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Grundbuch & Eigentum

Wem gehört der Gehweg vor meinem Grundstück? Kataster und Grundbuch

Wem gehört der Gehweg vor meinem Grundstück? Meist der Gemeinde als öffentliches Gut; Grenze im Kataster (DKM, ALKIS), Eigentümer im Grundbuch nachsehen.

Josef Eckmair MBAAktualisiert: 11 Min. Lesezeit10 quellenGeprüft von Christian Eckmair
Gepflasterter Gehsteig mit Randstein vor einem Einfamilienhaus mit Gartenzaun und Hecke in einer österreichischen Wohnstraße
Der Gehsteig liegt in der Regel auf der Straßenparzelle der Gemeinde; die Grenze zum Hausgrundstück zeigt die Katastralmappe. Bild: Böhringer Friedrich, CC BY-SA 3.0 AT, via Wikimedia Commons

Der Anlass ist fast immer praktisch: Die Hecke soll bis zum Randstein wachsen, der Nachbar stellt den Anhänger vor Ihren Zaun, oder im Winter ist unklar, wer die Schaufel nimmt. Dahinter steckt dieselbe Rechtsfrage: Wo endet Ihr Grundstück, und wem gehört die Fläche dahinter? Dieser Beitrag beantwortet sie für Österreich und Deutschland mit den zuständigen Quellen: Kataster für die Grenze, Grundbuch für den Eigentümer, Straßengesetze für Erhaltung und Winterdienst.

Warum der Gehsteig in der Regel zur Straßenparzelle gehört

Die Straßenverkehrsordnung versteht unter einer Straße eine für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr bestimmte Landfläche samt den baulichen Anlagen, die diesem Verkehr dienen; der Gehsteig ist darin ein von der Fahrbahn durch Randsteine oder Bodenmarkierungen abgegrenzter Teil der Straße, der Gehweg ein eigens gekennzeichneter Weg für Fußgänger1. Rechtlich ist der Gehsteig also kein Anhängsel Ihres Gartens, sondern ein Stück Straße. Und sie gehören nach § 287 ABGB zu jenen Sachen, die allen Mitgliedern des Staates nur zum Gebrauch verstattet sind, dem allgemeinen oder öffentlichen Gut; die Bestimmung nennt dabei ausdrücklich die Landstraßen2.

Wer den Boden darunter hält, regelt das Landesstraßenrecht. Das Oö. Straßengesetz 1991 ordnet an, dass öffentliche Straßen von jener Gebietskörperschaft als öffentliches Gut in ihr Eigentum zu übernehmen sind, die zur Straßenverwaltung berufen ist; für die Verkehrsflächen der Gemeinde ist das die Gemeinde, für Landesstraßen das Land4. Wo die Übertragung des Eigentums nicht möglich ist, etwa bei Brücken, sichert eine Dienstbarkeit den öffentlichen Gebrauch4. Fahrbahn und Gehsteig bilden deshalb normalerweise gemeinsam die Straßenparzelle, die im Grundbuch in einer Einlage mit dem Vermerk öffentliches Gut steht3. Ihre Grundstücksgrenze verläuft dann an der Hinterkante des Gehsteigs, meist dort, wo Zaun, Mauer oder Hecke stehen.

Die Regel hat Ausnahmen. In alten Ortskernen, in Siedlungen, die ein Bauträger nie an die Gemeinde übergeben hat, und bei nachträglich auf Privatgrund gebauten Gehwegen kann die Grenze mitten im Gehsteig oder am Fahrbahnrand liegen. Dann steht der Gehsteig auf Ihrem Grundstück und wird trotzdem öffentlich benützt.

Wie finde ich die Grundstücksgrenze im Kataster?

Die Eigentumsfrage beginnt nicht im Grundbuch, sondern im Kataster, denn dort steht, wo Ihr Grundstück endet. In Österreich ist das die Digitale Katastralmappe (DKM) des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen: der grafische Datenbestand des Katasters, der die Grenzen der Grundstücke, die Grundstücksnummern, Nutzungsgrenzen sowie die Fest- und Grenzpunkte mit ihren Nummern zeigt5. Grafikdaten und Grundstücksdatenbank werden täglich zentral abgeglichen5.

Beim Lesen der Mappe zählt ein Detail: Grundstücke im Grenzkataster erkennen Sie an der strichliert unterstrichenen Grundstücksnummer; ihre Grenzpunkte haben in der Natur eine Lagegenauigkeit im Zentimeterbereich. Bei Grundstücken im Grundsteuerkataster sind die Grenzen in der Katastralmappe oft nur mit grafischer Genauigkeit dargestellt, und die liegt im Dezimeter- bis Meterbereich5. Liegt die gezeichnete Grenze also 40 Zentimeter hinter dem Randstein, ist bei einem Grundsteuerkataster-Grundstück noch nichts entschieden; Gewissheit bringt dann nur eine Vermessung.

So gehen Sie vor:

  1. Adresse in Grundstücksnummer übersetzen. Die Adresssuche im Anschriftenverzeichnis der Grundstücksdatenbank deckt bis zu zehn Treffer ab und kostet 1,52 Euro6; Sie erhalten damit Katastralgemeinde, Grundstücksnummer und Einlagezahl. Diesen Weg beschreibt der Leitfaden Eigentümer eines Grundstücks über das Grundbuch finden im Detail.
  2. Katastralmappe abrufen. Die DKM-Abfrage über JustizOnline oder eine Verrechnungsstelle kostet für einen Umkreis bis 500 Meter 4,89 Euro6. Sie sehen Ihr Grundstück, die Straßenparzelle und die Nummern beider.
  3. Straßenparzelle identifizieren. Die Nummer des Grundstücks, auf dem Fahrbahn und Gehsteig liegen, führt zur Einlage des öffentlichen Gutes im Grundbuch.
  4. Grenzzeichen in der Natur suchen. Grenzsteine, Eisenrohre oder Metallmarken an der Hinterkante des Gehsteigs bestätigen den Verlauf.

Für die eigene Liegenschaft ist der Blick ins Grundbuch inzwischen gebührenfrei: Seit 1. Oktober 2026 können Eigentümer den Grundbuchsauszug der eigenen Liegenschaft elektronisch über JustizOnline kostenlos abrufen6.

Was ist öffentliches Gut im Grundbuch?

Das Allgemeine Grundbuchsanlegungsgesetz bestimmt, dass das öffentliche Gut nach § 287 ABGB und das Gemeindegut nur auf Antrag in das Grundbuch aufgenommen werden; bei Liegenschaften, die öffentliches Gut sind, ist im Eigentumsblatt nur diese Eigenschaft ersichtlich zu machen, sofern der Eigentümer nicht überdies seine Eintragung beantragt3. Im B-Blatt der Straßeneinlage lesen Sie deshalb den Vermerk „Öffentliches Gut“ und, wenn die Gemeinde es beantragt hat, zusätzlich ihren Namen als Eigentümerin.

Dazu kommt eine gesetzliche Vermutung: Grundstücke, die im Grundbuch als öffentliches Gut (Straßen, Wege usw.) eingetragen sind und allgemein für Verkehrszwecke benützt werden, gelten in Oberösterreich bis zum Beweis des Gegenteils als öffentliche Straße, und als öffentliches Gut der Gemeinde eingetragene Verkehrsgrundstücke zählen zu den Gemeindestraßen4. Wer behauptet, der Gehsteig vor seinem Haus sei privat, obwohl er in der Einlage des öffentlichen Gutes liegt, trägt also die Beweislast.

Steht im B-Blatt der Wegparzelle dagegen keine Gemeinde, sondern eine Privatperson, eine GmbH oder eine Erbengemeinschaft, dann ist der Weg Privatgrund, auch wenn jeder darüber geht. Wie Sie dann die handelnden Personen finden, erklärt der Beitrag zu Firmenbuch, GmbH, Stiftung und Erbengemeinschaft im Grundbuch; wie Sie die drei Blätter des Auszugs lesen, der Beitrag zum Grundbuchsauszug lesen und verstehen.

Warum der Streifen vor dem Haus der Gemeinde gehört: die Grundabtretung

Dass die Grenze so oft genau an der Hinterkante des Gehsteigs liegt, ist kein Zufall, sondern Bauordnung. Die Bauordnung für Wien verlangt bei der Schaffung oder Änderung von Bauplätzen, dass die für die Verkehrsfläche bestimmten Grundflächen in das öffentliche Gut abgetreten werden: bei beidseitiger Bebaubarkeit bis zur Achse der Verkehrsfläche, bei einseitiger bis zu deren ganzer Breite, in beiden Fällen aber nur bis zu 20 Meter senkrecht zur Baulinie7. Für neue Verkehrsflächen erfolgt die Abtretung unentgeltlich; erst wenn die abgetretene Fläche 30 Prozent des neuen Bauplatzes übersteigt, entschädigt die Gemeinde das darüber hinausgehende Ausmaß7. Das Prinzip: Der Grund kommt vom Bauplatz, die Fläche wird öffentlich.

Beispiel (fiktive Zahlen): Ein Bauplatz in Wien mit 800 m² und 20 Meter Front liegt an einer neu angelegten, 12 Meter breiten Wohnstraße, die beidseitig bebaut werden darf. Abzutreten ist der Streifen bis zur Straßenachse: 6 Meter mal 20 Meter, also 120 m². Das sind 15 Prozent des Bauplatzes und damit weniger als die 30 Prozent, ab denen eine Entschädigung fällig wird; die Abtretung erfolgt unentgeltlich7. Auf diesen 120 m² liegen später die halbe Fahrbahn und der Gehsteig, beide als öffentliches Gut der Stadt; die Grenze des Bauplatzes verläuft an der Hinterkante des künftigen Gehsteigs.

Für Eigentümer älterer Häuser heißt das: Der Gehsteig war oft einmal Teil des Grundstücks, ist es seit der Bauplatzschaffung aber nicht mehr. Wer kauft, prüft Grenze und Straßenparzelle vor der Unterschrift; die Checkliste vor dem Hauskauf ordnet das in die übrigen Schritte ein.

Wem gehört die Straße vor dem Haus? Österreich und Deutschland im Vergleich

Das Oö. Straßengesetz 1991 kennt als Verkehrsflächen des Landes die Landesstraßen und Radhauptrouten, als Verkehrsflächen der Gemeinde die Gemeindestraßen, Güterwege sowie Radfahr-, Fußgänger- und Wanderwege4. Die Straßenverwaltung der Gemeindeflächen liegt bei der Gemeinde, und nach § 12 Abs. 2 obliegt ihr zusätzlich die Erhaltung der im Zuge von Landesstraßen gelegenen Gehsteige, Gehwege, Radwege und Parkplätze4. Für die Erhaltung des Gehsteigs an einer Landesstraße ist also die Gemeinde zuständig, Eigentümer der Straßenparzelle bleibt das Land. Dieses Gesetz bindet allerdings nur Oberösterreich: Die übrigen acht Bundesländer regeln Eigentum und Erhaltung der Verkehrsflächen in ihrem eigenen Landesstraßengesetz, mit vergleichbaren Bestimmungen, aber eigener Paragraphenfolge. Prüfen Sie deshalb das Straßengesetz Ihres Bundeslandes.

In Deutschland wird eine Straße durch Widmung öffentlich. Für Bundesfernstraßen setzt § 2 FStrG voraus, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer des Grundstücks ist, dass der Eigentümer und sonst dinglich Berechtigte zugestimmt haben oder dass der Baulastträger den Besitz durch Vertrag oder in einem gesetzlichen Verfahren erlangt hat8. Eine öffentliche Straße kann also auf Privatgrund liegen, wenn der Eigentümer der Widmung zugestimmt hat. In den Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen trägt die Gemeinde die Straßenbaulast für Gehwege und Parkplätze; Gemeinden mit mehr als 80.000 Einwohnern tragen sie für die gesamte Ortsdurchfahrt8. Für Gemeindestraßen gilt das Straßengesetz des jeweiligen Landes.

Wo die Grenze liegt, sagt in Deutschland das Liegenschaftskataster, das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung, geführt nach dem einheitlichen Standard ALKIS; in Nordrhein-Westfalen führen die Kreise und kreisfreien Städte als Katasterbehörden mehr als neun Millionen Flurstücke und Gebäude mit Eigentümerangaben, und Auszüge gibt es bei der Katasterbehörde vor Ort9. Der Gehweg erscheint dort als Teil des Straßenflurstücks; liegt die Flurstücksgrenze am Fahrbahnrand, steht er auf Ihrem Flurstück.

Frage Österreich Deutschland
Wo steht die Grenze? Digitale Katastralmappe (DKM) des BEV, Abfrage über JustizOnline oder eine Verrechnungsstelle56 Liegenschaftskataster (ALKIS) der Katasterbehörde des Kreises oder der Stadt, Auszug vor Ort9
Wo steht der Eigentümer der Straßenparzelle? Grundbuch, Einlage mit dem Vermerk „Öffentliches Gut“3 Grundbuch beim Amtsgericht; die Zugangsregeln beschreibt der Leitfaden zum Grundeigentümer
Wer ist für den Gehsteig zuständig? In Oberösterreich die Gemeinde für ihre Verkehrsflächen und für die Erhaltung der Gehsteige entlang Landesstraßen4 Gemeinde als Trägerin der Baulast für Gehwege in Ortsdurchfahrten; bei Gemeindestraßen nach Landesrecht8
Wer räumt im Winter? Anrainer nach § 93 StVO, 6 bis 22 Uhr1 Anlieger, soweit das Landesstraßenrecht die Übertragung zulässt; in Bayern durch Rechtsverordnung der Gemeinde, zwischen 6 und 22 Uhr10
Kann ein öffentlicher Gehsteig auf Privatgrund liegen? Ja; in Oberösterreich sichert bis zur Übernahme ins öffentliche Gut eine Dienstbarkeit den Gebrauch4 Ja, durch Widmung mit Zustimmung des Eigentümers8

Wer muss den Gehweg räumen und streuen?

Wer im Winter räumt, hängt nicht vom Eigentum ab. § 93 StVO verpflichtet die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 Metern vorhandenen Gehsteige und Gehwege samt Stiegenanlagen in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen zu säubern und bei Schnee und Glatteis zu bestreuen; gibt es keinen Gehsteig, gilt die Pflicht für den Straßenrand in einer Breite von einem Meter1. Die Pflicht trifft also Sie als Anrainer, obwohl der Gehsteig der Gemeinde gehört. Schneewächten und Eisbildungen auf den Dächern Ihrer an der Straße gelegenen Gebäude müssen Sie ebenfalls entfernen lassen1.

Übertragen können Sie die Aufgabe: Wird die Verpflichtung vertraglich auf einen Hausbesorger, eine Winterdienstfirma oder den Mieter übertragen, tritt der Übernehmer an die Stelle des Eigentümers1. Halten Sie Zeiten, Fläche und Streumittel schriftlich fest.

Die 3 Meter in § 93 StVO beschreiben die Entfernung von Ihrer Liegenschaft, innerhalb der ein Gehsteig liegen muss, damit die Pflicht greift1. Wer die eigene Grenze nicht kennt, kann die Räumfläche nicht bestimmen; die Katastralmappe ist deshalb auch für den Winterdienst die erste Quelle.

In Deutschland führt der Weg über das Landesstraßenrecht und die Gemeinde. Nach Art. 51 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes können Gemeinden durch Rechtsverordnung die Eigentümer von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche Straßen angrenzen oder über sie erschlossen werden, verpflichten, die Gehwege sowie die gemeinsamen Geh- und Radwege bei Schnee oder Glatteis auf eigene Kosten während der üblichen Verkehrszeiten in sicherem Zustand zu erhalten; der Beginn darf nicht vor 6 Uhr, das Ende nicht nach 22 Uhr liegen10. Welches Instrument dafür vorgesehen ist, bestimmt jedes Bundesland in seinem eigenen Straßen- oder Straßenreinigungsgesetz. Ob und wann Sie räumen müssen, steht deshalb im Ortsrecht Ihrer Gemeinde, nicht im Grundbuch.

Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Gehsteig auf meinem Grund: wenn die Grenze nicht am Randstein liegt

Zeigt die Katastralmappe, dass Ihre Grenze am Fahrbahnrand liegt, dann gehört Ihnen der Boden unter dem Gehsteig. Frei verfügen können Sie darüber trotzdem nicht. Ein für den Fußgängerverkehr bestimmter, von der Fahrbahn abgegrenzter Streifen ist nach der StVO ein Gehsteig und damit Teil der Straße; die Begriffsbestimmung fragt nicht, wem der Boden gehört1. Das oberösterreichische Straßengesetz verpflichtet die Gemeinde zudem, öffentliche Straßen als öffentliches Gut zu übernehmen oder den Gebrauch durch eine Dienstbarkeit zu sichern4; in den anderen Bundesländern findet sich die entsprechende Regel im jeweiligen Landesstraßengesetz. Drei Schritte:

  1. Grundbuch prüfen. Im C-Blatt Ihrer Einlage kann eine Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinde eingetragen sein; dann ist der öffentliche Gebrauch bereits gesichert.
  2. Bei der Gemeinde nachfragen, ob die Fläche als Gemeindestraße gewidmet ist und ob eine Übernahme ins öffentliche Gut vorgesehen ist4.
  3. Vermessen lassen, wenn der Grenzverlauf aus dem Grundsteuerkataster stammt und nur grafisch genau ist5.

In Deutschland macht die Widmung den Gehweg öffentlich, auch wenn er Ihnen gehört, sofern Sie oder ein Vorbesitzer zugestimmt haben8; die Erhaltung trägt der Straßenbaulastträger, der Boden bleibt bei Ihnen. Wie sich Grund und Bauwerk zueinander verhalten, erklärt der Beitrag Wem gehört das Haus, wenn das Grundstück nur einem gehört?.

Beispiel: Was die Abfrage für ein Reihenhaus in Linz kostet

Beispiel (fiktive Adresse): Ein Reihenhaus in Linz-Urfahr mit 15 Metern Straßenfront; der Eigentümer will wissen, ob der 1,5 Meter breite Gehsteig vor dem Zaun ihm gehört und welche Fläche er im Winter räumen muss.

Nr. Was Sie abfragen Gebühr Befund im Beispiel
1 Adresse im Anschriftenverzeichnis suchen6 1,52 € Katastralgemeinde Urfahr, Grundstücksnummer, Einlagezahl
2 DKM-Abfrage, Umkreis bis 500 m6 4,89 € Grenze an der Hinterkante des Gehsteigs; die Straßenparzelle trägt eine strichliert unterstrichene Nummer, liegt also im Grenzkataster5
3 Vollabfrage der Straßeneinlage6 4,89 € B-Blatt: Öffentliches Gut, Stadt Linz als Eigentümerin eingetragen
4 Auszug der eigenen Einlage über JustizOnline6 0 € seit 1. Oktober 2026 C-Blatt ohne Dienstbarkeit zugunsten der Öffentlichkeit
Summe Drei kostenpflichtige Abfragen 11,30 € plus Entgelt der Verrechnungsstelle6 Der Gehsteig gehört der Stadt; zu räumen sind 15 mal 1,5 Meter, also 22,5 m², zwischen 6 und 22 Uhr1

Unter 15 Euro und an einem Abend erledigt: Die Hecke darf bis zur Hinterkante des Gehsteigs, und die Räumfläche steht fest.

Was ein CheckValue-Bericht zur Grenze zeigt und was nicht

Ein Bewertungsbericht ersetzt weder Katastralmappe noch Grundbuch, und er behauptet das auch nicht. CheckValue zeigt zu einer Adresse das Orthofoto der Parzelle aus amtlicher Quelle, auf dem Sie Zuschnitt, Bebauung und den Gehsteig vor dem Haus erkennen, dazu die Grundstücksfläche, die Sie selbst eingeben, und den Wert mit Spanne und Quadratmeterpreis. Eine rechtlich maßgebliche Grenze liefert nur der Kataster, und den Eigentümer einer Parzelle nennt der Bericht für Österreich und Deutschland nicht; dafür ist das Grundbuch da.

Wofür er taugt: Wenn ein Streifen Ihres Grundstücks als Gehsteig genutzt wird, abzutreten ist oder sich vom Nachbarn dazukaufen lässt, wollen Sie wissen, was diese Quadratmeter wert sind. Die kostenlose Vorschau Ihres Berichts ist für jede Adresse möglich; was ein Bericht und ein Paket kosten, steht auf der Preisseite.

Die meisten Grenzstreitigkeiten, die ich erlebt habe, begannen mit einer Hecke und endeten mit einem Blick in die Katastralmappe, der kürzer dauerte als das Gespräch am Zaun. Wer vor dem Pflanzen nachsieht, erspart sich das Umsetzen.
Josef Eckmair, Mitgründer von CheckValue

Häufige Fragen

Wer muss den Gehweg räumen und streuen?

In Österreich der Eigentümer der angrenzenden Liegenschaft im Ortsgebiet: § 93 StVO verpflichtet ihn, Gehsteige und Gehwege innerhalb von 3 Metern entlang seines Grundstücks von 6 bis 22 Uhr von Schnee zu säubern und bei Glatteis zu bestreuen, ohne Gehsteig den Straßenrand auf einem Meter Breite. Die Pflicht kann vertraglich auf Hausbesorger, Firma oder Mieter übertragen werden. In Deutschland überträgt die Gemeinde den Winterdienst auf Gehwegen auf die Anlieger, soweit das Landesstraßenrecht sie dazu ermächtigt; in Bayern geschieht das durch Rechtsverordnung, deren Zeitfenster nicht vor 6 Uhr beginnen und nicht nach 22 Uhr enden darf.

Wie finde ich die Grundstücksgrenze im Kataster?

In Österreich über die Digitale Katastralmappe des BEV: zuerst die Adresssuche in der Grundstücksdatenbank für 1,52 Euro, dann die DKM-Abfrage über JustizOnline oder eine Verrechnungsstelle für 4,89 Euro im Umkreis von 500 Metern. Strichliert unterstrichene Grundstücksnummern stehen im Grenzkataster, ihre Grenzpunkte haben eine Lagegenauigkeit im Zentimeterbereich; die übrigen Grenzen stammen aus dem Grundsteuerkataster und sind oft nur grafisch genau. In Deutschland liefert die Katasterbehörde des Kreises oder der Stadt einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) mit dem Flurstück und seinen Grenzen.

Wem gehört die Straße vor dem Haus?

In Österreich der Gebietskörperschaft, die sie verwaltet: Gemeindestraßen der Gemeinde, Landesstraßen dem Land, jeweils als öffentliches Gut. Wurde die Straßenparzelle ins Grundbuch aufgenommen (das geschieht nach § 1 Abs. 2 AllgGAG nur auf Antrag), steht sie dort in der Regel in einer eigenen Einlage. Für die Erhaltung der im Zuge von Landesstraßen gelegenen Gehsteige ist die Gemeinde zuständig (§ 12 Abs. 2 Oö. Straßengesetz); Eigentümer der Straßenparzelle bleibt das Land. In Deutschland wird eine Straße durch Widmung öffentlich; Eigentümer ist meist der Träger der Straßenbaulast, bei Gemeindestraßen die Gemeinde. In den Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen trägt die Gemeinde die Baulast für Gehwege und Parkplätze.

Was ist öffentliches Gut im Grundbuch?

Liegenschaften, die nach § 287 ABGB allen zum Gebrauch offenstehen, vor allem Straßen, Wege und Gewässer. Sie werden nur auf Antrag ins Grundbuch aufgenommen, und im Eigentumsblatt ist lediglich die Eigenschaft als öffentliches Gut ersichtlich zu machen, sofern der Eigentümer nicht zusätzlich seine Eintragung beantragt. Grundstücke, die so eingetragen sind und allgemein für den Verkehr benützt werden, gelten nach dem Oö. Straßengesetz bis zum Beweis des Gegenteils als öffentliche Straße.

Was ist der Unterschied zwischen Gehsteig und Gehweg?

Nach § 2 StVO ist der Gehsteig ein für den Fußgängerverkehr bestimmter, von der Fahrbahn durch Randsteine, Bodenmarkierungen oder dergleichen abgegrenzter Teil der Straße. Der Gehweg ist ein eigens für Fußgänger bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg, der auch abseits einer Fahrbahn verlaufen kann. Für die Eigentumsfrage ändert der Unterschied nichts, beide liegen in der Regel auf öffentlichem Gut; für die Räumpflicht nennt § 93 StVO ausdrücklich beide Formen.

Was kostet es, Grenze und Straßenparzelle abzufragen?

In Österreich 1,52 Euro Gerichtsgebühr für die Adresssuche, 4,89 Euro für die DKM-Abfrage im Umkreis von 500 Metern und 4,89 Euro für die Vollabfrage der Straßeneinlage, zusammen 11,30 Euro plus das Entgelt der Verrechnungsstelle. Der Auszug der eigenen Liegenschaft ist für Eigentümer seit dem 1. Oktober 2026 über JustizOnline gebührenfrei. In Deutschland erteilt die Katasterbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster; die Gebühr erfragen Sie dort.

Gehört mir der Gehsteig, wenn die Grenze laut Katastralmappe am Fahrbahnrand liegt?

Der Boden ja, die freie Verfügung nicht. Ein für Fußgänger bestimmter, von der Fahrbahn abgegrenzter Streifen ist nach der StVO ein Gehsteig und damit Teil der Straße, und das oberösterreichische Straßengesetz verpflichtet die Gemeinde, öffentliche Straßen als öffentliches Gut zu übernehmen oder den Gebrauch durch eine Dienstbarkeit zu sichern; die übrigen Bundesländer haben dazu vergleichbare Bestimmungen in ihrem eigenen Landesstraßengesetz. Prüfen Sie das C-Blatt Ihrer Einlage, fragen Sie die Gemeinde nach Widmung und Übernahme, und lassen Sie bei einer Grenze aus dem Grundsteuerkataster vermessen.

Zeigt ein CheckValue-Bericht die Grundstücksgrenze?

Nein, nicht als rechtlich maßgebliche Linie. Der Bericht zeigt das Orthofoto der Parzelle aus amtlicher Quelle, auf dem Zuschnitt, Bebauung und der Gehsteig vor dem Haus zu erkennen sind, dazu die Grundstücksfläche, die Sie eingeben, und den Wert mit Spanne und Quadratmeterpreis. Verbindliche Grenzen liefert nur der Kataster, den Eigentümer einer Parzelle in Österreich und Deutschland nur das Grundbuch. Der Bericht hilft bei der Frage, was ein abzutretender oder zugekaufter Streifen wert ist.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Zahlen und Regeln tragen das Jahr ihrer Veröffentlichung; die aktuelle Fassung finden Sie in der zitierten Quelle.

Josef Eckmair MBA
Josef Eckmair MBA
Mitgründer von CheckValue · Über 20 Jahre Immobilienerfahrung auf Teneriffa und in Österreich · Geprüft von Christian Eckmair

Josef Eckmair MBA ist Mitgründer von CheckValue (CBDNOL GmbH, Ansfelden, Österreich). Er hat über 20 Jahre Immobilienerfahrung auf Teneriffa und in Österreich und schreibt über Gutachten, Steuern, Verkaufskosten und Bewertungen für Profis.

Artikel von Josef Eckmair →

Quellen

  1. 1
    lawStraßenverkehrsordnung 1960 (StVO), konsolidierte Fassung: § 2 Begriffsbestimmungen, § 93 Pflichten der Anrainer
    Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Bundeskanzleramt · 2026
    § 2 Abs. 1 Z 1, 10 und 11 definieren Straße, Gehsteig (von der Fahrbahn abgegrenzter Teil der Straße) und Gehweg; § 93 Abs. 1 verpflichtet Eigentümer im Ortsgebiet, Gehsteige innerhalb von 3 m von 6 bis 22 Uhr zu säubern und zu bestreuen, ohne Gehsteig den Straßenrand auf 1 m; Abs. 2 Dachlawinen; Abs. 5 vertragliche Übertragung.
    ris.bka.gv.at ↗
  2. 2
    law§ 287 ABGB: Freystehende Sachen; öffentliches Gut und Staatsvermögen
    Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Bundeskanzleramt · 2026
    Sachen, die allen Mitgliedern des Staates nur zum Gebrauch verstattet werden, wie Landstraßen, Ströme und Flüsse, heißen allgemeines oder öffentliches Gut.
    ris.bka.gv.at ↗
  3. 3
    lawAllgemeines Grundbuchsanlegungsgesetz (AllgGAG), konsolidierte Fassung: § 1 Abs. 2, § 12
    Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Bundeskanzleramt · 2026
    Öffentliches Gut (§ 287 ABGB) und Gemeindegut werden auf Antrag in das Grundbuch aufgenommen; bei Liegenschaften, die öffentliches Gut sind, ist im Eigentumsblatt nur diese Eigenschaft ersichtlich zu machen, sofern der Eigentümer nicht überdies seine Eintragung beantragt.
    ris.bka.gv.at ↗
  4. 4
    lawOö. Straßengesetz 1991, konsolidierte Fassung: § 5 Öffentliches Gut, § 8 Straßengattungen, § 12 Straßenverwaltung
    Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Landesrecht Oberösterreich · 2026
    Öffentliche Straßen sind von der zur Straßenverwaltung berufenen Gebietskörperschaft als öffentliches Gut in ihr Eigentum zu übernehmen, sonst sichert eine Dienstbarkeit den Gebrauch; als öffentliches Gut eingetragene und allgemein benützte Grundstücke gelten bis zum Beweis des Gegenteils als öffentliche Straße; Gemeindestraßen, Güterwege und Fußgängerwege sind Verkehrsflächen der Gemeinde; nach § 12 Abs. 2 obliegt der Gemeinde zusätzlich die Erhaltung der im Zuge von Landesstraßen gelegenen Gehsteige, Gehwege, Radwege und Parkplätze. Das Gesetz gilt nur für Oberösterreich.
    ris.bka.gv.at ↗
  5. 5
    officialKatastralmappe und Sachdaten digital (DKM)
    Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) · 2026
    Die DKM ist der grafische Datenbestand des Katasters mit Grundstücksgrenzen, Grundstücksnummern, Nutzungsgrenzen und Grenzpunkten; Grundstücke im Grenzkataster sind an strichliert unterstrichenen Nummern erkennbar und zentimetergenau, Grenzen im Grundsteuerkataster oft nur grafisch genau im dm- bis m-Bereich; DKM und Grundstücksdatenbank werden täglich abgeglichen.
    bev.gv.at ↗
  6. 6
    guidanceGrundbuchsabfrage über das Internet: Grundstücksdatenbank, Verrechnungsstellen und Gerichtsgebühren
    oesterreich.gv.at (Bundeskanzleramt) · 2026
    Gerichtsgebühren: Adresssuche im Anschriftenverzeichnis 1,52 € für bis zu zehn Treffer, Vollabfrage einer Einlagezahl 4,89 €, DKM-Abfrage im Umkreis bis 500 m 4,89 €, bis 1.000 m 17 €, bis 2.000 m 63 €; seit 1. Oktober 2026 rufen Eigentümer den Grundbuchsauszug der eigenen Liegenschaft über JustizOnline kostenlos ab.
    oesterreich.gv.at ↗
  7. 7
    law§ 17 Bauordnung für Wien: Abtretung von Grundflächen in das öffentliche Gut
    Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Landesrecht Wien · 2026
    Bei der Schaffung oder Änderung von Bauplätzen sind Grundflächen für Verkehrsflächen in das öffentliche Gut abzutreten: bei beidseitiger Bebaubarkeit bis zur Achse, bei einseitiger bis zur ganzen Breite, höchstens 20 m senkrecht zur Baulinie; für neue Verkehrsflächen unentgeltlich, Entschädigung nur für das Ausmaß über 30 % des neuen Bauplatzes.
    ris.bka.gv.at ↗
  8. 8
    lawBundesfernstraßengesetz (FStrG): § 2 Widmung, § 5 Träger der Straßenbaulast
    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026
    Eine Straße wird durch Widmung Bundesfernstraße; Voraussetzung ist, dass der Baulastträger Eigentümer ist oder der Eigentümer und dinglich Berechtigte zugestimmt haben oder der Besitz durch Vertrag oder gesetzliches Verfahren erlangt wurde; Gemeinden über 80.000 Einwohner tragen die Baulast für Ortsdurchfahrten, in den übrigen Gemeinden trägt die Gemeinde sie für Gehwege und Parkplätze.
    gesetze-im-internet.de ↗
  9. 9
    officialLiegenschaftskataster: amtliches Verzeichnis der Grundstücke, geführt nach ALKIS
    Geobasis NRW, Bezirksregierung Köln · 2026
    Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung; in NRW führen die Kreise und kreisfreien Städte als Katasterbehörden mehr als neun Millionen Flurstücke und Gebäude mit Eigentümerangaben und tatsächlicher Nutzung nach dem ALKIS-Standard; Auskünfte und amtliche Auszüge gibt es bei der Katasterbehörde.
    bezreg-koeln.nrw.de ↗
  10. 10
    lawArt. 51 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG): Reinigung und Winterdienst
    Bayerische Staatskanzlei, gesetze-bayern.de · 2026
    Gemeinden können durch Rechtsverordnung die Eigentümer von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche Straßen angrenzen oder über sie erschlossen werden, verpflichten, Gehwege und gemeinsame Geh- und Radwege bei Schnee oder Glatteis auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu halten; der Beginn darf nicht vor 6 Uhr, das Ende nicht nach 22 Uhr liegen.
    gesetze-bayern.de ↗

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