Die Frage stellt sich selten aus Anlagelaune. Sie stellt sich, weil jemand zusammenzieht, wegzieht, erbt oder ein Haus baut und plötzlich eine Wohnung übrig hat. Genau dann wird aus einem Eigentümer ein unfreiwilliger Vermieter, und die Entscheidung fällt oft zwischen zwei Umzugskartons. Dieser Beitrag rechnet sie durch: für Österreich zuerst, für Deutschland und die Schweiz daneben, mit den Steuerregeln, die den Ausgang kippen können, und mit einem Wiener Beispiel über fünf Jahre. Die erste Zahl, die Sie dafür brauchen, ist die erzielbare Miete; wie Sie sie ermitteln, steht im Leitfaden welche Miete Sie verlangen können.
Geld heute oder Einkommen plus Wertchance: was Sie wirklich entscheiden
Ein Verkauf verwandelt eine Wohnung in einen Betrag, der ab morgen anders arbeiten kann: als Eigenkapital für das neue Haus, als Kredittilgung, als Wertpapierdepot. Eine Vermietung behält das Objekt und tauscht die Verfügbarkeit gegen drei Dinge: laufende Mieteinnahmen, die Chance auf Wertzuwachs und einen Mieter, der Rechte hat. Beides ist legitim. Falsch ist nur, die beiden Wege mit unterschiedlichen Maßstäben zu messen, etwa die Bruttomiete gegen den Bruttoerlös.
Der Häuserpreisindex von Statistik Austria zeigt, wie unterschiedlich die Wertchance in wenigen Jahren ausfällt: 2023 fielen die Preise um 2,6 %, 2024 blieben sie nahezu unverändert, 2025 stiegen sie um 2,6 %, und im 2. Quartal 2026 lag der Index für bestehenden Wohnraum 5,1 % über dem Vorjahr5. Wer 2022 auf weitere Wertsteigerung gesetzt hat, wartete rund drei Jahre, bis der Einstandspreis wieder erreicht war. Die Wertchance gehört deshalb in die Rechnung als Szenario, nicht als Gewissheit.
Was der Verkauf heute netto bringt: Provision, Kreditablösung, ImmoESt
Der Nettoerlös ist der Kaufpreis nach Verkaufskosten, Kreditablösung und Steuer. In Österreich sind das:
- Maklerprovision: höchstens 3 % des Kaufpreises plus 20 % Umsatzsteuer bei Werten über 36.336 €, also 3,6 % brutto, wenn Sie den Höchstsatz akzeptieren6.
- Energieausweis, Vertragsnebenkosten, Löschung eines Pfandrechts: kleine Posten, die aber vor der Auszahlung anfallen.
- Kreditablösung: Restschuld und bei Fixzinskrediten eine begrenzte Vorfälligkeitsentschädigung.
- Immobilienertragsteuer: 30 % des Veräußerungsgewinns, bei Altvermögen mit Anschaffung vor dem 1. April 2002 pauschal 4,2 % des Erlöses1, sofern keine Befreiung greift.
Die vollständige Kostenliste bis zur Treuhandabrechnung steht im Beitrag zu Verkaufskosten und Nettoerlös. Für die Entscheidung genügt hier die Größenordnung: Bei einer kreditfreien Wohnung um 420.000 € bleiben nach Provision und Kleinkosten rund 404.000 €, wenn die Hauptwohnsitzbefreiung greift, und rund 36.000 € weniger, wenn 120.000 € Gewinn zu versteuern sind.
Die Vermieter-Rechnung: von der Bruttomiete zum Überschuss nach Steuer
Die Bruttomiete ist die schlechteste Kennzahl der ganzen Entscheidung, weil sie fünf Abzüge verschweigt. Laut Mikrozensus lag die Nettomiete im 2. Quartal 2026 im Schnitt bei 7,9 € je m², die Betriebskosten bei 2,7 € je m²7; die Betriebskosten sind ein Durchlaufposten, den der Mieter zahlt, und gehören nicht in Ihren Ertrag.
| Zeile | Was dahintersteckt | Wer trägt sie |
|---|---|---|
| Leerstand und Mietausfall | Wochen zwischen zwei Mietern, Neuvermietungskosten, im schlechten Fall ein Räumungsverfahren | Vermieter |
| Verwaltung | Hausverwaltung für das Objekt oder Ihre eigene Zeit für Abrechnung, Übergabe, Handwerker | Vermieter |
| Rücklage der Eigentümergemeinschaft | Beitrag nach dem Wohnungseigentumsgesetz für Dach, Fassade, Lift, Leitungen | Vermieter, nicht überwälzbar |
| Instandhaltung in der Wohnung | Therme, Küche, Bad, Böden, Malerei zwischen zwei Mietern | Vermieter |
| Einkommensteuer | Überschuss aus Vermietung und Verpachtung zum persönlichen Grenzsteuersatz, in Österreich bis 50 %3 | Vermieter |
| Betriebskosten nach § 21 MRG | Wasser, Müll, Rauchfangkehrer, Versicherung, Verwaltung, Hausbetreuung | Mieter, als Durchlaufposten4 |
Gegen die Steuerzeile gibt es in Österreich ein Gegengewicht: Bei Gebäuden, die der Vermietung dienen, dürfen ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung abgezogen werden, wobei pauschal 40 % der Anschaffungskosten eines bebauten Grundstücks als Grundanteil auszuscheiden sind3. Bei einer um 300.000 € gekauften Wohnung sind das 2.700 € pro Jahr, die den steuerpflichtigen Überschuss senken, ohne Geld zu kosten. Was am Ende als Rendite übrig bleibt und wie sie sich gegen andere Anlagen schlägt, rechnet der Beitrag zur Mietrendite vor; die Kostenzeilen im Detail behandelt der Beitrag über Betriebskosten, Rücklage und Instandhaltung.
Steuern, die die Entscheidung kippen: ImmoESt, Zehnjahresfrist, Grundstückgewinnsteuer
Österreich: ImmoESt und die Frist der Hauptwohnsitzbefreiung
Der Verkauf einer Hauptwohnsitzwohnung ist steuerfrei, wenn sie Ihnen ab der Anschaffung bis zur Veräußerung mindestens zwei Jahre durchgehend oder innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat und Sie den Hauptwohnsitz aufgeben3. Die Finanzverwaltung toleriert dabei ein Jahr Verzögerung beim Einzug und ein Jahr beim Auszug2.
Vermietung wirkt auf diese Befreiung wie ein Zeitzünder. Der erste Tatbestand verlangt den Hauptwohnsitz bis zur Veräußerung; wer auszieht und vermietet, kann ihn nach der einjährigen Toleranz nicht mehr erfüllen. Bleibt der zweite: fünf Jahre Hauptwohnsitz innerhalb der letzten zehn Jahre. Wer zehn Jahre in der Wohnung gelebt hat, kann sie also noch rund fünf Jahre vermieten und dann steuerfrei verkaufen; im sechsten Jahr fällt die Befreiung, und 30 % treffen den gesamten Gewinn seit der Anschaffung1, nicht nur den Zuwachs der Vermietungsjahre. Dazu kommt, dass die während der Vermietung abgesetzte AfA die Anschaffungskosten mindert und den Gewinn erhöht3. Erben können die Wohnjahre der Vorbesitzer nicht übernehmen, wohl aber eigene Jahre im geerbten Objekt, auch solche, in denen sie dort nur bei den Eltern gewohnt haben2.
Deutschland: Zehnjahresfrist und Eigennutzungsausnahme
Die deutsche Zehnjahresfrist des § 23 EStG erfasst jeden Verkauf, bei dem Anschaffung und Veräußerung höchstens zehn Jahre auseinanderliegen; steuerfrei bleibt, wer die Wohnung seit dem Kauf ausschließlich selbst bewohnt hat oder sie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat8. Vermietung setzt die zehn Jahre nicht zurück, schließt aber die Ausnahme für die letzten drei Jahre aus. Wer nach acht Jahren auszieht und vermietet, verkauft steuerfrei erst nach dem zehnten Jahr; wer nach drei Jahren auszieht, wartet sieben Jahre oder zahlt den persönlichen Steuersatz auf den Gewinn.
Schweiz: Besitzesdauer, Ersatzbeschaffung und der Systemwechsel beim Eigenmietwert
Jeder Kanton besteuert den Grundstückgewinn nach eigenem Tarif. Das Steuerharmonisierungsgesetz zwingt jeden Kanton, Gewinne aus kurzer Haltedauer schärfer zu besteuern, meist über einen Zuschlag; umgekehrt gewähren alle Kantone mit Ausnahme von Obwalden bei langer Besitzesdauer einen Rabatt. Wer selbstgenutztes Wohneigentum verkauft und den Erlös in eine gleichgenutzte Ersatzliegenschaft steckt, kann die Steuer über die Ersatzbeschaffung aufschieben, eine Möglichkeit, die weder Österreich noch Deutschland kennen9. Wer vermietet, versteuert die Mieterträge als Einkommen und behält die Schuldzinsen als Abzug: Nach der am 28. September 2025 mit 57,7 % Ja angenommenen Reform entfällt der Eigenmietwert für selbstgenutzte Erst- und Zweitliegenschaften samt Unterhaltsabzug, während Vermieter einen Teil ihrer Schuldzinsen weiter abziehen dürfen; das Inkrafttreten beschließt der Bundesrat10. Für Selbstnutzer wird Halten damit steuerlich einfacher, für Vermieter bleibt die heutige Logik.
Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob Fristen, Toleranzjahre oder ein Erbfall bei Ihnen greifen, klärt Ihre Steuerberatung mit Ihren Daten.
Kündigungsschutz und Befristung: warum Vermieten schwer umkehrbar ist
Was diese Entscheidung von der in den USA unterscheidet, steht im Mietrechtsgesetz. Im Voll- wie im Teilanwendungsbereich, also auch bei frei finanzierten Neubauwohnungen, kann der Vermieter einen unbefristeten Vertrag nur aus wichtigen Gründen aufkündigen. Eigenbedarf zählt dazu, aber in zwei engen Varianten. Entweder braucht der Vermieter die Wohnung dringend für sich selbst oder für Verwandte in absteigender Linie, und ihm entstünde aus der Fortsetzung des Vertrags ein unverhältnismäßig größerer Nachteil als dem Mieter aus der Kündigung; diese Abwägung entfällt bei einer Eigentumswohnung, die der Wohnungseigentümer nach Begründung des Wohnungseigentums vermietet hat. Oder er braucht sie dringend für sich oder Verwandte in gerader Linie und beschafft dem Mieter eine Ersatzwohnung4. Planbar ist der Rückweg nur über die Befristung: Ein befristeter Wohnungsmietvertrag muss mindestens fünf Jahre dauern; nur wenn der Vermieter kein Unternehmer im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes ist, genügen drei Jahre. Der Mieter darf nach einem Jahr mit drei Monaten Frist kündigen, der Vermieter nicht4. Im Vollanwendungsbereich kostet die Befristung außerdem 25 % des zulässigen Hauptmietzinses4.
Für Häuser mit höchstens zwei selbständigen Wohnungen gilt das Mietrechtsgesetz nicht4; dort regelt der Vertrag die Kündigung. In Deutschland braucht der Vermieter ein berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf für sich, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige, und muss die Gründe im Kündigungsschreiben nennen11.
Drei weitere Faktoren wiegen schwer:
- Distanz. Eine Wohnung, die zwei Stunden entfernt liegt, braucht eine Hausverwaltung oder einen Bekannten mit Schlüssel. Beides kostet, das eine Geld, das andere Gefälligkeiten.
- Zeit. Wer in drei Jahren das Kapital für das neue Haus braucht, kann nicht auf den Auszug eines geschützten Mieters warten. Vermieten passt zu Horizonten von zehn Jahren, nicht von drei.
- Kredit. Eine belastete Wohnung mit variabler Verzinsung kann in einer Zinsphase mehr kosten, als sie einbringt. Wer verkauft, tilgt.
Wohnung vermieten oder verkaufen: Entscheidungsmatrix und Break-even über fünf Jahre
| Kriterium | Spricht für Verkaufen | Spricht für Vermieten |
|---|---|---|
| Hauptwohnsitzbefreiung (AT) | Befreiung gilt heute und wäre in fünf Jahren weg | Befreiung entfällt ohnehin oder bleibt sicher erhalten |
| Zehnjahresfrist (DE) | Frist abgelaufen, Gewinn steuerfrei | Frist läuft noch lange, Wartezeit ist ohnehin nötig |
| Besitzesdauer (CH) | Ersatzbeschaffung geplant, Aufschub möglich | Ermäßigung für lange Besitzesdauer wächst weiter |
| Kapitalbedarf | Eigenkapital für das nächste Objekt fehlt | Kein Bedarf in den nächsten zehn Jahren |
| Miete zu Wert | Nettomietrendite unter Ihrer Alternativverzinsung | Nettomietrendite darüber, Wohnung frei vermietbar |
| Zustand | Sanierung fällig, Rücklage dünn | Neuwertig, Rücklage ausreichend |
| Distanz und Zeit | Weit entfernt, wenig Zeit | Vor Ort, Verwaltung organisiert |
Die Break-even-Formel für fünf Jahre lautet:
Vermieten lohnt sich, wenn die Summe der Netto-Cashflows nach Steuer über fünf Jahre plus der Nettoerlös bei Verkauf in fünf Jahren größer ist als der Nettoerlös heute mal (1 plus Alternativrendite) hoch 5.
Die Alternativrendite ist die ehrlichste Stellschraube: Wer den Erlös in die Tilgung eines Kredits mit 3,5 % Zinsen steckt, hat 3,5 % sicher. Wer ihn am Sparbuch liegen lässt, hat weniger. Setzen Sie die Zahl ein, die zu Ihrer Situation passt, nicht die, die das Ergebnis schönt.
Fünf Jahre durchgerechnet: Wiener Wohnung, 420.000 € Wert, 1.150 € Nettomiete
Alle Zahlen sind Beispielwerte ohne echte Adresse. Die Wohnung: 70 m², Wien-Landstraße, Baujahr 2015 (Teilanwendungsbereich des MRG, Mietzins frei, Kündigungsschutz ja), 2016 um 300.000 € gekauft, seit damals Hauptwohnsitz, kreditfrei. Für Wohnungen mit 54 bis 77 m² und Baujahr ab 1991 nennt Statistik Austria im 3. Bezirk 5.655 € je m² ohne und 6.818 € je m² mit Außenflächen, gerechnet als geometrisches Mittel der Kaufverträge 2021 bis 2025 und ältere Jahre auf 2025 hochgerechnet12; das Beispiel nimmt 6.000 € je m², also 420.000 €. Die erzielbare Nettomiete von 1.150 € im Monat ist eine Annahme für eine frei vermietbare Neubauwohnung; der österreichische Durchschnitt über alle Segmente liegt bei 7,9 € je m²7.
| Position | Verkauf heute | Vermieten, Verkauf im Jahr 5 (Wert unverändert) | Vermieten, Verkauf im Jahr 5 (Wert +2 % pro Jahr) |
|---|---|---|---|
| Verkaufspreis | 420.000 € | 420.000 € | 463.713 € |
| Provision 3 % plus 20 % USt6 | 15.120 € | 15.120 € | 16.694 € |
| Energieausweis, Löschung, Kleinkosten (Annahme) | 600 € | 600 € | 600 € |
| Immobilienertragsteuer | befreit, Hauptwohnsitz zehn Jahre3 | befreit, fünf von zehn Jahren erfüllt3 | befreit, fünf von zehn Jahren erfüllt3 |
| Nettoerlös aus dem Verkauf | 404.280 € | 404.280 € | 446.419 € |
| Netto-Cashflow aus Vermietung nach Steuer, fünf Jahre | 0 € | 34.740 € | 34.740 € |
| Summe nach fünf Jahren | 404.280 € | 439.020 € | 481.159 € |
| Vergleich: Verkauf heute, Erlös zu 3 % angelegt (Annahme) | 468.671 € |
Der jährliche Cashflow ergibt sich so: 13.800 € Nettomiete minus 4 % Leerstand (552 €), minus 360 € Verwaltung, minus 1.008 € Rücklage (Annahme 1,20 € je m²), minus 2.100 € Instandhaltung in der Wohnung (Annahme 0,5 % des Werts) ergibt 9.780 € vor Steuer. Davon geht die AfA von 2.700 € (60 % Gebäudeanteil von 300.000 €, 1,5 %3) nur steuerlich ab: 7.080 € zu einem angenommenen Grenzsteuersatz von 40 % kosten 2.832 €. Bleiben 6.948 € im Jahr, 34.740 € in fünf Jahren. Alle Prozentsätze außer Provision und AfA sind Annahmen.
Das Ergebnis ist unbequem ehrlich. Ohne Wertzuwachs verliert Vermieten gegen eine sichere Anlage zu 3 %: 439.020 € gegen 468.671 €. Mit 2 % Wertzuwachs pro Jahr liegt Vermieten knapp vorn, 481.159 € gegen 468.671 €, aber nur, weil die Hauptwohnsitzbefreiung im fünften Jahr gerade noch hält. Ein Verkauf im sechsten Jahr würde sie kosten: Auf einen Gewinn von rund 189.000 € (472.987 € Erlös minus um die AfA verminderte Anschaffungskosten von 283.800 €) fielen rund 56.800 € Immobilienertragsteuer an13, und der Vorsprung wäre in einen Rückstand von mehr als 40.000 € gedreht. Die Entscheidung hängt also an zwei Dingen, die Sie nicht kennen (Wertentwicklung, Alternativrendite), und an einem, das Sie kennen: dem Kalender.
Was CheckValue für diese Entscheidung liefert
Die Formel oben braucht vier Eingaben, und ein Bericht für die Adresse stellt sie auf eine Seite nebeneinander: die Wertspanne mit dem Quadratmeterpreis gegen den Bezirksdurchschnitt als Ausgangspunkt beider Spalten, die geschätzten Verkaufskosten und den Nettoerlös, die Mietschätzung als oberste Zeile der Vermieter-Rechnung und die daraus folgende Bruttorendite, an der Sie sofort sehen, ob die Alternativverzinsung überhaupt zu schlagen ist. Dazu kommen die Besitzkosten, aus denen Sie die Abzugszeilen der Tabelle bestücken.
Was der Bericht nicht kann: Er kennt weder Ihren Anschaffungspreis noch Ihre Hauptwohnsitzjahre, rechnet keine Immobilienertragsteuer und ersetzt kein Sachverständigengutachten und keine Steuerauskunft. Diese Zeilen bleiben Ihre Arbeit mit diesem Beitrag und Ihrer Steuerberatung. Für einen ersten Blick auf die vier Zahlen genügt die Vorschau des Berichts für Ihre Adresse, die den Aufbau vor dem Kauf zeigt; wie eine fertige Wiener Bewertung mit Mietschätzung und Rendite aussieht, sehen Sie im Musterbericht für Wien.
Die unfreiwilligen Vermieter, mit denen ich zuerst auf Teneriffa und später in Österreich gearbeitet habe, hatten fast alle dieselbe Lücke im Plan: Sie wussten, was die Wohnung monatlich bringt, aber nicht, wann sie sie wieder brauchen und wie sie dann an den Mieter herankommen. Wer diese zwei Fragen vor dem Inserat beantwortet, vermietet ruhiger oder verkauft rechtzeitig.
Typische Fehler unfreiwilliger Vermieter
- Mit der Bruttomiete rechnen. Betriebskosten sind kein Ertrag, Leerstand und Instandhaltung kein Sonderfall. Wer 13.800 € Jahresmiete als Rendite auf 420.000 € nimmt, sieht 3,3 %; nach Kosten und Steuer sind es im Beispiel 1,7 %.
- Die Frist übersehen. Fünf von zehn Jahren klingt großzügig und endet an einem Datum. Tragen Sie es in den Kalender ein, bevor der erste Mietvertrag unterschrieben ist3.
- Unbefristet vermieten, um mehr Miete zu bekommen. Der Verzicht auf die Befristung bringt im Vollanwendungsbereich 25 % mehr zulässigen Hauptmietzins4 und kostet die Rückholbarkeit der Wohnung. Wer sie in fünf Jahren braucht, befristet.
- Den Kredit vergessen. Eine belastete Wohnung mit knapper Miete ist kein Investment, sondern eine Wette auf Wertzuwachs mit fremdem Geld.
- Den Zeitpunkt des Verkaufs dem Zufall überlassen. Wer nach fünf Jahren doch verkauft, sollte den Markt lesen können; wie Preisindex und Vermarktungsdauer dabei helfen, steht im Beitrag zum richtigen Verkaufszeitpunkt.
Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Sätze, Fristen und Indizes gelten mit dem Datum ihrer Quelle; die geltende Fassung finden Sie dort.
Häufige Fragen
Wohnung vermieten oder verkaufen: was ist besser?
Besser ist, was nach Steuern und Kosten über Ihren Zeithorizont mehr übrig lässt, und das lässt sich rechnen: Stellen Sie den Nettoerlös eines Verkaufs heute samt einer realistischen Alternativverzinsung dem Vermieter-Cashflow nach Steuer plus dem erwarteten Nettoerlös in fünf Jahren gegenüber. In Österreich stiegen die Preise bestehender Wohnungen im 2. Quartal 2026 um 5,1 %, ein Mieter mit unbefristetem Vertrag ist nach dem Mietrechtsgesetz aber nur aus wichtigen Gründen kündbar. Die Rechnung entscheidet, nicht die Erwartung.
Verliere ich die Hauptwohnsitzbefreiung, wenn ich vermiete?
Sie kann verloren gehen, und zwar mit Zeitablauf. Die Befreiung gilt, wenn die Wohnung ab der Anschaffung mindestens zwei Jahre durchgehend bis zur Veräußerung oder innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Verkauf mindestens fünf Jahre durchgehend Ihr Hauptwohnsitz war und Sie diesen aufgeben. Wer nach zehn Jahren Wohnen auszieht und vermietet, hat noch etwa fünf Jahre Spielraum; danach fällt die Befreiung, und 30 % Immobilienertragsteuer treffen den gesamten Gewinn.
Wie viel bleibt mir netto beim Verkauf?
Vom Kaufpreis gehen in Österreich die Maklerprovision von höchstens 3 % plus 20 % Umsatzsteuer, der Energieausweis, die Löschung eines Pfandrechts und die Restschuld Ihres Kredits ab; danach die Immobilienertragsteuer von 30 % des Gewinns, wenn keine Befreiung greift. Bei einer kreditfreien Hauptwohnsitzwohnung um 420.000 € bleiben nach Provision und Kleinkosten rund 404.000 €; bei einer vermieteten Wohnung mit 120.000 € Gewinn wären es etwa 36.000 € weniger.
Welche Kosten hat Vermieten wirklich?
Mehr als die Betriebskosten, die Sie ohnehin weiterverrechnen. Rechnen Sie mit Leerstand zwischen zwei Mietern, Verwaltung oder eigener Zeit, der Rücklage der Eigentümergemeinschaft, der Instandhaltung innerhalb der Wohnung, die kein Mieter trägt, und der Einkommensteuer auf den Überschuss zum persönlichen Grenzsteuersatz. Gegen die Steuer hilft die Absetzung für Abnutzung von 1,5 % des Gebäudewerts. Bei einer Wiener Beispielwohnung mit 13.800 € Jahresmiete bleiben nach Leerstand, Rücklage, Instandhaltung und 40 % Steuer etwa 6.900 €.
Was passiert steuerlich nach zehn Jahren in Deutschland?
Liegen zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als zehn Jahre, ist der Gewinn aus einer vermieteten Wohnung in Deutschland nicht mehr als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig. Innerhalb der zehn Jahre bleibt der Verkauf nur steuerfrei, wenn Sie die Wohnung ausschließlich oder im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt haben. Vermietung setzt die Frist nicht zurück, sie schließt aber die Eigennutzungsausnahme aus; wer knapp vor Ablauf steht, wartet den Stichtag ab.
Kann ich einen Mieter später wieder kündigen?
In Österreich nur schwer. Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes darf der Vermieter einen unbefristeten Vertrag nur aus den gesetzlich genannten wichtigen Gründen aufkündigen; dringender Eigenbedarf für sich oder Nachkommen zählt dazu, verlangt aber eine Interessenabwägung oder eine Ersatzwohnung für den Mieter. Planbar ist nur die Befristung, die mindestens fünf Jahre dauern muss, bei privaten Vermietern ohne Unternehmereigenschaft drei. In Deutschland braucht der Vermieter ein berechtigtes Interesse wie Eigenbedarf. Vermieten ist deshalb schwerer umkehrbar als in den USA.
Geerbte Wohnung vermieten oder verkaufen?
Prüfen Sie zuerst die Steuer, dann den Zustand. Die Hauptwohnsitzbefreiung steht Ihnen als Erbe nur zu, wenn Sie selbst fünf der letzten zehn Jahre in der Wohnung gelebt haben, wozu auch Jahre als Mitbewohner der Eltern zählen; sonst fallen auf den Gewinn 30 % Immobilienertragsteuer an, bei Altvermögen pauschal 4,2 % des Erlöses. Eine unsanierte Wohnung mit Altvertrag bringt wenig Miete und viel Erhaltungsaufwand; eine freie, gut erhaltene Wohnung kann sich als Anlage rechnen. Danach gilt dieselbe Rechnung wie für jede andere Wohnung.
Gibt es einen Rechner für vermieten oder verkaufen?
Jeder Rechner setzt dieselbe Formel um, und Sie können sie selbst ausfüllen: Vermieten lohnt sich, wenn die Netto-Cashflows nach Steuer über Ihren Zeithorizont plus der Nettoerlös am Ende mehr ergeben als der heutige Nettoerlös, verzinst mit Ihrer Alternativrendite. Dafür brauchen Sie Wert und Verkaufskosten, die erzielbare Miete, die laufenden Kosten und Ihren Grenzsteuersatz. Ein Bericht von CheckValue liefert Wertspanne, Nettoerlös, Mietschätzung und Besitzkosten für die Adresse; Steuer und Fristen tragen Sie selbst ein.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Zahlen und Regeln tragen das Jahr ihrer Veröffentlichung; die aktuelle Fassung finden Sie in der zitierten Quelle.
Quellen
- 1officialImmobilienertragsteuer (ImmoESt): 30 %, Altvermögen 4,2 %Unternehmensserviceportal (USP), Bundesministerium für Finanzen · 2026Der Steuersatz der Immobilienertragsteuer beträgt seit 1. Jänner 2016 30 %; für Grundstücke, die vor dem 1. April 2002 angeschafft wurden, gilt die Pauschale von 4,2 % des Verkaufserlöses (18 % nach Umwidmung).usp.gv.at ↗
- 2guidanceImmobilienverkäufe: Steuerfolgen im privaten Bereich (ImmoESt 30 %, Altvermögen 4,2 %, Hauptwohnsitzbefreiung)Wirtschaftskammer Österreich (WKO) · 2026Hauptwohnsitzbefreiung mit Toleranzfrist von einem Jahr beim Einzug und beim Auszug, Zählung von Zeiten vor dem Eigentumserwerb bei geerbten oder geschenkten Wohnungen, Verlust der Herstellerbefreiung nach Vermietung innerhalb von zehn Jahren.wko.at ↗
- 3lawEinkommensteuergesetz 1988 (EStG), § 30 private GrundstücksveräußerungenRIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026§ 30 Abs. 2 Z 1: Befreiung bei zwei Jahren durchgehendem Hauptwohnsitz ab Anschaffung oder fünf Jahren innerhalb der letzten zehn Jahre; § 30 Abs. 3: Anschaffungskosten um die geltend gemachte AfA vermindert; § 16 Abs. 1 Z 8 lit. d: 1,5 % Absetzung für Abnutzung bei Vermietung, pauschal 40 % Grundanteil; § 33: Tarif bis 50 %, 55 % über einer Million Euro.ris.bka.gv.at ↗
- 4lawMietrechtsgesetz (MRG), Bundesrecht konsolidiert (Fassung vom 1. Jänner 2026)RIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026§ 1 Abs. 2 Z 5 Vollausnahme für Gebäude mit höchstens zwei selbständigen Wohnungen; § 30 Abs. 2 Z 8 Eigenbedarf für den Vermieter oder Verwandte in absteigender Linie mit Interessenabwägung, die bei nach Begründung des Wohnungseigentums vermieteten Eigentumswohnungen entfällt, Z 9 Eigenbedarf für Verwandte in gerader Linie gegen Ersatzbeschaffung; § 29 Befristung von mindestens fünf Jahren, drei Jahren für Vermieter, die keine Unternehmer sind, Kündigungsrecht des Mieters nach einem Jahr; § 16 Abs. 7 Befristungsabschlag von 25 %; § 21 Betriebskosten.ris.bka.gv.at ↗
- 5statisticsHäuserpreisindex und OOH PI (Quartalsdaten, 2. Quartal 2026)Statistik Austria · 2026Häuserpreisindex 2. Quartal 2026 vorläufig +5,1 % zum Vorjahresquartal, bestehender Wohnraum +5,1 %, neuer Wohnraum +4,9 %; Jahresraten laut den verlinkten Pressemitteilungen: 2023 minus 2,6 %, 2024 kaum verändert, 2025 +2,6 %.statistik.at ↗
- 6guidanceMaklerprovision: Höchstsätze beim Kauf (3 % über 36.336 Euro) und bei der MieteArbeiterkammer (AK) · 2026Beim Kauf höchstens 3 % des Kaufpreises plus 20 % Umsatzsteuer je Seite bei Werten über 36.336,42 €; die gesetzlichen Sätze sind Höchstbeträge, eine niedrigere Provision kann vereinbart werden.arbeiterkammer.at ↗
- 7statisticsWohnkosten: Mieten und Betriebskosten für Hauptmietwohnungen (Mikrozensus)Statistik Austria · 2026Mikrozensus 2. Quartal 2026 (Tabelle „Ergebnisse im Überblick“, erstellt am 8. September 2026): Nettomiete ohne Betriebskosten durchschnittlich 7,9 € je m², Betriebskosten 2,7 € je m² und 176,5 € je Hauptmietwohnung.statistik.at ↗
- 8law§ 23 EStG: Private Veräußerungsgeschäfte (Zehnjahresfrist, Eigennutzung)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026Steuerpflicht, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen; ausgenommen Wohnungen, die ausschließlich oder im Veräußerungsjahr und den beiden Vorjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.gesetze-im-internet.de ↗
- 9officialBesteuerung der Grundstückgewinne (Steuerinformationen, Ausgabe Februar 2024)Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) · 2024Steueraufschub bei Ersatzbeschaffung einer selbstgenutzten Wohnliegenschaft; alle Kantone belasten kurzfristig erzielte Grundstückgewinne stärker (Art. 12 Abs. 5 StHG), alle außer Obwalden ermäßigen die Steuer bei längerer Besitzesdauer.estv2.admin.ch ↗
- 10officialReform der Wohneigentumsbesteuerung: Volksabstimmung vom 28. September 2025 (57,7 % Ja)Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) · 2025Annahme mit 57,7 % Ja-Stimmen; der Eigenmietwert entfällt für Erst- und Zweitliegenschaften, der Unterhaltsabzug fällt weg, der Schuldzinsenabzug wird eingeschränkt, Vermieter können einen Teil ihrer Schuldzinsen weiter abziehen; das Inkrafttreten beschließt der Bundesrat.efd.admin.ch ↗
- 11law§ 573 BGB: Ordentliche Kündigung des Vermieters (berechtigtes Interesse, Eigenbedarf)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026Der Vermieter kann nur mit berechtigtem Interesse kündigen, etwa bei Eigenbedarf für sich, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige; die Gründe sind im Kündigungsschreiben anzugeben, eine Kündigung zur Mieterhöhung ist ausgeschlossen.gesetze-im-internet.de ↗
- 12statisticsImmobilien-Durchschnittspreise: Häuser- und Wohnungspreise nach Bezirken (Datenbasis 2021 bis 2025)Statistik Austria · 2026Wohnungspreise 2025 (Tabelle Wien, erstellt am 28. Mai 2026): Wien 3., Landstraße, 54 bis 77 m², Baujahr ab 1991: 5.655 € je m² ohne und 6.818 € je m² mit Außenflächen, geometrische Mittel aus Transaktionen 2021 bis 2025 auf Preisniveau 2025; Medianpreis für Wohnungen in Österreich 2025: 4.162 € je m².statistik.at ↗





