Die Frage kommt fast immer bei denselben Objekten auf: beim Haus der Eltern in einer kleinen Gemeinde, beim Hof am Ortsrand, bei der alten Werkstatt. Es gibt keine Nachbarverkäufe, es gibt keine Miete, und trotzdem braucht jemand eine Zahl. Dann rechnet man den Sachwert, und zwar nicht als grobe Schätzung, sondern nach einem Weg, der in Deutschland bis zur Nachkommastelle verordnet ist. Dieser Beitrag geht die vier Rechenschritte durch, erklärt die Normalherstellungskosten und die Alterswertminderung, rechnet ein Mehrfamilienhaus von 1975 vollständig durch und zeigt, warum die Zahl am Ende noch mit einem Marktfaktor multipliziert wird. Welche Verfahren es daneben gibt, steht im Überblick zu den drei Bewertungsverfahren nach LBG und ImmoWertV.
Die Sachwertformel in vier Rechenschritten
§ 35 ImmoWertV setzt den Sachwert aus drei Bausteinen zusammen: dem vorläufigen Sachwert der nutzbaren baulichen Anlagen, dem der baulichen Außenanlagen und sonstigen Anlagen sowie dem Bodenwert1. Daraus wird eine Marktzahl erst durch den vierten Schritt.
- Gebäude. Kostenkennwert je Quadratmeter Brutto-Grundfläche, mit dem Baupreisindex auf den Stichtag umgerechnet, mal Fläche, mal Regionalfaktor2.
- Alter. Abzug über den Alterswertminderungsfaktor, also das Verhältnis von Restnutzungsdauer zu Gesamtnutzungsdauer5.
- Außenanlagen und Boden. Zufahrt, Stellplätze, Einfriedung und Gartenanlagen kommen als eigener Posten dazu, dann der Bodenwert. Die Summe ist der vorläufige Sachwert1.
- Markt. Multiplikation mit dem objektspezifisch angepassten Sachwertfaktor, gegebenenfalls ergänzt um marktübliche Zu- oder Abschläge1.
Wer den vierten Schritt weglässt, hat die Baukosten eines gedachten Neubaus minus Abschreibung ermittelt, aber keinen Wert, für den jemand unterschreibt. Besondere Merkmale des Objekts, etwa ein Baumangel oder ein Wohnrecht, berücksichtigt § 35 Abs. 4 erst nach der Marktanpassung, nicht vorher1.
Was ist der Gebäudesachwert, und woher kommen die Herstellungskosten?
Der Gebäudesachwert entsteht nach § 36 Abs. 1 ImmoWertV, indem die durchschnittlichen Herstellungskosten mit dem Regionalfaktor und dem Alterswertminderungsfaktor multipliziert werden; bauliche Außenanlagen bleiben hier ausdrücklich außen vor2. Die Herstellungskosten beruhen in der Regel auf modellhaften Kostenkennwerten, die auf eine Flächen-, Raum- oder sonstige Bezugseinheit bezogen sind, den Normalherstellungskosten2.
Diese Kennwerte sind nicht Verhandlungssache, sondern stehen in der Anlage 4 der ImmoWertV, den NHK 2010. Sie gelten in Euro je Quadratmeter Grundfläche und beziehen sich auf den Kostenstand des Jahres 2010; enthalten sind die Kostengruppen 300 und 400 der DIN 276, die Umsatzsteuer und die üblichen Baunebenkosten für Planung, Bauleitung und Genehmigungen3. Für Mehrfamilienhäuser mit bis zu sechs Wohneinheiten nennt die Anlage 825 Euro in der Standardstufe 3, 985 Euro in der Stufe 4 und 1.190 Euro in der Stufe 53. Zwischen einfacher und gehobener Ausstattung liegen also gut 44 Prozent, und diese Einstufung ist der Punkt, an dem zwei Sachverständige am häufigsten auseinandergehen. An diese Zeilen hängt die Anlage 4 außerdem zwei Korrekturfaktoren, die vor jeder weiteren Rechnung anzusetzen sind: einen für die Wohnungsgröße, der bei rund 35 Quadratmetern Wohnfläche je Wohneinheit 1,10 beträgt, bei rund 50 Quadratmetern 1,00 und bei rund 135 Quadratmetern 0,85, und einen für die Grundrissart mit 1,05 für den Einspänner, 1,00 für den Zweispänner, 0,97 für den Dreispänner und 0,95 für den Vierspänner3. Große Wohnungen senken den Kostenkennwert also, kleine heben ihn. Welche Merkmale den Wert in welche Richtung schieben, sammelt der Beitrag über Wertsteigerung und Wertminderung einer Immobilie.
Die Bezugsgröße ist die Brutto-Grundfläche, nicht die Wohnfläche. Gezählt werden nur überdeckte Bereiche, also allseitig in voller Höhe umschlossene und solche ohne volle Umschließung; Balkone gehören zum nicht überdeckten Bereich und bleiben unberücksichtigt, Spitzböden und Kriechkeller ebenfalls, nutzbare Dachgeschosse ab etwa 1,25 Meter lichter Höhe dagegen schon3. Ein Keller zählt damit voll mit, obwohl er in keiner Wohnflächenangabe auftaucht. Dass dieselbe Immobilie in verschiedenen Flächenbegriffen verschieden groß ist, erklärt der Beitrag zum Quadratmeterpreis und seinen Fallen.
Bleibt die Umrechnung auf den Stichtag. § 36 Abs. 2 verlangt dafür den für die jeweilige Art der baulichen Anlage zutreffenden Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes2. Die Größenordnung: Die Preise für Wohngebäude stiegen zwischen 2010 und 2025 um 89 Prozent, während die Inflationsrate im gleichen Zeitraum um 38 Prozent zunahm; im August 2026 lagen die Baupreise für neu gebaute Wohngebäude 5,5 Prozent über dem Vorjahresmonat4. Für einen Stichtag im Jahr 2025 ist ein Kennwert von 2010 damit mit 1,89 umzurechnen, für einen Stichtag im Jahr 2026 mit knapp 2,0. Wer stattdessen mit den rohen NHK rechnet, landet rund die Hälfte zu tief. Maßgeblich ist immer der für den Wertermittlungsstichtag aktuelle Indexstand, nicht der des Vorjahres2.
Alterswertminderung: Restnutzungsdauer geteilt durch Gesamtnutzungsdauer
§ 38 ImmoWertV besteht aus einem Satz: Der Alterswertminderungsfaktor entspricht dem Verhältnis der Restnutzungsdauer zur Gesamtnutzungsdauer5. Die Gesamtnutzungsdauer ist dabei keine Schätzung, sondern ein Modellwert aus der Anlage 1. Wohngebäude aller Bauformen, vom freistehenden Einfamilienhaus bis zum Mehrfamilienhaus, stehen dort mit 80 Jahren; Geschäfts- und Bürogebäude sowie Einzelgaragen mit 60, Schulen und Wohnheime mit 50, Werkstätten und Lagergebäude mit 40, Verbrauchermärkte und landwirtschaftliche Betriebsgebäude mit 30 Jahren6.
Rechnerisch heißt das für ein Wohnhaus: Alter abziehen, Rest durch 80. Ein Haus von 1975 hat 2026 ein Alter von 51 Jahren, die Restnutzungsdauer liegt bei 29 Jahren, der Faktor bei 0,3625. Vom Herstellungswert bleibt also gut ein Drittel.
Genau hier wirkt eine Sanierung. Die ImmoWertV enthält in der Anlage 2 ein eigenes Modell, das die Restnutzungsdauer nach Modernisierungspunkten streckt. Vergeben werden maximal 20 Punkte: je vier für die Dacherneuerung samt Wärmedämmung und für die Dämmung der Außenwände, je zwei für Fenster und Außentüren, Leitungssysteme, Heizungsanlage, Bäder, Innenausbau und eine wesentlich verbesserte Grundrissgestaltung7. Null bis ein Punkt gilt als nicht modernisiert, 18 bis 20 Punkte als umfassend modernisiert. Die gestreckte Restnutzungsdauer ist auf 70 Prozent der Gesamtnutzungsdauer begrenzt, bei einem Wohnhaus also auf 56 Jahre; nach einer Kernsanierung sind bis zu 90 Prozent möglich, und dann gilt das Sanierungsjahr als Baujahr7.
Gestreckt wird nicht nach Gefühl, sondern mit der Formel der Anlage 2: Restnutzungsdauer gleich a mal Alter² geteilt durch Gesamtnutzungsdauer, minus b mal Alter, plus c mal Gesamtnutzungsdauer. Die drei Koeffizienten stehen in einer Tabelle nach Modernisierungspunkten, und die Formel greift erst ab einem bestimmten relativen Alter; darunter bleibt es bei Gesamtnutzungsdauer minus Alter7. Für zwölf Punkte gelten a gleich 0,3640, b gleich 0,8080 und c gleich 0,9622, sodass ein 51 Jahre altes Wohngebäude mit 80 Jahren Gesamtnutzungsdauer auf 47,6 Jahre Restnutzungsdauer kommt, gerundet 48 Jahre, statt auf die 29 Jahre ohne jede Modernisierung7.
Diese Punktetabelle ist der sachlichste Grund, Handwerkerrechnungen aufzubewahren. Wer Dach, Fassade, Fenster und Heizung belegen kann, verschiebt die Restnutzungsdauer und damit den Gebäudesachwert, ohne dass über Geschmack diskutiert wird. Das Modell ersetzt nach dem Wortlaut der Anlage 2 aber nicht die sachverständige Würdigung des Einzelfalls7.
Woher kommen Bodenrichtwerte, und wie wird der Bodenwert gerechnet?
Der Bodenwert ist der Posten, bei dem sich die kürzeste Formel versteckt: Bodenrichtwert je Quadratmeter mal Grundstücksfläche. Die Bodenrichtwerte stammen von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte, die sie aus den Kaufpreisen ihres Gebiets ableiten und zonenweise veröffentlichen. Länderübergreifend abrufen können Sie sie über BORIS-D, ein gemeinsames Informationssystem mehrerer Bundesländer, das diese Werte neben den amtlichen Portalen der Länder einheitlich im Web bereitstellt8.
Als Maßstab für die Höhe: Das Statistische Bundesamt weist für baureifes Land einen durchschnittlichen Kaufwert von 271,86 Euro je Quadratmeter aus4. Innerhalb einer Stadt streuen die Zonenwerte allerdings weit stärker als jeder Gebäudekennwert, weshalb der Bodenwert bei älteren Häusern oft den größeren Teil des Sachwerts trägt. In Österreich fehlt eine flächendeckende Bodenrichtwertkarte; § 6 Abs. 2 LBG verlangt dort, den Bodenwert aus Kaufpreisen vergleichbarer Liegenschaften abzuleiten und Wertänderungen, die sich aus der Bebauung oder aus der Zugehörigkeit zu einem Liegenschaftsverband ergeben, gesondert zu berücksichtigen9. Wie Sie an solche Kaufpreise kommen, beschreibt der Beitrag über Vergleichskäufe und ihre Quellen.
Beispiel: ein Mehrfamilienhaus von 1975 vollständig durchgerechnet
Ein Beispiel mit erfundenem Objekt und amtlichen Ansätzen. Angenommen, Sie bewerten ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten im Zweispänner-Grundriss, Baujahr 1975, 620 Quadratmeter Brutto-Grundfläche, 640 Quadratmeter Grund, einfacher bis mittlerer Standard, Dach und Fassade gedämmt, Fenster und Heizung in den 2010er-Jahren getauscht. Stichtag ist das Jahr 2026, das Gebäude ist damit 51 Jahre alt.
Die vier belegten Maßnahmen ergeben nach der Anlage 2 zwölf Modernisierungspunkte: vier für die Dacherneuerung samt Wärmedämmung, vier für die Dämmung der Außenwände, zwei für Fenster und Außentüren, zwei für die Heizungsanlage7. Damit liefert das Modell die Restnutzungsdauer der fünften Zeile, sie ist keine freie Annahme.
| Rechenschritt | Ansatz | Zwischenergebnis |
|---|---|---|
| Kostenkennwert NHK 2010, Mehrfamilienhaus bis 6 Wohneinheiten, Standardstufe 3 | 825 Euro je m² Brutto-Grundfläche3 | 825 Euro/m² |
| Korrekturfaktoren der Anlage 4: Grundrissart Zweispänner 1,00, Wohnungsgröße hier mit 1,00 angenommen | Korrekturfaktoren zu den Kostenkennwerten3 | 825 Euro/m² |
| Umrechnung auf das Preisniveau des Stichtags 2026, Faktor 1,99 | Baupreisindex Wohngebäude: 2010 bis 2025 plus 89 %, August 2026 plus 5,5 % über August 20254 | 1.642 Euro/m² |
| Regionalfaktor, hier mit 1,0 angenommen | Modellparameter des örtlichen Gutachterausschusses2 | 1.642 Euro/m² |
| Durchschnittliche Herstellungskosten | 620 m² Brutto-Grundfläche | 1.018.000 Euro |
| Alterswertminderung, Restnutzungsdauer 48 von 80 Jahren | Faktor 0,60, zwölf Modernisierungspunkte bei 51 Jahren Alter567 | 611.000 Euro |
| Bauliche Außenanlagen, hier angenommen | Zufahrt, vier Stellplätze, Einfriedung1 | 18.000 Euro |
| Bodenwert, Bodenrichtwert hier mit 300 Euro angenommen | 640 m² mal 300 Euro je m² | 192.000 Euro |
| Vorläufiger Sachwert | Summe der drei Posten1 | 821.000 Euro |
| Marktanpassung, Sachwertfaktor 1,15 angenommen | Multiplikation nach § 35 Abs. 31 | 944.000 Euro |
Fünf Ansätze des Beispiels sind Annahmen und im Gutachten zu begründen: der Regionalfaktor, der Korrekturfaktor für die Wohnungsgröße, die baulichen Außenanlagen, der Bodenrichtwert und der Sachwertfaktor. Zwei davon setzt nicht der Bewertende fest, sondern der örtlich zuständige Gutachterausschuss, nämlich den Regionalfaktor nach § 36 Abs. 32 und den Sachwertfaktor. Den Bodenrichtwert der konkreten Zone schlagen Sie in BORIS-D oder im Portal Ihres Landes nach8; die 300 Euro hier sind nur eine runde Größe über dem Bundesdurchschnitt von 271,86 Euro je Quadratmeter für baureifes Land4. Und beim Korrekturfaktor lohnt der Blick auf die tatsächlichen Wohnungsgrößen: Fallen sie deutlich größer aus, sinkt er Richtung 0,85 und mit ihm der Gebäudewert um bis zu 15 Prozent3.
Die Modernisierung trägt sich dabei selbst: Ohne die gestreckte Restnutzungsdauer läge der Faktor bei 0,3625 statt 0,60, der Gebäudewert bei rund 369.000 Euro und der marktangepasste Sachwert bei etwa 666.000 Euro. Die belegten Maßnahmen sind in diesem Beispiel also rund 278.000 Euro wert.
Warum weicht der Sachwert vom Marktwert ab?
Weil das Verfahren Kosten addiert und keine Preise beobachtet. Niemand bezahlt für ein Haus, was ein gedachter Neubau abzüglich Abschreibung kostet; bezahlt wird, was die Lage, der Zuzug und der Wettbewerb um knappe Objekte hergeben. Diese Lücke trägt im Sachwertverfahren ein einziger Multiplikator. Der Sachwertfaktor wird von den Gutachterausschüssen aus tatsächlichen Kaufpreisen und den dazu passenden vorläufigen Sachwerten abgeleitet, und zwar mit denselben Modellkosten der Anlage 4, die auch in Ihre Rechnung eingehen3.
Daraus folgt eine Regel, die in der Praxis oft verletzt wird: Kennwert, Nutzungsdauer und Faktor müssen aus demselben Modell kommen. Wer die NHK 2010 durch eine Baukostentabelle aus dem Fachhandel ersetzt und den Sachwertfaktor des Ausschusses beibehält, mischt zwei Maßstäbe und erhält eine Zahl ohne Aussagekraft. Wie stark der letzte Schritt wirkt, zeigt das Beispielobjekt mit einem vorläufigen Sachwert von 821.000 Euro:
| Sachwertfaktor | Marktangepasster Sachwert | Typische Marktlage |
|---|---|---|
| 0,8 | 657.000 Euro | Abwanderungsgemeinde, Angebot größer als Nachfrage |
| 1,0 | 821.000 Euro | Substanz und Preis fallen zusammen |
| 1,2 | 985.000 Euro | Umlandgemeinde mit Zuzug und wenigen Objekten |
Zwischen der ersten und der letzten Zeile liegen 328.000 Euro für dasselbe Haus. Das ist kein Mangel des Verfahrens, sondern seine Botschaft: Die Substanz ist berechenbar, der Markt nicht. Deshalb führt bei Wohnungen und Reihenhäusern mit Nachbarverkäufen der Vergleichswert, und deshalb hängt jede Online-Bewertung an der Qualität der Vergleichsdaten, wie der Beitrag zur Genauigkeit von Online-Bewertungen zeigt.
Wann wird das Sachwertverfahren angewendet?
Dann, wenn die beiden anderen Wege nicht tragen. Typisch sind freistehende Häuser in Gemeinden mit sehr wenigen Transaktionen, aufwendige Einzelobjekte, Betriebs- und Vereinsgebäude, Sonderbauten ohne Mietmarkt. Ebenso bei leer stehenden Objekten, für die sich kein marktüblicher Rohertrag begründen lässt.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern läuft der Sachwert häufig als zweite Rechnung mit, weil er den Preis in zwei Teile zerlegt, die der Vergleich zusammenwirft: den Anteil des Bodens und den Anteil der Bausubstanz. Bei einem Haus von 1965 auf einem großzügigen Grundstück ist das die eigentliche Vorentscheidung zwischen Sanierung und Abriss, denn sinkt der Gebäudeanteil unter die Abbruchkosten, kauft der Erwerber faktisch nur den Boden. Wie sich die Zahl in die Gesamtfrage einordnet, steht im Leitfaden Was ist mein Haus wert?.
Der Sachwert nach ImmoWertV oder LBG ist ein Rechenweg zum Verkehrswert. Er ist nicht der Grundsteuerwert in Deutschland und nicht der Einheitswert in Österreich, die eigenen Vorschriften folgen, und er ist nicht der Beleihungswert, den eine Bank nach ihren aufsichtsrechtlichen Regeln bewusst vorsichtiger ansetzt. Wer ein unterschriebenes Papier für Gericht, Finanzamt oder Erbteilung braucht, kommt um einen Sachverständigen nicht herum; was dabei an Honorar anfällt, behandelt der Beitrag über Kosten und Ablauf eines Immobiliengutachtens. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Der Sachwert in Österreich nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz
Österreich regelt denselben Gedanken in drei Absätzen. Nach § 6 Abs. 1 LBG ist der Wert durch Zusammenzählung von Bodenwert, Bauwert und dem Wert sonstiger Bestandteile sowie gegebenenfalls des Zubehörs zu ermitteln9. Abs. 3 lässt den Bauwert bei den Herstellungskosten beginnen und davon die Wertminderung abziehen. Drei Dinge verlangt derselbe Absatz als eigene Posten: die Lage, Beschränkungen aus dem öffentlichen Recht und ein Baukostenniveau, das deutlich vom Üblichen abweicht9.
Was fehlt, ist der amtliche Unterbau. Es gibt keinen österreichischen Kostenkatalog in der Art der NHK 2010 und keine bundesweit veröffentlichten Sachwertfaktoren, also arbeiten Sachverständige mit Baukostentabellen, Baupreisindizes und örtlicher Erfahrung. Dafür ist die Offenlegungspflicht streng: § 10 LBG verlangt, die angesetzten Raum- oder Flächenmeterpreise samt den verwendeten Indices anzugeben9. Ein österreichisches Papier, das nur eine Endsumme nennt, ist deshalb schon formal unvollständig, und die Verfahrenswahl selbst muss der Sachverständige nach § 9 Abs. 1 Z 3 LBG begründen9.
Bei Objekten ohne Nachbarverkäufe habe ich die härtesten Diskussionen nie über die Baukosten geführt, sondern über die Standardstufe und die verbleibende Nutzungsdauer. Wer seine Rechnungen für Dach, Fassade und Heizung geordnet auf den Tisch legt, verhandelt in dieser Diskussion plötzlich mit Belegen statt mit Eindrücken.
Was ein Bewertungsbericht dazu beitragen kann
Ein KI-Bewertungsbericht wie CheckValue rechnet kein Sachwertverfahren. Er arbeitet mit Vergleichskäufen, dem amtlichen Preisindex und Anpassungen für Baujahr, Zustand, Energieklasse und Ausstattung, jede mit Koeffizient und Quellenangabe, und liefert dazu den Quadratmeterpreis im Umfeld und eine Spanne statt einer Einzelzahl. Für die Frage nach dem Sachwert ist er damit der Gegencheck: Er sagt, was der Markt in der Umgebung tatsächlich bezahlt, und genau an dieser Zahl entscheidet sich, ob ein Sachwertfaktor über oder unter eins realistisch ist. Diesen Gegencheck für Ihre eigene Adresse liefert die kostenlose Vorschau des Berichts; was ein vollständiger Bericht kostet, nennt die Preisseite.
Was er nicht leistet: keinen Regionalfaktor und keinen Sachwertfaktor des örtlichen Ausschusses, keine Einstufung in eine Standardstufe, keine Besichtigung, keine Unterschrift eines Sachverständigen. Bei einem Objekt, für das es im Umkreis seit Jahren keinen vergleichbaren Verkauf gab, bleibt der Weg über Herstellungskosten und Nutzungsdauer der richtige, und dafür brauchen Sie einen Menschen mit Maßband und Haftung.
Häufige Fragen
Wie ermittelt man den Sachwert?
In vier Schritten. Erstens die durchschnittlichen Herstellungskosten des Gebäudes aus Kostenkennwert, Brutto-Grundfläche und Regionalfaktor. Zweitens den Abzug für das Alter über das Verhältnis Restnutzungsdauer zu Gesamtnutzungsdauer. Drittens die baulichen Außenanlagen und den Bodenwert dazu, was den vorläufigen Sachwert ergibt. Viertens die Multiplikation mit dem Sachwertfaktor, der aus örtlichen Kaufpreisen abgeleitet ist. Erst nach diesem letzten Schritt steht eine marktbezogene Zahl.
Was ist der Gebäudesachwert mit Beispiel?
Der Gebäudesachwert ist der um das Alter verminderte Herstellungswert der baulichen Anlage. Beispiel: ein Kostenkennwert von 825 Euro je Quadratmeter Brutto-Grundfläche, mit dem Baupreisindex auf einen Stichtag im Jahr 2026 umgerechnet, ergibt rund 1.642 Euro. Bei 620 Quadratmetern sind das etwa 1.018.000 Euro Herstellungskosten. Bleiben nach dem Modernisierungsmodell der Anlage 2 noch 48 von 80 Jahren Nutzungsdauer, mindert der Alterswertminderungsfaktor von 0,60 diesen Betrag auf rund 611.000 Euro.
Woher kommen Bodenrichtwerte?
Von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte, die sie aus der Kaufpreissammlung ihres Gebiets ableiten und zonenweise veröffentlichen. Abrufen können Sie sie länderübergreifend über BORIS-D, ein Gemeinschaftsprojekt mehrerer Bundesländer, daneben über die amtlichen Portale der einzelnen Länder. In Österreich gibt es keine vergleichbare Bodenrichtwertkarte; dort wird der Bodenwert aus Kaufpreisen vergleichbarer unbebauter Liegenschaften abgeleitet.
Wann wird das Sachwertverfahren angewendet?
Wenn weder genügend Vergleichsverkäufe noch Mieterträge zur Verfügung stehen: Einzelobjekte in dünn besiedelten Gemeinden, Betriebsgebäude, Vereinshäuser, Sonderbauten. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern läuft der Sachwert oft als zweite Rechnung mit, weil er die Aufteilung zwischen Grundstück und Gebäude zeigt und damit die Frage nach Sanierung oder Abriss vorbereitet. Für vermietete Zinshäuser ist er der falsche Maßstab.
Warum weicht der Sachwert vom Marktwert ab?
Weil er Kosten addiert und keine Preise beobachtet. Ein Käufer bezahlt nicht die abgeschriebenen Baukosten, sondern das, was ihm die Lage wert ist. Diese Lücke schließt der Sachwertfaktor, den der Gutachterausschuss aus tatsächlichen Kaufpreisen und den dazu passenden vorläufigen Sachwerten ableitet. Liegt er über eins, zahlt der Markt mehr als die Substanz kostet, liegt er darunter, weniger.
Wie wirkt eine Modernisierung auf den Sachwert?
Über die Restnutzungsdauer. Die ImmoWertV verteilt bis zu 20 Modernisierungspunkte auf acht Bauteilgruppen, je vier für Dach samt Wärmedämmung und für die Dämmung der Außenwände, je zwei für Fenster, Leitungen, Heizung, Bäder, Innenausbau und Grundriss. Je mehr Punkte, desto länger die angesetzte Restnutzungsdauer, gedeckelt bei 70 Prozent der Gesamtnutzungsdauer. Nach einer Kernsanierung sind bis zu 90 Prozent möglich.
Zählen Balkon, Keller und Dachboden zur Brutto-Grundfläche?
Der Keller zählt, der Balkon nicht. Die Brutto-Grundfläche umfasst nach den Vorgaben der ImmoWertV nur überdeckte Bereiche, also allseitig umschlossene und solche ohne volle Umschließung; Balkone gehören zum nicht überdeckten Bereich und bleiben außen vor. Dachgeschossflächen zählen, wenn sie begehbar sind und etwa 1,25 Meter lichte Höhe haben. Spitzböden und Kriechkeller zählen nicht.
Wie rechnet man den Sachwert in Österreich?
Nach § 6 des Liegenschaftsbewertungsgesetzes durch Zusammenzählung von Bodenwert, Bauwert und dem Wert sonstiger Bestandteile samt Zubehör. Der Bauwert beginnt bei den Herstellungskosten, vermindert um Alter und Zustand. Eigene Positionen bilden daneben die Lage, Beschränkungen aus dem öffentlichen Recht und ein Baukostenniveau, das stark vom Üblichen abweicht. Einen amtlichen Kostenkatalog wie die deutschen Normalherstellungskosten gibt es dort nicht.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Zahlen und Regeln tragen das Jahr ihrer Veröffentlichung; die aktuelle Fassung finden Sie in der zitierten Quelle.
Quellen
- 1law§ 35 ImmoWertV: Grundlagen des SachwertverfahrensBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026Der Sachwert wird aus den vorläufigen Sachwerten der nutzbaren baulichen und sonstigen Anlagen sowie aus dem Bodenwert ermittelt; der marktangepasste vorläufige Sachwert ergibt sich durch Multiplikation des vorläufigen Sachwerts mit einem objektspezifisch angepassten Sachwertfaktor, zu dem marktübliche Zu- oder Abschläge treten können; besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale werden erst danach berücksichtigt.gesetze-im-internet.de ↗
- 2law§ 36 ImmoWertV: Vorläufiger Sachwert der baulichen Anlagen; durchschnittliche HerstellungskostenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026Die durchschnittlichen Herstellungskosten sind mit dem Regionalfaktor und dem Alterswertminderungsfaktor zu multiplizieren; zugrunde zu legen sind in der Regel modellhafte Kostenkennwerte, bezogen auf eine Flächen-, Raum- oder sonstige Bezugseinheit (Normalherstellungskosten), umzurechnen auf den Wertermittlungsstichtag mit dem Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes; der Regionalfaktor ist ein vom örtlich zuständigen Gutachterausschuss festgelegter Modellparameter.gesetze-im-internet.de ↗
- 3lawAnlage 4 ImmoWertV: Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026Kostenkennwerte in Euro pro Quadratmeter Grundfläche, bezogen auf den Kostenstand des Jahres 2010; enthalten sind die Kostengruppen 300 und 400 der DIN 276, die Umsatzsteuer und die üblichen Baunebenkosten. Mehrfamilienhäuser mit bis zu sechs Wohneinheiten (Zeile 4.1): 825 Euro (Standardstufe 3), 985 Euro (Stufe 4), 1.190 Euro (Stufe 5). Zu diesen Zeilen gehören zwei Korrekturfaktoren: Wohnungsgröße (ca. 35 m² Wohnfläche je Wohneinheit = 1,10; ca. 50 m² = 1,00; ca. 135 m² = 0,85) und Grundrissart (Einspänner 1,05, Zweispänner 1,00, Dreispänner 0,97, Vierspänner 0,95). Die Brutto-Grundfläche folgt der DIN 277; nur überdeckte Bereiche zählen, Balkone nicht, nutzbare Dachgeschosse ab etwa 1,25 Meter lichter Höhe schon. Bei Ermittlung der Sachwertfaktoren sind dieselben Modellkosten zugrunde zu legen.gesetze-im-internet.de ↗
- 4statisticsBau- und Immobilienpreisindex: Baupreise für Wohngebäude im August 2026 plus 5,5 ProzentStatistisches Bundesamt (Destatis) · 2026Der Baupreisindex für Wohngebäude zeigt, dass sich die Preise für Wohngebäude im Zeitraum 2010 bis 2025 um 89 Prozent erhöht haben, während die Inflationsrate im gleichen Zeitraum um 38 Prozent stieg; im August 2026 lagen die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude 5,5 Prozent über August 2025. Kaufwerte für baureifes Land: 271,86 Euro je Quadratmeter.destatis.de ↗
- 5law§ 38 ImmoWertV: AlterswertminderungsfaktorBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026Der Alterswertminderungsfaktor entspricht dem Verhältnis der Restnutzungsdauer zur Gesamtnutzungsdauer.gesetze-im-internet.de ↗
- 6lawAnlage 1 ImmoWertV: Modellansätze für die GesamtnutzungsdauerBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser und Wohnhäuser mit Mischnutzung 80 Jahre; Geschäftshäuser, Bürogebäude und Einzelgaragen 60 Jahre; Kindergärten, Schulen, Wohnheime und Kaufhäuser 50 Jahre; Betriebs- und Werkstätten, Lagergebäude, Hoch- und Tiefgaragen 40 Jahre; Verbrauchermärkte, Autohäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude 30 Jahre.gesetze-im-internet.de ↗
- 7lawAnlage 2 ImmoWertV: Modell zur Ermittlung der Restnutzungsdauer von Wohngebäuden bei ModernisierungenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026Maximal zu vergebende Modernisierungspunkte: Dacherneuerung inklusive Wärmedämmung 4, Wärmedämmung der Außenwände 4, Fenster und Außentüren 2, Leitungssysteme 2, Heizungsanlage 2, Bäder 2, Innenausbau 2, Grundrissgestaltung 2. Der Modernisierungsgrad reicht von nicht modernisiert (0 bis 1 Punkt) bis umfassend modernisiert (18 bis 20 Punkte). Die modellhafte Restnutzungsdauer folgt der Formel RND = a mal Alter² geteilt durch GND, minus b mal Alter, plus c mal GND, mit den Koeffizienten der Tabelle nach Modernisierungspunkten: 0 bis 1 Punkt a = 1,2500, b = 2,6250, c = 1,5250 (ab 60 Prozent relativem Alter); 12 Punkte a = 0,3640, b = 0,8080, c = 0,9622 (ab 16 Prozent relativem Alter). Unterhalb der jeweiligen Altersschwelle gilt RND = GND minus Alter. Das Modell streckt die Restnutzungsdauer auf maximal 70 Prozent der Gesamtnutzungsdauer, bei Kernsanierung auf bis zu 90 Prozent, wobei das Sanierungsjahr als Baujahr gilt; die sachverständige Würdigung des Einzelfalls ersetzt es nicht.gesetze-im-internet.de ↗
- 8officialBORIS-D: Bodenrichtwertinformationssystem für DeutschlandGemeinschaftsprojekt mehrerer Bundesländer, Information und Technik Nordrhein-Westfalen · 2026Stellt die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte länderübergreifend und einheitlich im Web bereit, neben den amtlichen Informationsportalen der einzelnen Länder.bodenrichtwerte-boris.de ↗
- 9lawLiegenschaftsbewertungsgesetz (LBG), Bundesrecht konsolidiertRIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026§ 6 Abs. 1: Im Sachwertverfahren ist der Wert durch Zusammenzählung von Bodenwert, Bauwert und dem Wert sonstiger Bestandteile sowie gegebenenfalls des Zubehörs zu ermitteln. Abs. 2: Der Bodenwert wird aus Kaufpreisen vergleichbarer Liegenschaften abgeleitet, Wertänderungen aus der Bebauung gesondert berücksichtigt. Abs. 3: Der Bauwert geht von den Herstellungskosten aus, abzüglich der Wertminderung; Lage, öffentlich-rechtliche Beschränkungen und erhebliche Abweichungen von üblichen Baukosten sind gesondert anzusetzen. § 7 Abs. 1 überträgt die Auswahl des Wertermittlungsverfahrens dem Sachverständigen, der dabei den Stand der Wissenschaft und die Gepflogenheiten des redlichen Geschäftsverkehrs zu beachten hat. § 9 Abs. 1 Z 3 verlangt im Gutachten die Bewertung unter Darlegung des angewendeten Wertermittlungsverfahrens und der Gründe für die Auswahl des angewendeten Verfahrens. § 10 verlangt beim Sachwertverfahren zusätzlich die Offenlegung der angesetzten Raum- oder Flächenmeterpreise samt den verwendeten Indices.ris.bka.gv.at ↗





