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Was ist der Nutzwert einer Wohnung? Maßzahl, Berechnung, Mindestanteil

Was ist der Nutzwert einer Wohnung? Die Maßzahl aus Nutzfläche plus Zuschlägen, die Miteigentumsanteil, Kostenanteil und Stimmgewicht festlegt.

Josef Eckmair MBAAktualisiert: 11 Min. Lesezeit8 quellenGeprüft von Christian Eckmair
Aufgerolltes weißes Schneidermaßband aus Leinen mit Zentimeterskala auf gelbem Stoff, Sinnbild für das Aufmaß der Nutzfläche
Grundlage jeder Nutzwertberechnung ist die gemessene Nutzfläche, also die Bodenfläche abzüglich Wandstärken, ergänzt um Zuschläge und Abstriche. Bild: Asurnipal, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Die Frage taucht fast immer in einem Dokument auf, das man schnell unterschreiben soll: im Kaufanbot für eine Eigentumswohnung, im Wohnungseigentumsvertrag oder in der ersten Jahresabrechnung, in der plötzlich ein Bruch wie 80/489 steht. Dieser Beitrag erklärt, was hinter dieser Zahl steckt, wie sie entsteht, wer sie ermittelt, wo sie im Register sichtbar wird und warum sie mit dem Preis Ihrer Wohnung nur locker zusammenhängt. Wer zuerst wissen will, wie man überhaupt herausfindet, wem eine Liegenschaft gehört, findet das im Leitfaden zur Eigentümersuche; hier geht es um die Verhältniszahl innerhalb eines Hauses.

Nutzwert, Nutzfläche und Mindestanteil: eine Kette aus drei Begriffen

Das Gesetz definiert den Nutzwert knapp: Er ist die Maßzahl, mit der der Wert eines Wohnungseigentumsobjekts im Verhältnis zu den Werten der anderen Objekte derselben Liegenschaft bezeichnet wird, und er ergibt sich aus der Nutzfläche plus Zuschlägen oder Abstrichen1. Zwei Dinge stecken in diesem Satz. Erstens: Der Nutzwert ist keine Geldgröße und auch keine Quadratmeterzahl, sondern eine reine Verhältniszahl. Zweitens: Er gilt nur innerhalb eines Hauses. Ein Nutzwert von 80 sagt ohne die Summe aller Nutzwerte überhaupt nichts aus.

Darunter liegt die Nutzfläche, und die ist eine Messgröße: die gesamte Bodenfläche des Objekts abzüglich der Wandstärken und der Durchbrechungen im Verlauf der Wände. Treppen, offene Balkone, Terrassen und Zubehörobjekte wie Kellerabteile oder Hausgärten bleiben außen vor; Keller- und Dachbodenräume zählen nur mit, soweit sie ihrer Ausstattung nach für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet sind1. Darüber liegt der Mindestanteil: jener Miteigentumsanteil, der zum Erwerb von Wohnungseigentum nötig ist, und er entspricht dem Verhältnis des Nutzwerts Ihres Objekts zur Summe der Nutzwerte aller Objekte der Liegenschaft1.

In der Praxis heißt der ganze Vorgang Parifizierung. Die Nutzwertberechnung bestimmt das Verhältnis der Eigentumsanteile untereinander und legt damit den Berechnungsschlüssel fest, mit dem später etwa der Betriebskostenanteil ermittelt wird; auf Basis der festgestellten Nutzwerte schließen die Miteigentümer anschließend den Wohnungseigentumsvertrag2.

Wie wird der Nutzwert berechnet?

Die Berechnung folgt einer festen Reihenfolge, und sie ist bewusst grob gehalten, damit sie Jahrzehnte halten kann.

  1. Nutzfläche aus dem Plan nehmen. Gemessen wird die Bodenfläche abzüglich Wandstärken und Wandöffnungen1.
  2. Zuschläge und Abstriche ansetzen. Berücksichtigt werden Umstände, die nach der Verkehrsauffassung den Wert erhöhen oder vermindern, etwa die Zweckbestimmung, die Stockwerkslage, die Lage innerhalb eines Stockwerks und die Ausstattung mit offenen Balkonen, Terrassen und Zubehörobjekten1.
  3. Zuschläge für Balkon, Terrasse und Zubehör als ganze Zahl ansetzen, mindestens jedoch mit eins1.
  4. Kleinigkeiten weglassen. Sonstige werterhöhende oder wertvermindernde Unterschiede, die insgesamt nur einen Zuschlag oder Abstrich von höchstens zwei Prozent rechtfertigen würden, sind zu vernachlässigen1.
  5. Auf eine ganze Zahl runden, Teilbeträge unter 0,5 abwärts, ab 0,5 aufwärts1.
  6. Abstellplätze deckeln. Der Nutzwert eines Kfz-Abstellplatzes darf dessen Nutzfläche rechnerisch nicht übersteigen, abgesehen von der Berücksichtigung von Zubehörobjekten; zu beachten ist auch, ob der Platz im Gebäude oder im Freien liegt und ob er dort überdacht ist1.

Der häufigste Streitpunkt sind Freiflächen. Ein offener Balkon oder eine Terrasse erhöht die Nutzfläche nicht, sondern wirkt über den Zuschlag. Der Oberste Gerichtshof hat diesen zwingenden Grundsatz der Parifizierung zur Rechtslage des Wohnungseigentumsgesetzes 1975 festgehalten3; im Wohnungseigentumsgesetz 2002 steckt er in § 2 Abs. 7 und § 8 Abs. 2, und ein Verstoß gegen zwingende Grundsätze der Nutzwertberechnung trägt die gerichtliche Festsetzung nach § 9 Abs. 2 Z 11. Wie fein solche Zuschläge ausfallen können, zeigt derselbe Fall: Dort setzte der Gutachter fünf Prozent für den Zugang zu einem begehbaren Flachdach an, und das betroffene Objekt kam auf 199/1695 Anteile3.

Beispiel: sechs Wohnungen, vier Garagenplätze, eine Verhältniszahl

Ein Rechenbeispiel mit erfundenen, aber realistischen Maßen eines österreichischen Zinshauses mit Dachgeschossausbau. Die Zuschläge sind hier auf die Freiflächen und Kellerabteile beschränkt, Unterschiede bis zwei Prozent bleiben nach dem Gesetz unberücksichtigt1.

Objekt (Beispiel) Nutzfläche Zuschlag oder Abstrich Nutzwert Mindestanteil
W 1, Erdgeschoss, Hofseite 62 m² Abstrich 3 für Lage 59 59/489 = 12,07 %
W 2, 1. Stock, Balkon 8 m² 75 m² Zuschlag 3 78 78/489 = 15,95 %
W 3, 1. Stock, Loggia 5 m² 58 m² Zuschlag 2 60 60/489 = 12,27 %
W 4, 2. Stock, Balkon 8 m², Kellerabteil 75 m² Zuschlag 3 und 2 80 80/489 = 16,36 %
W 5, 2. Stock, Loggia 5 m² 58 m² Zuschlag 2 60 60/489 = 12,27 %
W 6, Dachgeschoss, Terrasse 24 m² 96 m² Zuschlag 8 104 104/489 = 21,27 %
4 Garagenplätze, je 12,5 m² je 12,5 m² kein Zuschlag, Deckel greift je 12 je 12/489 = 2,45 %

Die Summe der Nutzwerte beträgt 489, und genau diese Summe wird zum Nenner jedes Mindestanteils1. Beim Garagenplatz sieht man den Deckel arbeiten: Die Rundungsregel würde aus 12,5 die Zahl 13 machen, doch der Nutzwert darf die Nutzfläche nicht übersteigen, also bleibt es bei 121.

Jetzt wird die Zahl konkret. Die Nutzfläche aller Objekte summiert sich auf 474 Quadratmeter. Die monatlichen Beiträge zur Rücklage dürfen den Betrag, der sich aus dieser Fläche multipliziert mit 0,90 Euro ergibt, nur in Ausnahmefällen unterschreiten, hier also 426,60 Euro für das ganze Haus1. Davon trägt W 4 mit 80/489 rund 69,79 Euro im Monat. Würde man stattdessen nach reiner Nutzfläche aufteilen, wären es 67,50 Euro. Die Zuschläge für Balkon und Kellerabteil kosten die Eigentümerin dieser Wohnung also etwa 27 Euro im Jahr zusätzlich, und bei jeder Sanierungsumlage skaliert dieselbe Verhältniszahl mit.

Wer erstellt das Nutzwertgutachten, und was kostet es?

Das Gesetz ist beim Personenkreis streng: Die Nutzwerte sind durch das Gutachten eines für den Hochbau zuständigen Ziviltechnikers oder eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für das Hochbau- oder das Immobilienwesen zu ermitteln1. Dieselben beiden Berufsgruppen nennt auch die Behördeninformation2. Ein Makler, eine Hausverwaltung oder ein Bauträger darf die Nutzwerte nicht selbst festlegen.

Beim Honorar wird es unbequem, weil es keinen amtlichen Tarif gibt: Das Wohnungseigentumsgesetz regelt, wer das Gutachten erstellen darf, und nicht, was es kosten darf1. Preisangaben im Internet stammen daher von Anbietern, nicht von Behörden, und hängen von Objektzahl, Planunterlagen und Aufmaß vor Ort ab. Gesetzlich geregelt ist nur die Vergütung im Gerichtsverfahren: Dort bestimmt das Gericht die Gebühr für Mühewaltung nach aufgewendeter Zeit und Mühe und nach den Einkünften, die der Sachverständige für eine gleiche oder ähnliche Tätigkeit im außergerichtlichen Erwerbsleben üblicherweise bezöge, mindestens aber mit 29 Euro für jede wenn auch nur begonnene Stunde (§ 34 Abs. 1 GebAG in der seit 1. Jänner 2024 valorisierten Höhe, BGBl. II Nr. 430/2023)6. Für das Außerstreitverfahren über die Nutzwertfestsetzung gilt dabei eine Einschränkung: Dort ist die Gebühr nach den Tarifen des Gebührenanspruchsgesetzes zu bestimmen, und soweit eine Leistung nicht nach Tarif zu entlohnen ist, ist von der Bemessung nach § 34 Abs. 1 ein Abschlag von 20 Prozent vorzunehmen6.

Verwechseln Sie das Nutzwertgutachten nicht mit einem Verkehrswertgutachten. Das eine teilt eine Liegenschaft in Anteile, das andere beantwortet eine Preisfrage für ein einzelnes Objekt; was ein solches Gutachten kostet und wann es Pflicht ist, steht im Beitrag zu den Kosten eines Immobiliengutachtens.

Wenn mir jemand ein Kaufanbot für eine Eigentumswohnung zeigt, frage ich zuerst nach dem Nutzwertgutachten. Der Bruch im Eigentumsblatt rechnet jeden Monat mit, und wer ihn erst in der ersten Abrechnung liest, diskutiert über eine Zahl, die längst festgesetzt ist.
Josef Eckmair, Mitgründer von CheckValue

Wo steht der Nutzwert im Grundbuch?

Streng genommen nirgends. Eingetragen wird nicht der Nutzwert, sondern der daraus abgeleitete Mindestanteil: Wohnungseigentum wird durch die Einverleibung in das Grundbuch erworben und ist im Eigentumsblatt auf dem Mindestanteil einzutragen, und sobald auf einer Liegenschaft Wohnungseigentum einverleibt ist, steht in der Aufschrift des Gutsbestandsblatts das Wort Wohnungseigentum1.

Sie lesen dort also einen Bruch wie 80/489 und dahinter den Vermerk, auf welches Objekt sich das Wohnungseigentum bezieht. Der Zähler ist der Nutzwert Ihres Objekts, der Nenner die Summe aller Nutzwerte1. Daraus lässt sich die Verhältniszahl jederzeit zurückrechnen, nicht aber die Begründung dafür: Welche Zuschläge der Gutachter für Balkon, Stockwerkslage oder Kellerabteil angesetzt hat, steht im Nutzwertgutachten, das dem Antrag auf Einverleibung des Wohnungseigentums beizulegen ist1. Fragen Sie danach bei der Verwaltung oder bei der Vertragserrichterin. Welche Zeilen eine Einlage sonst noch enthält und wie Sie Lasten im C-Blatt einordnen, zeigt der Beitrag zum Grundbuchauszug lesen und verstehen; die Grundlagen des Registers selbst erklärt der Beitrag Was ist das Grundbuch.

Kostenanteil, Rücklage, Stimmgewicht: wofür die Zahl im Alltag zählt

Der Mindestanteil ist kein Papierwert, er arbeitet jeden Monat. Die Aufwendungen für die Liegenschaft einschließlich der Beiträge zur Rücklage tragen die Wohnungseigentümer nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile am Ende der Abrechnungsperiode; eine Ausnahme gilt für Objekte, über die vor der Wohnungseigentumsbegründung ein Haupt- oder Nutzungsvertrag geschlossen wurde und der weiterläuft1. Auch die Mehrheit in der Eigentümergemeinschaft wird nach Miteigentumsanteilen gerechnet, entweder als Mehrheit aller Anteile oder als Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen, ebenfalls nach Anteilen1. Wer viel Nutzwert hält, zahlt mehr und wiegt in Beschlüssen schwerer.

Was alles in diese Aufteilung fällt, ist weiter gefasst, als viele erwarten. Das Wohnungseigentumsgesetz spricht von Bewirtschaftungskosten und enthält, anders als das Mietrechtsgesetz, keine abschließende Aufzählung; auch die Kosten des Betriebs von Gemeinschaftsanlagen sind anteilsmäßig zu tragen, und das Honorar gewerblicher Verwalter unterliegt keiner gesetzlichen Begrenzung4. Welche Posten im Jahr tatsächlich zusammenkommen, rechnet der Beitrag zu den laufenden Kosten einer Eigentumswohnung durch.

Wenn der Nutzwert nicht stimmt: Fristen und zwei Wege

Erst ein Blick in den Plan, dann ein Blick auf die Uhr. Das Gericht setzt die Nutzwerte auf Antrag abweichend vom Gutachten fest, wenn dieses gegen zwingende Grundsätze der Nutzwertberechnung verstößt, wenn es bei einem Objekt um mehr als drei Prozent von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht, wenn eine abweichende Bauführung den Nutzwert um mehr als drei Prozent verschiebt, wenn sich der Nutzwert nach Vollendung der Bauführung durch bauliche Vorgänge wesentlich ändert oder wenn sich Objekte durch Änderungen im Bestand unmittelbar aneinandergrenzender Einheiten verschieben1. Zuständig ist das Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Liegenschaft liegt, im Verfahren außer Streitsachen1.

Die Fristen sind kurz: Bei der Abweichung von den tatsächlichen Gegebenheiten läuft ein Jahr ab Rechtskraft der Bewilligung der Einverleibung, bei abweichender Bauführung und bei baulichen Vorgängen ein Jahr ab Vollendung der Bauführung1. Die Behördeninformation fasst das für Wohnungseigentümer und Wohnungseigentumsbewerber gleich zusammen: ab drei Prozent Abweichung binnen eines Jahres2. Ohne Gericht geht es nur einvernehmlich, nämlich mit einem neuen Gutachten, dem sämtliche Wohnungseigentümer öffentlich beglaubigt schriftlich zustimmen1.

Die Korrektur im Register folgt einer eigenen Schwelle. Sollen Miteigentumsanteile aufgrund einer gerichtlichen oder einvernehmlichen Festsetzung geändert werden, geschieht das bei bereits einverleibtem Wohnungseigentum durch Berichtigung; führt sie bei keinem Anteil zu einer Änderung von mehr als zehn Prozent, genügt der Antrag eines betroffenen Miteigentümers, darüber hinaus braucht es die Zustimmung aller Miteigentümer und jener Buchberechtigten, deren Anteil kleiner wird1. Dieselbe Zehn-Prozent-Grenze nennt die Behördeninformation2. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Tausendstel in Deutschland, Wertquoten in der Schweiz

Den Begriff Nutzwert kennt nur das österreichische Recht. In Deutschland bestimmt sich der Anteil nach dem gemäß Paragraf 47 der Grundbuchordnung im Grundbuch eingetragenen Verhältnis der Miteigentumsanteile, üblicherweise als Tausendstel aus der Teilungserklärung; jeder Wohnungseigentümer trägt die Kosten der Gemeinschaft nach diesem Anteil, kann aber für einzelne Kosten oder Kostenarten eine abweichende Verteilung beschließen7. Dieser Beschlussweg fehlt in der österreichischen Systematik, in der der Aufteilungsschlüssel grundsätzlich am Anteil hängt1.

In der Schweiz heißt die Verhältniszahl Wertquote. Im Begründungsakt sind die räumliche Ausscheidung und der Anteil jedes Stockwerks am Wert der Liegenschaft in Bruchteilen mit einem gemeinsamen Nenner anzugeben; Änderungen brauchen die Zustimmung aller unmittelbar Beteiligten und die Genehmigung der Versammlung, und wer eine irrtümlich oder nachträglich unrichtig gewordene Quote hat, hat Anspruch auf Berichtigung8. Die Beiträge an Lasten und Verwaltungskosten richten sich nach den Wertquoten, wobei zu berücksichtigen ist, wenn bestimmte Anlagen einzelnen Einheiten nicht oder nur in ganz geringem Maß dienen8.

Nutzwert, Marktwert und was ein Bewertungsbericht dazu beiträgt

Mit dem Verkehrswert hat der Nutzwert nur mittelbar zu tun. Die Zuschläge und Abstriche richten sich zwar nach der Verkehrsauffassung, das Ergebnis bleibt aber eine Maßzahl im Verhältnis zu den anderen Objekten derselben Liegenschaft1. Ein Euro-Betrag kommt dabei nicht heraus, und die Zahl steht nach der Parifizierung fest, während der Markt weiterläuft.

Der Unterschied lässt sich mit amtlichen Zahlen greifen. Statistik Austria weist für 2025 einen Medianpreis von 4.162 Euro je Quadratmeter für Wohnungen aus, berechnet aus Käufen privater Haushalte über das Zieljahr und die vier Vorjahre mit einem Modell, das Unterschiede in Wohnfläche, Bauperiode und Lage ausgleicht5. Für die 75-Quadratmeter-Wohnung aus dem Beispiel ergibt das grob 312.000 Euro als Marktanker, während ihr Nutzwert von 80 lediglich sagt: 16,36 Prozent des Hauses. Zwei Wohnungen desselben Hauses mit identischem Nutzwert können sich im Preis deutlich unterscheiden, etwa durch Aussicht, Lärm, Sanierungsstand oder Heizsystem. Wie der Verkehrswert definiert ist, erklärt der Beitrag Was ist der Verkehrswert einer Immobilie; die dritte Zahl in diesem Begriffsdreieck, den steuerlichen Wert, behandelt der Beitrag zu Einheitswert, Grundsteuerwert und Verkehrswert.

Die beiden Zahlen beantworten also verschiedene Fragen, und man braucht beide. Der Nutzwert sagt, welcher Bruchteil des Hauses Ihnen gehört und welchen Anteil der Kosten Sie tragen; den Preis Ihrer Wohnung sagt er nicht. Hier ordnet sich CheckValue ein: Der Bericht ist ein Bewertungsbericht für eine konkrete Adresse, kein Nutzwertgutachten. Er rechnet keine Nutzwerte, keine Mindestanteile und keine Parifizierung, und er kann ein Gutachten nach dem Wohnungseigentumsgesetz nicht ersetzen. Was er liefert, ist die Einordnung des Preises: eine Wertspanne mit Punktwert, den Quadratmeterpreis im Vergleich zum Bezirksschnitt und eine Aufstellung der laufenden Kosten, jede Zahl mit amtlicher Quelle und nachvollziehbarem Rechenweg.

Praktisch heißt das: Für Anteile und Abrechnungsschlüssel brauchen Sie Gutachten und Vertrag, für die Preisfrage vor Kauf, Verkauf oder Erbteilung eine zweite, marktseitige Quelle. Die kostenlose Vorschau zeigt den Aufbau des Berichts für Ihre eigene Adresse am Bildschirm, bevor Sie etwas kaufen; die Übersicht der Pakete und Pro-Tarife nennt die Konditionen für einzelne Berichte und für Verwaltungen, die mehrere Objekte im Jahr einordnen müssen.

Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie wird der Nutzwert berechnet?

Ausgangspunkt ist die Nutzfläche des Objekts: die Bodenfläche abzüglich Wandstärken und Wandöffnungen. Dazu kommen Zuschläge oder Abstriche für Umstände, die den Wert nach der Verkehrsauffassung erhöhen oder vermindern, etwa Zweckbestimmung, Stockwerkslage, Lage im Stockwerk, offene Balkone, Terrassen und Zubehörobjekte. Das Ergebnis wird auf eine ganze Zahl gerundet, ab 0,5 aufwärts. Unterschiede, die insgesamt höchstens zwei Prozent ausmachen würden, bleiben unberücksichtigt.

Was kostet ein Nutzwertgutachten?

Für das private Gutachten gibt es keinen amtlichen Tarif: Das Wohnungseigentumsgesetz regelt, wer es erstellen darf, nicht den Preis. Veröffentlichte Beträge stammen deshalb von Anbietern, nicht von Behörden. Nur im Gerichtsverfahren ist die Vergütung gesetzlich geregelt: Dort bestimmt das Gericht die Gebühr für Mühewaltung nach Zeit, Mühe und den üblichen außergerichtlichen Einkünften des Sachverständigen, mindestens mit 29 Euro je begonnener Stunde.

Wo steht der Nutzwert im Grundbuch?

Im Grundbuch steht nicht der Nutzwert, sondern der daraus abgeleitete Mindestanteil. Wohnungseigentum wird durch Einverleibung erworben und im Eigentumsblatt auf dem Mindestanteil eingetragen; im Kopf des Gutsbestandsblatts erscheint das Wort Wohnungseigentum. Der Bruch, etwa 80/489, nennt im Zähler den Nutzwert Ihres Objekts und im Nenner die Summe aller Nutzwerte der Liegenschaft. Das Nutzwertgutachten selbst ist dem Antrag auf Einverleibung des Wohnungseigentums beizulegen.

Hat der Nutzwert etwas mit dem Verkehrswert zu tun?

Nur mittelbar. Der Nutzwert ist eine Maßzahl im Verhältnis zu den anderen Objekten derselben Liegenschaft, kein Geldbetrag. Er wird bei der Parifizierung festgelegt und bleibt gleich, während der Verkehrswert mit Markt, Zustand und Nachfrage schwankt. Zwei Wohnungen mit demselben Nutzwert können völlig verschiedene Preise erzielen. Für den Preis brauchen Sie Vergleichsverkäufe und amtliche Preisdaten, nicht das Nutzwertgutachten.

Was ist der Unterschied zwischen Nutzwert und Nutzfläche?

Die Nutzfläche ist eine gemessene Größe in Quadratmetern: Bodenfläche abzüglich Wandstärken, ohne Treppen, offene Balkone, Terrassen und Zubehörobjekte. Keller- und Dachbodenräume zählen nur mit, wenn sie ihrer Ausstattung nach für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet sind. Der Nutzwert ist eine dimensionslose Zahl, die auf dieser Fläche aufbaut und Zuschläge sowie Abstriche berücksichtigt. Deshalb weicht er regelmäßig von der Quadratmeterzahl ab.

Zählt der Balkon zum Nutzwert?

Ein offener Balkon und eine Terrasse zählen nicht zur Nutzfläche, wirken aber über einen Zuschlag im Nutzwert. Dieser Zuschlag ist in einer ganzen Zahl auszudrücken und mit mindestens eins anzusetzen. Zur Rechtslage des Wohnungseigentumsgesetzes 1975 hat der Oberste Gerichtshof darin einen zwingenden Grundsatz der Parifizierung gesehen; im Wohnungseigentumsgesetz 2002 steckt die Regel in § 2 Abs. 7 und § 8 Abs. 2, und ein Verstoß gegen zwingende Grundsätze der Nutzwertberechnung trägt die gerichtliche Festsetzung nach § 9 Abs. 2 Z 1.

Kann der Nutzwert nachträglich geändert werden?

Ja, auf zwei Wegen. Einvernehmlich durch ein neues Gutachten, dem alle Wohnungseigentümer öffentlich beglaubigt schriftlich zustimmen. Oder gerichtlich, wenn das Gutachten gegen zwingende Grundsätze verstößt, um mehr als drei Prozent von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht, eine abweichende Bauführung den Nutzwert um mehr als drei Prozent verschiebt oder sich Objekte nachträglich wesentlich ändern. Für mehrere dieser Fälle läuft eine Frist von einem Jahr.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Zahlen und Regeln tragen das Jahr ihrer Veröffentlichung; die aktuelle Fassung finden Sie in der zitierten Quelle.

Josef Eckmair MBA
Josef Eckmair MBA
Mitgründer von CheckValue · Über 20 Jahre Immobilienerfahrung auf Teneriffa und in Österreich · Geprüft von Christian Eckmair

Josef Eckmair MBA ist Mitgründer von CheckValue (CBDNOL GmbH, Ansfelden, Österreich). Er hat über 20 Jahre Immobilienerfahrung auf Teneriffa und in Österreich und schreibt über Gutachten, Steuern, Verkaufskosten und Bewertungen für Profis.

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Quellen

  1. 1
    lawWohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002), Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 10.10.2026
    RIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026
    § 2 Abs. 2 und 3 Wohnungseigentumsobjekte und Zubehör-Wohnungseigentum; § 2 Abs. 7 Nutzfläche ohne Treppen, offene Balkone, Terrassen und Zubehörobjekte; § 2 Abs. 8 Nutzwert als Maßzahl im Verhältnis zu den anderen Objekten der Liegenschaft; § 2 Abs. 9 Mindestanteil als Verhältnis des Nutzwerts zur Summe aller Nutzwerte; § 5 Abs. 3 Erwerb durch Einverleibung, Eintragung im Eigentumsblatt auf dem Mindestanteil, Wort Wohnungseigentum in der Aufschrift des Gutsbestandsblatts; § 6 Abs. 1 Z 3 Nutzwertgutachten oder rechtskräftige Entscheidung über die gerichtliche Nutzwertfestsetzung als Beilage des Antrags auf Einverleibung des Wohnungseigentums; § 8 Abs. 1 Berechnung aus Nutzfläche und Zuschlägen oder Abstrichen mit Rundung ab 0,5, Abs. 2 Zuschlag für offene Balkone, Terrassen und Zubehörobjekte in einer ganzen Zahl und mindestens mit der Zahl eins sowie Vernachlässigung von Unterschieden bis 2 vH, Abs. 3 Deckel für Kfz-Abstellplätze; § 9 Abs. 1 Gutachten eines Ziviltechnikers oder Sachverständigen, Abs. 2 Z 1 Verstoß des Gutachtens gegen zwingende Grundsätze der Nutzwertberechnung als Grund der gerichtlichen Festsetzung, Abs. 2 weitere Gründe samt 3-vH-Grenze, Abs. 6 einvernehmliche Festsetzung mit beglaubigter Zustimmung aller; § 10 Abs. 1 und 2 Antragsrecht und Jahresfrist, Abs. 3 Berichtigung im Grundbuch bis 10 vH ohne Zustimmung der übrigen; § 24 Abs. 4 Mehrheit nach Miteigentumsanteilen; § 31 Abs. 1 monatliche Mindestdotierung der Rücklage von 0,90 Euro je Quadratmeter Nutzfläche; § 32 Abs. 1 Aufteilung der Aufwendungen nach Miteigentumsanteilen; § 52 Abs. 1 Z 1 Nutzwertfestsetzung im Außerstreitverfahren beim Bezirksgericht.
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  2. 2
    guidanceNutzwertberechnung (Begriffslexikon)
    oesterreich.gv.at (Bundeskanzleramt) · 2026
    Die Nutzwertberechnung bestimmt das Verhältnis der Eigentumsanteile und legt den Berechnungsschlüssel fest, etwa für den Betriebskostenanteil; sie erfolgt durch für den Hochbau zuständige Ziviltechniker oder Sachverständige für das Hochbau- oder Immobilienwesen; Parifizierung als sinnverwandter Begriff; auf Basis der Nutzwerte ist noch ein Wohnungseigentumsvertrag abzuschließen; bei einer Abweichung von mindestens drei Prozent kann binnen eines Jahres die gerichtliche Festsetzung beantragt werden; Berichtigung im Grundbuch bis zu einer Änderung von zehn Prozent; Stand 5. Februar 2026.
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    Bundesministerium für Justiz, oesterreich.gv.at · 2026
    Wohnungseigentümer tragen sämtliche Aufwendungen für die Liegenschaft anteilig; das WEG spricht von Bewirtschaftungskosten und enthält anders als das MRG keine abschließende Aufzählung; Kosten der Gemeinschaftsanlagen sind anteilsmäßig zu tragen; das Honorar gewerblicher Immobilienverwalter unterliegt keiner gesetzlichen Begrenzung, bei gemeinnützigen Bauvereinigungen gilt die Entgeltrichtlinienverordnung; die Rücklage ist gesetzlich verpflichtend und mit einer monatlichen Mindestdotierung pro Quadratmeter Nutzfläche vorgeschrieben; Stand 1. Jänner 2026.
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    statisticsImmobilien-Durchschnittspreise 2025
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    statistik.at ↗
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    lawGebührenanspruchsgesetz (GebAG), § 34 Gebühr für Mühewaltung, Fassung vom 10.10.2026
    RIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026
    § 34 Abs. 1: Die Gebühr für Mühewaltung steht Sachverständigen für Befundaufnahme und Gutachten zu und ist nach richterlichem Ermessen nach der aufgewendeten Zeit und Mühe sowie nach den Einkünften zu bestimmen, die der Sachverständige für eine gleiche oder ähnliche Tätigkeit im außergerichtlichen Erwerbsleben üblicherweise bezöge, mindestens aber mit 20 Euro für jede wenn auch nur begonnene Stunde; die Anmerkung zu § 34 Abs. 1 auf derselben Seite hält die Valorisierung dieses Mindestbetrags fest: gemäß BGBl. II Nr. 430/2023 ab 1.1.2024 29 Euro. § 34 Abs. 2: In Verfahren außer Streitsachen mit Ausnahme des Verfahrens über das Erbrecht ist die Gebühr für Mühewaltung nach den Tarifen dieses Bundesgesetzes zu bestimmen; soweit es sich um Leistungen handelt, die nicht nach Tarif zu entlohnen sind, ist bei der Bemessung der Gebühr nach Abs. 1 im Hinblick auf die öffentliche Aufgabe der Rechtspflege ein Abschlag von 20 Prozent vorzunehmen.
    ris.bka.gv.at ↗
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    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026
    Der Anteil bestimmt sich nach dem gemäß § 47 der Grundbuchordnung im Grundbuch eingetragenen Verhältnis der Miteigentumsanteile; jeder Wohnungseigentümer trägt die Kosten der Gemeinschaft nach dem Verhältnis seines Anteils; die Wohnungseigentümer können für einzelne Kosten oder Kostenarten eine abweichende Verteilung beschließen.
    gesetze-im-internet.de ↗
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    lawSchweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 712e und Art. 712h, Stand am 1. Januar 2026
    Bundeskanzlei, Fedlex · 2026
    Art. 712e Abs. 1: Im Begründungsakt sind die räumliche Ausscheidung und der Anteil jedes Stockwerks am Wert der Liegenschaft in Bruchteilen mit einem gemeinsamen Nenner anzugeben; Abs. 2: Änderungen der Wertquoten bedürfen der Zustimmung aller unmittelbar Beteiligten und der Genehmigung der Versammlung, mit Anspruch auf Berichtigung bei irrtümlicher oder nachträglich unrichtiger Quote. Art. 712h Abs. 1: Beiträge an Lasten und Verwaltungskosten nach Massgabe der Wertquoten; Abs. 3: geringe Nutzung einzelner Einheiten ist bei der Kostenverteilung zu berücksichtigen.
    fedlex.admin.ch ↗

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