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Grundbuch & Eigentum

Akquise für Immobilienmakler: Eigentümer rechtssicher ansprechen

Akquise für Immobilienmakler: Eigentümer und Off-Market-Objekte finden, was Grundbuch, DSGVO und UWG erlauben und wie Briefe Antworten bringen.

Josef Eckmair MBAAktualisiert: 11 Min. Lesezeit12 quellenGeprüft von Christian Eckmair
Immobilienmakler am Schreibtisch mit Laptop, Telefon und Stadtplan bei der Vorbereitung von Eigentümerbriefen
Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung sind in Österreich nach § 174 TKG 2021 unzulässig; der Brief bleibt der zulässige Weg. Bild: JESHOOTS.COM, CC0, via Wikimedia Commons

Jeder Makler kennt die Rechnung: Die Objekte, die auf den Portalen stehen, haben schon einen Makler, und die Objekte, die keinen haben, stehen nirgends. Akquise heißt deshalb, Eigentümer zu finden und anzusprechen, bevor sie einen Auftrag vergeben, und genau dabei geraten viele in eine Grauzone aus Grundbuchabfragen, Adresslisten und Anrufen, die teuer werden kann. Dieser Beitrag ordnet die Datenkette in Österreich, Deutschland und der Schweiz, zieht die Grenzen von Datenschutz, Wettbewerbsrecht und Standesregeln nach und rechnet an einer Briefaktion in einem Wiener Grätzel durch, was sie kostet und was sie bringen muss. Wie die Abfrage für ein einzelnes Objekt technisch abläuft, von der Adresse bis zur Einlagezahl, zeigt der Leitfaden dazu, wem ein Grundstück gehört und wie das Grundbuch es zeigt; dieser Beitrag behandelt, was Profis mit dem Ergebnis tun dürfen.

Wer Eigentümer sucht und warum: Objektakquise, Off-Market-Kauf, Hausverwaltung

Drei Berufsgruppen stellen dieselbe Frage mit verschiedenen Absichten. Der Makler sucht Verkaufs- und Vermietungsaufträge; in Österreich gehört er mit Immobilienverwaltern und Bauträgern zum Gewerbe der Immobilientreuhänder und braucht für seine Berufstätigkeit eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von mindestens 100.000 Euro je Schadensfall5. Der Investor sucht Objekte, die nie inseriert werden, weil der Eigentümer den Verkauf noch nicht beschlossen hat, das Zinshaus mit zerstrittenen Erben, die seit Jahren leer stehende Erdgeschosswohnung. Die Hausverwaltung sucht Eigentümer, die sie noch nicht betreut, und hat gegenüber beiden einen Vorteil: Sie kennt die Häuser von innen.

Gemeinsam ist allen dreien das wirtschaftliche Gewicht des einzelnen Auftrags. In Österreich darf die Provision beim Kauf einer Liegenschaft höchstens 3 % des Wertes betragen, bei Werten bis 36.336,42 Euro 4 %6, jeweils zuzüglich 20 % Umsatzsteuer und nur bei gültigem Maklervertrag und erfolgreicher Vermittlung7; beim Kauf gilt das Bestellerprinzip nicht, bei Mietwohnungen seit 1. Juli 2023 schon7. In Deutschland trägt der Käufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung höchstens die Hälfte der Provision, wenn nur der Verkäufer den Makler beauftragt hat8. Ein einziger Verkaufsauftrag über eine Wiener Wohnung um 400.000 Euro ist damit bis zu 12.000 Euro netto je Seite wert6. Das erklärt, warum sich Akquise lohnt, und es erklärt, warum sie so oft übertrieben wird.

Die Datenkette in Österreich, Deutschland und der Schweiz

Wo in den USA eine Kette aus County-Register, Postadresse und Datenhändlern steht, gibt es im deutschsprachigen Raum drei sehr verschiedene Ausgangslagen.

Land Was öffentlich ist Wo die Grenze für die Akquise liegt
Österreich Das Grundbuch mit Hauptbuch und Urkundensammlung steht jeder Person offen4 Abfrage zum konkreten Objekt ja; systematisches Auslesen für Werbelisten ist kein legitimer Zweck im Sinne der DSGVO1; Vermittlungen ohne Einverständnis der Verfügungsberechtigten anzubieten ist standeswidrig6
Deutschland Einsicht nur mit dargelegtem berechtigtem Interesse; die Einsichten werden protokolliert9 Akquise begründet kein berechtigtes Interesse am konkreten Grundstück; der Eigentümer kann erfahren, wer nachgesehen hat9
Schweiz Name, Eigentumsform, Erwerbsdatum, Dienstbarkeiten ohne Interessennachweis beim kantonalen Grundbuchamt10 Zürich: nur grundstücksbezogen, keine Personensuche, Serienabfragen sind zu unterbinden, fünf Abfragen pro Tag, Eigentümer können sperren lassen11

Die praktische Kette sieht in Österreich so aus: Sie kennen ein Objekt, prüfen im Grundbuch, wer eingetragen ist und ob eine GmbH, eine Erbengemeinschaft oder eine Privatstiftung dahintersteht, und schreiben an die Objektadresse oder an den im B-Blatt genannten Eigentümer. Wie Sie das B-Blatt und die Lasten im C-Blatt lesen, erklärt der Beitrag zum Lesen und Verstehen des Grundbuchauszugs; wie Sie hinter Gesellschaften und Erbengemeinschaften die handelnden Personen finden, der Beitrag zu Firmenbuch, Stiftungsvorstand und Erbengemeinschaft als Eigentümer. In Deutschland fällt der Grundbuchschritt weg: Der Brief geht an die Objektadresse, an den Eigentümer laut Klingelschild oder Hausverwaltung, und wo eine Gesellschaft eingetragen ist, an deren Geschäftsanschrift. In Zürich liefert die elektronische Abfrage Name und letzte bekannte Wohnadresse zu einem einzelnen Grundstück, gebührenfrei, aber protokolliert und auf fünf Abfragen pro Tag begrenzt11.

Was in der Kette fehlt, und zwar absichtlich: Skip-Tracing-Dienste, gekaufte Eigentümerlisten und das Abgleichen von Grundbuchdaten mit Telefonverzeichnissen. Sie sind in Österreich und Deutschland kein Werkzeug, sondern ein Haftungsfall.

Der Rechtsrahmen: DSGVO, TKG, UWG, Standesregeln, Robinsonliste

Der Brief ist erlaubt. Die DSGVO erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und die Interessen der betroffenen Person nicht überwiegen, und ihr Erwägungsgrund 47 nennt die Direktwerbung ausdrücklich als möglichen Fall eines solchen Interesses1. Zwei Pflichten hängen daran: Wer die Adresse nicht beim Betroffenen erhoben hat, muss ihn nach Art. 14 informieren, woher die Daten stammen und wofür sie verwendet werden, und der Empfänger darf der Verarbeitung für Direktwerbung nach Art. 21 Abs. 2 jederzeit widersprechen1. Beides gehört in den Brief, in einem Satz am Ende, nicht im Kleingedruckten.

Der Anruf ist es nicht. In Österreich sind Anrufe zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Nutzers unzulässig, die Rufnummer darf dabei nicht unterdrückt werden, und dasselbe gilt für elektronische Post einschließlich SMS zu Zwecken der Direktwerbung; die Ausnahme für bestehende Kunden bei ähnlichen Leistungen hilft in der Akquise nicht, weil der Eigentümer noch kein Kunde ist2. In Deutschland ist Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung stets eine unzumutbare Belästigung, ebenso Werbung per Anrufmaschine, Fax oder E-Mail ohne Einwilligung3. Die Nummer auf dem Klingelschild oder im Telefonbuch ändert daran nichts.

Die Standesregeln kommen dazu. Österreichische Makler haben ihren Beruf mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers auszuüben, und die Immobilienmaklerverordnung nennt als standeswidrig, Vermittlungen ohne Einverständnis der Verfügungsberechtigten anzubieten oder durchzuführen oder ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Maklereigenschaft, die Provisionspflicht und die Höhe der Provision6. Ein Brief, der so tut, als hätte man schon einen Käufer für die Wohnung des Empfängers, verstößt gegen die erste Regel; ein Brief ohne Hinweis auf die Provision gegen die zweite.

Die Robinsonliste. Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer führt eine Liste, in die sich Personen kostenlos eintragen, die keine adressierte Werbung wollen; Adressverlage und Direktmarketingunternehmen dürfen an diese Personen keine adressierten Werbemittel senden und ihre Daten nicht vermitteln5. Die Pflicht trifft die Adresshändler, nicht den Makler, der eigene Briefe schreibt. Wer aber einen Dienstleister mit dem Versand beauftragt, kauft die Pflicht mit, und wer sie freiwillig beachtet, spart sich die Beschwerden, die eine Kampagne am schnellsten beenden.

Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Akquise per Eigentümerbrief: sechs Bestandteile, die Immobilienmaklern Antworten bringen

Wer zwanzig Jahre lang Eigentümer angeschrieben hat, auf Teneriffa wie in Österreich, kennt den Unterschied zwischen einem Brief, der gelesen wird, und einem, der ungeöffnet im Altpapier landet. Er liegt nicht im Papier.

  1. Ein Anlass, der den Empfänger betrifft. „Im Haus Nummer 12 wurde im Frühjahr eine Wohnung im dritten Stock verkauft“ ist ein Anlass. „Der Markt ist in Bewegung“ ist keiner. Der Anlass muss stimmen und darf keine Angabe aus dem Grundbuch des Empfängers wiederholen, die er als Ausspähen empfinden würde.
  2. Eine Zahl mit Quelle. Eine Wertspanne für die Adresse, aus amtlichen Kaufpreisen und dem Preisindex abgeleitet und mit Quellenangabe, ist glaubwürdiger als jede Superlativformel. Sie zeigt, dass Sie gearbeitet haben, bevor Sie geschrieben haben.
  3. Der Absender als Person. Name, Foto, Büro im Grätzel, ein Satz dazu, seit wann Sie hier arbeiten. Eigentümer beauftragen Menschen, keine Marken.
  4. Der Hinweis auf Maklereigenschaft und Provision, wie die Standesregeln ihn verlangen6, in einem sachlichen Satz.
  5. Der Datenschutzsatz: woher die Adresse stammt, dass der Empfänger jederzeit widersprechen kann und wie1.
  6. Ein Angebot, das nichts kostet und nichts verpflichtet: ein Gespräch, eine Einschätzung, eine Frage beantworten. Keine Frist, kein Gutschein, kein Gewinnspiel.

Was den Brief ins Altpapier bringt: Serienbrieffloskeln, das Versprechen, „einen Käufer an der Hand“ zu haben, Anrufe zwei Tage nach dem Brief, und jede Formulierung, die ahnen lässt, dass Sie im Grundbuch des Empfängers waren.

Werkzeuge im Vergleich: Grundbuch, Portale, Farming, CRM, Bewertungsbericht

Werkzeug Was es leistet Was es kostet Woran es scheitert
Grundbuchabfrage zum Einzelobjekt Eigentümer, Anteile, Lasten, Kaufvertrag in der Urkundensammlung4 Gerichtsgebühr je Abfrage plus Entgelt der Verrechnungsstelle Kein Werkzeug für Listen; in Deutschland ohne berechtigtes Interesse nicht zugänglich9
Portale und Inserate Marktpreise, Konkurrenz, Vermarktungsdauer beobachten Zeit Zeigt nur, was schon einen Makler hat
Farming im Grätzel Präsenz, Empfehlungen, frühes Wissen über Leerstand, Erbfälle, Umzüge Jahre und Verlässlichkeit Skaliert nicht; wirkt erst nach langer Zeit
CRM und Wiedervorlage Jeden Kontakt, jeden Widerspruch, jede Zusage festhalten Software und Disziplin Ohne Löschfristen und Widerspruchsverwaltung wird es zum Datenschutzproblem1
Bewertungsbericht mit Briefkopf (CheckValue Pro) Wertspanne, Vergleichskäufe, Preisindex und Vermarktungsdauer für die Adresse, mit Quellen, als PDF mit dem eigenen Briefkopf Monatsabo mit dreißig Berichten Kein Eigentümername außerhalb der USA; kein Ersatz für die Besichtigung

Die Tabelle zeigt, dass kein Werkzeug den Eigentümer „findet“; sie zeigt, wie man ihm etwas Belegbares in die Hand gibt, wenn man ihn kennt. Für die Vorbereitung eines Erstgesprächs mit einem Verkäufer, der bereits nachfragt, ist der Beitrag über die Bewertung vor dem Inserat für Makler der nächste Schritt; wer als Verwalter viele Einheiten im Blick hat, findet im Beitrag zur Portfoliobewertung für Vermieter und Hausverwaltungen den passenden Ablauf.

Was 40 Eigentümerbriefe in einem Wiener Grätzel kosten und was sie bringen müssen

Ein Beispiel mit realen Tarifen und ohne Erfolgsversprechen. Eine Maklerin betreut ein Gründerzeitgrätzel mit Zinshäusern und parifizierten Wohnungen. Im Frühjahr hat sie dort eine Dreizimmerwohnung verkauft; das ist ihr Anlass. Sie schreibt an 40 Eigentümer in den umliegenden Häusern, deren Wohnungen sie aus Besichtigungen und Hausversammlungen kennt, jeweils mit einer einseitigen Wertspanne aus einem Bewertungsbericht für die Adresse des Empfängers.

Position Rechnung (Beispiel) Kosten
Porto, 40 Briefe bis 20 g 40 × 1,00 €12 40,00 €
Porto, falls der Brief mit Beilage über 20 g wiegt 40 × 1,55 €12 62,00 €
40 Bewertungsberichte mit Briefkopf Das Monatsabo zu 49 € deckt 30 Berichte, jeder weitere kostet 0,99 € 58,90 €
Druck, Kuverts, Unterschrift von Hand Bürokosten, nicht beziffert offen
Arbeitszeit für Recherche, Text und Nachbearbeitung Der größte Posten offen

Die Aktion kostet damit rund 100 bis 120 Euro an Barauslagen und einen Arbeitstag. Auf der anderen Seite steht ein einziger Verkaufsauftrag für eine Wohnung um 400.000 Euro: bis zu 3 % Provision je Seite6, also bis zu 12.000 Euro netto vom Verkäufer und, wenn der Käufer ebenfalls einen Maklervertrag abschließt, noch einmal so viel7. Welche Rücklaufquote nötig ist, damit sich die Aktion rechnet, kann jeder selbst ausrechnen: Ein einziger Auftrag aus zwei Jahren solcher Briefe reicht rechnerisch. Eine Prozentzahl nennt dieser Beitrag bewusst nicht; die Erfahrung sagt nur so viel: Briefe mit konkretem Anlass und belegter Zahl bringen Rückmeldungen, Serienbriefe bringen Widersprüche, und jeder Widerspruch ist zu dokumentieren und zu respektieren1.

Was CheckValue Pro für Profis zeigt: der Bericht mit Briefkopf als Gesprächseinstieg

Für den Makler, der Eigentümer anschreibt oder zum Erstgespräch fährt, sind drei Eigenschaften des Pro-Berichts entscheidend, und eine Grenze.

Erstens der Briefkopf: Das PDF trägt das eigene Logo und die eigenen Kontaktdaten, sodass der Eigentümer ein Dokument seines Ansprechpartners in der Hand hält, nicht das eines Portals. Zweitens die Marktdaten, die im Akquisegespräch zählen: die Vermarktungsdauer im Umfeld, der amtliche Preisindex und der Bezirksdurchschnitt je Quadratmeter neben der Wertspanne der Adresse, jeweils mit nummerierter Quelle, sodass der Eigentümer nachprüfen kann, was Sie behaupten. Drittens die Gleichheit der Ergebnisse: Dieselbe Adresse mit denselben Angaben liefert denselben Wert, was in Erbengemeinschaften wichtig wird, in denen drei Geschwister drei Makler befragen.

Die Grenze, deutlich gesagt: Einen eingetragenen Eigentümer weist der Bericht ausschließlich bei US-Adressen aus; die Angabe stammt dort aus den öffentlichen Registern der Counties und trägt den Hinweis, dass sie für Kredit-, Beschäftigungs-, Versicherungs- und Mieterentscheidungen nicht herangezogen werden darf. Für Österreich, Deutschland und die Schweiz enthält er keine Eigentümerdaten, und CheckValue ist kein Mittel, um Grundbücher auszulesen. Der Eigentümer bleibt Sache des Grundbuchs und Ihrer Ortskenntnis; der Bericht ist das, was Sie ihm mitbringen. Was das Abo für Makler, Verwalter und Banken umfasst, steht auf der Seite CheckValue Pro für Immobilienprofis; die Staffeln für Monat, Halbjahr und Jahr zeigt die Preisübersicht.

Die Aufträge, die ich als Makler über Briefe bekommen habe, kamen fast immer Monate später und von Menschen, die den Brief aufgehoben hatten, weil eine Zahl mit Quelle darin stand. Ein Serienbrief ohne Anlass hat mir in all den Jahren nie einen gebracht.
Josef Eckmair MBA, Mitgründer von CheckValue

Ethik: ältere Eigentümer, Erbfälle, leerstehende Häuser

Die ertragreichsten Adressen der Akquise sind die heikelsten, und das Recht deckt nur einen Teil dessen ab, was man sich versagen sollte.

Ältere Eigentümer. Wer eine 85-jährige Witwe anschreibt, weil ihre Wohnung groß und ihr Haus in einer gefragten Lage ist, bewegt sich am Rand dessen, was die Sorgfalt eines ordentlichen Maklers meint6. Der Brief darf informieren; er darf nicht drängen, keine Fristen setzen und nicht suggerieren, ein Verkauf sei notwendig. Angehörige als Adressaten einzubeziehen ist, wenn überhaupt, nur mit Zustimmung der Eigentümerin vertretbar.

Erbfälle. Bis zur Einantwortung bleibt der Verstorbene im Grundbuch, und ein Brief an ihn erreicht Trauernde. Der richtige Adressat in dieser Phase ist der Notar als Gerichtskommissär, und der richtige Zeitpunkt ist der, an dem die Erben sich melden, nicht die Todesanzeige. Wer Erben später berät, tut das am besten mit einer sauberen Unterlage zum Wert am Stichtag; die Bewertungsfragen dazu behandelt der Beitrag zur Immobilienbewertung bei Erbschaft und Scheidung.

Leerstehende Häuser. Leerstand ist ein Anlass, aber kein Freibrief: Der Eigentümer eines seit Jahren leeren Hauses hat oft Gründe, die er nicht mit einem Fremden teilen will. Ein Brief an die Objektadresse wird nachgesendet oder nicht; mehr als zwei Briefe in einem Jahr sind Belästigung, und ein Widerspruch beendet die Korrespondenz endgültig1.

Die Regel, die alle drei Fälle abdeckt, ist einfach: Schreiben Sie nur, was Sie dem Empfänger auch am Gartenzaun sagen würden, mit Namen und in Ruhe. Akquise, die diesen Test besteht, braucht keinen Anwalt, und sie bringt die Aufträge, die man behalten will.

Häufige Fragen

Wie finden Immobilienmakler Eigentümer für die Akquise?

Über Objekte und Ortskenntnis, nicht über Datenbanken. In Österreich nennt das öffentliche Grundbuch zu einem konkreten Objekt den eingetragenen Eigentümer. In Deutschland verlangt die Einsicht ein berechtigtes Interesse, das Akquise nicht begründet; der Brief geht deshalb an die Objektadresse, an die Hausverwaltung oder an den Namen am Klingelschild. In Zürich liefert die elektronische Eigentumsabfrage Name und Adresse zu einem einzelnen Grundstück, begrenzt auf fünf Abfragen am Tag. Gekaufte Eigentümerlisten und der Abgleich mit Telefonverzeichnissen gehören nicht in diese Kette.

Darf ich Eigentümer per Brief anschreiben, ohne dass sie verkaufen wollen?

Ja, der adressierte Brief ist die zulässige Form der Direktwerbung. Die DSGVO erlaubt die Verarbeitung auf Grundlage eines berechtigten Interesses, und ihre Erwägungsgründe nennen Direktwerbung ausdrücklich als möglichen Fall; dafür muss der Empfänger jederzeit widersprechen können und erfahren, woher Sie seine Daten haben. Anrufe und E-Mails brauchen dagegen eine vorherige Einwilligung. In Österreich kommen die Standesregeln der Immobilienmaklerverordnung dazu, die Vermittlungsangebote ohne Einverständnis der Verfügungsberechtigten als standeswidrig einstufen.

Darf ein Makler das Grundbuch für die Akquise nutzen?

In Österreich darf jede Person das Grundbuch einsehen, also auch ein Makler zu einem konkreten Objekt, etwa um vor einem Gespräch die Eigentumsverhältnisse zu prüfen. Das systematische Auslesen ganzer Straßenzüge, um Werbelisten zu füllen, ist kein legitimer Zweck im Sinne der DSGVO. In Deutschland scheitert die Akquise schon an § 12 GBO, der ein berechtigtes Interesse am konkreten Grundstück verlangt; in Zürich sind Serienabfragen ausdrücklich zu unterbinden.

Ist Kaltakquise per Telefon für Makler erlaubt?

Nein, nicht ohne vorherige Einwilligung. In Österreich erklärt § 174 TKG 2021 Anrufe zu Werbezwecken ohne Einwilligung des Nutzers für unzulässig, ebenso elektronische Post einschließlich SMS zu Zwecken der Direktwerbung. In Deutschland gilt Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne ausdrückliche Einwilligung nach § 7 UWG als unzumutbare Belästigung. Wer im Brief eine Rückrufnummer anbietet und angerufen wird, darf selbstverständlich zurückrufen; die Initiative muss vom Eigentümer kommen.

Wie finde ich Off-Market-Immobilien?

Über Präsenz und Anlass, nicht über Datenbanken. Off-Market-Objekte kommen von Hausverwaltungen, Notariaten, Steuerberatern, zufriedenen Verkäufern und aus dem eigenen Grätzel, in dem man Leerstand, Erbfälle und Umzüge früher sieht als jedes Portal. Der Eigentümerbrief mit konkretem Anlass und einer belegten Wertspanne ist der zweite Weg; er funktioniert, wenn er nach Nachbarschaft klingt und nicht nach Serienbrief.

Welche Antwortquoten sind bei Eigentümerbriefen realistisch?

Verlässliche Quoten gibt es nicht, und wer Ihnen eine nennt, verkauft meist Adressen oder Software. Rechnen Sie in Aufträgen statt in Antworten: Bei der österreichischen Höchstprovision von 3 Prozent je Seite zuzüglich Umsatzsteuer bezahlt ein einziger Verkaufsauftrag für eine Wohnung um 400.000 Euro fast hundert Briefaktionen mit je 40 Empfängern. Entscheidend ist, dass jeder Brief so gut ist, dass Sie ihn auch dem Nachbarn des Empfängers zeigen könnten.

Was gilt in Deutschland nach § 12 GBO für Makler?

Einsicht bekommt nur, wer dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse darlegt; die Einsichten werden protokolliert, und der Eigentümer kann nachfragen, wer sein Blatt angesehen hat. Der Wunsch, Verkaufsobjekte zu finden, ist kein solches Interesse am konkreten Grundstück. Deutsche Makler arbeiten deshalb mit Empfehlungen, Klingelschildern, Hausverwaltungen und öffentlichen Quellen wie dem Handelsregister, wenn eine Gesellschaft Eigentümerin ist, und schreiben den Eigentümer über die Objektadresse an.

Was bringt CheckValue Pro in der Akquise?

Einen Gesprächseinstieg mit Substanz: einen Bewertungsbericht mit Ihrem Briefkopf, der Wertspanne, Vergleichskäufe, Preisindex und Vermarktungsdauer für die Adresse des Eigentümers nennt und jede Zahl mit einer amtlichen Quelle belegt. Eigentümerdaten enthält der Bericht nur für Adressen in den USA; in Österreich, Deutschland und der Schweiz bleibt der Eigentümer Sache des Grundbuchs, und Sie schreiben an die Objektadresse. Das Abo umfasst dreißig Berichte im Monat und ist monatlich kündbar.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Zahlen und Regeln tragen das Jahr ihrer Veröffentlichung; die aktuelle Fassung finden Sie in der zitierten Quelle.

Josef Eckmair MBA
Josef Eckmair MBA
Mitgründer von CheckValue · Geschäftsführer der CBDNOL GmbH · Über 20 Jahre Immobilienerfahrung auf Teneriffa und in Österreich · Geprüft von Christian Eckmair

Josef Eckmair MBA ist Mitgründer von CheckValue und Geschäftsführer der CBDNOL GmbH (Ansfelden, Österreich). Er hat über 20 Jahre Immobilienerfahrung auf Teneriffa und in Österreich und schreibt über Gutachten, Steuern, Verkaufskosten und Bewertungen für Profis.

Artikel von Josef Eckmair →

Quellen

  1. 1
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    Art. 6 Abs. 1 lit. f erlaubt die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen, sofern nicht die Interessen der betroffenen Person überwiegen; Erwägungsgrund 47 nennt die Verarbeitung zum Zweck der Direktwerbung als möglichen Fall eines berechtigten Interesses; Art. 14 verpflichtet zur Information, wenn die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden; Art. 21 Abs. 2 gibt das Recht, der Verarbeitung für Direktwerbung jederzeit zu widersprechen.
    eur-lex.europa.eu ↗
  2. 2
    lawTelekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), § 174 Unerbetene Nachrichten
    RIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026
    Anrufe zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Nutzers sind unzulässig, die Rufnummer darf nicht unterdrückt werden; die Zusendung elektronischer Post einschließlich SMS zu Zwecken der Direktwerbung ist ohne vorherige Einwilligung des Empfängers unzulässig, mit Ausnahme für bestehende Kunden bei ähnlichen Leistungen und Widerspruchsmöglichkeit.
    ris.bka.gv.at ↗
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    law§ 7 UWG: Unzumutbare Belästigungen
    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026
    Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen bei Telefonwerbung gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung und bei Werbung per Anrufmaschine, Fax oder elektronischer Post ohne ausdrückliche Einwilligung des Adressaten.
    gesetze-im-internet.de ↗
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    guidanceGrundbuchseinsicht: jede Person kann Einsicht nehmen
    oesterreich.gv.at (Bundeskanzleramt) · 2026
    In das österreichische Grundbuch kann jede Person Einsicht nehmen, in das Hauptbuch wie in die Urkundensammlung.
    oesterreich.gv.at ↗
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    lawGewerbeordnung 1994 (GewO), § 117 Immobilientreuhänder und § 151 Adressverlage und Direktmarketingunternehmen
    RIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026
    § 117: das Gewerbe der Immobilientreuhänder umfasst Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bauträger, mit Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von mindestens 100.000 Euro je Schadensfall; § 151 Abs. 9: der Fachverband Werbung und Marktkommunikation der WKO führt eine Liste (Robinsonliste), in die sich Personen kostenlos eintragen, die keine Werbung wollen; Adressverlage und Direktmarketingunternehmen dürfen an sie keine adressierten Werbemittel senden.
    ris.bka.gv.at ↗
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    lawImmobilienmaklerverordnung (IMV): Standes- und Ausübungsregeln, Höchstprovisionen
    RIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026
    § 2 Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers, § 4 Abs. 1 Z 1 und 2 standeswidrig: Vermittlungen ohne Einverständnis der Verfügungsberechtigten anbieten oder ohne Hinweis auf Maklereigenschaft, Provisionspflicht und Provisionshöhe; § 15 Abs. 2 Höchstprovision beim Kauf 4 Prozent bis 36.336,42 Euro und 3 Prozent darüber.
    ris.bka.gv.at ↗
  7. 7
    guidanceMaklerprovision: Höchstsätze beim Kauf und bei der Miete, Bestellerprinzip
    Arbeiterkammer (AK) · 2026
    Es gelten gesetzliche Höchstgrenzen, aber keine Fixpreise; beim Immobilienkauf gilt das Bestellerprinzip nicht, die Provision richtet sich nach dem Kaufpreis und fällt nur bei gültigem Maklervertrag und erfolgreicher Vermittlung an; bei Mietwohnungen gilt seit 1. Juli 2023 das Bestellerprinzip; Umsatzsteuer 20 Prozent auf die Provision.
    arbeiterkammer.at ↗
  8. 8
    law§ 656d BGB: Vereinbarungen über die Maklerkosten (Käufer zahlt höchstens die Hälfte)
    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026
    Hat nur eine Partei den Makler beauftragt, ist eine Vereinbarung, nach der die andere Partei Maklerlohn zahlt, nur wirksam, wenn die beauftragende Partei mindestens in gleicher Höhe zahlt; der Käufer trägt höchstens die Hälfte.
    gesetze-im-internet.de ↗
  9. 9
    law§ 12 Grundbuchordnung (GBO): Einsicht nur bei berechtigtem Interesse
    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026
    Die Einsicht des Grundbuchs ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt; über die Einsichten wird ein Protokoll geführt, aus dem der Eigentümer Auskunft verlangen kann.
    gesetze-im-internet.de ↗
  10. 10
    officialGrundbuch in der Schweiz: Öffentlichkeit, Eigentümerauskunft ohne Interessennachweis
    cadastre.ch, Eidgenössisches Amt für Grundbuch- und Bodenrecht / swisstopo · 2024
    Ohne Interessennachweis erhält jede Person Bezeichnung und Beschreibung des Grundstücks, Namen und Identifikation der Eigentümerschaft, Erwerbsdatum, Dienstbarkeiten und Grundlasten; Auskunft erteilt das kantonale Grundbuchamt; die Kantone können den Eigentumserwerb mit Einschränkungen veröffentlichen.
    cadastre.ch ↗
  11. 11
    officialElektronische Eigentumsabfrage
    Notariate des Kantons Zürich · 2026
    Gebührenfreie Abfrage von Name bzw. Firma, letzter bekannter Wohnadresse und Eigentumsform nach SMS-Code an eine Schweizer Mobilnummer, fünf Abfragen pro Tag, Zugriffsversuche werden geloggt und die Mobilnummer zwei Jahre gespeichert; Abfragen dürfen ausschließlich grundstücksbezogen erfolgen, eine Personensuche ist nicht gestattet, Serienabfragen sind zu unterbinden; Eigentümer können ihre Daten sperren lassen (§ 35c kGBV, Art. 970 Abs. 2 ZGB).
    notariate-zh.ch ↗
  12. 12
    guidanceTarife für Brief und Paket: Brief Österreich
    Österreichische Post AG · 2026
    Brief S bis 20 g 1,00 Euro, Brief M über 20 bis 75 g 1,55 Euro, umsatzsteuerfrei im Rahmen des Universaldienstes (Stand September 2026).
    post.at ↗

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