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Daten zu meinem Haus falsch, niemand korrigiert sie: Was tun?

Daten zu Ihrem Haus falsch, niemand korrigiert sie? Woher Portale ihre Angaben nehmen, wie Sie die Wohnfläche belegen und Ihr Berichtigungsrecht nutzen.

Christian EckmairAktualisiert: 11 Min. Lesezeit10 quellenGeprüft von Josef Eckmair MBA
Aufgerolltes Maßband aus Leinen mit Zentimeterskala auf gelbem Stoff, Werkzeug zum Nachmessen der Wohnfläche
Nach § 17 MRG ist die Nutzfläche nach dem Naturmaß zu berechnen; offene Balkone und Terrassen zählen nicht dazu. Bild: Asurnipal, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Das Muster ist immer dasselbe: Sie geben Ihre Adresse in einen Gratis-Rechner ein und finden Ihr Haus mit 160 m² statt 128 m², Baujahr 1965 statt 1979, fünf Zimmern statt vier. Sie melden den Fehler, bekommen eine automatische Antwort oder gar keine, und Monate später steht die Seite unverändert im Netz, lesbar für Nachbarn, Käufer und Makler. Dieser Beitrag erklärt, woher solche Angaben stammen, warum ihre Korrektur im Geschäftsmodell nicht vorgesehen ist, welche Register zählen und wie Sie Ihre Wohnfläche belegen. Den Wert selbst und den Weg zu einer belastbaren Zahl behandelt der Leitfaden Was ist mein Haus wert; dieser Text kümmert sich um den Schritt davor, die richtigen Fakten.

Warum zeigt ein Portal falsche Daten zu meinem Haus?

Kein Portal hat Ihr Haus vermessen. Die Angaben auf einer automatisch erzeugten Objektseite stammen aus vier Quellen, und jede davon kann falsch sein.

Alte Inserate. Wurde das Haus oder eine Wohnung darin je angeboten, speichert der Betreiber die damalige Anzeige mit der Fläche, die der frühere Makler eingetippt hat, oft samt Keller, Garage und Terrasse, weil eine große Zahl besser verkauft. Dieser Wert überlebt jeden Eigentümerwechsel.

Gebäudedaten aus Karten. Aus Luftbild und Katastralmappe lässt sich die überbaute Grundfläche ablesen. Multipliziert mit einer geschätzten Geschoßzahl ergibt das eine Bruttogrundfläche, die mit Wohnfläche wenig zu tun hat, aber im Portal als solche erscheint. Der Kataster der Vermessungsämter weist Lage, Fläche und Benützungsart des Grundstücks aus, keine Wohnfläche2.

Statistische Lückenfüllung. Fehlt eine Angabe, setzt das Modell den Durchschnitt der Umgebung ein: die häufigste Bauperiode der Straße, die typische Zimmerzahl für die Fläche. Wie solche Modelle rechnen und wo sie raten, zeigt der Beitrag zur KI-Immobilienbewertung.

Eingaben Fremder. Ein Kaufinteressent, ein Nachbar oder ein Makler auf Akquise hat vor Ihnen eine Fläche geschätzt, und manche Rechner zeigen diese Schätzung als Objektdaten an.

Die einzige Stelle, die Nutzfläche, Bauperiode und Raumzahl Ihres Hauses amtlich führt, ist in Österreich das Gebäude- und Wohnungsregister, in das die Gemeinden nach dem GWR-Gesetz melden; Zugriff haben die im Gesetz genannten Verwaltungsstellen, kein Portal3. Was ein Rechner anzeigt, ist deshalb nie der amtliche Stand, sondern eine Rekonstruktion.

Fehler gemeldet, nichts passiert: woran liegt das?

Die ehrliche Antwort steht im Geschäftsmodell. Eine Objektseite zu Ihrer Adresse ist für den Betreiber kein Produkt, das Sie gekauft haben, sondern ein Köder: Sie soll in der Suche gefunden werden, Sie sollen Ihre Telefonnummer hinterlassen, und ein Makler bezahlt für den Kontakt. Was auf der Seite steht, ist zweitrangig, solange sie Besucher bringt; eine Redaktion, die Datensätze prüft, verdient nichts und fehlt deshalb.

Daraus folgen drei Erfahrungen:

  1. Die Meldung versandet. Das Kontaktformular führt in ein Postfach ohne Zuständigen; eine Antwort kommt, wenn überhaupt, als Textbaustein.
  2. Die Korrektur wird ignoriert. Selbst wenn jemand liest, fehlt die Prüfregel: Wer entscheidet, ob Ihre 128 m² stimmen und nicht die 160 m² des alten Inserats? Ohne Regel ändert niemand etwas.
  3. Nach der Reklamation ist alles wie vorher. Viele Seiten werden bei jedem Aufruf neu aus den Rohdaten gebaut; eine Korrektur an der Oberfläche überlebt den nächsten Import nicht.

Prüfen Sie vor weiterem Aufwand zwei Dinge: Nennt die Seite die Herkunft ihrer Daten, und steht in der Datenschutzerklärung eine Kontaktadresse für Betroffenenrechte? Fehlt beides, bleibt nur der förmliche Weg aus dem Abschnitt zur DSGVO. Warum dieselben Rechner auch beim Wert daneben liegen, zeigt der Test der Online-Immobilienbewertung auf ihre Genauigkeit.

Warum kann ich mich nicht als Eigentümer eintragen?

Weil der Betreiber Sie prüfen müsste und das nicht will. Ob Sie Eigentümer sind, steht im Grundbuch, auf dessen Richtigkeit und Vollständigkeit in Verbindung mit der Urkundensammlung in Österreich grundsätzlich jede Person vertrauen darf2. Ein Abgleich kostet für jede Adresse Gebühren und Arbeitszeit und bringt dem Portal nichts, weil ein geprüfter Eigentümer keine bessere Werbeeinnahme ist als ein ungeprüfter Besucher. Wo es eine Funktion „Mein Haus übernehmen“ gibt, dient sie meist der Lead-Gewinnung: Sie geben Namen, E-Mail und Telefonnummer ab, und die Fläche bleibt trotzdem gesperrt.

Eine Regel für Ihre Unterlagen: Laden Sie nie Ihren Grundbuchsauszug in ein Kontaktformular. Er enthält Ihren Namen, Ihre Pfandrechte und alle Lasten im C-Blatt; wie viel ein Fremder daraus liest, erklärt der Beitrag zum Grundbuchauszug lesen und verstehen. Als Flächenbeleg reicht die Flächenaufstellung des Einreichplans oder des Nutzwertgutachtens.

Welche Daten zu Ihrem Haus sind amtlich, und wer korrigiert sie?

Bevor Sie um eine Portalzahl kämpfen, prüfen Sie, welche Daten rechtlich zählen. Kein Finanzamt, kein Gericht und keine Bank übernimmt die Fläche aus einem Gratis-Rechner; sie arbeiten mit den Registern in der Tabelle.

Register Was darin steht Wer es führt So korrigieren Sie
Grundbuch (AT) Eigentum, Wohnungseigentum, Pfandrechte, Baurecht, Dienstbarkeiten2 Bezirksgericht als Grundbuchsgericht2 Antrag beim Grundbuchsgericht mit Urkunde
Kataster (AT) Lage, Fläche und Benützungsart des Grundstücks, digitale Katastralmappe2 Vermessungsämter des BEV Vermessungsamt oder Ziviltechniker für Vermessungswesen
Gebäude- und Wohnungsregister (AT) Bauperiode, Errichtungsdatum, Eigentümertyp, Bruttogrundfläche, Nutzfläche der Nutzungseinheit, Räume ab 4 m²3 Gemeinden melden nach dem GWR-Gesetz an Statistik Austria3 Bauamt der Gemeinde mit Einreichplan oder Fertigstellungsanzeige
Grundsteuerwertbescheid (DE) die von Ihnen erklärte Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksfläche Finanzamt Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe4
Objektseite eines Portals ungeprüfte Rekonstruktion aus Inseraten, Karten und Schätzungen privater Betreiber Antrag auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO1

Zwei Zeilen verdienen einen zweiten Blick. Das Gebäude- und Wohnungsregister besteht seit dem 26. November 2004 und speist auch die Finanzämter, die daraus den Einheitswert bei Neu-, An- und Umbauten ermitteln3; eine falsche Nutzfläche dort wirkt bis in Ihre Grundsteuer, und die Gemeinde ändert sie. In Deutschland steht im Grundsteuerwertbescheid die Wohnfläche, die Sie erklärt haben; ist sie falsch, hilft nur der Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe4. Warum der Steuerwert kein Marktwert ist, erklärt der Beitrag zu Einheitswert, Grundsteuerwert und Verkehrswert.

Wohnfläche nicht korrigierbar? So rechnen Sie sie selbst nach

Viele Streitigkeiten über „falsche Daten“ sind Streitigkeiten über Definitionen: Dieselbe Wohnung hat je nach Regel drei Flächen, und das Portal zeigt meist die größte.

Deutschland: Wohnflächenverordnung. Unter einer Dachschräge zählt der Boden nur halb, solange die lichte Höhe zwischen einem und zwei Metern liegt; ein Balkon, eine Loggia, ein Dachgarten oder eine Terrasse geht im Regelfall mit einem Viertel ihrer Fläche ein und darf höchstens mit der Hälfte angesetzt werden; ein Wintergarten ohne Heizung wird halb gerechnet5. Verbindlich ist die Verordnung für Berechnungen nach dem Wohnraumförderungsgesetz5, in der Praxis ist sie der gebräuchliche Maßstab in Deutschland.

Österreich: Nutzfläche nach § 17 MRG und § 2 WEG 2002. Nutzfläche ist die gesamte Bodenfläche abzüglich der Wandstärken und Durchbrechungen; nicht gerechnet werden Keller- und Dachbodenräume, soweit sie nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet sind, Treppen, offene Balkone und Terrassen6. Berechnet wird nach dem Naturmaß; bei Gebäuden mit Baubewilligung nach dem 1. Jänner 1985 gilt der behördlich genehmigte Bauplan, sofern die tatsächliche Abweichung nicht mehr als 3 % beträgt6. Mit dieser Definition regelt § 17 MRG die Verteilung der Hauskosten zwischen Vermieter und Mietern; für eine Eigentumswohnung steht die nahezu wortgleiche Definition in § 2 Abs. 7 WEG 2002, aus der sich nach § 8 Abs. 1 der Nutzwert ergibt, weshalb Ihr Nutzwertgutachten dieselbe Fläche ausweist10. Eine Regel für Dachschrägen kennt keine der beiden Bestimmungen.

Ein Beispiel macht die Spannweite sichtbar. Eine Dachgeschoßwohnung hat 70 m² Bodenfläche in voller Raumhöhe, 12 m² unter der Schräge zwischen einem und zwei Metern und einen offenen Balkon mit 8 m².

Regel Rechnung Fläche
Wohnflächenverordnung (DE)5 70 + 12 × 0,5 + 8 × 0,25 78 m²
Nutzfläche § 17 MRG (AT)6 70 + 12, Balkon zählt nicht 82 m²
Addition im Inserat 70 + 12 + 8 90 m²

So gehen Sie vor: Holen Sie den Einreichplan aus dem Bauakt der Gemeinde oder die Flächenaufstellung des Nutzwertgutachtens aus Ihrem Kaufakt, messen Sie strittige Räume nach dem Naturmaß nach und notieren Sie das Ergebnis mit Regel und Datum. Dieses Blatt ist Ihr Beleg gegenüber jedem, der eine andere Zahl behauptet; wie Sie daraus einen Quadratmeterpreis bilden, zeigt der Beitrag zum Quadratmeterpreis berechnen.

Was eine falsche Wohnfläche am Wert ausmacht: ein Beispiel aus Linz

Die Fläche geht am direktesten in den Preis, deshalb lohnt der Streit um sie mehr als der um das Baujahr. Statistik Austria veröffentlicht Durchschnittspreise je Bezirk, Bauperiode und Größenklasse aus den Kaufverträgen privater Haushalte; für Linz (Stadt), Baujahr 1961 bis 1990, 66 bis 84 m² Wohnfläche, nennt die Tabelle Wohnungspreise 2025 ohne Außenflächen 3.052 €/m²7. Das Modell dahinter bezieht die Transaktionen der vier Vorjahre ein und korrigiert um Wohnfläche, Grundstücksfläche, Bauperiode und Lage7.

Angenommen, Ihre Wohnung in Linz hat laut Einreichplan 70 m² Nutzfläche, das Portal zeigt 80 m², weil ein altes Inserat das Kellerabteil mitgezählt hat. Beide Zahlen liegen in der Größenklasse 66 bis 84 m², für die der zitierte Preis gilt, und die Wohnung hat weder Balkon noch Terrasse oder Garten, wie es die Preistabelle ohne Außenflächen voraussetzt7. Mit dem Bezirksdurchschnitt gerechnet:

Fläche Rechnung Wert
Richtig 70 m² 70 × 3.052 € rund 214.000 €
Portal 80 m² 80 × 3.052 € rund 244.000 €
Differenz 10 m² rund 31.000 €, etwa 14 %

Das ist ein Beispiel mit dem Bezirksdurchschnitt, keine Bewertung dieser Wohnung; die Spanne eines echten Berichts hängt von Zustand, Stockwerk und Vergleichskäufen ab. Die Größenordnung erklärt aber, warum Käufer mit einer Portalzahl im Kopf bei der Besichtigung enttäuscht sind und Verkäufer, die sie übernehmen, Ärger bekommen.

Der Oberste Gerichtshof hat 2013 im Fall 4 Ob 98/13k entschieden: Weicht die tatsächliche Fläche erheblich von der vertraglich zugesagten ab, hier 192,13 m² Garten statt 292,97 m², ist das eine mangelhafte Vertragserfüllung, und die Preisminderung wird nach der relativen Berechnungsmethode ermittelt; dass eine bestimmte Wohnungs- oder Grundstücksfläche wertbestimmend ist, entspricht nach dem OGH der allgemeinen Lebenserfahrung8. Übernehmen Sie deshalb nie eine Fläche aus einem Portal in ein Inserat oder einen Kaufvertrag, sondern nur die aus Plan und Naturmaß. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Haben Sie ein Recht auf Berichtigung? DSGVO und DSG

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung; sie definiert personenbezogene Daten als alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, ausdrücklich auch über Standortdaten1. Angaben zu einem Haus beziehen sich auf eine Person, sobald die Adresse mit Ihnen als Eigentümer verknüpft werden kann; bei einem Einfamilienhaus liegt das nahe, bei einer Wohnung in einem großen Haus weniger. Im Streitfall entscheidet die Aufsichtsbehörde oder ein Gericht.

Liegt ein Personenbezug vor, gibt Art. 16 DSGVO Ihnen das Recht, vom Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten zu verlangen1. Art. 12 Abs. 3 setzt die Frist: Der Verantwortliche muss unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über die ergriffenen Maßnahmen informieren; die Frist darf um zwei Monate verlängert werden, wenn er Sie innerhalb des ersten Monats darüber und über die Gründe unterrichtet1. Bleibt die Antwort aus oder wird die Berichtigung verweigert, steht Ihnen nach Art. 77 die Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde offen1: in Österreich bei der Datenschutzbehörde, in Deutschland bei der Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes.

In der Schweiz gilt seit dem 1. September 2023 das revidierte Datenschutzgesetz. Personendaten sind alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen, und nach Art. 32 Abs. 1 kann die betroffene Person verlangen, dass unrichtige Personendaten berichtigt werden9. Zuständige Behörde ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte.

Ein wirksamer Antrag auf Berichtigung ist kurz: Ihre Adresse und die URL der Objektseite, die falsche Angabe und der richtige Wert, der Beleg (Flächenseite des Einreichplans, nicht der Grundbuchsauszug), der Hinweis auf Art. 16 und Art. 12 Abs. 3 DSGVO, das Datum und die Bitte um Bestätigung innerhalb eines Monats. Richten Sie ihn an die in der Datenschutzerklärung genannte Stelle, nicht an das allgemeine Kontaktformular, und behalten Sie eine Kopie.

Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Nach der Reklamation immer noch falsch: der Stufenplan

Wenn die erste Meldung verpufft ist, ändern Sie nicht die Lautstärke, sondern den Kanal.

  1. Beweis sichern. Screenshot der Objektseite mit sichtbarer URL und Datum, dazu Ihr Flächenblatt aus dem Abschnitt oben.
  2. Förmlich beantragen. Antrag auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO an die Datenschutzstelle des Betreibers, mit Beleg und Monatsfrist1.
  3. Frist abwarten. Ein Monat nach Eingang; eine Verlängerung muss Ihnen begründet mitgeteilt werden1.
  4. Beschwerde einreichen. Ohne Antwort oder bei Weigerung: Beschwerde nach Art. 77 DSGVO bei der Datenschutzbehörde in Wien beziehungsweise der zuständigen deutschen Aufsichtsbehörde, in der Schweiz Anzeige beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten19.
  5. Die amtlichen Daten in Ordnung bringen. Nutzfläche und Bauperiode über das Bauamt der Gemeinde ins Gebäude- und Wohnungsregister3; in Deutschland die Wohnfläche im Grundsteuerwertbescheid per Einspruch innerhalb eines Monats4; Eigentum und Lasten beim Grundbuchsgericht2.
  6. Die Portalzahl entwerten. Legen Sie Käufern, Bank oder Erben eine eigene, dokumentierte Bewertung mit Ihren belegten Flächen vor; wer eine Zahl mit Quellen hat, muss über eine fremde ohne Quellen nicht diskutieren.

Die Portalseite werden Sie vielleicht nie los; die Deutungshoheit über Ihr Haus schon.

So legen Sie die Fakten vor der Bewertung selbst fest

Bei CheckValue rekonstruiert niemand Ihr Haus aus alten Inseraten. Sie geben die Adresse ein, bestätigen Objektart, Wohnfläche, Grundstück, Zimmer, Baujahr und Zustand selbst, in m², sq ft oder acre, und laden auf Wunsch Fotos hoch, aus denen Zustand, Grundstück und Umgebung ausgewertet werden. Erst dann wird gerechnet, mit amtlichen Preis- und Kartendaten und einer nummerierten Quellenliste. Die kostenlose Vorschau Ihres Berichts zeigt den Aufbau auf dem Bildschirm, bevor Sie etwas bezahlen.

Haben Sie sich vertippt, 128 m² statt 118 m², gibt es keine Reklamationsschleife: Sie erstellen einen neuen Bericht mit der korrigierten Angabe, und da dieselben Angaben zur selben Adresse stets denselben Wert ergeben, sehen Sie genau, was die zehn Quadratmeter ausmachen. Für den Fall, dass trotz Zahlung kein Bericht entsteht oder die Adresse falsch war, gilt: Der Bericht wird automatisch gutgeschrieben, oder wir erstatten innerhalb von 30 Tagen. Ein Bericht kostet 4,99 €, drei kosten 9,99 €, zehn kosten 24,99 €, und die Pro-Variante mit Briefkopf für Makler und Verwalter liegt bei 49 € im Monat für 30 Berichte; die Pakete stehen auf der Preisseite.

Was der Bericht nicht tut: Er ändert keine Objektseite eines fremden Portals und keinen Eintrag im Grundbuch oder im Gebäude- und Wohnungsregister; dafür gelten die Wege aus der Tabelle. Er ist ein KI-Bewertungsbericht mit Spanne und Quellen, kein Gutachten nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz, und er prüft Ihre Flächenangabe nicht gegen den Bauakt, sondern vertraut ihr. Deshalb lohnt das Flächenblatt, bevor Sie die erste Zahl eintippen.

Auf Teneriffa habe ich gelernt, bei jeder Flächenangabe zuerst zu fragen, aus welchem Papier sie stammt, denn Kataster, Kaufurkunde und Inserat nannten für dasselbe Haus regelmäßig drei verschiedene Zahlen. In Österreich ist es nicht anders, nur heißen die Papiere Einreichplan und Nutzwertgutachten. Wer die Fläche selbst belegt hat, verliert keine Diskussion mehr, weder mit einem Portal noch mit einem Käufer.
Christian Eckmair, Mitgründer von CheckValue

Häufige Fragen

Warum passiert nichts, wenn ich einen Fehler bei einem Online-Rechner melde?

Weil die Objektseite für den Betreiber kein Produkt ist, das Sie gekauft haben, sondern ein Köder für Ihre Kontaktdaten. Erzeugt wird sie automatisch für Millionen Adressen; eine Redaktion, die einzelne Datensätze prüft, gibt es in diesem Geschäftsmodell nicht. Ihre Meldung landet in einem Postfach ohne Zuständigen. Erst ein förmlicher Antrag auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO mit Beleg und Frist erzeugt eine Pflicht zur Antwort.

Warum lassen sich die Angaben zu meinem Haus im Portal nicht ändern?

Die meisten Rechner lassen Sie neue Angaben nur in ein Formular tippen, das eine neue Schätzung erzeugt; der gespeicherte Datensatz zur Adresse bleibt unverändert, und der nächste Besucher sieht wieder die alte Fläche. Eine Bearbeitungsfunktion für Eigentümer setzt voraus, dass der Betreiber Sie als Eigentümer prüft. Das kostet Geld und bringt ihm nichts, deshalb fehlt sie meist oder dient nur dazu, weitere Kontaktdaten einzusammeln.

Warum kann ich mich nicht als Eigentümer eintragen?

Weil kein Portal Ihr Eigentum prüfen kann, ohne das Grundbuch abzufragen und Ihre Identität zu kontrollieren. In Österreich darf zwar grundsätzlich jede Person auf das Grundbuch in Verbindung mit der Urkundensammlung vertrauen, ein Abgleich für jede Adresse ist dem Betreiber aber zu teuer. Laden Sie deshalb nie Ihren Grundbuchsauszug in ein Kontaktformular: Er enthält Ihren Namen, Pfandrechte und Lasten. Ein Blatt des Einreichplans mit der Flächenaufstellung genügt als Beleg.

Was mache ich, wenn nach der Reklamation immer noch falsche Daten stehen?

Dokumentieren Sie die Seite mit Datum, stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO an die in der Datenschutzerklärung genannte Stelle, legen Sie einen Beleg bei und nennen Sie die Monatsfrist aus Art. 12 Abs. 3. Bleibt die Antwort aus, steht Ihnen die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde offen, in Österreich bei der Datenschutzbehörde. Parallel korrigieren Sie die amtlichen Daten, die rechtlich zählen: Gemeinde, Finanzamt, Grundbuch.

Wie korrigiere ich eine falsche Wohnfläche?

Holen Sie den Einreichplan oder das Nutzwertgutachten aus dem Bauakt der Gemeinde und rechnen Sie nach der Regel, die für Ihren Zweck gilt: In Deutschland nach der Wohnflächenverordnung mit halber Anrechnung unter Dachschrägen und einem Viertel bis zur Hälfte für Balkone, in Österreich nach § 17 MRG und bei Wohnungseigentum nach dem nahezu wortgleichen § 2 Abs. 7 WEG 2002 ohne offene Balkone, Terrassen und ungeeignete Keller- oder Dachbodenräume. Das Ergebnis ist Ihr Beleg gegenüber Portal, Finanzamt und Käufer.

Habe ich ein Recht auf Berichtigung der Daten zu meinem Haus?

Soweit sich die Daten auf Sie als identifizierbare Person beziehen, ja: Art. 16 DSGVO gibt Ihnen das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen, und Art. 12 verpflichtet den Verantwortlichen, spätestens innerhalb eines Monats zu antworten. In der Schweiz regelt Art. 32 des Datenschutzgesetzes dasselbe. Ob eine konkrete Angabe personenbezogen ist, hängt vom Einzelfall ab; dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Welche amtlichen Register führen Daten zu meinem Haus?

In Österreich das Grundbuch für Eigentum und Lasten, der Kataster der Vermessungsämter für Lage, Fläche und Benützungsart des Grundstücks und das Gebäude- und Wohnungsregister, in das die Gemeinden Bauperiode, Bruttogrundfläche und Nutzfläche melden. In Deutschland kommen Grundbuch, Liegenschaftskataster und der Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts dazu. Keines dieser Register übernimmt Zahlen aus einem Portal, und kein Portal hat Zugriff auf die Gebäudedaten des Registers.

Was tun, wenn ich bei CheckValue eine falsche Angabe gemacht habe?

Erstellen Sie einen neuen Bericht mit der korrigierten Angabe; die Eingaben zu Objektart, Wohnfläche, Grundstück, Zimmern, Baujahr und Zustand machen Sie selbst, und gleiche Adresse mit gleichen Angaben ergibt dasselbe Ergebnis. Für den Fall, dass trotz Zahlung kein Bericht entsteht oder die Adresse falsch war, gilt: Der Bericht wird automatisch gutgeschrieben, oder wir erstatten innerhalb von 30 Tagen. Der Bericht ersetzt kein Gutachten.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Zahlen und Regeln tragen das Jahr ihrer Veröffentlichung; die aktuelle Fassung finden Sie in der zitierten Quelle.

Christian Eckmair
Christian Eckmair
Mitgründer von CheckValue · Geschäftsführer der CBDNOL GmbH · Über 20 Jahre Immobilienerfahrung auf Teneriffa und in Österreich · Geprüft von Josef Eckmair MBA

Christian Eckmair ist Mitgründer von CheckValue und Geschäftsführer der CBDNOL GmbH (Ansfelden, Österreich). Er ist seit über 20 Jahren auf Teneriffa und in Österreich im Immobiliengeschäft tätig – Kauf, Sanierung, Vermietung und Verkauf von Wohnimmobilien – und schreibt über Immobilienwerte, Kaufprüfung und Grundbuch.

Artikel von Christian Eckmair →

Quellen

  1. 1
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    EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union · 2016
    Art. 4 Nr. 1 (personenbezogene Daten, auch Standortdaten), Art. 12 Abs. 3 (Antwort unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, Verlängerung um zwei Monate mit Begründung), Art. 16 (Recht auf Berichtigung), Art. 77 (Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde), Art. 99 (gilt ab 25. Mai 2018).
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    Das Grundbuch verzeichnet Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte (Eigentum, Wohnungseigentum, Pfandrecht, Baurecht, Dienstbarkeiten); der Kataster der Vermessungsämter zeigt Lage, Fläche und Benützungsart der Grundstücke; die Grundstücksdatenbank verknüpft beide; jede Person kann grundsätzlich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs in Verbindung mit der Urkundensammlung vertrauen. Wohnfläche und Baujahr sind nicht Inhalt dieser Register.
    oesterreich.gv.at ↗
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    officialAdress-, Gebäude- und Wohnungsregister: Überblick (Version September 2024)
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    GWR-Gesetz BGBl. I Nr. 9/2004, Betrieb seit 26. November 2004; meldepflichtig sind die Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften; erfasste Merkmale u. a. Bauperiode, Errichtungsdatum, Eigentümertyp, Bruttogrundfläche, Nutzfläche der Nutzungseinheit und Anzahl der Räume ab 4 m²; Zugriff für die im Gesetz genannten Verwaltungsstellen, Datenweitergabe an die Finanzämter für die Einheitswertermittlung.
    statistik.at ↗
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    law§ 355 Abgabenordnung (AO): Einspruchsfrist
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    Der Einspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen; das gilt auch für den Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts.
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    lawWohnflächenverordnung (WoFlV): § 1 Anwendungsbereich, § 4 Anrechnung der Grundflächen
    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026
    § 4: Grundflächen mit einer lichten Höhe von mindestens einem und weniger als zwei Metern zählen zur Hälfte; Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte; unbeheizbare Wintergärten zur Hälfte. § 1: Die Verordnung ist anzuwenden, wenn nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet wird.
    gesetze-im-internet.de ↗
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    law§ 17 Mietrechtsgesetz (MRG): Anteil an den Gesamtkosten des Hauses, Nutzfläche
    RIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026
    Nutzfläche ist die gesamte Bodenfläche abzüglich der Wandstärken und Durchbrechungen; Keller- und Dachbodenräume, soweit nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet, Treppen, offene Balkone und Terrassen zählen nicht; Berechnung nach dem Naturmaß, bei Baubewilligungen nach dem 1. Jänner 1985 nach dem behördlich genehmigten Bauplan, sofern die Abweichung nicht mehr als 3 % beträgt.
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    statisticsImmobilien-Durchschnittspreise 2025 (Häuser, Wohnungen, Baugrundstücke nach Bezirken)
    Statistik Austria · 2026
    Medianpreise Österreich 2025: Wohnungen 4.162 €/m², Wohnhäuser 2.836 €/m²; die Tabelle Wohnungspreise 2025 nennt für Linz (Stadt), Baujahr 1961 bis 1990, 66 bis 84 m² Wohnfläche, ohne Außenflächen 3.052 €/m²; das Regressionsmodell bezieht die Transaktionen der vier Vorjahre ein und korrigiert um Wohnfläche, Grundstücksfläche, Bauperiode und Lage.
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    courtOGH 18.06.2013, 4 Ob 98/13k (Flächenabweichung beim Wohnungskauf)
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    Zugesagte Gartenfläche 292,97 m², tatsächlich 192,13 m²: Eine erheblich geringere Fläche als vereinbart ist mangelhafte Vertragserfüllung, die Preisminderung wird nach der relativen Berechnungsmethode ermittelt; dass eine bestimmte Wohnungs- oder Grundstücksfläche wertbestimmend ist, entspricht nach dem OGH der allgemeinen Lebenserfahrung.
    ris.bka.gv.at ↗
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    lawBundesgesetz über den Datenschutz (DSG), SR 235.1
    Fedlex, Bundeskanzlei der Schweizerischen Eidgenossenschaft · 2023
    In Kraft seit 1. September 2023; Art. 5 lit. a definiert Personendaten als alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen; Art. 32 Abs. 1: Die betroffene Person kann verlangen, dass unrichtige Personendaten berichtigt werden; Art. 49: Der EDÖB eröffnet von Amtes wegen oder auf Anzeige hin eine Untersuchung gegen eine private Person, wenn genügend Anzeichen für einen Verstoß bestehen.
    fedlex.admin.ch ↗
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    law§ 2 Abs. 7 Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002): Nutzfläche
    RIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026
    Nutzfläche ist die gesamte Bodenfläche eines Wohnungseigentumsobjekts abzüglich der Wandstärken sowie der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen und Ausnehmungen; Treppen, offene Balkone und Terrassen, Zubehörobjekte nach Abs. 3 sowie nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignete Keller- und Dachbodenräume zählen nicht dazu. Nach § 8 Abs. 1 ergibt sich der Nutzwert aus dieser Nutzfläche samt Zu- und Abschlägen.
    ris.bka.gv.at ↗

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