Die Beschwerde kommt in zwei Sätzen: „Ich habe für den Bericht bezahlt, und er nennt keine einzige Quelle“ und „Alles, was drinsteht, hätte ich selbst googeln können.“ Beide treffen oft zu, und beide beschreiben denselben Fehler: Der Bericht zeigt ein Ergebnis, aber nicht den Weg dorthin. Dieser Beitrag erklärt, warum das passiert, was ein nachvollziehbarer Bericht in Österreich und Deutschland enthalten muss, was Sie selbst nachschlagen können und was Sie nach der Zahlung in der Hand haben sollten. Wie aus Vergleichskäufen, Index und Anpassungen ein Wert wird, erklärt der Leitfaden Was ist mein Haus wert; dieser Text prüft, ob ein Bericht diesen Weg auch zeigt.
Bericht ohne Quellenangaben: warum viele bezahlte Bewertungen keine nennen
Ein Bewertungsbericht ohne Quellen ist selten ein Versehen. Drei Gründe aus dem Geschäftsmodell erklären ihn.
Der erste ist der Zweck des Dokuments. Bei Kontaktformular-Rechnern ist der Bericht ein Nebenprodukt: Das Geschäft ist Ihre Telefonnummer, die an Maklerbüros geht, und das PDF ist der Anlass, sie einzutippen. Es soll das Gespräch mit dem Makler eröffnen, der dann seine eigene Zahl nennt.
Der zweite Grund sind Datenlizenzen. Wer Angebotsdaten von Portalen oder Vergleichsdaten von Datenhändlern einkauft, darf einzelne Datensätze meist nicht weitergeben. Der Anbieter rechnet also mit Vergleichsobjekten, darf aber nicht zeigen, welche es waren.
Der dritte Grund ist das Modell selbst. Viele Rechner bewerten mit Angebotspreisen aus Inseraten statt mit bezahlten Kaufpreisen; eine Quellenliste würde das offenlegen. Dazu gelten Koeffizienten als Betriebsgeheimnis, und „proprietärer Algorithmus“ ist die höfliche Form von „das sagen wir nicht“.
Keiner dieser Gründe ist verboten. Aber sie erklären, warum ein Bericht eine Zahl auf den Euro nennt und kein Wort über ihre Herkunft. Wie eine KI-Immobilienbewertung rechnet, wenn sie den Rechenweg offenlegt, zeigt der Beitrag zur Methode.
Nicht nachvollziehbar, wie der Wert entsteht: was das Gesetz von einer Bewertung verlangt
Wo ein Gericht bewerten lässt, ist Nachvollziehbarkeit Pflicht. Das österreichische Liegenschaftsbewertungsgesetz gilt für Bewertungen in gerichtlichen Verfahren (§ 1 LBG) und regelt in § 10, was ein Bewertungsgutachten je nach Verfahren enthalten muss: Beim Vergleichswertverfahren sind die Vergleichsobjekte anzuführen und nach ihren wertbestimmenden Merkmalen zu beschreiben, die erzielten Kaufpreise anzugeben und die Zu- und Abschläge zu begründen; beim Ertragswertverfahren ist die Wahl des Kapitalisierungszinssatzes zu begründen; beim Sachwertverfahren sind die Raum- oder Flächenmeterpreise und Indizes anzugeben und die Abschläge für Baumängel, Bauschäden, rückgestauten Reparaturbedarf sowie technische und wirtschaftliche Wertminderung gesondert zu beziffern1. Die deutsche Immobilienwertermittlungsverordnung verlangt in § 24 eine „ausreichende Anzahl von Vergleichspreisen“ und erlaubt, den vorläufigen Vergleichswert aus einer statistischen Auswertung dieser Preise abzuleiten2.
Ein Verbraucherbericht aus dem Netz ist kein Gutachten und muss diese Paragrafen nicht erfüllen. Aber sie sind der Maßstab, an dem Sie jeden Bericht messen können, gleich ob er von einem Sachverständigen, einem Portal oder einem Modell stammt:
| Pflichtteil im Gerichtsgutachten (§ 10 LBG)1 | Was im Bericht stehen muss | Was stattdessen oft steht |
|---|---|---|
| Vergleichsobjekte | Lage, Entfernung, Verkaufsdatum, Fläche, Baujahr | „basierend auf vergleichbaren Objekten in Ihrer Umgebung“ |
| Erzielte Kaufpreise | Preis je Objekt, als Kaufpreis gekennzeichnet | ein Mittelwert ohne Herkunft |
| Begründung der Zu- und Abschläge | Richtung, Größe, Grund und Quelle jeder Anpassung | „Balkon wertsteigernd“ |
| Zeitbezug | Stichtag, Indexstand, Datum der Vergleichskäufe | kein Datum |
| Ergebnis | Spanne mit Punktwert und Hinweis auf fehlende Angaben | eine runde Zahl |
Wer diese fünf Zeilen abgleicht, weiß, ob er eine Bewertung oder eine Behauptung gekauft hat. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Den Bodenrichtwert kann ich selbst nachsehen: stimmt, und was danach fehlt
Ja, den Bodenrichtwert können Sie selbst nachschlagen, und das sollten Sie auch. Das Baugesetzbuch schreibt vor, dass die Gutachterausschüsse aus ihrer Kaufpreissammlung flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden ermitteln, nach Richtwertzonen mit weitgehend gleicher Art und gleichem Maß der Nutzung, in bebauten Gebieten so, als wäre der Boden unbebaut; die Werte sind zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres zu ermitteln und zu veröffentlichen, und jedermann kann bei der Geschäftsstelle Auskunft verlangen3. BORIS-D, ein Gemeinschaftsprojekt mehrerer Bundesländer, zeigt diese Bodenrichtwerte länderübergreifend und webbasiert und beschreibt sich selbst als „erste allgemeine Informationen über den Grundstücksmarkt“4.
Genau das ist der Punkt: erste allgemeine Information, nicht der Wert Ihres Hauses. Der Bodenrichtwert gilt für ein gedachtes Richtwertgrundstück mit den Merkmalen, die die Geschäftsstelle dazu ausweist3; Ihr Grundstück weicht in Größe, Zuschnitt oder zulässiger Bebauung davon ab, und vor allem bewertet er den Boden, nicht das Gebäude. Rechenbeispiel mit angenommenen Zahlen: 600 m² Grund bei einem Bodenrichtwert von 320 €/m² ergeben 192.000 € Bodenwert; über das Haus von 1978 darauf, sein Dach und seine Heizung sagt diese Zahl nichts. Für den Gebäudeanteil braucht es Vergleichskäufe bebauter Objekte, Anpassungen für Baujahr, Zustand und Ausstattung und einen Zeitbezug; welche Merkmale wie viel bewegen, zeigt der Beitrag zur Wertsteigerung einer Immobilie.
Österreich kennt keine Bodenrichtwerte. Statistik Austria veröffentlicht stattdessen jährlich Durchschnittspreise für bebaubare Grundstücke je Bezirk und je Gemeinde, aus den Kaufverträgen im Grundbuch ausgelesen: 2025 lag das geometrische Mittel österreichweit bei 135 € je Quadratmeter, in der Steiermark bei 90 €, in Wien bei 799 €5. Auch das ist frei zugänglich, und auch das ist nur der Boden.
Ein Bericht, der den Bodenrichtwert oder den Bezirkspreis bloß wiederholt, ist tatsächlich googelbar. Seinen Preis verdient er erst mit dem, was danach kommt.
Nichts Neues im Bericht: was Sie googeln können und was nicht
Vieles in einem guten Bericht ist öffentlich, und er sagt das, indem er die Quelle nennt. Die Tabelle zeigt, was Sie selbst finden und wo die Aussagekraft endet.
| Angabe | Wo Sie sie selbst finden | Was sie sagt | Was sie nicht sagt |
|---|---|---|---|
| Bodenrichtwert (DE) | BORIS-D, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses34 | Lagewert des Bodens je m² in der Richtwertzone | Wert von Gebäude und Ausstattung |
| Häuserpreisindex (AT) | Statistik Austria, Tabellen frei als .ods6 | Richtung: bestehender Wohnraum im 2. Quartal 2026 um 5,1 % über dem Vorjahresquartal | das Preisniveau Ihrer Adresse |
| Durchschnittspreise je Bezirk (AT) | Statistik Austria, Tabellen und STATatlas5 | Median für Häuser und Wohnungen je Bezirk | Ihr Haus mit seinem Zustand |
| Hochwassergefahrenkarte (DE) | Länderportale nach § 74 WHG7 | Überflutungsfläche und Wassertiefe bei Hochwasser mit mindestens 100 Jahren Wiederkehr und bei Extremereignissen | Preiswirkung der Zone |
| Lärmkarte | Behörden nach § 47c BImSchG8 | Pegel an Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und in Ballungsräumen | Abschlag in Euro |
| Energieausweis | Ihre eigenen Unterlagen | Energieklasse und Kennwerte | Koeffizient für den Wert |
Die beiden Kartenwerke tragen ein Datum, das ein Bericht nennen kann: Hochwassergefahrenkarten sind alle sechs Jahre zu überprüfen7, Lärmkarten mindestens alle fünf Jahre8.
Was Sie nicht googeln können, ist die Verknüpfung. Der Index sagt Ihnen, dass bestehender Wohnraum in Österreich im 2. Quartal 2026 um 5,1 % teurer war als ein Jahr davor6, aber nicht, welche drei Verkäufe in Ihrer Straße das für Ihre Wohnung bedeuten. Die Hochwasserkarte zeigt die Zone, nicht den Abzug der Käufer; die Lärmkarte den Pegel, nicht den Koeffizienten. Die Arbeit eines Berichts ist, diese Angaben für eine Adresse zusammenzuführen und bei jedem Schritt die Quelle zu nennen. Fehlt dieser Teil, haben Sie recht: Dann steht nichts Neues drin.
Eine Angabe finden Sie in Deutschland mit keiner Suchmaschine: den einzelnen Kaufpreis des Nachbarn. In Österreich liegen die Kaufverträge im Grundbuch, aus dem Statistik Austria ihren Index liest6; warum das in Deutschland anders ist und was Portale daraus machen, erklärt der Beitrag über Kaufpreise hinter der Bezahlschranke. Wie Sie Vergleichskäufe selbst finden und lesen, zeigt der Beitrag zum Vergleichswertverfahren mit echten Kaufpreisen.
Textbausteine statt Analyse: sieben Merkmale eines Baukasten-Berichts
Textbausteine erkennen Sie daran, dass sie auf jede Adresse passen. Sieben Merkmale:
- Die Lagebeschreibung gilt für die ganze Stadt. „Gute Infrastruktur, Nahversorger und Öffis in der Nähe“ stimmt für fast jede Wohnung in Graz.
- Vergleichsobjekte ohne Datum und Entfernung. Steht „vergleichbare Objekte in Ihrer Umgebung“, aber keine Liste, wurden entweder keine verwendet oder sie dürfen nicht gezeigt werden.
- Anpassungen ohne Zahl. „Balkon wertsteigernd, Erdgeschoss wertmindernd“ ist richtig und wertlos. Ein Bericht, der rechnet, nennt Größe und Grund.
- Kein Datenstand. Ein Index ohne Quartal, eine Karte ohne Jahr, ein Bezirkspreis ohne Erhebungsjahr: Statistik Austria versieht jede Tabelle mit Jahr und Methode56; ein Bericht, der sie zitiert, kann das auch.
- Eine runde Zahl ohne Spanne. Drei Vergleichskäufe streuen immer. Wer einen Punktwert ohne Spanne nennt, verschweigt die Streuung.
- Kein Wort über fehlende Angaben. Stockwerk, Ausrichtung, Zustand des Bads: Was der Bericht nicht wusste, muss er sagen.
- Zweite Adresse, gleicher Text. Lassen Sie eine zweite Adresse im selben Ort bewerten und legen Sie die Texte nebeneinander. Unterscheiden sich nur Zahl und Straßenname, haben Sie den Baukasten vor sich.
Wie weit Rechner auf Inseratsbasis von den tatsächlichen Kaufpreisen abweichen, misst der Beitrag zur Genauigkeit von Online-Immobilienbewertungen.
Keine PDF zum Download: was Sie nach der Zahlung in der Hand haben müssen
Ein bezahlter Bericht ist ein digitales Produkt, und das Bürgerliche Gesetzbuch sagt in § 327e, wann ein solches Produkt frei von Mängeln ist: wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat, sich für die gewöhnliche Verwendung eignet, der Testversion oder Voranzeige entspricht, die der Anbieter vor dem Kauf gezeigt hat, und den Erwartungen genügt, die seine Werbung geweckt hat9. Übersetzt: Verspricht die Angebotsseite ein PDF, eine Quellenliste oder einen Bericht in Ihrer Sprache, gehört das zur vereinbarten Beschaffenheit; zeigt die Vorschau zwölf Seiten und das bezahlte Dokument drei, entspricht es nicht der Voranzeige. Beides ist nach dem Wortlaut des Gesetzes ein Produktmangel9, und der erste Schritt ist, den Anbieter schriftlich zur Nachlieferung aufzufordern. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Machen Sie vor der Zahlung ein Bildschirmfoto der Angebotsseite und der Vorschau. Steht dort PDF, Quellenliste, Sprache oder Gültigkeit, haben Sie später den Beleg für die vereinbarte Beschaffenheit nach § 327e BGB9. Ein Bericht, den Sie nur im Browser sehen und dessen Link nach Tagen erlischt, ist für Bank, Notar oder Miterben unbrauchbar. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Mindestens sollten Sie danach in der Hand haben: ein PDF mit Datum, Ihren Eingaben und der Quellenliste, einen Speicherort im Konto und einen Link zum Weitergeben. Das Dokument belegt, mit welchen Angaben an welchem Tag bewertet wurde.
Beispiel: eine Grazer Wohnung, einmal gegoogelt, einmal als Bericht
Das folgende Beispiel verwendet eine erfundene Wohnung und nur veröffentlichte Zahlen: 72 m² Eigentumswohnung in Graz, Baujahr 1985, zweiter Stock, Balkon, Lift, Energieklasse D. Die Eigentümerin hat einen bezahlten Bericht bekommen, der 210.000 € nennt, kein Vergleichsobjekt zeigt und keine Quelle angibt. Sie googelt nach.
Was sie findet. Statistik Austria weist für Wohnungen in der Steiermark 2025 einen Medianpreis von 2.750 € je Quadratmeter Wohnfläche aus; 2022 waren es 3.055 €, 2023 und 2024 je 2.749 €5. 72 m² mal 2.750 € ergeben 198.000 €. Der Häuserpreisindex für bestehenden Wohnraum lag im 2. Quartal 2026 österreichweit um 5,1 % über dem Vorjahresquartal6; grob fortgeschrieben wären das rund 2.890 € je Quadratmeter oder etwa 208.000 €. Die 210.000 € aus dem Bericht liegen also nahe bei Landesmedian plus Index, und genau das ist der Verdacht.
Was sie nicht findet. Der Landesmedian mischt Graz-Geidorf mit dem Bezirk Murau und Neubau mit Altbestand; Statistik Austria schreibt selbst dazu, dass die verkauften Objekte in Menge und Qualität jedes Jahr anders zusammengesetzt sind und ein qualitätsbereinigter Index Preisvergleiche über die Zeit verlässlicher abbildet5. Der Index wiederum ist eine österreichweite Rate, keine Grazer. Und weder Median noch Index wissen etwas von Baujahr 1985, Balkon, Lift oder Energieklasse D.
Was ein Bericht mit Quellen daraus macht. Er geht vom Bezirk aus, für den Statistik Austria eigene Medianwerte veröffentlicht5, zeigt drei bis sechs Vergleichskäufe mit Datum, Fläche und Preis, nennt jede Anpassung mit Richtung, Größe, Koeffizient und Quellennummer (hier Balkon und Lift nach oben, Baujahr und Energieklasse D nach unten), schreibt die Vergleichskäufe mit dem Index auf den Stichtag fort6 und gibt eine Spanne samt den fehlenden Angaben aus. Erst das konnte die Eigentümerin nicht googeln.
| Schritt | Googeln | Bericht mit Quellen |
|---|---|---|
| Preisniveau | Landesmedian 2.750 €/m²5 | Bezirksmedian und Vergleichskäufe mit Datum5 |
| Zeitbezug | Index österreichweit, plus 5,1 %6 | Index auf den Stichtag der Vergleichskäufe angewendet6 |
| Objektmerkmale | keine | Zu- und Abschläge mit Koeffizient und Quelle |
| Ergebnis | eine Zahl | Spanne, Punktwert, fehlende Angaben benannt |
| Nachweis | Browserverlauf | PDF mit nummerierter Quellenliste |
Was der CheckValue-Bericht mit seinen Quellen macht und was er nicht kann
Der Bericht ist für Leser gebaut, die auf der letzten Seite nach den Quellen suchen. Dort steht eine nummerierte Liste, und jede Zahl im Text trägt ihre Nummer: der Preisindex für das Umfeld, die Vergleichskäufe, der Bezirksdurchschnitt, die Hochwasser-, Energie- und Lärmkarten und jeder Zu- oder Abschlag für Baujahr, Zustand, Energieklasse, Lift oder Garage, mit Koeffizient und Quellennummer. Sie bekommen ihn am Bildschirm und als PDF auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch oder Italienisch; er bleibt in Ihrem Konto und lässt sich per Link an Bank oder Miterben weitergeben. Bevor Sie zahlen, zeigt die kostenlose Vorschau Ihres Berichts Seite für Seite, wo die Quellennummern stehen, und auf derselben Startseite stehen vollständige Musterberichte mit allen Quellen; die Preisseite nennt die Pakete für mehrere Adressen.
Ebenso deutlich, was er nicht ist: kein Gutachten nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz, weil kein Mensch das Objekt besichtigt und kein Sachverständiger unterschreibt1, und deshalb nicht verwendbar, wo ein Gericht, eine Bank oder das Finanzamt ein Gutachten fordern. Er ersetzt keinen Grundbuchauszug; ein eingetragener Eigentümer steht nur im Bericht für US-Adressen, gezogen aus den offenen Registern der Counties, und darf dort nicht für Kredit-, Beschäftigungs-, Versicherungs- oder Mieterentscheidungen herangezogen werden (FCRA). Eigene Kaufverträge erhebt er nicht; seine Vergleichsdaten und Statistiken stammen aus den amtlichen Reihen des jeweiligen Landes. Und er behauptet keine Genauigkeit in Prozent, weil kein Prozentwert für ein Bauernhaus in der Oststeiermark und eine Dachgeschosswohnung in Innsbruck zugleich stimmen könnte. Welche Behörde welche Reihe wie oft veröffentlicht, zeigt der Beitrag zu den amtlichen Datenquellen für Immobilienpreise.
Auf Teneriffa habe ich Bewertungen gelesen, die auf der letzten Seite statt Quellen ein Logo hatten, und in Österreich solche, die den Bezirkspreis abschrieben und ihn Analyse nannten. Seit damals lese ich jeden Bericht von hinten: Finde ich die Quellen und die Vergleichsobjekte, lese ich weiter; finde ich sie nicht, war die Zahl eine Meinung.
Wer für einen Bericht ohne Quellen bezahlt hat, hat zwei saubere Wege: den Anbieter mit der Prüfliste aus § 10 LBG schriftlich um die fehlenden Angaben bitten, oder einen Bericht wählen, der sie bei jeder Zahl nennt. Googeln können Sie die Einzelteile; bezahlen sollten Sie nur für die begründete Rechnung.
Häufige Fragen
Warum nennt der bezahlte Bewertungsbericht keine Quellen?
Meist aus drei Gründen im Geschäftsmodell: Der Bericht ist nur der Anlass, Ihre Kontaktdaten an Makler weiterzugeben; die eingekauften Vergleichsdaten dürfen aus Lizenzgründen nicht einzeln gezeigt werden; oder das Modell rechnet mit Angebotspreisen aus Inseraten und Koeffizienten, die als Betriebsgeheimnis gelten. Keiner dieser Gründe ist verboten, aber alle führen dazu, dass Sie eine Zahl bekommen, deren Herkunft Sie nicht prüfen können.
Was muss ein nachvollziehbarer Bewertungsbericht enthalten?
Den Maßstab setzt § 10 des österreichischen Liegenschaftsbewertungsgesetzes, der für Gutachten in gerichtlichen Verfahren gilt (§ 1 LBG): Beim Vergleichswertverfahren sind die Vergleichsobjekte mit ihren wertbestimmenden Merkmalen anzuführen, die erzielten Kaufpreise anzugeben und die Zu- und Abschläge zu begründen. Die deutsche ImmoWertV verlangt in § 24 eine ausreichende Anzahl von Vergleichspreisen. Ein Verbraucherbericht ist kein Gutachten, aber an diesen Punkten können Sie jeden Bericht messen: Vergleichsobjekte, Kaufpreise, begründete Anpassungen, Stichtag, Spanne, Quellen.
Den Bodenrichtwert kann ich selbst nachsehen, wozu dann ein Bericht?
Der Bodenrichtwert ist nach § 196 BauGB ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden in einer Richtwertzone, ermittelt zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres, und jedermann kann ihn bei der Geschäftsstelle erfragen oder in BORIS-D nachsehen. Er bewertet den unbebauten Boden, nicht Ihr Haus. Ein Bericht, der ihn nur wiederholt, ist tatsächlich googelbar. Seinen Preis verdient er mit Vergleichskäufen bebauter Objekte, begründeten Anpassungen für Baujahr, Zustand und Ausstattung, Indexfortschreibung und einer Spanne.
Was steht in einem Bewertungsbericht, das ich nicht googeln kann?
Nicht die Einzelteile, sondern ihre Verknüpfung für Ihre Adresse: welche Vergleichskäufe ausgewählt wurden, wie sie an Fläche, Baujahr, Zustand und Lage Ihres Objekts angepasst wurden, mit welchem Indexstand sie auf den Stichtag fortgeschrieben wurden, wie das Ergebnis gegen den Bezirkswert geprüft wurde und wie breit die Spanne ist. Index, Bezirkspreis, Hochwasser- und Lärmkarte sind öffentlich; die begründete Rechnung von diesen Zahlen zu Ihrer Wohnung ist die Arbeit.
Woran erkenne ich Textbausteine statt einer Analyse?
An Sätzen, die auf jede Adresse passen: eine Lagebeschreibung, die für die ganze Stadt gilt, Vergleichsobjekte ohne Datum und Entfernung, Anpassungen ohne Zahl, ein Index ohne Quartal, eine runde Zahl ohne Spanne und kein Wort über fehlende Angaben. Der einfachste Test: Lassen Sie eine zweite Adresse im selben Ort bewerten und legen Sie beide Texte nebeneinander. Unterscheiden sich nur Straßenname und Zahl, haben Sie einen Baukasten gekauft.
Was kann ich tun, wenn es keine PDF zum Download gibt?
Prüfen Sie, was die Angebotsseite und die Vorschau vor dem Kauf versprochen haben. Nach § 327e BGB ist ein digitales Produkt in Deutschland frei von Mängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat, der vorher gezeigten Testversion oder Voranzeige entspricht und den Erwartungen aus der Werbung genügt; ein zugesagtes, aber fehlendes PDF erfüllt das nicht. Fordern Sie den Anbieter schriftlich zur Nachlieferung auf. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Welche Quellen nennt der CheckValue-Bericht?
Eine nummerierte Liste am Ende, auf die jede Zahl im Text mit ihrer Nummer verweist: den amtlichen Preisindex, die Vergleichskäufe, den Bezirksdurchschnitt, die Hochwasser-, Energie- und Lärmkarten und jeden Zu- oder Abschlag mit Koeffizient und Quelle. Der Bericht kommt am Bildschirm und als PDF in fünf Sprachen, bleibt im Konto und ist per Link teilbar. Er ist kein Gutachten und kein Grundbuchauszug; außerhalb der USA nennt er keine Eigentümer.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Zahlen und Regeln tragen das Jahr ihrer Veröffentlichung; die aktuelle Fassung finden Sie in der zitierten Quelle.
Quellen
- 1lawLiegenschaftsbewertungsgesetz (LBG): § 1 Geltungsbereich und § 10 Besondere Erfordernisse des GutachtensRechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Bundeskanzleramt · 2026§ 1: Das Gesetz gilt für die Ermittlung des Wertes von Liegenschaften in allen gerichtlichen Verfahren sowie in Verwaltungsverfahren, deren Bescheid mit der Anrufung eines Gerichts außer Kraft tritt. § 10: Beim Vergleichswertverfahren sind die zum Vergleich herangezogenen Sachen anzuführen und ihre Wertbestimmungsmerkmale zu beschreiben, die erzielten Kaufpreise anzugeben und Zu- oder Abschläge, Auf- oder Abwertungen und Kaufpreisberichtigungen zu begründen; beim Ertragswertverfahren ist die Wahl des Kapitalisierungszinssatzes zu begründen; beim Sachwertverfahren sind die dem Herstellungswert zugrundegelegten Raum- oder Flächenmeterpreise und Indices anzugeben und die Abschläge für Baumängel, Bauschäden, rückgestauten Reparaturbedarf sowie technische und wirtschaftliche Wertminderung gesondert zu beziffern.ris.bka.gv.at ↗
- 2law§ 24 ImmoWertV: Grundlagen des VergleichswertverfahrensBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026Der Vergleichswert wird aus einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreisen ermittelt; der vorläufige Vergleichswert darf aus einer statistischen Auswertung dieser Preise abgeleitet werden (Absatz 1 und 2).gesetze-im-internet.de ↗
- 3law§ 196 Baugesetzbuch (BauGB): BodenrichtwerteBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026Bodenrichtwerte sind aus der Kaufpreissammlung flächendeckend als durchschnittliche Lagewerte für den Boden zu ermitteln, in bebauten Gebieten so, als wäre der Boden unbebaut, nach Richtwertzonen und mit Darstellung der wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks, zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres; sie sind zu veröffentlichen, und jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft verlangen.gesetze-im-internet.de ↗
- 4officialBORIS-D: Bodenrichtwertinformationssystem für DeutschlandGemeinschaftsprojekt mehrerer Bundesländer, Information und Technik Nordrhein-Westfalen · 2026Zeigt die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte länderübergreifend einheitlich und webbasiert, zusätzlich zu den amtlichen Auskunftsportalen der Länder, als erste allgemeine Informationen über den Grundstücksmarkt.bodenrichtwerte-boris.de ↗
- 5statisticsDurchschnittliche Immobilienpreise 2025 erneut gestiegen (Pressemitteilung 14 186-105/26 vom 28. Mai 2026, Tabellen 1 bis 3)Statistik Austria · 2026Medianpreise 2025 je Bundesland: Wohnungen Österreich 4.162 Euro, Steiermark 2.750 Euro (2022: 3.055, 2023: 2.749, 2024: 2.749) je m² Wohnfläche; bebaubare Grundstücke 2025 im geometrischen Mittel Österreich 135 Euro, Steiermark 90 Euro, Wien 799 Euro je m²; Ergebnisse für Häuser und Wohnungen auf Bezirksebene, für Grundstücke auch je Gemeinde, Tabellen und STATatlas; Datenbasis sind die im Grundbuch gespeicherten Kaufverträge privater Haushalte; für Zeitvergleiche hält Statistik Austria einen qualitätsbereinigten Index für besser geeignet, weil die verkauften Objekte in Menge und Qualität jährlich schwanken.statistik.at ↗
- 6statisticsHäuserpreisindex und OOH PI (Quartalsdaten, 2. Quartal 2026)Statistik Austria · 2026Bestehender Wohnraum im 2. Quartal 2026 um 5,1 % und neuer Wohnraum um 4,9 % über dem Vorjahresquartal (Pressemitteilung vom 23. September 2026); die Daten stammen aus den im Grundbuch hinterlegten Kaufverträgen; Ergebnistabellen mit Messzahlen und Veränderungsraten frei als .ods zum Herunterladen.statistik.at ↗
- 7law§ 74 Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Gefahrenkarten und RisikokartenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026Gefahrenkarten erfassen Überflutungsgebiete bei Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrintervall mindestens 200 Jahre oder Extremereignis), mittlerer Wahrscheinlichkeit (mindestens 100 Jahre) und, soweit erforderlich, hoher Wahrscheinlichkeit, mit Angaben zu Ausmaß, Wassertiefe und Fließgeschwindigkeit; Risikokarten nach Richtlinie 2007/60/EG; Überprüfung alle sechs Jahre.gesetze-im-internet.de ↗
- 8law§ 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): LärmkartenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026Lärmkarten für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen mit über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit über 60.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen nach den Mindestanforderungen der Richtlinie 2002/49/EG; Überprüfung mindestens alle fünf Jahre.gesetze-im-internet.de ↗
- 9law§ 327e Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): ProduktmangelBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026Ein digitales Produkt ist frei von Produktmängeln, wenn es den subjektiven Anforderungen (vereinbarte Beschaffenheit, vorausgesetzte Verwendung), den objektiven Anforderungen (gewöhnliche Verwendung, übliche Beschaffenheit, Übereinstimmung mit einer vor Vertragsschluss bereitgestellten Testversion oder Voranzeige, Erwartungen aus öffentlichen Äußerungen wie Werbung) und den Anforderungen an die Integration entspricht.gesetze-im-internet.de ↗





