Das Muster kennen viele: Adresse, Wohnfläche und Baujahr eingetippt, „Bewertung in einer Minute, 100 % gratis“, und auf der letzten Seite wartet ein Pflichtfeld Telefon. Wer es ausfüllt, bekommt oft keine Zahl, sondern am nächsten Vormittag einen Anruf; wer es leer lässt, bekommt gar nichts. Dieser Beitrag erklärt, warum diese Formulare so gebaut sind, was mit Ihren Angaben geschieht, welche Rechte Ihnen Datenschutz- und Telekommunikationsrecht geben und auf welchen Wegen Sie ohne Telefonnummer zu einer belastbaren Zahl kommen. Wie der Marktwert einer Immobilie überhaupt entsteht, erklärt der Leitfaden zur Frage Was ist mein Haus wert.
Was passiert, wenn Sie die Telefonnummer eintragen
Ein Bewertungsformular mit Pflichtfeld Telefon ist in den meisten Fällen kein Rechner, sondern ein Kontaktformular mit einem Rechner als Köder. Technisch läuft es so: Ihre Eingaben landen in einem System zur Kontaktgewinnung, werden dort nach Postleitzahl, Objektart und Verkaufsabsicht sortiert und an einen Vermittler weitergereicht, der für Verkäuferkontakte in dieser Region bezahlt oder einen Teil seiner späteren Provision abgibt. Der Anruf, der danach kommt, ist nicht die Lieferung der Bewertung. Er ist das, wofür das Formular gebaut wurde: ein Gespräch, in dem jemand herausfinden will, ob Sie verkaufen, wann, und ob Sie schon einen Makler haben.
Dass der Vermittler für den Kontakt zahlt, hat einen nüchternen Grund. In Österreich darf der Makler beim Verkauf einer Liegenschaft von jedem Auftraggeber bis zu 3 % des Kaufpreises verlangen, sobald der Preis 36.336,42 Euro übersteigt (bis dahin 4 %), und die Umsatzsteuer kommt zu diesen Höchstsätzen noch hinzu (§§ 12 und 15 Immobilienmaklerverordnung)1. Ein einziger Vermittlungsauftrag trägt damit die Kosten vieler erfolgloser Anrufe. Für den Betreiber des Formulars ist Ihre Nummer ein Produkt mit Marktpreis, Ihre Bewertung dagegen eine Nebensache; genau deshalb erscheint die Zahl oft nicht am Bildschirm, sondern „nach Prüfung durch unseren Experten“ am Telefon.
Das ist kein Betrug und meist auch kein Rechtsbruch; es ist eine Werbemaßnahme, die sich als Dienstleistung ausgibt. Problematisch wird es dort, wo das Formular seinen Zweck verschweigt, die versprochene Zahl nie liefert oder Anrufe auslöst, in die Sie nie eingewilligt haben.
Warum die Bewertung erst nach dem Anruf kommt
Die Suchanfrage „Bewertung nur nach Anruf“ beschreibt die zweite Stufe desselben Modells. Ein Ergebnis, das Sie am Bildschirm sehen, ist für den Betreiber verloren: Sie lesen die Zahl, schließen das Fenster, und niemand erfährt, ob Sie verkaufen wollen. Ein Ergebnis, das „telefonisch besprochen“ wird, zwingt zum Gespräch. In diesem Gespräch geht es selten um Ihre Immobilie und meistens um drei Fragen: Verkaufen Sie? Wann? Haben Sie schon jemanden?
Drei Formulierungen auf der Ergebnisseite verraten das Muster. „Ein Experte prüft Ihre Angaben“ heißt, dass die Zahl zurückgehalten wird. „Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden“ heißt, dass der Anruf fix eingeplant ist. „Für ein genaues Ergebnis benötigen wir eine Besichtigung“ heißt, dass die Online-Bewertung nie das Ziel war. Wer die Zahl dennoch per E-Mail erhält, bekommt häufig eine Spanne, die so breit ist, dass sie den Anruf zur „Präzisierung“ erst recht nötig macht. Wie weit solche Spannen von einem Sachverständigenwert entfernt liegen können, zeigt der Beitrag über die Genauigkeit der Online-Rechner.
Daten eingetragen, keine Bewertung erhalten: die drei üblichen Gründe
Wenn nach dem Absenden gar nichts kommt, keine Zahl, kein PDF, nur Stille oder ein Anruf, hat das in der Praxis eine von drei Ursachen.
- Es gab nie ein Modell. Manche Seiten rechnen nicht. Sie sammeln den Kontakt und schicken ihn weiter; die „Bewertung“ erledigt später der Makler am Telefon oder bei der Besichtigung. Erkennbar daran, dass das Formular Verkaufsabsicht und Zeithorizont abfragt, aber nichts, was eine Berechnung bräuchte, etwa Zustand, Stockwerk oder Freiflächen.
- Die Adresse liegt außerhalb der Daten. Ein Modell, das aus Inseraten einer Region gelernt hat, kennt ein Einzelhaus im Mühlviertel oder eine Wohnung in einer kleinen Gemeinde nicht gut genug und gibt lieber nichts aus als eine offensichtlich falsche Zahl. Das ist ehrlich, hilft Ihnen aber nicht weiter.
- Das Versprechen war Werbung. „Bewertung in einer Minute, 100 % gratis“ beschreibt die Dauer des Formulars, nicht die der Bewertung. Die Statistik Austria braucht für ihre Durchschnittspreise die Käufe privater Haushalte aus fünf Jahren, ordnet jede Transaktion einem Bezirk, einer Wohnflächenklasse und einer Bauperiode zu und bringt ältere Käufe mit einem Regressionsmodell auf das Preisniveau des Berichtsjahres3. Eine Minute reicht, um in dieser Tabelle nachzusehen, nicht, um Ihr Objekt zu bewerten.
In allen drei Fällen haben Sie Ihre Kontaktdaten gegen eine Leistung getauscht, die nicht kam. Welche Rechte Ihnen das gibt, steht weiter unten; was Sie stattdessen tun können, im Abschnitt über die Wege ohne Telefonnummer.
Rechenbeispiel: Was Ihre Telefonnummer dem Vermittler wert ist
Ein Beispiel mit fiktiver Wohnung und echten Bezirksdaten. Angenommen, Sie besitzen eine Eigentumswohnung in Linz mit 75 m² Wohnfläche, Baujahr 1982, mit Balkon. Für Linz (Stadt) weist die Statistik Austria für Wohnungen mit Balkon, Terrasse oder Garten aus der Bauperiode 1961 bis 1990 in der Wohnflächenklasse 66 bis 84 m² einen Durchschnittspreis von 3.326 Euro je Quadratmeter aus; ohne Freifläche wären es 3.052 Euro (Datenbasis 2021 bis 2025, auf das Preisniveau 2025 gebracht, Tabellenstand 28.05.2026)3. Als Bezirksanker ergibt das rund 249.000 Euro.
| Position (Beispiel Linz, 75 m² mit Balkon) | Betrag |
|---|---|
| Bezirksdurchschnitt 3.326 Euro je m² mal 75 m²3 | 249.450 Euro |
| Höchstprovision Verkäuferseite, 3 % ohne Umsatzsteuer1 | 7.483,50 Euro |
| Höchstprovision Käuferseite, 3 % ohne Umsatzsteuer1 | 7.483,50 Euro |
| Mögliche Provision aus einem Auftrag, beide Seiten, ohne Umsatzsteuer | 14.967 Euro |
Die Rechnung zeigt, warum niemand Ihnen die Zahl schenken muss, um am Formular zu verdienen: Ein einziger Vermittlungsauftrag für diese Wohnung kann dem Makler knapp 15.000 Euro vor Umsatzsteuer bringen, wenn beide Seiten den Höchstsatz zahlen1. Die Zahl selbst kostet dagegen fast nichts: Der Bezirksdurchschnitt steht in einer öffentlich zugänglichen Tabelle, der Rest ist eine Multiplikation. Was Sie auf der „Gratis“-Seite bekommen, ist im besten Fall dieser Anker, verpackt als Expertenwert; der Preis dafür ist das Gespräch über Ihre Verkaufsabsicht. Wer die Multiplikation lieber selbst erledigt und wissen will, wo sie in die Irre führt, findet die Methode im Beitrag zum Quadratmeterpreis.
Darf die Telefonnummer überhaupt Pflichtfeld sein? Was die DSGVO sagt
Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt, dass personenbezogene Daten auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt bleiben (Datenminimierung, Art. 5 Abs. 1 lit. c)4. Für eine automatisierte Bewertung ist eine Telefonnummer nicht notwendig; notwendig ist sie für den Anruf. Ein Pflichtfeld Telefon ist deshalb nur dann sauber, wenn der Anruf offen als Zweck genannt wird, also wenn die Seite sagt: Wir bewerten nicht am Bildschirm, wir rufen Sie an.
Drei weitere Regeln betreffen das Kleingedruckte. Erstens muss der Betreiber Sie bei der Erhebung über die Zwecke der Verarbeitung und über die Empfänger oder Kategorien von Empfängern informieren (Art. 13 Abs. 1 lit. c und e)4; steht in der Datenschutzerklärung „Weitergabe an Partnerunternehmen aus der Immobilienvermittlung“, wissen Sie, was das Formular ist. Zweitens muss bei der Frage, ob eine Einwilligung freiwillig war, berücksichtigt werden, ob die Erbringung einer Dienstleistung von einer Einwilligung abhängig gemacht wurde, die für diese Dienstleistung nicht erforderlich ist (Art. 7 Abs. 4)4. Ein Häkchen „Ich stimme der telefonischen Kontaktaufnahme zu“, ohne das es kein Ergebnis gibt, ist genau diese Konstellation. Drittens können Sie eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen, und der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung (Art. 7 Abs. 3)4.
Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Lesen Sie vor dem Absenden, wofür Sie das Häkchen setzen. Ein Satz wie „Ich bin mit der Kontaktaufnahme durch einen Immobilienexperten einverstanden“ ist die Einwilligung in den Werbeanruf. Ohne sie wäre der Anruf in Österreich nach § 174 TKG 2021 unzulässig2 und in Deutschland nach § 7 UWG eine unzumutbare Belästigung5; mit ihr haben Sie ihn bestellt.
Der Makler ruft schon an: Ihre Rechte in Österreich und Deutschland
Für Österreich ist § 174 Abs. 1 TKG 2021 eindeutig: Wer zu Werbezwecken anruft, braucht dafür die vorherige Einwilligung des Angerufenen, sonst ist der Anruf unzulässig; außerdem darf bei solchen Anrufen die Rufnummernanzeige weder unterdrückt noch verfälscht werden (Abs. 2)2. Verstöße sind Verwaltungsübertretungen: Für unzulässige Werbeanrufe sieht § 188 Abs. 6 TKG 2021 eine Geldstrafe bis zu 100.000 Euro vor, für die unterdrückte oder verfälschte Rufnummernanzeige § 188 Abs. 4 bis zu 50.000 Euro; verhängt werden diese Strafen vom Fernmeldebüro6. Das Fernmeldebüro stellt dafür ein eigenes Formular zur Anzeige unerbetener Werbeanrufe bereit7.
In Deutschland regelt § 7 UWG dieselbe Frage aus dem Wettbewerbsrecht heraus: Ruft ein Unternehmen einen Verbraucher zu Werbezwecken an, ohne dass dieser zuvor ausdrücklich eingewilligt hat, gilt das als unzumutbare Belästigung und ist unzulässig (§ 7 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1)5. Zuständig ist die Bundesnetzagentur; sie kann für unerlaubte Werbeanrufe Bußgelder bis zu 300.000 Euro verhängen, verlangt von werbenden Unternehmen die Anzeige einer Rufnummer und nimmt Beschwerden über ein Online-Formular entgegen8. Je genauer Sie Datum, Uhrzeit, angezeigte Rufnummer, Firmenname und Gesprächsinhalt angeben, desto eher lässt sich der Fall einem Unternehmen zuordnen8.
Der schnellste Weg ist aber meist der direkte. Sagen Sie dem Anrufer, dass Sie die Einwilligung widerrufen und der Verarbeitung Ihrer Daten zu Werbezwecken widersprechen; gegen Direktwerbung können Sie nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO jederzeit Widerspruch einlegen4. Schicken Sie denselben Satz per E-Mail an den Betreiber des Formulars, nicht nur an den Makler, denn dort liegt der Datensatz, der weitergegeben wurde. Verlangen Sie dabei, dass man Ihnen die Empfänger Ihrer Daten nennt; sie gehören zu den Informationen, die der Verantwortliche offenlegen muss4. Ob Sie überhaupt einen Makler brauchen und was er in Ihrem Land kosten darf, lesen Sie im Beitrag über Verkaufen mit Makler oder ohne.
Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Ich habe in Österreich und auf Teneriffa lange genug Immobilien vermittelt, um zu wissen, wofür ein Bewertungsformular mit Pflichtfeld Telefon gebaut ist: für den Anruf, nicht für die Zahl. Wer den Anruf nicht will, sollte das Feld gar nicht erst ausfüllen müssen.
So kommen Sie ohne Telefonnummer zu einer Zahl
Drei Wege führen zu einer belastbaren Einschätzung, und keiner davon verlangt Ihre Nummer.
Amtliche Durchschnittspreise. Die Statistik Austria veröffentlicht für Häuser und Wohnungen Durchschnittspreise auf Bezirksebene, aufgeteilt nach Wohnflächenklassen und Bauperioden und bei Wohnungen getrennt nach mit und ohne Freiflächen; die Tabellen stehen als Download bereit3. In Deutschland veröffentlichen die Gutachterausschüsse Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktberichte, in der Schweiz führt das Bundesamt für Statistik die Preisindizes. Welche Quelle wo gilt und wie Sie sie lesen, erklärt der Beitrag über amtliche Datenquellen für Immobilienwerte.
Echte Kaufpreise. Das österreichische Grundbuch ist öffentlich: Jede Person darf Einsicht nehmen, sowohl ins Hauptbuch als auch in die Urkundensammlung mit den Kaufverträgen, und zwar bei Gericht, über einen Notar oder online9. Zwei oder drei Verträge aus dem eigenen Haus oder der eigenen Straße wiegen schwerer als jeder Gratis-Wert, weil sie zeigen, was bezahlt wurde, nicht, was verlangt wird. Wie Sie solche Vergleichsobjekte finden und Unterschiede bereinigen, zeigt der Beitrag zum Vergleichswertverfahren.
Ein bezahlter Bericht statt eines verkauften Kontakts. Wer die Rechenarbeit nicht selbst machen will, kann für die Bewertung bezahlen statt mit seiner Nummer. Das ist der Ansatz von CheckValue, und er funktioniert nur, weil der Preis offen ist: Kein Vermittler finanziert die Bewertung, also muss auch niemand anrufen.
| Gratis-Rechner mit Pflichtfeld Telefon | Amtliche Quellen selbst nutzen | CheckValue-Bericht | |
|---|---|---|---|
| Was Sie eingeben | Adresse, Eckdaten, Name, Telefon, oft Verkaufsabsicht | Nichts; Sie lesen Tabellen und Kaufverträge | Adresse, Eckdaten, auf Wunsch Fotos |
| Was Sie bekommen | Einen Anruf; die Zahl oft erst im Gespräch oder als breite Spanne per E-Mail | Bezirksdurchschnitt und einzelne Kaufpreise, der Rest ist Eigenarbeit | Spanne, Punktwert, Vergleichskäufe, amtlicher Index, Quellenliste |
| Wer sich meldet | Ein Makler oder ein Callcenter | Niemand | Niemand |
| Was es kostet | Ihre Kontaktdaten und Ihre Zeit | Ihre Zeit | Vorschau kostenlos, Bericht zum Festpreis laut Preisseite |
Was CheckValue abfragt und was nicht
Der Ablauf ist absichtlich kurz und absichtlich offen. Sie tippen die Adresse ein, die Autovervollständigung findet das Objekt, dann bestätigen Sie, was das Modell braucht: Art des Objekts, Wohn- und Grundfläche, Zimmerzahl, Baujahr, Zustand, dazu auf Wunsch Fotos. Danach sehen Sie die kostenlose Vorschau am Bildschirm, also den vollständigen Aufbau des Berichts mit Beispielzahlen und unkenntlich gemachten Werten. Erst wenn Sie den berechneten Wert wollen, bezahlen Sie; die Berechnung dauert dann etwa 60 bis 90 Sekunden, und der Fortschritt wird Schritt für Schritt angezeigt. Ein Feld für die Telefonnummer gibt es nicht, einen Rückruf auch nicht, und Ihre Adresse geht an keinen Vermittler.
Was im Bericht steht, passt zur Frage dieses Beitrags: eine Spanne mit Punktwert, die Vergleichskäufe und der amtliche Preisindex, aus denen sie abgeleitet ist, und eine nummerierte Quellenliste, in der dieselben Statistiken stehen, die auch hier zitiert sind. Dieselbe Adresse mit denselben Angaben ergibt denselben Wert, weil jedes Ergebnis doppelt gerechnet und gegen frühere Ergebnisse geprüft wird. Wie das Modell arbeitet und wo es endet, beschreibt der Beitrag über die Arbeitsweise einer KI-Bewertung.
Ein Sachverständigengutachten ist der Bericht nicht, und er tritt auch nicht an dessen Stelle. Niemand besichtigt Ihr Objekt, und wo Bank, Gericht oder Finanzamt ein unterschriebenes Gutachten verlangen, zählt nur dieses. Für die Entscheidungen davor, ob Sie überhaupt verkaufen, zu welchem Preis Sie inserieren oder ob das Angebot des Nachbarn plausibel ist, reicht ein Bericht mit offenen Quellen. Die Vorschau Ihres Berichts ohne Telefonfeld zeigt Ihnen den Aufbau, bevor Sie etwas bezahlen; wenn Sie am Ende doch einen Makler wollen, beauftragen Sie ihn mit einer Zahl in der Hand statt mit einer Nummer im Formular.
Häufige Fragen
Warum verlangt die Gratis-Bewertung meine Telefonnummer, bevor sie ein Ergebnis zeigt?
Weil der Anruf das Geschäft ist, nicht die Zahl. Die meisten Gratis-Rechner von Portalen und Vermittlern sind Formulare zur Kontaktgewinnung: Ihre Angaben gehen an einen Makler, der auf einen Vermittlungsauftrag hofft und in Österreich bis zu 3 % des Kaufpreises je Auftraggeber verlangen darf. Eine Zahl am Bildschirm würde ihm nichts bringen, ein Gespräch über Ihre Verkaufsabsicht schon. Deshalb ist die Nummer Pflichtfeld und das Ergebnis kommt telefonisch.
Ich habe meine Daten eingetragen und keine Bewertung erhalten. Was ist passiert?
Meist einer von drei Fällen: Die Seite hat nie gerechnet und nur den Kontakt weitergereicht; das Modell kannte Ihre Adresse nicht gut genug und hat lieber nichts ausgegeben; oder die versprochene Zahl war von Anfang an als Gesprächseinstieg für den Makler gedacht. In allen drei Fällen haben Sie Kontaktdaten gegen eine Leistung getauscht, die nicht kam. Widerrufen Sie die Einwilligung schriftlich beim Betreiber und verlangen Sie Auskunft, an wen Ihre Daten gegangen sind.
Ist eine Immobilienbewertung in einer Minute gratis realistisch?
Eine Minute reicht, um in einer amtlichen Tabelle nachzusehen, nicht, um ein Objekt zu bewerten. Die Statistik Austria berechnet ihre Durchschnittspreise aus den Kaufverträgen mehrerer Jahre, getrennt nach Bezirk, Wohnflächenklasse und Bauperiode. Mehr als diesen Bezirksanker kann ein Formular mit fünf Feldern nicht liefern. Alles, was Ihr Objekt vom Durchschnitt unterscheidet, Zustand, Stockwerk, Lage in der Gemeinde, braucht Angaben, die kein Ein-Minuten-Formular abfragt.
Darf die Telefonnummer bei einer Online-Bewertung ein Pflichtfeld sein?
Nur, wenn der Anruf offen als Zweck genannt wird. Die Datenschutz-Grundverordnung beschränkt die Erhebung auf das für den Zweck notwendige Maß; für eine automatisierte Bewertung ist eine Telefonnummer nicht notwendig. Wird die Leistung von einer Einwilligung abhängig gemacht, die für die Leistung nicht erforderlich ist, gilt die Einwilligung nicht ohne Weiteres als freiwillig. Betreiber müssen außerdem Zweck und Empfänger der Daten nennen. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Der Makler ruft an, obwohl ich das nicht wollte. Was kann ich tun?
Sagen Sie im Gespräch, dass Sie die Einwilligung widerrufen und Werbeanrufen widersprechen, und schicken Sie denselben Satz per E-Mail an den Betreiber des Formulars. Österreichs § 174 TKG 2021 verbietet Werbeanrufe, in die der Angerufene nicht vorher eingewilligt hat; Anzeigen nimmt das Fernmeldebüro mit einem eigenen Formular entgegen. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur zuständig und kann Bußgelder bis zu 300.000 Euro verhängen. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, angezeigte Nummer und Firmenname. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Wie komme ich ohne Telefonnummer zu einer Bewertung?
Über drei Wege: amtliche Durchschnittspreise, in Österreich die Bezirkstabellen der Statistik Austria, in Deutschland die Veröffentlichungen der Gutachterausschüsse; echte Kaufpreise aus dem Grundbuch, in das in Österreich jede Person Einsicht nehmen kann; oder einen Bericht, für den Sie bezahlen statt mit Ihrer Nummer. CheckValue zeigt nach Adresse und wenigen Angaben eine kostenlose Vorschau am Bildschirm und berechnet den Wert erst nach dem Kauf; ein Telefonfeld gibt es nicht.
Fragt CheckValue eine Telefonnummer ab oder ruft jemand zurück?
Nein. Nach der Adresse folgen wenige Eckdaten (Art des Objekts, Flächen, Zimmerzahl, Baujahr, Zustand) und auf Wunsch Fotos; danach erscheint die Vorschau des Berichts. Bezahlt wird nur der berechnete Bericht. Ihre Adresse geht an keinen Vermittler, und es gibt keinen Rückruf. Der Bericht ist eine KI-Bewertung mit zitierten amtlichen Quellen, kein Gutachten eines Sachverständigen; wo Gericht, Bank oder Finanzamt ein solches verlangen, ersetzt er es nicht.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Zahlen und Regeln tragen das Jahr ihrer Veröffentlichung; die aktuelle Fassung finden Sie in der zitierten Quelle.
Quellen
- 1lawImmobilienmaklerverordnung (IMV), Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler, Bundesrecht konsolidiertRIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026§ 15: Höchstprovision bei Kauf und Verkauf von Liegenschaften 4 Prozent bis 36.336,42 Euro, darüber 3 Prozent des Kaufpreises je Auftraggeber; § 12 Abs. 1: Die Umsatzsteuer ist in den festgelegten Höchstbeträgen nicht enthalten.ris.bka.gv.at ↗
- 2law§ 174 TKG 2021: Unerbetene NachrichtenRIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026Abs. 1: Anrufe zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Nutzers sind unzulässig; Abs. 2: Bei Werbeanrufen darf die Rufnummernanzeige nicht unterdrückt oder verfälscht werden (Telekommunikationsgesetz 2021, in Kraft seit 01.11.2021).ris.bka.gv.at ↗
- 3statisticsImmobilien-Durchschnittspreise 2025: Wohnungspreise auf BezirksebeneStatistik Austria · 2026Durchschnittspreise aus Käufen privater Haushalte, auf Bezirksebene nach drei Wohnflächenklassen und drei Bauperioden, getrennt für Wohnungen mit und ohne Außenflächen; geometrische Mittel, Transaktionen 2021 bis 2025 mit einem Regressionsmodell auf das Preisniveau 2025 gebracht (Tabelle Wohnungspreise 2025, erstellt am 28.05.2026). Linz (Stadt), mit Außenflächen, Bauperiode 1961 bis 1990, 66 bis 84 m²: 3.326 Euro je m²; ohne Außenflächen 3.052 Euro je m².statistik.at ↗
- 4lawVerordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), deutsche FassungEUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union · 2016Art. 5 Abs. 1 lit. c Datenminimierung (auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt); Art. 7 Abs. 3 Widerruf der Einwilligung jederzeit, so einfach wie die Erteilung; Art. 7 Abs. 4 Freiwilligkeit bei Kopplung an nicht erforderliche Verarbeitung; Art. 13 Abs. 1 lit. c und e Information über Zwecke und Empfänger; Art. 21 Abs. 2 Widerspruch gegen Direktwerbung jederzeit.eur-lex.europa.eu ↗
- 5law§ 7 UWG: Unzumutbare BelästigungenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026Abs. 1: Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig; Abs. 2 Nr. 1: Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung ist stets eine unzumutbare Belästigung.gesetze-im-internet.de ↗
- 6law§ 188 TKG 2021: VerwaltungsstrafbestimmungenRIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026Abs. 6 Z 9: Geldstrafe bis zu 100.000 Euro, wer entgegen § 174 Abs. 1 Anrufe zu Werbezwecken tätigt; Abs. 4 Z 27: bis zu 50.000 Euro, wer entgegen § 174 Abs. 2 die Rufnummernanzeige unterdrückt oder verfälscht; Abs. 11: die durch das Fernmeldebüro verhängten Geldstrafen fallen dem Bund zu.ris.bka.gv.at ↗
- 7officialFormulare: Anzeigen von Werbe-Mail, Werbe-SMS, Werbe-Fax und unerbetenen AnrufenFernmeldebüro (fb.gv.at) · 2026Das Fernmeldebüro stellt ein eigenes Formular zur Anzeige unerbetener Anrufe (Werbeanrufe) sowie Formulare für Werbe-Mail, Werbe-SMS und Werbe-Fax als PDF bereit.fb.gv.at ↗
- 8officialUnerlaubte TelefonwerbungBundesnetzagentur · 2026Wer zu Werbezwecken anrufen will, muss zuvor die ausdrückliche Einwilligung einholen; Bußgelder bis zu 300.000 Euro für unerlaubte Werbeanrufe und zusätzlich bis zu 300.000 Euro für unterdrückte oder verfälschte Rufnummern; werbende Unternehmen müssen eine Rufnummer anzeigen; Beschwerde über das Online-Beschwerdeformular mit Datum, Uhrzeit, angezeigter Rufnummer, Firmenname und Gesprächsinhalt.bundesnetzagentur.de ↗
- 9guidanceGrundbuchseinsicht: jede Person kann Einsicht nehmenoesterreich.gv.at (Bundeskanzleramt) · 2026In das Grundbuch kann jede Person Einsicht nehmen, in das Hauptbuch wie in die Urkundensammlung; Einsicht bei Gericht, beim Notar oder über das Internet (Seite zuletzt aktualisiert 01.07.2026).oesterreich.gv.at ↗





