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Wie bewerte ich mein Haus online, ohne dass danach Makler anrufen?

Haus online bewerten ohne Makleranrufe: warum Gratis-Schätzungen Ihre Nummer weitergeben, wie Sie Anrufe stoppen und wie es ohne Telefonnummer geht.

Christian EckmairAktualisiert: 11 Min. Lesezeit9 quellenGeprüft von Josef Eckmair MBA
Freistehendes Einfamilienhaus aus hellem Naturstein an einer Straßenecke in Lyon, flaches Dach und dunkles Holztor, typisches Bewertungsobjekt
Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung sind in Österreich nach § 174 TKG 2021 und in Deutschland nach § 7 UWG unzulässig. Bild: Romainbehar, CC0, via Wikimedia Commons

Die Beschwerde klingt immer gleich: „Ich wollte nur wissen, was mein Haus ungefähr wert ist, und seit drei Wochen rufen Makler an, die ich nie kontaktiert habe.“ Der Ärger ist berechtigt, aber kein Zufall und kein Datenleck. Er ist das Geschäftsmodell einer bestimmten Sorte von Bewertungsformularen, und wer es einmal verstanden hat, erkennt die Formulare auf den ersten Blick. Dieser Beitrag erklärt, warum nach einer Online-Bewertung das Telefon klingelt, welche Rechte Sie in Österreich und Deutschland haben, wie Sie laufende Anrufe abstellen und wie Sie zu einer Zahl kommen, ohne Ihre Nummer herzugeben. Was vom Verkaufspreis am Ende übrig bleibt, zeigt der Leitfaden zu Verkaufskosten und Nettoerlös; dieser Text bleibt beim Schritt davor, der ersten Zahl.

Warum ruft nach der Online-Bewertung überhaupt ein Makler an?

Ein Formular, das Ihnen eine kostenlose Bewertung verspricht und dafür Ihre Telefonnummer verlangt, verdient sein Geld nicht mit der Bewertung. Es verdient mit Ihnen. In der Branche heißt das Produkt Lead: ein Datensatz aus Adresse, Objektdaten, Name, Telefonnummer und, besonders wertvoll, der Angabe, ob und wann Sie verkaufen wollen. Betreiber solcher Formulare sind Portale, Lead-Agenturen oder Makler selbst, die den Kontakt an Maklerbüros im Umkreis verkaufen oder gegen eine Beteiligung an der späteren Provision weitergeben. Die Schätzung, die Sie dafür bekommen, ist bewusst grob gehalten oder wird erst „im persönlichen Gespräch“ verraten, denn eine Zahl, die am Bildschirm steht, braucht keinen Anruf.

Daraus erklären sich die drei Dinge, über die sich Eigentümer am häufigsten beschweren. Erstens ruft der Makler schnell an, oft innerhalb von Minuten, weil ein frischer Kontakt mehr wert ist als ein alter. Zweitens rufen mehrere Makler hintereinander an, weil manche Betreiber denselben Kontakt an mehrere Büros abgeben oder mehrere Mitarbeiter dieselbe Liste bearbeiten. Drittens lassen die Anrufe nach einer höflichen Absage nicht nach, weil Ihr Datensatz in einem Vertriebssystem liegt, das Wiedervorlagen erzeugt, bis jemand den Status ändert. Nichts davon ist persönlich gemeint; es ist der Prozess, für den Ihre Nummer bezahlt wurde.

Der Preis einer „kostenlosen“ Bewertung ist also das Verkaufsgespräch. Warum das Formular die Nummer überhaupt vor dem Ergebnis verlangt, erklärt der Beitrag zur Telefonnummer-Pflicht bei kostenlosen Online-Bewertungen; was solche Schätzungen rechnerisch leisten, der Beitrag zur Genauigkeit von Online-Immobilienbewertungen.

Woran Sie ein Lead-Formular erkennen, bevor Sie Ihre Nummer eintippen

Die Erkennungsmerkmale stehen auf der Seite selbst, man muss sie nur lesen, bevor man tippt:

  • Pflichtfeld Telefonnummer. Eine Berechnung braucht Adresse, Fläche, Baujahr und Zustand. Sie braucht keine Rufnummer. Ist das Feld ein Pflichtfeld, soll jemand anrufen.
  • Die Frage nach dem Verkaufszeitpunkt. „Wann möchten Sie verkaufen?“ mit den Antworten „sofort“, „in 3 bis 6 Monaten“, „nur Interesse“ dient nicht der Bewertung, sondern der Sortierung des Kontakts nach Dringlichkeit.
  • Das Ergebnis kommt später. „Ihr persönlicher Berater meldet sich mit der Bewertung“ oder „Ergebnis per Telefon“ bedeutet, dass die Zahl der Anlass für den Anruf ist.
  • Die Einwilligung im Kleingedruckten. Suchen Sie in der Datenschutzerklärung nach „Partner“, „Makler“, „Weitergabe“ und „Dritte“. Die DSGVO verlangt, dass ein Einwilligungstext von anderen Erklärungen klar unterscheidbar ist3; wer ihn in einen Absatz über Nutzungsbedingungen packt, hat einen Grund dafür.
  • Die Spanne. Eine Gratis-Schätzung, die für ein Einfamilienhaus eine Spanne von 150.000 € ausgibt, ist keine Bewertung, sondern ein Gesprächsöffner.

Der Gegentest ist einfach: Ein Werkzeug, das die Zahl am Bildschirm zeigt, seine Quellen nennt und Ihre Nummer gar nicht wissen will, hat kein Interesse an Ihrem Anruf.

Gratis-Schätzung mit Pflichtfeld Telefonnummer Bezahlter Bewertungsbericht
Was Sie geben Adresse, Objektdaten, Name, Telefonnummer, Verkaufsabsicht Adresse, Objektdaten, Zahlung
Was Sie bekommen Grobe Spanne, genaue Zahl oft erst im Gespräch Wertspanne, Vergleichsverkäufe, Preisindex, Quellenliste, PDF
Wer verdient womit Der Betreiber am Verkauf Ihres Kontakts, der Makler an der Provision Der Anbieter am Bericht
Wer ruft an Ein oder mehrere Makler, oft innerhalb von Minuten Niemand
Wie Sie es stoppen Widerruf, Widerspruch, Löschung, Anzeige123 Nicht nötig
Rechtsgrundlage der Weitergabe Ihre Einwilligung per Häkchen3 Keine Weitergabe

Darf ein Makler mich nach einer Online-Bewertung ungefragt anrufen?

Nur, wenn Sie vorher eingewilligt haben. In Österreich setzt § 174 Abs. 1 TKG 2021 jedem Werbeanruf die vorherige Einwilligung des Angerufenen voraus; sie kann jederzeit widerrufen werden, und der Anrufer darf seine Rufnummer weder unterdrücken noch verfälschen1. Wer trotzdem anruft, begeht eine Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis zu 100.000 €1; die Anzeige nimmt das Fernmeldebüro in Wien entgegen4. In Deutschland zählt § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG den Werbeanruf bei einem Verbraucher, der nicht vorher ausdrücklich zugestimmt hat, zu den unzumutbaren Belästigungen2; die Bundesnetzagentur kann dafür Bußgelder bis zu 300.000 € verhängen5. Werbende Unternehmen müssen die Einwilligung seit Oktober 2021 dokumentieren und aufbewahren6, Sie dürfen also fragen, worauf sich der Anruf stützt.

Der unbequeme Teil: Das Häkchen unter dem Bewertungsformular war in vielen Fällen genau diese Einwilligung. „Ich bin einverstanden, dass mich ein regionaler Immobilienexperte zur Bewertung kontaktiert“ ist rechtlich eine Zustimmung zu Werbeanrufen. Ob sie wirksam erteilt wurde, hängt von ihrer Gestaltung ab: Die DSGVO verlangt ein Ersuchen in klarer Sprache, klar getrennt von anderen Sachverhalten, und den Hinweis auf das Widerrufsrecht vor der Erteilung3. In der Praxis zählt für Sie aber weniger, ob die Einwilligung damals wirksam war, als dass Sie sie heute widerrufen können und der Widerruf so einfach sein muss wie die Erteilung3.

Ein Widerruf wirkt ab dem Moment, in dem er dem Unternehmen zugeht, und nur gegenüber dem Unternehmen, dem Sie ihn schicken. Wurde Ihr Kontakt an mehrere Makler weitergegeben, braucht jeder von ihnen ein eigenes Schreiben; die Auskunft über die Empfänger nach Art. 15 DSGVO liefert Ihnen die Liste3. Werbeanrufe nach dem Widerruf sind in Österreich und Deutschland Verstöße, die Sie anzeigen können12. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Dass der Weg zur Behörde kein Einzelfall ist, zeigen die deutschen Zahlen: 2025 gingen bei der Bundesnetzagentur 39.842 schriftliche Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung ein, sechs Prozent mehr als 2024, und die Behörde bearbeitete 13 große Bußgeldverfahren und verhängte Bußgelder von insgesamt über 1,099 Millionen Euro6.

So stoppen Sie die Anrufe: Widerruf, Widerspruch, Auskunft, Löschung

Die Reihenfolge zählt, weil jeder Schritt den nächsten vorbereitet:

  1. Beim nächsten Anruf drei Fragen stellen. Welches Unternehmen ruft an, woher stammt meine Nummer, wer hat sie weitergegeben? Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Rufnummer, Firma und Gesprächspartner. Erklären Sie am Telefon, dass Sie Ihre Einwilligung widerrufen und weiteren Werbeanrufen widersprechen, und sagen Sie, dass Sie das schriftlich bestätigen werden.
  2. Ein Schreiben an den Betreiber des Formulars. Er ist der Verantwortliche für Ihre Daten. Verlangen Sie in einem Text vier Dinge: den Widerruf Ihrer Einwilligung nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO, den Widerspruch gegen die Verarbeitung zu Zwecken der Direktwerbung nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO, Auskunft nach Art. 15 DSGVO über alle gespeicherten Daten und über die Empfänger, denen sie offengelegt wurden, und die Löschung nach Art. 17 DSGVO3. Nach dem Widerspruch dürfen Ihre Daten nicht mehr für Direktwerbung verarbeitet werden, und die Antwort auf Ihren Antrag muss innerhalb eines Monats erfolgen, in komplexen Fällen verlängerbar um zwei weitere Monate3. Eine E-Mail an die Adresse aus der Datenschutzerklärung genügt.
  3. Dasselbe Schreiben an jeden Makler, der angerufen hat. Jedes Büro, das Ihre Daten erhalten hat, ist selbst verantwortlich und muss Widerspruch und Löschung eigenständig umsetzen3. Mit der Empfängerliste aus der Auskunft erreichen Sie auch die Büros, die noch nicht angerufen haben.
  4. Anzeige bei der zuständigen Stelle, wenn es weitergeht. In Österreich erstatten Sie Anzeige beim Fernmeldebüro4 und wenden sich wegen der Datenweitergabe an die Datenschutzbehörde, denn jede betroffene Person darf sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren3. In Deutschland nutzen Sie das Beschwerdeformular der Bundesnetzagentur6 und die Datenschutzaufsicht Ihres Bundeslandes3. Ohne Datum, Uhrzeit und Rufnummer läuft jede Beschwerde ins Leere, deshalb der Zettel aus Schritt 1.
  5. Am Telefon aufräumen. Sperren Sie die Rufnummern und lassen Sie sich auf keine „kostenlose Besichtigung“ ein, die Sie nicht wollen.

Ein Mustertext für Schritt 2 passt in drei Sätze: „Ich widerrufe meine Einwilligung zu Werbezwecken und widerspreche jeder Verarbeitung meiner Daten für Direktwerbung (Art. 21 Abs. 2 DSGVO). Ich verlange Auskunft nach Art. 15 DSGVO, insbesondere über alle Empfänger meiner Daten, sowie deren Löschung nach Art. 17 DSGVO. Bitte bestätigen Sie beides innerhalb eines Monats.“

Was Ihre Telefonnummer dem Makler wert ist: eine Beispielrechnung

Die Hartnäckigkeit der Anrufe erklärt die Rechnung des Anrufers. Ein Beispiel mit erfundenem Haus und amtlichen Zahlen: Statistik Austria weist für Wohnhäuser in Österreich im Jahr 2025 einen Medianpreis von 2.836 €/m² aus7. Ein Haus mit 140 m² Wohnfläche liegt damit rechnerisch bei rund 397.000 €; wir runden auf 400.000 €. Die Immobilienmaklerverordnung erlaubt dem Makler bei einem Wert über 36.336,42 € eine Provision von höchstens 3 %8, dazu kommen 20 % Umsatzsteuer9. Vom Verkäufer allein sind das 14.400 € brutto, und weil in Österreich auch mit dem Käufer eine Provision vereinbart werden darf, kann ein Verkauf mit Provisionsvereinbarungen auf beiden Seiten bis zu 28.800 € brutto einbringen8.

Jetzt die Rechnung aus Sicht des Vertriebs: Kauft ein Büro zehn Kontakte und wird nur einer davon zum Auftrag, trägt dieser eine Auftrag die Kosten aller zehn Kontakte. Deshalb lohnt es sich für den Anrufer, fünfmal zu versuchen, was Ihnen schon beim zweiten Mal zu viel ist, und deshalb ist ein Kontakt mit der Angabe „Verkauf in den nächsten sechs Monaten“ mehr wert als einer mit „nur Interesse“. Ihre Telefonnummer ist in diesem Markt kein Nebenprodukt der Bewertung, sondern das Produkt.

Für Sie folgt daraus zweierlei. Erstens: Die Provision, um die hier geworben wird, ist verhandelbar, denn die Sätze der Verordnung sind Höchstgrenzen, keine Tarife9. Zweitens: Wer eine Zahl braucht, bevor er mit irgendjemandem spricht, sollte sie dort holen, wo niemand an seinem Kontakt verdient.

Haus online bewerten ohne Telefonnummer: der Weg über einen bezahlten Bericht

Der Unterschied liegt im Geschäftsmodell, nicht in der Technik. Ein bezahlter Bericht lebt davon, dass Sie ihn kaufen; er hat deshalb keinen Grund, Ihre Nummer zu verlangen oder Ihren Kontakt weiterzureichen. Bei CheckValue tippen Sie die Adresse, beantworten ein paar Fragen zum Haus und sehen zuerst die kostenlose Vorschau Ihres Berichts am Bildschirm, mit Beispielzahlen und noch unkenntlichen Werten. Gerechnet wird erst nach dem Kauf, und das Ergebnis kommt als Ansicht und als PDF, das Sie behalten, teilen oder löschen, wie Sie wollen.

Drei Teile des Berichts sind nach einer verunglückten Gratis-Schätzung besonders nützlich. Die Wertspanne mit Vergleichsverkäufen und amtlichem Preisindex ersetzt die Zahl, die das Formular Ihnen vorenthalten hat, durch Zahlen mit Quellenangabe. Die Markttempo-Angabe zur Vermarktungsdauer zeigt, ob Eile angebracht ist oder ob der Anrufer sie nur behauptet. Und die nummerierte Quellenliste macht jede Zahl nachprüfbar, auch für den Makler, den Sie später vielleicht doch selbst anrufen.

Die Grenzen gehören dazu: Der Bericht ersetzt weder das Gutachten eines Sachverständigen, wo Bank, Gericht oder Finanzamt eines verlangen, noch eine Besichtigung oder den Vertragserrichter. Er beantwortet die eine Frage, mit der die meisten Eigentümer anfangen, ohne dass dafür jemand anrufen muss. Wer regelmäßig mehrere Objekte bewertet, findet die Varianten in der Übersicht der Berichtspreise.

Wer eine Zahl sucht, will kein Verkaufsgespräch führen; das sehe ich seit zwei Jahrzehnten in diesem Geschäft. Eine Bewertung, die als Köder dient, verliert genau in dem Moment ihren Wert, in dem das Telefon klingelt. Deshalb trennen wir Bericht und Vertrieb strikt. Ob Sie mit dem Ergebnis zu einem Makler gehen, ist Ihre Entscheidung, nicht unser Geschäft.
Christian Eckmair, Mitgründer von CheckValue

Der Anruf kam schon: wie Sie reagieren, ohne einen Maklervertrag zu schließen

Viele Eigentümer sagen am Telefon aus Höflichkeit „Schauen Sie halt einmal vorbei“ und fragen sich danach, ob sie damit etwas unterschrieben haben. Zwei Regeln helfen beim Einordnen. Erstens muss ein Makler in Österreich, bevor er vermittelt, ausdrücklich auf seine Eigenschaft als Immobilienmakler, auf Ihre Provisionspflicht bei erfolgreicher Vermittlung und auf die Höhe der Provision hinweisen8; fehlt dieser Hinweis, halten Sie das schriftlich fest. Zweitens sind Sie an Dienstleistungsverträge, die während eines vom Unternehmen begonnenen Anrufs ausgehandelt werden, nach österreichischem Konsumentenrecht erst gebunden, wenn das Unternehmen sein Anbot auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt und Sie die Annahme ebenfalls auf einem dauerhaften Datenträger erklären4. Eine mündliche Zusage, dass der Makler „einmal vorbeischauen“ darf, ist kein Alleinvermittlungsauftrag.

Vorsicht ist dort geboten, wo aus dem Besuch ein Blatt Papier wird. Die „kostenlose Bewertung vor Ort“ endet in der Praxis mit einem Formular, das Alleinvermittlungsauftrag heißt und Laufzeit, Provisionssatz und Entschädigungsklausel enthält. Unterschreiben Sie nichts am Küchentisch; lesen Sie das Formular in Ruhe und vergleichen Sie den Satz mit den gesetzlichen Höchstbeträgen89. Welche Klauseln ein solcher Auftrag enthalten darf, steht im Ratgeber zum Hausverkauf mit oder ohne Makler. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung; ob ein konkreter Maklervertrag wirksam zustande gekommen ist, klärt eine Konsumentenschutzeinrichtung oder ein Rechtsanwalt anhand Ihrer Unterlagen.

Wenn Sie nach dem Bericht doch einen Makler wollen, drehen Sie die Richtung um: Sie rufen an, nicht umgekehrt. Wählen Sie zwei oder drei Büros, die in Ihrer Gegend tatsächlich verkaufen, legen Sie ihnen Ihre Wertspanne mit Quellen vor und lassen Sie sie um den Auftrag konkurrieren. Ein Angebotspreis, der aus Kaufverträgen stammt, verkauft schneller als ein Wunschpreis; wie Sie ihn setzen, steht im Beitrag zum Festlegen des Angebotspreises.

Was Sie von jeder Bewertung verlangen sollten, gratis oder bezahlt

Am Ende entscheidet nicht der Preis des Werkzeugs, sondern was es offenlegt. Drei Fragen trennen eine Bewertung von einem Gesprächsöffner: Nennt sie ihre Vergleichsverkäufe mit Datum und Lage? Nennt sie Preisindex und Statistik mit Jahr und Herausgeber, etwa die Häuserpreise von Statistik Austria7? Und steht die Zahl am Bildschirm, oder erst nach einem Anruf zur Verfügung? Wer dreimal Ja hört, hat eine Bewertung; wer „Ihr Berater meldet sich“ liest, hat ein Kontaktformular ausgefüllt.

Nicht jeder Makler, der anruft, arbeitet schlecht. Das Problem ist die Reihenfolge: Sie wollten zuerst eine Zahl und dann vielleicht ein Gespräch, das Modell liefert zuerst das Gespräch. Wer zuerst den belegten Wert holt und dann entscheidet, wen er anruft, hat die Kontrolle zurück, und das Telefon bleibt still, bis Sie es selbst in die Hand nehmen.

Häufige Fragen

Warum ruft nach der Online-Bewertung ein Makler an?

Weil das Formular kein Bewertungswerkzeug war, sondern ein Kontaktformular mit einer Schätzung als Köder. Der Betreiber verdient nicht an der Zahl, sondern daran, dass er Adresse, Telefonnummer und Verkaufsabsicht an einen oder mehrere Makler weiterreicht, die dafür zahlen. Der Anruf ist also kein Versehen und keine besondere Aufmerksamkeit, sondern der Zweck des Formulars. Erkennbar ist das meist am Pflichtfeld Telefonnummer und an der Frage nach dem geplanten Verkaufszeitpunkt.

Darf ein Makler mich nach einer Online-Bewertung ungefragt anrufen?

Nur mit Ihrer vorherigen Einwilligung. Das österreichische TKG 2021 verbietet in § 174 jeden Werbeanruf, dem der Angerufene nicht vorher zugestimmt hat; das deutsche UWG stuft denselben Anruf in § 7 als unzumutbare Belästigung ein. Der Haken: Das Häkchen im Bewertungsformular war häufig genau diese Zustimmung. Sie dürfen sie jederzeit widerrufen, und ab dem Widerruf ist jeder weitere Werbeanruf ein Verstoß, den Sie anzeigen können.

Wurde meine Nummer an Makler weitergegeben, und wie finde ich das heraus?

Fragen Sie den Betreiber des Formulars schriftlich nach Art. 15 DSGVO, welche Daten er über Sie gespeichert hat und an welche Empfänger er sie offengelegt hat. Die Empfänger oder zumindest die Empfängerkategorien muss er nennen, und zwar kostenlos und innerhalb eines Monats, in komplexen Fällen verlängerbar um zwei weitere Monate. Fragen Sie beim ersten Anruf außerdem jeden Makler, woher er Ihre Nummer hat, und notieren Sie Datum, Uhrzeit, Rufnummer und Firma. Beides zusammen zeigt Ihnen die Kette vom Formular bis zum Anruf.

Wie stoppe ich die Anrufe nach einer Immobilienbewertung?

Mit einem Schreiben an den Betreiber des Formulars und an jeden Makler, der angerufen hat: Widerruf der Einwilligung, Widerspruch gegen Direktwerbung nach Art. 21 DSGVO, Auskunft über die Empfänger und Löschung Ihrer Daten. Danach ist jeder weitere Werbeanruf ein Verstoß, den Sie in Österreich beim Fernmeldebüro und in Deutschland bei der Bundesnetzagentur anzeigen können. Sperren Sie parallel die Rufnummern am Telefon und lassen Sie sich auf keinen Besichtigungstermin ein, den Sie nicht wollen.

Gibt es eine Immobilienbewertung ohne Telefonnummer?

Ja, als bezahlten Bericht. CheckValue fragt nach Adresse, Objektart, Fläche, Baujahr und Zustand, zeigt eine kostenlose Vorschau am Bildschirm und berechnet nach dem Kauf den Bericht mit Wertspanne, Vergleichsverkäufen und nummerierten amtlichen Quellen, als Ansicht und als PDF. Eine Telefonnummer wird nicht verlangt, Kontaktdaten gehen nicht an Makler, und niemand ruft an. Das Modell funktioniert, weil Sie den Bericht bezahlen und nicht ein Makler Ihren Kontakt.

Bin ich an etwas gebunden, wenn ich dem Makler am Telefon zugesagt habe?

An einen Besichtigungstermin nicht, den können Sie absagen. Für Dienstleistungsverträge, die während eines vom Unternehmen begonnenen Anrufs ausgehandelt werden, verlangt das österreichische Konsumentenrecht, dass das Unternehmen sein Angebot auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt und Sie die Annahme ebenfalls schriftlich erklären. Ein Makler muss Sie zudem vor einer Vermittlung ausdrücklich auf Provisionspflicht und Höhe hinweisen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht gelesen haben, und holen Sie im Zweifel Rat bei einer Beratungsstelle.

Was ist eine kostenlose Online-Schätzung wirklich wert?

So viel wie ihre Datenbasis und ihre Nachprüfbarkeit. Eine Schätzung, die aus Postleitzahl und Wohnfläche eine Spanne von mehreren hunderttausend Euro ausgibt und die genaue Zahl erst nach dem Anruf eines Beraters verrät, ist ein Gesprächsanlass, keine Grundlage für Ihren Angebotspreis. Verlangen Sie von jeder Bewertung, dass sie ihre Vergleichsverkäufe, ihren Preisindex und ihre Quellen nennt. Was das Ergebnis nicht belegen kann, sollten Sie nicht in Ihr Inserat schreiben.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Zahlen und Regeln tragen das Jahr ihrer Veröffentlichung; die aktuelle Fassung finden Sie in der zitierten Quelle.

Christian Eckmair
Christian Eckmair
Mitgründer von CheckValue · Geschäftsführer der CBDNOL GmbH · Über 20 Jahre Immobilienerfahrung auf Teneriffa und in Österreich · Geprüft von Josef Eckmair MBA

Christian Eckmair ist Mitgründer von CheckValue und Geschäftsführer der CBDNOL GmbH (Ansfelden, Österreich). Er ist seit über 20 Jahren auf Teneriffa und in Österreich im Immobiliengeschäft tätig – Kauf, Sanierung, Vermietung und Verkauf von Wohnimmobilien – und schreibt über Immobilienwerte, Kaufprüfung und Grundbuch.

Artikel von Christian Eckmair →

Quellen

  1. 1
    lawTelekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), Bundesrecht konsolidiert
    RIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026
    § 174 Abs. 1: Anrufe zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Nutzers sind unzulässig, die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden; § 174 Abs. 2: die Rufnummernanzeige darf bei Werbeanrufen nicht unterdrückt oder verfälscht werden; § 188 Abs. 6 Z 9: Geldstrafe bis zu 100.000 € für Werbeanrufe entgegen § 174 Abs. 1.
    ris.bka.gv.at ↗
  2. 2
    law§ 7 UWG: Unzumutbare Belästigungen
    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026
    Abs. 2 Nr. 1: Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung ist stets eine unzumutbare Belästigung und damit unzulässig.
    gesetze-im-internet.de ↗
  3. 3
    lawVerordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), deutsche Fassung
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    Art. 7 Abs. 2 und 3: Einwilligungstext klar von anderen Sachverhalten unterscheidbar, Widerruf jederzeit und so einfach wie die Erteilung; Art. 12 Abs. 3: Antwort innerhalb eines Monats, Satz 2: Verlängerung um zwei Monate möglich, wenn Komplexität oder Zahl der Anträge dies erfordern; Art. 12 Abs. 5: die Auskunft erfolgt unentgeltlich; Art. 15 Abs. 1 lit. c: Auskunft über die Empfänger; Art. 17 Abs. 1 lit. b und c: Löschung nach Widerruf oder Widerspruch; Art. 21 Abs. 2 und 3: Widerspruch gegen Direktwerbung jederzeit, danach keine Verarbeitung mehr für diesen Zweck; Art. 77: Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
    eur-lex.europa.eu ↗
  4. 4
    guidanceTelefonwerbung: unerbetene Werbeanrufe, Anzeige beim Fernmeldebüro, Verträge aus Werbeanrufen
    konsumentenfragen.at, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz · 2026
    Werbeanrufe ohne vorab erteilte Zustimmung sind unzulässig und können beim Fernmeldebüro (Radetzkystraße 2, 1030 Wien) angezeigt werden; an Dienstleistungsverträge, die während eines vom Unternehmen eingeleiteten Anrufs ausgehandelt werden, ist der Verbraucher erst gebunden, wenn das Unternehmen sein Anbot auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt und der Verbraucher die Annahme ebenfalls auf einem dauerhaften Datenträger erklärt.
    konsumentenfragen.at ↗
  5. 5
    law§ 20 UWG: Bußgeldvorschriften
    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026
    Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist eine Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 300.000 €; Verwaltungsbehörde ist die Bundesnetzagentur.
    gesetze-im-internet.de ↗
  6. 6
    officialBundesnetzagentur verzeichnet erneuten Anstieg der Beschwerdezahlen (Pressemitteilung vom 26.01.2026)
    Bundesnetzagentur · 2026
    39.842 schriftliche Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung im Jahr 2025, sechs Prozent mehr als 2024 (37.561); 13 große Bußgeldverfahren mit Bußgeldern von über 1,099 Millionen Euro (2024: 1,37 Millionen Euro); seit Oktober 2021 müssen werbende Unternehmen die Einwilligung dokumentieren und aufbewahren; Beschwerden über die Website der Behörde.
    bundesnetzagentur.de ↗
  7. 7
    statisticsImmobilien-Durchschnittspreise (Häuser, Wohnungen, Grundstücke auf Bezirksebene)
    Statistik Austria · 2026
    Medianpreis für Wohnhäuser in Österreich 2025: 2.836 €/m², für Wohnungen 4.162 €/m² (Stand 28.05.2026); Grundlage sind die Käufe privater Haushalte, für das Berichtsjahr werden die Transaktionen der vier Vorjahre mitberücksichtigt.
    statistik.at ↗
  8. 8
    lawImmobilienmaklerverordnung (IMV): Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler, Höchstprovisionen
    RIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026
    § 15: Höchstprovision bei Kauf und Verkauf 4 % des Wertes bis 36.336,42 € und 3 % bei höherem Wert; § 4 Abs. 1: Der Makler muss vor der Vermittlung ausdrücklich auf seine Eigenschaft als Immobilienmakler, auf die Provisionspflicht des Auftraggebers bei erfolgreicher Vermittlung und auf die Höhe der Provision hinweisen; § 12 Abs. 1: auch die mit dem anderen Auftraggeber vereinbarte Provision darf den Höchstbetrag nicht übersteigen; die Umsatzsteuer ist in den Höchstbeträgen nicht enthalten.
    ris.bka.gv.at ↗
  9. 9
    guidanceMaklerprovision: Höchstsätze beim Kauf und bei der Miete
    Arbeiterkammer (AK) · 2026
    Beim Kauf maximal 4 % des Kaufpreises bis 36.336,42 € und maximal 3 % darüber, jeweils plus 20 % Umsatzsteuer; die gesetzlichen Provisionssätze sind Höchstbeträge.
    arbeiterkammer.at ↗

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