches Bundesamt (Destatis) · 2026
    Vorläufige Inflationsrate für September 2026 von +3,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat (Pressemitteilung vom 30. September 2026).
    destatis.de ↗
  12. 12
    officialAbgesenkte Kappungsgrenze gemäß § 558 Abs. 3 BGB: Kappungsgrenzen-Verordnung für Dresden und Leipzig
    Freistaat Sachsen, bauen-wohnen.sachsen.de · 2025
    Die sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung ist am 1. Juli 2025 in Kraft getreten und bis 30. Juni 2027 verlängert: „In den Städten Dresden und Leipzig gilt daher auch weiterhin die auf 15 % abgesenkte Kappungsgrenze“, also höchstens 15 % Erhöhung je drei Jahre statt 20 %.
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