CheckValue
Daten & Methode

Warum sind Kaufpreise und Objektdaten plötzlich nur gegen Abo zu sehen?

Kaufpreise und Objektdaten nur noch mit Abo? Preisindizes und Grundbuchdaten sind öffentlich. Wo Sie sie ohne Abo finden und was ein Bericht zeigt.

Christian EckmairAktualisiert: 11 Min. Lesezeit11 quellenGeprüft von Josef Eckmair MBA
Smartphone mit verschwommener Preistabelle vor einer Wohnhausfassade, Sinnbild für Kaufpreise und Objektdaten hinter einer Bezahlschranke
In Österreich ist das Grundbuch nach § 7 GBG öffentlich; eine vollständige Abfrage einer Einlagezahl kostet über das Internet 4,89 Euro. Bild: MB-one, CC BY-SA 4.0, via commons

Die Beschwerde liest sich auf Bewertungsplattformen immer ähnlich: Jahrelang zeigte ein Portal zu jeder Adresse Kaufpreis, Baujahr und Wohnfläche der Nachbarobjekte, dann erschien an derselben Stelle ein Schloss-Symbol, ein verschwommener Zahlenblock und der Hinweis, diese Angaben seien Mitgliedern mit Premium-Zugang vorbehalten. An den Daten hat sich nichts geändert, nur am Zugang. Dieser Beitrag erklärt, woher Kaufpreise und Objektdaten in Österreich und Deutschland stammen, was sie bei der amtlichen Quelle kosten, warum Portale sie trotzdem hinter eine Bezahlschranke stellen und wie Sie an die Zahlen kommen, ohne ein Abo abzuschließen. Herausgeber, Rhythmus und Abgrenzung der einzelnen Statistiken ordnet der Überblick über die amtlichen Datenquellen für Immobilienpreise; wie aus solchen Daten ein Wert wird, erklärt der Leitfaden Was ist mein Haus wert für Häuser und Wohnungen.

Früher kostenlos, jetzt nur mit Abo: was da passiert ist

Das Muster hat drei Akte. Im ersten Akt baut ein Portal Reichweite auf: Es zeigt Angebotspreise aus Inseraten und dazu einzelne Kaufpreise, Baujahre und Flächen, die es aus öffentlichen Registern, von Datenhändlern oder aus Eingaben seiner Nutzer zusammengetragen hat, und finanziert das über Werbung und über Kontakte, die es an Maklerbüros verkauft. Im zweiten Akt wird das Angebot teuer: Datenlizenzen kosten Geld, die Werbeerlöse sinken, und Geldgeber verlangen wiederkehrende Einnahmen statt einmaliger Kontaktgebühren. Im dritten Akt wandert genau der Teil hinter die Bezahlschranke, der am häufigsten aufgerufen wurde, also die Kaufpreise der Nachbarn, und die Vorschau bleibt gerade so sichtbar, dass sie Lust auf das Abo macht.

Für Sie zählt dabei eine Unterscheidung. Angebotspreise aus Inseraten gehören dem Portal; es hat sie gesammelt und darf dafür Geld verlangen. Kaufpreise, Grundstücksgrößen, Baujahre und Parzellennummern dagegen stammen fast immer aus Registern und Statistiken, die eine Behörde führt und die Sie dort selbst abfragen können: in Österreich für wenige Euro je Abfrage, in Deutschland je nach Datenart kostenlos oder gegen Nachweis eines berechtigten Interesses. Geändert hat sich nicht die Herkunft der Zahl, sondern der Weg, auf dem sie zu Ihnen kommt.

Wem gehören die Kaufpreise eigentlich?

Österreich ist der durchsichtigste der deutschsprachigen Märkte. Das Allgemeine Grundbuchsgesetz sagt es in einem Satz: Das Grundbuch ist öffentlich, und jedermann kann es einsehen und Abschriften oder Auszüge daraus erheben3. Weil jeder Kaufvertrag in der Urkundensammlung des Grundbuchs liegt, kann Statistik Austria die tatsächlich bezahlten Preise auslesen; daraus entstehen die jährlichen Immobilien-Durchschnittspreise je Bezirk und der quartalsweise Häuserpreisindex12. Beide Produkte sind frei zugänglich: Die Durchschnittspreise für Baugrundstücke, Häuser und Wohnungen stehen als Tabellen und als interaktive Karten im STATatlas bereit1, die Indextabellen mit Messzahlen und Veränderungsraten als .ods-Dateien zum Herunterladen2. Für 2025 weist Statistik Austria einen Medianpreis von 4.162 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für Eigentumswohnungen und 2.836 Euro für Häuser aus; für bebaubaren Grund nennt dieselbe Mitteilung 135 Euro je Quadratmeter Grundfläche als geometrisches Mittel1. Im 2. Quartal 2026 kostete bestehender Wohnraum 5,1 Prozent mehr als im Vorjahresquartal, neuer Wohnraum 4,9 Prozent mehr; die Pressemitteilung vom 23. September 2026 spricht von einem Rekordniveau2.

Deutschland behandelt den einzelnen Kaufpreis anders. Jeder Vertrag, mit dem Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt übertragen wird, geht von der beurkundenden Stelle an den Gutachterausschuss, der daraus die Kaufpreissammlung führt; Auskünfte aus dieser Sammlung gibt es nur bei berechtigtem Interesse nach Maßgabe des Landesrechts5. Der Preis, den Ihr Nachbar bezahlt hat, ist in Deutschland also kein öffentlicher Datensatz, und ein Portal, das ihn anzeigt, hat ihn aus einer Lizenz, aus Nutzereingaben oder aus einer Schätzung. Öffentlich sind dagegen die Bodenrichtwerte: Die Gutachterausschüsse müssen sie zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres ermitteln und veröffentlichen; Auskunft darüber steht nach dem Gesetz jeder Person zu, die bei der Geschäftsstelle danach fragt6; das Gemeinschaftsprojekt BORIS-D der Länder zeigt die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse online als ersten Überblick über den Grundstücksmarkt7. Den Trend liefert das Statistische Bundesamt: Sein Häuserpreisindex stand im 2. Quartal 2026 nur 0,6 Prozent höher als ein Jahr zuvor, die Reihen stehen in der Datenbank GENESIS-Online unter dem Tabellencode 612628.

Dazu kommt eine europäische Schicht. Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 zählt Katasterparzellen, Gebäude und Adressen zu den hochwertigen Datensätzen, die die Mitgliedstaaten kostenlos, unter einer Lizenz wie Creative Commons BY 4.0, maschinenlesbar über Programmierschnittstellen und als Massen-Download bereitstellen müssen; sie wurde am 20. Januar 2023 im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit 16 Monaten nach ihrem Inkrafttreten anzuwenden9. Grundstücksgrenzen, Gebäudeumrisse und Adressen, also ein guter Teil dessen, was Portale als Objektdaten verkaufen, dürfen Behörden damit nicht mehr hinter eine Bezahlschranke stellen. Wohnimmobilienpreise stehen nicht auf dieser Liste9; in Österreich sind sie trotzdem frei, in Deutschland zumindest der Index.

Datenart Herausgeber Wer darf abfragen Zugang und Kosten an der Quelle
Immobilien-Durchschnittspreise je Bezirk (AT) Statistik Austria jedermann1 Tabellen und STATatlas, kostenlos1
Häuserpreisindex (AT) Statistik Austria jedermann2 .ods-Tabellen, kostenlos2
Grundbuch, Hauptbuch (AT) Bezirksgerichte, JustizOnline, Verrechnungsstellen jedermann3 Vollabfrage einer Einlagezahl, 4,89 Euro4
Kaufvertrag aus der Urkundensammlung (AT) JustizOnline, Verrechnungsstellen jedermann3 je Urkunde 1,52 Euro4
Kaufpreissammlung (DE) Gutachterausschüsse nur bei berechtigtem Interesse5 Auskunft nach Maßgabe des Landesrechts5
Bodenrichtwerte (DE) Gutachterausschüsse, BORIS-D jedermann6 Auskunft bei der Geschäftsstelle, online in BORIS-D und den Länderportalen67
Häuserpreisindex (DE) Statistisches Bundesamt jedermann8 GENESIS-Online, Tabelle 612628
Katasterparzellen, Gebäude, Adressen (EU) nationale Kataster- und Vermessungsstellen jedermann9 Schnittstelle und Massen-Download, kostenlos9

Bezahlschranke vor den Objektdaten: was die Daten an der Quelle kosten

Für Österreich veröffentlicht das Bundeskanzleramt auf oesterreich.gv.at den Gebührenkatalog für die Grundbuchsabfrage über das Internet, Stand 1. Oktober 20264. Die Beträge lohnen den Vergleich mit jeder Monatsgebühr:

Abfrage Gebühr4
Aktueller Grundbuchauszug, Vollabfrage einer Einlagezahl 4,89 Euro
Teilauszug, A-, B- oder C-Blatt 2,60 Euro
Urkunde aus der Urkundensammlung, je Urkunde 1,52 Euro
Kaufverträge, je Katastralgemeinde 2,44 Euro
Personenverzeichnis, je Person 2,44 Euro
Historische Einlagezahl, unbegrenzt 5,80 Euro

Abgefragt wird über JustizOnline des Justizministeriums oder über Verrechnungsstellen, die zusätzlich angemessene Kosten verrechnen dürfen; Privatpersonen werden von den meisten Verrechnungsstellen angenommen, einen Kontrahierungszwang gibt es aber nicht4. Seit 1. Oktober 2026 rufen Eigentümer den Auszug der eigenen Liegenschaft über JustizOnline kostenlos ab4. Wer wissen möchte, was die Wohnung im Stock darüber vor zwei Jahren gekostet hat, braucht eine Kaufvertragsabfrage für die Katastralgemeinde und die Urkunde selbst, zusammen unter vier Euro Gebühr, und kein Abo.

Fair ist dazuzusagen, dass Verrechnungsstellen ihren Kunden selbst Abonnements anbieten. Für eine Kanzlei oder ein Maklerbüro, das täglich abfragt, ist das die passende Verpackung; für eine einzelne Frage zu einer einzelnen Adresse ist es die falsche. Wie das Hauptbuch mit A-, B- und C-Blatt aufgebaut ist und an welcher Stelle eines Kaufvertrags der Preis steht, erklärt der Beitrag über Grundbuch, Kataster und Flurstück im Detail.

Ohne Premium sieht man nichts: fünf Wege zu den Zahlen ohne Abo

  1. Bezirkspreis nachschlagen. Laden Sie bei Statistik Austria die Tabellen zu Häuser-, Wohnungs- und Baugrundstückspreisen herunter oder öffnen Sie den STATatlas; Häuser und Wohnungen liegen auf Bezirksebene vor, Baugrund zusätzlich je Gemeinde1.
  2. Richtung prüfen. Die Indextabellen des Häuserpreisindex trennen bestehenden und neuen Wohnraum und zeigen Messzahlen und Veränderungsraten je Quartal2. Für den Vergleich über die Zeit hält Statistik Austria den qualitätsbereinigten Index für besser geeignet als die Durchschnittspreise, weil Menge und Qualität der verkauften Objekte von Jahr zu Jahr schwanken1.
  3. Kaufverträge der Nachbarschaft ziehen. Über JustizOnline oder eine Verrechnungsstelle fragen Sie die Kaufverträge der Katastralgemeinde ab und öffnen die Urkunden, die zu Ihrem Haus oder Ihrer Gasse gehören4.
  4. In Deutschland Bodenrichtwert und Gutachterausschuss. BORIS-D und die Länderportale zeigen den Bodenrichtwert für die Richtwertzone7; wer ein berechtigtes Interesse nachweist, etwa als Eigentümer vor dem Verkauf, kann beim Gutachterausschuss eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung beantragen, die Einzelheiten regelt das Landesrecht5. Den Trend liefert der Häuserpreisindex in GENESIS-Online8.
  5. Katasterdaten direkt beziehen. Parzellengrenzen, Gebäudeumrisse und Adressen stehen als hochwertige Datensätze der EU kostenlos über Schnittstellen und zum Herunterladen bereit9; Fläche und Zuschnitt eines Grundstücks brauchen also kein Portal.

Wer diese fünf Schritte geht, hat für seine Adresse mehr belegte Zahlen als jede Vorschau hinter einer Milchglasscheibe. Was fehlt, ist die Verknüpfung zu einem Wert, und genau dort setzt das Vergleichswertverfahren mit echten Kaufpreisen an.

Ein Beispiel: eine Linzer Wohnung ohne Abo eingeordnet

Ein Beispiel mit erfundener Wohnung und ausschließlich öffentlichen Zahlen: 75 Quadratmeter Wohnfläche in Linz, Baujahr 1995. Die Eigentümerin möchte vor dem ersten Maklergespräch wissen, wo ihre Wohnung steht, ohne ein Portal-Abo abzuschließen.

Schritt Quelle Kosten Ergebnis
Landesmedian Oberösterreich, Wohnungen 2025 Statistik Austria, Tabelle 2 der Pressemitteilung1 0 Euro 3.373 Euro je m², mal 75 m² ≈ 253.000 Euro
Einordnung im Zyklus dieselbe Tabelle: 2.880 Euro (2019), 3.508 Euro (2022)1 0 Euro 2025 liegt unter dem Hoch von 2022
Richtung 2026 Häuserpreisindex, bestehender Wohnraum, 2. Quartal 20262 0 Euro plus 5,1 Prozent zum Vorjahresquartal
Verkäufe im Haus und in der Gasse Kaufvertragsabfrage für die Katastralgemeinde4 2,44 Euro Liste der Kaufverträge
Vier Kaufverträge im Volltext Urkundensammlung, je Urkunde4 4 × 1,52 Euro = 6,08 Euro tatsächlich bezahlte Preise, Stockwerk, Zubehör

Die Daten kosten in Summe 8,52 Euro Gebühr zuzüglich der Kosten der Verrechnungsstelle4. Der Landesmedian ist dabei nur der Rahmen: Er mischt Linz mit dem Innviertel und Neubau mit Altbestand; die Bezirkstabelle gliedert feiner1, und erst die vier Kaufverträge sagen, was in diesem Haus tatsächlich bezahlt wurde. Dass der Index 2026 nach oben zeigt, während der Jahresmedian 2025 unter dem Hoch von 2022 blieb, ist kein Widerspruch, sondern der Grund, aus dem Statistik Austria für Zeitvergleiche den qualitätsbereinigten Index für besser geeignet hält als die Durchschnittspreise1. Ein Portal, das für dieselben Angaben eine Monatsgebühr verlangt, verkauft die Bequemlichkeit, nicht die Daten.

Warum Portale die Preise hinter die Paywall stellen

Drei Geschäftsmodelle stehen hinter den Beschwerden, und jedes hat seine eigene Bezahlschranke. Das erste ist die Kontaktvermittlung: Die Bewertung ist gratis, verlangt aber eine Telefonnummer, und der eigentliche Preis ist der Anruf eines Maklers, dem Ihre Daten verkauft wurden. Das zweite ist das Premium-Abo: Kaufpreise, Baujahre und Flächen der Umgebung erscheinen nur für zahlende Mitglieder, mit monatlicher Gebühr und automatischer Verlängerung. Das dritte ist das Aufpreis-Modell: Die Schätzung ist kostenlos, die Kaufpreise der Nachbarschaft kosten extra, obwohl sie in Österreich für wenige Euro im Grundbuch abrufbar sind4.

Nichts davon ist verboten, und ein Teil der Arbeit ist echt: Wer Kaufverträge geokodiert, Tippfehler bereinigt, Zubehör herausrechnet und die Werte auf eine Karte legt, hat Kosten, die er verrechnen darf. Prüfen sollten Sie fünf Punkte, bevor Sie ein Abo abschließen. Erstens: Ist die Quelle jeder Zahl genannt, mit Herausgeber und Stand? Zweitens: Handelt es sich um Kaufpreise oder um Angebotspreise aus Inseraten? Drittens: Gibt es die Zahl bei der Behörde selbst, und was kostet sie dort? Viertens: Läuft das Abo nach dem ersten Monat weiter, und wie wird gekündigt? Fünftens: Verlangt die kostenlose Vorschau eine Telefonnummer, obwohl sie für die Berechnung nichts beiträgt? Wie zuverlässig Online-Rechner auf Inseratsbasis überhaupt sind, behandelt der Beitrag zur Genauigkeit von Online-Immobilienbewertungen.

Abo abschließen, Abo kündigen: was das Gesetz verlangt

Die Bezahlschranke selbst ist erlaubt; die Abo-Falle ist es nicht. In Österreich regelt das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz den Moment der Bestellung: Die Schaltfläche, mit der Sie ein kostenpflichtiges Abo auslösen, muss gut lesbar ausschließlich mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichartigen, eindeutigen Formulierung gekennzeichnet sein, und kommt der Unternehmer dieser Pflicht nicht nach, sind Sie an den Vertrag nicht gebunden10. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch den Ausstieg: Wer Verbrauchern Dauerschuldverhältnisse über eine Website anbietet, muss eine Kündigungsschaltfläche bereitstellen, die mit nichts anderem als „Verträge hier kündigen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist und unmittelbar zu einer Bestätigungsseite führt, deren Schaltfläche „jetzt kündigen“ oder entsprechend eindeutig beschriftet ist; fehlen Schaltfläche oder Bestätigungsseite, können Sie den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen11.

Bevor Sie ein Daten-Abo bestellen, machen Sie ein Bildschirmfoto der Bestellseite mit der Beschriftung der Schaltfläche und der Laufzeitangabe. Fehlt in Österreich die eindeutige Kennzeichnung der Zahlungspflicht, sind Sie an die Bestellung nicht gebunden10; fehlt in Deutschland der Kündigungsbutton, können Sie jederzeit ohne Frist kündigen11. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Einmal zahlen statt abonnieren: was der CheckValue-Bericht zeigt und was nicht

Der Bericht ist für Leser gebaut, die genau diese Beschwerde haben. Er ordnet für eine Adresse die amtlichen Quellen, die Sie in den fünf Schritten oben selbst aufsuchen könnten, und zeigt bei jeder Zahl, woher sie kommt: den Preisindex für das Umfeld, die Vergleichskäufe, den Bezirksdurchschnitt und die Anpassungen für Baujahr, Zustand, Energieklasse oder Garage, jede mit Koeffizient und Quellennummer. Die kostenlose Vorschau Ihres Berichts zeigt den Aufbau mit Musterzahlen, bevor Sie etwas bezahlen; ein einzelner Bericht wird einmal bezahlt, es gibt keine automatische Verlängerung, und gekaufte Berichte bleiben in Ihrem Konto. Die Staffeln und die Pakete für mehrere Adressen stehen auf der Preisseite; das einzige Abo im Angebot ist der Pro-Tarif für Makler, Verwalter und Banken, die viele Adressen im Monat bewerten und das PDF mit eigenem Briefpapier brauchen.

Ebenso klar ist, was der Bericht nicht leistet. Er ist kein Grundbuchauszug und ersetzt die Abfrage der Urkundensammlung nicht; er nennt für europäische Adressen keine Eigentümer; er sammelt keine eigenen Kaufverträge ein, sondern zitiert die amtlichen Statistiken und Vergleichsdaten des Landes; und er ist kein Gutachten, also kein Ersatz dort, wo Gericht, Bank oder Finanzamt eines verlangen. Den Rechenweg von den Quellen zum Wert legt der Beitrag darüber offen, wie eine KI-Immobilienbewertung funktioniert.

Mich ärgert an den Bezahlschranken weniger der Preis als die Verpackung: Jemand nimmt ein öffentliches Register, legt eine Milchglasscheibe darüber und verkauft die Scheibe. Als wir den Bericht gebaut haben, war deshalb von Anfang an klar, dass jede Zahl ihre Quelle zeigt und dass niemand ein Abo braucht, um eine einzige Adresse zu verstehen.
Christian Eckmair, Mitgründer von CheckValue

Wer nach einer Online-Bewertung plötzlich vor einem Schloss-Symbol steht, hat zwei saubere Wege: die amtliche Quelle für wenige Euro selbst zu befragen oder einen Bericht zu kaufen, der diese Quellen nennt. Ein Abo braucht es für keinen der beiden.

Häufige Fragen

Warum war die Preisauskunft früher kostenlos und kostet jetzt ein Abo?

Weil sich das Geschäftsmodell des Portals geändert hat, nicht die Daten. Die kostenlose Anzeige von Kaufpreisen und Objektdaten diente dem Aufbau von Reichweite und wurde über Werbung und den Verkauf von Kontakten an Makler finanziert. Steigende Lizenzkosten und der Wunsch nach wiederkehrenden Einnahmen führen dazu, dass genau die meistgenutzten Angaben hinter eine Bezahlschranke wandern, während eine verschwommene Vorschau sichtbar bleibt. Die zugrunde liegenden Register und Statistiken sind davon unberührt.

Sind Kaufpreise wirklich nur für zahlende Mitglieder zugänglich?

In Österreich nein. Das Allgemeine Grundbuchsgesetz erklärt das Grundbuch für öffentlich, und jedermann darf Auszüge erheben. Über JustizOnline oder eine Verrechnungsstelle kostet eine Kaufvertragsabfrage für eine Katastralgemeinde 2,44 Euro und jede Urkunde aus der Urkundensammlung 1,52 Euro. Statistik Austria veröffentlicht Häuserpreisindex und Durchschnittspreise je Bezirk kostenlos. In Deutschland ist der einzelne Kaufpreis dagegen nur bei berechtigtem Interesse beim Gutachterausschuss erhältlich, die Bodenrichtwerte sind für alle offen.

Was sehe ich ohne Premium-Zugang überhaupt?

Bei der amtlichen Quelle alles, was diese veröffentlicht: In Österreich die Indextabellen und die Durchschnittspreise für Baugrundstücke, Häuser und Wohnungen als Tabellen und Karten, in Deutschland den Häuserpreisindex in GENESIS-Online und die Bodenrichtwerte in den Länderportalen und in BORIS-D. Katasterparzellen, Gebäude und Adressen müssen in der EU als hochwertige Datensätze kostenlos bereitstehen. Nur die Aufbereitung eines Portals, etwa die Verknüpfung mit Inseraten, bleibt dessen eigene Leistung.

Was kostet ein Grundbuchauszug in Österreich wirklich?

Nach dem Gebührenkatalog auf oesterreich.gv.at, Stand 1. Oktober 2026, kostet die Vollabfrage einer Einlagezahl über das Internet 4,89 Euro, ein Teilauszug (nur A-, B- oder C-Blatt) 2,60 Euro, eine Urkunde 1,52 Euro und die Kaufvertragsabfrage je Katastralgemeinde 2,44 Euro; Verrechnungsstellen dürfen zusätzlich angemessene Kosten verrechnen. Seit 1. Oktober 2026 rufen Eigentümer den Auszug der eigenen Liegenschaft über JustizOnline kostenlos ab.

Warum sind Kaufpreise in Deutschland nicht öffentlich?

Weil § 195 BauGB den Kaufpreis in die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses leitet: Die beurkundende Stelle übersendet jeden Vertrag über die entgeltliche Übertragung von Grundstückseigentum, und Auskünfte aus der Sammlung gibt es nur bei berechtigtem Interesse nach Maßgabe des Landesrechts. Öffentlich sind stattdessen die daraus abgeleiteten Bodenrichtwerte, die nach § 196 BauGB zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt und veröffentlicht werden und über die jedermann Auskunft verlangen kann.

Was muss ein Anbieter beim Abo-Abschluss und bei der Kündigung einhalten?

In Österreich muss die Bestellschaltfläche eines kostenpflichtigen Abos nach § 8 FAGG ausschließlich mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichartigen eindeutigen Formulierung beschriftet sein; fehlt das, sind Sie an den Vertrag nicht gebunden. In Deutschland verlangt § 312k BGB eine gut lesbare Kündigungsschaltfläche, beschriftet mit nichts anderem als „Verträge hier kündigen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung, und dahinter eine Bestätigungsseite, deren Schaltfläche „jetzt kündigen“ oder entsprechend eindeutig beschriftet ist; fehlen sie, können Sie den Vertrag jederzeit ohne Kündigungsfrist beenden. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Braucht man für einen CheckValue-Bericht ein Abo?

Nein. Die Vorschau des Berichts auf dem Bildschirm ist kostenlos, ein einzelner Bericht wird einmalig bezahlt, gekaufte Berichte verfallen nicht, und es gibt keine automatische Verlängerung. Ein Monatsabo mit Briefpapier auf dem PDF existiert nur als Pro-Tarif für Makler, Verwalter und Banken, die viele Adressen im Monat bewerten. Der Bericht zitiert Preisindex, Vergleichskäufe und Bezirksdurchschnitt mit nummerierter Quelle; er ersetzt keinen Grundbuchauszug und ist kein Gutachten.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Zahlen und Regeln tragen das Jahr ihrer Veröffentlichung; die aktuelle Fassung finden Sie in der zitierten Quelle.

Christian Eckmair
Christian Eckmair
Mitgründer von CheckValue · Geschäftsführer der CBDNOL GmbH · Über 20 Jahre Immobilienerfahrung auf Teneriffa und in Österreich · Geprüft von Josef Eckmair MBA

Christian Eckmair ist Mitgründer von CheckValue und Geschäftsführer der CBDNOL GmbH (Ansfelden, Österreich). Er ist seit über 20 Jahren auf Teneriffa und in Österreich im Immobiliengeschäft tätig – Kauf, Sanierung, Vermietung und Verkauf von Wohnimmobilien – und schreibt über Immobilienwerte, Kaufprüfung und Grundbuch.

Artikel von Christian Eckmair →

Quellen

  1. 1
    statisticsDurchschnittliche Immobilienpreise 2025 erneut gestiegen (Pressemitteilung 14 186-105/26 vom 28. Mai 2026, mit Tabellen 1 bis 3)
    Statistik Austria · 2026
    Transaktionspreise privater Haushalte, ausgelesen aus den im Grundbuch gespeicherten Kaufverträgen, Freundschaftspreise nach Möglichkeit ausgeschlossen, Ergebnisse auf Bezirksebene, Baugrund auch je Gemeinde; Medianpreise 2025: Wohnungen 4.162 Euro, Häuser 2.836 Euro je m², Baugrund 135 Euro im geometrischen Mittel; Tabelle 2 Wohnungen Oberösterreich 2.880 Euro (2019), 3.508 Euro (2022), 3.373 Euro (2025); Hinweis, dass für Zeitvergleiche ein qualitätsbereinigter Index besser geeignet ist; Verweis auf die Tabellen und den STATatlas auf der Website.
    statistik.at ↗
  2. 2
    statisticsHäuserpreisindex und OOH PI: Messzahlen, Veränderungsraten und Pressemitteilung vom 23. September 2026
    Statistik Austria · 2026
    Index aus den im Grundbuch hinterlegten Kaufverträgen; 2. Quartal 2026: bestehender Wohnraum plus 5,1 Prozent, neuer Wohnraum plus 4,9 Prozent zum Vorjahresquartal; Pressemitteilung vom 23. September 2026 zum Rekordniveau im 1. Halbjahr 2026; Ergebnistabellen mit Messzahlen und Veränderungsraten frei als .ods; Rechtsgrundlagen EU-Verordnungen 2016/792 und 2023/1470 sowie BGBl. II Nr. 177/2019.
    statistik.at ↗
  3. 3
    law§ 7 Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG): Öffentlichkeit des Grundbuchs
    Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Bundeskanzleramt · 2026
    Absatz 1: Das Grundbuch ist öffentlich. Absatz 2: Jedermann kann das Grundbuch in Gegenwart eines Grundbuchsbeamten einsehen und Abschriften oder Auszüge daraus erheben; der Grundbuchsführer hat sie zu erteilen.
    ris.bka.gv.at ↗
  4. 4
    officialGrundbuchsabfrage über das Internet: Zugang, Verrechnungsstellen und Gebühren (Stand 1. Oktober 2026)
    oesterreich.gv.at, Bundeskanzleramt · 2026
    Abfrage der Grundstücksdatenbank (Grundbuch und Kataster) über JustizOnline oder Verrechnungsstellen, die alle Berufsgruppen und Personen annehmen können, aber keinem Kontrahierungszwang unterliegen; Gebühren: Vollabfrage einer Einlagezahl 4,89 Euro, Teilauszug A-, B- oder C-Blatt 2,60 Euro, Urkunde aus der Urkundensammlung 1,52 Euro, Kaufverträge je Katastralgemeinde 2,44 Euro, Personenverzeichnis 2,44 Euro, historische Einlagezahl unbegrenzt 5,80 Euro; Verrechnungsstellen sind zusätzlich angemessene Kosten zu ersetzen; seit 1. Oktober 2026 rufen Eigentümer Auszüge der eigenen Liegenschaft über JustizOnline kostenlos ab.
    oesterreich.gv.at ↗
  5. 5
    law§ 195 Baugesetzbuch (BauGB): Kaufpreissammlung
    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026
    Jeder Vertrag, mit dem sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt zu übertragen, ist von der beurkundenden Stelle an den Gutachterausschuss zu übersenden; Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind bei berechtigtem Interesse nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften zu erteilen.
    gesetze-im-internet.de ↗
  6. 6
    law§ 196 Baugesetzbuch (BauGB): Bodenrichtwerte
    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026
    Bodenrichtwerte sind jeweils zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres zu ermitteln, zu veröffentlichen und elektronisch an die Finanzbehörden zu übermitteln; jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
    gesetze-im-internet.de ↗
  7. 7
    officialBORIS-D: Bodenrichtwertinformationssystem für Deutschland
    Gemeinschaftsprojekt mehrerer Bundesländer, Information und Technik Nordrhein-Westfalen · 2026
    Gemeinschaftsprojekt mehrerer Bundesländer, das die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte länderübergreifend online zeigt und erste allgemeine Informationen über den Grundstücksmarkt bietet.
    bodenrichtwerte-boris.de ↗
  8. 8
    statisticsBaupreise und Immobilienpreisindex: Preise für Wohnimmobilien im 2. Quartal 2026 plus 0,6 Prozent zum Vorjahresquartal
    Statistisches Bundesamt (Destatis) · 2026
    Themenseite mit der Pressemitteilung vom 24. September 2026: Häuserpreisindex im 2. Quartal 2026 plus 0,6 Prozent zum Vorjahresquartal; Preisindizes und Veränderungsraten für Wohnimmobilien in der Datenbank GENESIS-Online unter dem Tabellencode 61262.
    destatis.de ↗
  9. 9
    lawDurchführungsverordnung (EU) 2023/138 der Kommission vom 21. Dezember 2022 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung
    Amtsblatt der Europäischen Union, EUR-Lex · 2023
    Sechs Kategorien hochwertiger Datensätze (Georaum, Erdbeobachtung und Umwelt, Meteorologie, Statistik, Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen, Mobilität); im Georaum unter anderem Flurstücke/Katasterparzellen, Gebäude und Adressen; Bereitstellung kostenlos unter Creative Commons BY 4.0 oder einer gleichwertigen offenen Lizenz, maschinenlesbar über Programmierschnittstellen und als Massen-Download; veröffentlicht im ABl. L 19 vom 20. Januar 2023, in Kraft am zwanzigsten Tag danach, anzuwenden 16 Monate nach Inkrafttreten; Wohnimmobilienpreise sind in der Kategorie Statistik nicht aufgeführt.
    eur-lex.europa.eu ↗
  10. 10
    law§ 8 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG): Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
    Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Bundeskanzleramt · 2026
    Die Schaltfläche oder Funktion für eine zahlungspflichtige Bestellung muss gut lesbar ausschließlich mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichartigen, eindeutigen Formulierung gekennzeichnet sein; kommt der Unternehmer dieser Pflicht nicht nach, ist der Verbraucher an den Vertrag oder seine Vertragserklärung nicht gebunden.
    ris.bka.gv.at ↗
  11. 11
    law§ 312k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026
    Die Kündigungsschaltfläche muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „Verträge hier kündigen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein und unmittelbar zu einer Bestätigungsseite führen, deren Bestätigungsschaltfläche mit nichts anderem als den Wörtern „jetzt kündigen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist; werden Schaltfläche und Bestätigungsseite nicht bereitgestellt, kann der Verbraucher den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
    gesetze-im-internet.de ↗

Weiterlesen