„Mein Haus steht mit Bild, Fläche und einer Wertangabe im Netz, und gefragt hat mich niemand." So kommt die Beschwerde bei uns an, oft mit dem Satz, Datenschutz sei offenbar nur etwas für Firmen. Dahinter stecken drei verschiedene Dinge, die sich trennen lassen: amtliche Register und Karten, die das Gesetz ausdrücklich öffentlich stellt, private Seiten, die Schätzungen zu Ihrer Adresse erzeugen, und Bilder Ihrer Fassade. Für jede dieser drei Schichten gibt es einen anderen Weg, und nur bei einer davon haben Sie ein Löschrecht. Dieser Beitrag sortiert die Schichten, nennt die Rechtsgrundlagen und zeigt Antrag für Antrag, was Sie tun können. Wer wissen will, was aus einem Register über Eigentum überhaupt hervorgeht, findet das im Leitfaden wem ein Grundstück gehört und wie man es herausfindet.
Was von Ihrem Haus wirklich öffentlich ist, und was nicht
| Quelle | Was daraus hervorgeht | Wer hineinsehen darf | Löschung möglich? |
|---|---|---|---|
| Grundbuch Österreich | Liegenschaft, Eigentümer, Erwerbsdatum, Lasten | Jede Person, Einsicht und Auszüge2 | Nein, gesetzliche Aufgabe1 |
| Personenverzeichnis Österreich | Suche nach einem Namen statt nach einer Adresse | Notare, Rechtsanwälte in bestimmten Fällen, Behörden3 | Entfällt, kein offener Zugang3 |
| Grundbuch Deutschland | Eigentümer, Abteilungen II und III | Nur mit dargelegtem berechtigtem Interesse4 | Nein, gesetzliche Aufgabe1 |
| Grundbuch Schweiz | Beschreibung, Eigentümerschaft, Erwerbsdatum, Dienstbarkeiten | Ohne Interessennachweis; Grundpfandrechte nur mit Interesse5 | Nein, gesetzliche Aufgabe1 |
| Bodenrichtwertkarte Deutschland | Lagewert je Quadratmeter Boden in Ihrer Richtwertzone | Jedermann, Auskunft bei der Geschäftsstelle6 | Nein, Veröffentlichung vorgeschrieben6 |
| Durchschnittspreise Österreich | Preis je Quadratmeter für Ihren Bezirk, neun Größenklassen7 | Jede Person, kostenlos im Netz | Entfällt, keine Einzeladresse7 |
| Objektseite eines privaten Anbieters | Geschätzte Fläche, geschätzter Wert, Fotos | Jeder Besucher und jede Suchmaschine | Ja, Widerspruch und Löschung1 |
| Straßenansicht und Luftbild | Fassade, Dach, Garten, Pool | Jeder Besucher | Unkenntlichmachung auf Antrag8 |
Die Tabelle zeigt das Muster hinter dem Ärger: Was amtlich öffentlich ist, nennt keinen Wert für Ihr Haus, und was einen Wert für Ihr Haus nennt, ist nicht amtlich. Statistik Austria weist Ergebnisse auf Bezirksebene in neun Größenkategorien aus, einzelne Adressen nicht7; die deutsche Bodenrichtwertkarte beschreibt eine Zone, in der viele Grundstücke nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen6. Die Zahl, die Eigentümer wirklich aufregt, stammt fast immer von einem privaten Rechner, und genau dort greifen Ihre Rechte.
Warum der Wert meines Hauses für alle sichtbar scheint
Drei Mechanismen erzeugen diesen Eindruck, und keiner davon braucht Ihre Mitwirkung.
Automatisch erzeugte Objektseiten. Ein Anbieter legt für jede Adresse eines Landes eine Seite an, füllt sie mit Fläche, Baujahr und einer Modellschätzung und lässt sie von Suchmaschinen erfassen. Wer Ihren Straßennamen eingibt, landet dort, und die Seite sieht aus wie ein Datenblatt, obwohl niemand Ihr Haus gesehen hat. Woher solche Angaben kommen und wie Sie sie korrigieren, behandelt der Beitrag über falsche Hausdaten, die niemand korrigiert.
Heatmaps über der Stadt. Ein Raster, ein Farbton je Zelle, als Datenquelle die Quadratmeterpreise von Inseraten. Das Ergebnis wirkt adressgenau, mischt aber Wünsche von Verkäufern mit statistischen Lückenfüllungen. Welche Karten es amtlich gibt und welche Ebene sie wirklich zeigen, vergleicht der Beitrag zur Karte mit Immobilienpreisen.
Das Geschäftsmodell. Diese Seiten verkaufen keine Bewertung, sondern Kontakte. Je mehr Adressen erfasst sind, desto mehr Suchanfragen landen auf dem Formular, in dem Telefonnummer und Verkaufsabsicht abgefragt werden. Deshalb wird Ihre Adresse erfasst, ohne dass jemand fragt, und deshalb verschwindet sie auch nicht von selbst. Wie Sie bewerten, ohne diesen Kanal zu öffnen, zeigt der Beitrag Hausbewertung ohne Makleranrufe.
Preiskarte ohne meine Zustimmung: darf ein Portal das?
Die Enttäuschung beginnt bei einem Missverständnis: Eine Einwilligung ist nicht die einzige Rechtsgrundlage. Ein Betreiber kann sich auf die Wahrung berechtigter Interessen stützen, solange Ihre Interessen und Grundrechte nicht überwiegen1. Ob überhaupt personenbezogene Daten verarbeitet werden, hängt am Einzelfall: Bei einem Einfamilienhaus, das einer bestimmten Person zuzuordnen ist, liegt der Bezug nahe, bei einer Wohnung in einer großen Anlage weniger.
Liegt ein Personenbezug vor, haben Sie zwei Hebel. Erstens den Widerspruch aus Gründen Ihrer besonderen Situation: Danach darf der Betreiber die Daten nicht weiter verarbeiten, es sei denn, er weist zwingende schutzwürdige Gründe nach, die Ihre Interessen überwiegen1. Zweitens den Widerspruch gegen Direktwerbung, der ohne Begründung wirkt und die Verarbeitung für diesen Zweck beendet1. Nach einem wirksamen Widerspruch entsteht ein Löschanspruch, und der Verantwortliche muss spätestens innerhalb eines Monats über die ergriffenen Maßnahmen informieren1.
Ein brauchbarer Antrag ist eine halbe Seite: die Adresse Ihres Hauses, der Link der Seite mit Datum, der Widerspruch nach Art. 21 DSGVO, das Löschverlangen nach Art. 17 DSGVO, die Bitte um Bestätigung innerhalb eines Monats1. Adressat ist die Datenschutzstelle aus der Datenschutzerklärung; über das allgemeine Kontaktformular versandet so ein Antrag meist. Eine Kopie bleibt bei Ihnen. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Nachbarn sehen, was mein Haus wert ist: was sie wirklich herausfinden
Nehmen wir ein erfundenes Haus in einem österreichischen Bezirk: 140 Quadratmeter Wohnfläche, 750 Quadratmeter Grund, Baujahr 1985, seit zwei Jahren saniert. Was holt ein neugieriger Nachbar heraus, der nur öffentliche Quellen nutzt?
| Schritt | Öffentliche Quelle | Ergebnis für dieses Haus |
|---|---|---|
| Wer wohnt da offiziell? | Grundbuch, Einsicht für jede Person2 | Name der Eigentümer, Anteile, Erwerbsdatum, Lasten |
| Was wurde damals bezahlt? | Urkundensammlung, Abfrage für jedermann3 | Kaufvertrag mit dem damaligen Preis, sofern die Urkunde elektronisch archiviert ist, in der Praxis bei jüngeren Erwerben; ältere Urkunden nur beim Gericht |
| Was kosten Häuser hier? | Durchschnittspreise je Bezirk7 | Beispielrechnung: 140 mal 2.836 Euro ergibt rund 397.000 Euro7 |
| Suche nach dem Namen | Personenverzeichnis3 | Gesperrt, nur Notare, Rechtsanwälte in bestimmten Fällen, Behörden |
Der Mittelwert in der dritten Zeile ist der österreichische Medianpreis für Häuser im Jahr 2025, also eine Rechnung mit der groben Kelle; die Bezirkstabellen gliedern feiner, bleiben aber Durchschnitte aus den Käufen privater Haushalte und beziehen die vier Vorjahre mit ein7. Was kein öffentlicher Datensatz kennt: die Sanierung der letzten zwei Jahre, die neue Heizung, den Lärm der Durchzugsstraße, den Zuschnitt des Grundstücks und die Preise, die in Ihrer Siedlung zuletzt wirklich unterschrieben wurden. Der Nachbar hat damit eine Regionalzahl und ein historisches Datum, keinen Marktwert. Wie aus dem Auszug mehr wird als ein Name, erklärt der Beitrag Grundbuchauszug lesen und verstehen.
Mich ruft öfter jemand an, der glaubt, seine Werteintragung sei irgendwo zentral gespeichert und müsse nur gelöscht werden. Dann sitze ich eine halbe Stunde da und erkläre, dass die Zahl gar nicht existiert, sondern bei jedem Aufruf neu geschätzt wird. Das nimmt den meisten mehr Druck als jeder Musterbrief.
Haus aus der Karte löschen lassen: der Weg in sechs Schritten
- Den Verantwortlichen feststellen. Impressum und Datenschutzerklärung der Seite nennen die Stelle, an die der Antrag gehört. Ohne diese Angabe fehlt dem Betreiber die Grundlage, Ihre Daten überhaupt zu verarbeiten.
- Beweis sichern. Screenshot mit sichtbarem Link und Datum, dazu die konkreten Angaben, die Sie bemängeln.
- Widersprechen und Löschung verlangen. Ein Schreiben, zwei Anträge: Widerspruch nach Art. 21 und Löschung nach Art. 17 DSGVO, mit Frist von einem Monat1.
- Die Weiterverbreitung mitbeantragen. Wer Daten öffentlich gemacht hat, muss angemessene Maßnahmen treffen, um andere Verantwortliche darüber zu informieren, dass Sie die Löschung aller Links zu diesen Daten sowie von Kopien und Replikationen verlangen1. Nennen Sie diesen Absatz ausdrücklich, wenn Ihre Daten bereits bei Partnerportalen auftauchen.
- Suchergebnisse nachziehen. Verschwindet die Seite, bleibt sie im Index der Suchmaschinen oft noch sichtbar. Richten Sie das Löschverlangen deshalb auch an den Suchmaschinenbetreiber, gestützt auf dieselben Bestimmungen1.
- Aufsicht einschalten. Kommt keine Antwort oder eine Weigerung, bringen Sie den Fall zur Aufsichtsbehörde1. Zuständig sind die Datenschutzbehörde in Wien beziehungsweise die Landesaufsicht am Sitz des deutschen Betreibers.
Bei amtlichen Registern und Karten führt dieser Weg nicht zum Ziel. Das Recht auf Löschung gilt nicht, soweit die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse erforderlich ist1. Das österreichische Grundbuch ist von Gesetzes wegen öffentlich2, die deutschen Bodenrichtwerte sind zu veröffentlichen6. Wer dort einen Eintrag ändern will, braucht einen Rechtsgrund, keine Datenschutzbeschwerde. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Haus in Street View und auf dem Luftbild unkenntlich machen
Für die Straßenansicht gibt es ein eigenes Verfahren mit eigenen Nachweispflichten. Beantragen dürfen die Unkenntlichmachung nur Eigentümer oder Mieter des Hauses, und für Immobilien ist ein Dokument mit Adressnachweis erforderlich: die Rechnung eines Versorgers, ein Kontoauszug oder ein anderes Schreiben mit der Adresse, zum Zeitpunkt des Antrags nicht älter als sechs Monate; ein Mietvertrag für die betreffende Adresse wird auch angenommen, wenn er älter ist, ebenso die Wohngebäudeversicherung und Unterlagen zur Grundsteuer. Dateien als PNG, JPG oder PDF bis 10 MB, alle Angaben außer Adresse und Datum geschwärzt8. Der Weg führt über die Adresssuche in der Karte, das Öffnen des Bildes, die Schaltfläche „Problem melden", die Auswahl „Mein Zuhause", den Nachweis und die Adresse des Gebäudes8.
Zwei Dinge sollten Sie vorher wissen. Eine umgesetzte Unkenntlichmachung ist dauerhaft8: Sie lässt sich nicht zurücknehmen, auch nicht, wenn Sie das Haus später verkaufen und ein Interessent die Umgebung ansehen möchte. Und das Verfahren betrifft die Aufnahmen dieses Dienstes, nicht die Luftbilder und Katasterkarten der Behörden, die auf eigener Rechtsgrundlage veröffentlicht werden. Vermessungsamt und Geoportal bleiben also sichtbar, auch wenn die Straßenansicht verpixelt ist.
Persönlichkeitsrecht verletzt? Was ein Foto Ihrer Fassade angeht
Hier liegt der häufigste Irrtum. Nach österreichischem Urheberrecht ist es zulässig, Werke der Baukunst nach einem ausgeführten Bau zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich vorzuführen, zu senden und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen; ausgenommen ist im Wesentlichen das Nachbauen9. Ein Foto Ihres Hauses vom öffentlichen Gehsteig aus ist deshalb urheberrechtlich grundsätzlich erlaubt, und das gilt auch für die Veröffentlichung in einer Karte.
Anders wird die Lage, sobald etwas dazukommt, das auf Personen zielt: Ihr Name neben der Adresse, erkennbare Menschen oder Kennzeichen im Bild, Aufnahmen über den Zaun oder von oben in den Garten, Zusammenstellungen mehrerer Quellen zu einem Profil. Dann ist nicht das Urheberrecht der Hebel, sondern das Datenschutzrecht mit Widerspruch und Löschung1, und bei Bildaufnahmen von Personen zusätzlich der Schutz des eigenen Bildes. Was Makler und Investoren mit Eigentümerangaben tun dürfen und wo die Grenze zur unzulässigen Ansprache liegt, behandelt der Beitrag zur rechtssicheren Eigentümerrecherche in der Akquise. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Veröffentlicht CheckValue meinen Hauswert oder meine Adresse?
Nein, und das ist eine Entscheidung über das Produkt, nicht nur über die Technik. Es gibt bei uns keine Wertkarte, über die man eine Straße abfahren kann, und kein Verzeichnis, in dem man nach Namen suchen könnte. Ein Bewertungsbericht entsteht, wenn ein Kunde eine Adresse eingibt, die Angaben bestätigt und den Bericht bestellt; danach liegt er in seinem Konto und in der PDF-Datei, die er herunterlädt. Teilt er den Link, kann jeder den Bericht öffnen, der ihn hat, also geben Sie diesen Link nur bewusst weiter. Für die Schichten aus diesem Beitrag heißt das: Keine Objektseite zu Ihrer Adresse wird für Suchmaschinen angelegt, und keine Zahl zu Ihrem Haus erscheint ohne Bestellung irgendwo im Netz. In der kostenlosen Vorschau für eine Adresse sehen Sie den Aufbau am Bildschirm, bevor etwas berechnet wird; der Ablauf steht auf der Hilfeseite zur Bewertung.
Ebenso klar die Gegenseite: Satellitenbild, amtliches Orthofoto und Straßenansicht sind Teil des Berichts, weil Lage, Dach, Grundstück und Umgebung zur Bewertung gehören. Wer seine Straßenansicht bei dem betreffenden Dienst unkenntlich machen lässt, sieht sie dort auch im Bericht nicht mehr8. Einen eingetragenen Eigentümer weist allein der Bericht für US-Adressen aus, gespeist aus öffentlichen County-Registern; diese Angaben dürfen nicht für Entscheidungen über Kredit, Beschäftigung, Versicherung oder Mieterauswahl verwendet werden (FCRA). Für Österreich, Deutschland und die Schweiz nennt der Bericht keinen Eigentümer, und er ist kein Gutachten, sondern eine Orientierung mit Quellenverzeichnis.
Der Satz, mit dem die meisten Gespräche enden, lautet deshalb: Die Deutungshoheit über den Wert Ihres Hauses liegt nicht bei der Seite, die ihn schätzt, sondern bei dem, der eine belegte Zahl mit Quellen in der Hand hat. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen
Warum kann jeder online den Wert meines Hauses sehen?
Weil private Anbieter für Millionen Adressen automatisch Objektseiten und Heatmaps erzeugen, die in der Suche gefunden werden sollen. Die Zahl darauf ist eine Schätzung aus Inseraten, Kartendaten und Durchschnitten, nicht ein Wert aus einem Register. Amtlich veröffentlicht werden in Österreich Durchschnittspreise je Bezirk und in Deutschland Bodenrichtwerte je Zone, nie der Wert eines bestimmten Hauses.
Wie bekomme ich meine Adresse aus einer Preiskarte heraus?
Mit einem schriftlichen Antrag an den Verantwortlichen aus der Datenschutzerklärung: Widerspruch nach Art. 21 DSGVO und Löschung nach Art. 17 DSGVO, mit Datum, Link und Monatsfrist. Wer Daten öffentlich gemacht hat, muss andere Verantwortliche über Ihr Löschverlangen für Links und Kopien informieren. Bleibt die Antwort aus, steht die Beschwerde bei der Datenschutzbehörde offen.
Darf ein Portal eine Preiskarte ohne meine Zustimmung zeigen?
Eine Einwilligung ist nicht der einzige Weg: Ein Betreiber kann sich auf berechtigte Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO stützen, solange Ihre Interessen und Grundrechte nicht überwiegen. Genau dort greift Ihr Widerspruch aus Ihrer besonderen Situation nach Art. 21 Abs. 1, nach dem die Verarbeitung endet, wenn der Betreiber keine zwingenden schutzwürdigen Gründe nachweist.
Kann ich mein Haus aus der Karte löschen lassen?
Bei einer privaten Karte ja, mit Widerspruch und Löschantrag. Bei amtlichen Karten und Registern nein: Das Recht auf Löschung gilt nicht, soweit die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder für eine Aufgabe im öffentlichen Interesse erforderlich ist. Grundbuch, Kataster und Bodenrichtwertkarte bleiben deshalb bestehen, auch wenn Ihnen der Eintrag unangenehm ist.
Sehen meine Nachbarn, was mein Haus wert ist?
Sie sehen einen Rahmen, keinen Preis. Öffentlich zugänglich sind in Österreich der Grundbuchstand zu Ihrer Liegenschaft und Durchschnittspreise je Bezirk, in Deutschland der Bodenrichtwert Ihrer Zone. Zustand, Sanierungen, Grundriss, Lärm und die Vergleichsverkäufe Ihrer Straße stecken in keiner dieser Quellen, und genau sie entscheiden über den Preis.
Ist mein Persönlichkeitsrecht verletzt, wenn mein Haus online zu sehen ist?
Nicht allein deshalb. Nach § 54 Abs. 1 Z 5 des österreichischen Urheberrechtsgesetzes dürfen Werke der Baukunst nach dem ausgeführten Bau vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Der Hebel liegt im Datenschutzrecht, sobald Ihr Name, Ihre Daten oder Personen im Bild dazukommen, und in der Unkenntlichmachung einzelner Aufnahmen.
Wer darf das Grundbuch einsehen und meinen Namen lesen?
In Österreich jede Person: Das Grundbuch ist öffentlich, Einsicht und Auszüge stehen jedermann offen. Die Suche nach Namen über das Personenverzeichnis ist dagegen Notaren, Rechtsanwälten in bestimmten Fällen und Behörden vorbehalten. In Deutschland braucht die Einsicht ein dargelegtes berechtigtes Interesse, in der Schweiz sind Eigentümerschaft und Erwerbsdatum ohne Interessennachweis zugänglich.
Veröffentlicht CheckValue Hauswerte oder Eigentümerdaten?
Nein. Es gibt keine Wertkarte und kein Eigentümerverzeichnis; ein Bericht entsteht nur, wenn ein Kunde ihn für eine Adresse bestellt, und liegt in dessen Konto, dazu bei jedem, dem er den Link schickt. Einen eingetragenen Eigentümer nennt allein der US-Bericht aus öffentlichen County-Registern, nicht für Entscheidungen über Kredit, Beschäftigung, Versicherung oder Mieterauswahl (FCRA).
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Zahlen und Regeln tragen das Jahr ihrer Veröffentlichung; die aktuelle Fassung finden Sie in der zitierten Quelle.
Quellen
- 1lawVerordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), deutsche FassungEUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union · 2016Art. 6 Abs. 1 lit. f: Verarbeitung rechtmäßig zur Wahrung berechtigter Interessen, sofern nicht Interessen oder Grundrechte der betroffenen Person überwiegen; Art. 17 Abs. 1 lit. a und c: Löschung, wenn die Daten nicht mehr notwendig sind oder nach einem Widerspruch nach Art. 21; Art. 17 Abs. 2: wer die Daten öffentlich gemacht hat, trifft angemessene Maßnahmen, um andere Verantwortliche über das Verlangen zu informieren, alle Links zu diesen Daten oder Kopien zu löschen; Art. 17 Abs. 3 lit. a und b: keine Löschung, soweit die Verarbeitung für die freie Meinungsäußerung und Information oder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist; Art. 21 Abs. 1 bis 3: Widerspruch aus besonderer Situation und gegen Direktwerbung; Art. 12 Abs. 3: Antwort spätestens innerhalb eines Monats; Art. 77: Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.eur-lex.europa.eu ↗
- 2lawAllgemeines Grundbuchsgesetz 1955, § 7 (Öffentlichkeit des Grundbuchs)RIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026Abs. 1: Das Grundbuch ist öffentlich. Abs. 2: Jedermann kann das Grundbuch in Gegenwart eines Grundbuchsbeamten einsehen und Abschriften oder Auszüge daraus erheben; der Grundbuchsführer hat sie zu erteilen. Schlagwort der Norm: Publizitätsgrundsatz; in Kraft seit 11. Juni 1955.ris.bka.gv.at ↗
- 3lawGrundbuchsumstellungsgesetz, § 6 (Grundbuchsabfrage)RIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026Abs. 1: Jedermann ist zur Abfrage des Grundbuchs, der Urkundensammlung und der Hilfsverzeichnisse mit Ausnahme des Personenverzeichnisses aus der Grundstücksdatenbank und der Urkundendatenbank mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung befugt. Abs. 2: Zur Abfrage des Personenverzeichnisses sind nur Notare als Gerichtskommissär oder Erbenmachthaber, Rechtsanwälte als Erbenmachthaber oder zur Auskunft an die eingetragene Person, Notare und Rechtsanwälte als Vertreter des Gläubigers einer vollstreckbaren Geldforderung sowie Dienststellen des Bundes, der Länder und der Gemeinden samt Sozialversicherungsträgern befugt.ris.bka.gv.at ↗
- 4lawGrundbuchordnung, § 12 (Einsicht in das Grundbuch)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026Abs. 1: Die Einsicht des Grundbuchs ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt; die Einsicht erstreckt sich auf die in Bezug genommenen Urkunden und auf noch nicht erledigte Eintragungsanträge. Abs. 2: Abschriften, auf Verlangen beglaubigt. Abs. 3: Ausnahmen von der Darlegung des Interesses für bestimmte Stellen; Abs. 4: Grenzen der Auskunft aus dem Einsichtsprotokoll.gesetze-im-internet.de ↗
- 5officialGrundbuch Schweiz: Aufbau und Öffentlichkeitcadastre.ch, Eidgenössisches Amt für Grundbuch- und Bodenrecht / swisstopo · 2024Ohne Interessennachweis zugänglich sind die Bezeichnung eines Grundstücks, die Grundstücksbeschreibung, Name und Identifikation der Eigentümerschaft samt Eigentumsform, das Erwerbsdatum, die Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie gewisse Anmerkungen; wer ein Interesse glaubhaft macht, erhält Einsicht in weitere Angaben, zum Beispiel Grundpfandrechte.cadastre.ch ↗
- 6lawBaugesetzbuch, § 196 (Bodenrichtwerte)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026Abs. 1: Auf Grund der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln, Richtwertzonen umfassen Gebiete mit weitgehend übereinstimmender Art und Maß der Nutzung. Abs. 3: Die Bodenrichtwerte sind zu veröffentlichen und den Finanzbehörden elektronisch zu übermitteln; jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.gesetze-im-internet.de ↗
- 7statisticsImmobilien-Durchschnittspreise: Häuser, Wohnungen und Baugrundstücke 2025Statistik Austria · 2026Datengrundlage sind die von Privathaushalten getätigten Käufe von Häusern, Wohnungen und Grundstücken; für Häuser und Wohnungen liegen Ergebnisse auf Bezirksebene in neun Größenkategorien vor, für Baugrundstücke zusätzlich auf Gemeindeebene. Zur Berechnung des Zieljahres werden die Transaktionen der vier Vorjahre einbezogen und mit einem Regressionsmodell um Unterschiede in Wohnflächen, Grundflächen, Bauperioden und Lage valorisiert. Medianpreise 2025: Häuser 2.836 Euro je m², Wohnungen 4.162 Euro je m². Einzelne Adressen werden nicht ausgewiesen.statistik.at ↗
- 8guidanceStreet View-Bilder unkenntlich machenGoogle Maps-Hilfe · 2026Nur Eigentümer oder Mieter eines Hauses dürfen beantragen, dass das Haus unkenntlich gemacht wird; für die Unkenntlichmachung von Immobilien ist ein Dokument mit Adressnachweis erforderlich. Akzeptiert werden alle Schreiben, Rechnungen von Versorgungsunternehmen oder Kontoauszüge mit der betreffenden Adresse, die zum Zeitpunkt der Anfrage nicht älter als sechs Monate sind; Mietverträge für die unkenntlich zu machende Adresse sind ebenfalls zulässig, auch wenn sie älter als sechs Monate sind; akzeptiert werden außerdem die Wohngebäudeversicherung und Unterlagen zur Grundsteuer. Uploads bis 10 MB als PNG, JPG oder PDF, personenbezogene Daten außer Adresse und Datum des Dokuments geschwärzt. Weg: Adresse in Google Maps suchen, das Street-View-Bild öffnen, „Problem melden“, „Mein Zuhause“ wählen, Nachweis hochladen, Adresse angeben. Eine umgesetzte Unkenntlichmachung ist dauerhaft.support.google.com ↗
- 9lawUrheberrechtsgesetz, § 54 Abs. 1 Z 5 (Werke der Baukunst an öffentlichen Orten)RIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026Zulässig ist, Werke der Baukunst nach einem ausgeführten Bau oder andere Werke der bildenden Künste nach Werkstücken, die dazu angefertigt wurden, sich bleibend an einem öffentlichen Ort zu befinden, zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen, durch Rundfunk zu senden und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen; ausgenommen ist unter anderem das Nachbauen von Werken der Baukunst.ris.bka.gv.at ↗





