Die Frage nach den drei Verfahren tauchte in den letzten Jahren in jeder zweiten Verkaufsbesprechung auf, die ich geführt habe, meist in der Form: „Warum rechnet der Sachverständige anders als der Makler?“ Die Antwort steht im Gesetz. Es gibt keinen einzigen vorgeschriebenen Rechenweg, sondern drei anerkannte Wege zum selben Ziel, und sie führen beim gleichen Haus zu verschiedenen Zahlen. Dieser Beitrag zeigt, wie jedes Verfahren rechnet, wofür es gedacht ist, wo die Unterschiede zwischen Sachwert, Vergleich und Ertrag liegen, und rechnet ein vermietetes Haus in der Steiermark durch alle drei durch. Wie die Verfahren in den Gesamtzusammenhang passen, steht im Leitfaden Was ist mein Haus wert?.
Die drei Verfahren in einer Tabelle
| Verfahren | Rechenweg in einem Satz | Gedacht für | Dafür brauchen Sie |
|---|---|---|---|
| Vergleichswert, § 4 LBG, §§ 24 bis 26 ImmoWertV | Kaufpreise ähnlicher Objekte, bereinigt um Unterschiede und um die Zeit seit dem Verkauf13 | Wohnungen, Reihen- und Doppelhäuser, Baugrundstücke | Mehrere echte Kaufverträge aus der Umgebung |
| Ertragswert, § 5 LBG, §§ 27 bis 34 ImmoWertV | Jahresmiete minus Bewirtschaftungsaufwand, kapitalisiert über die restliche Nutzungsdauer14 | Zinshäuser, Vorsorgewohnungen, Geschäfts- und Büroflächen | Marktübliche Miete, Kostenquote, Zinssatz |
| Sachwert, § 6 LBG, §§ 35 bis 39 ImmoWertV | Bodenwert plus Bauwert nach Abzug der Wertminderung, danach an den Markt angepasst15 | Sonderobjekte, Häuser ohne Vergleichsverkäufe | Grundstückspreise, Baukosten, Baujahr, Zustand |
Die Reihenfolge in der Tabelle ist keine Rangordnung, sondern eine Datenfrage. § 6 ImmoWertV formuliert es nüchtern: Zu wählen ist nach der Art des Objekts, nach den Gepflogenheiten des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs und nach der Eignung der zur Verfügung stehenden Daten2. Wo seit Jahren kein vergleichbares Haus verkauft wurde, nützt das beste Vergleichsverfahren nichts.
Vergleichswertverfahren: der Wert kommt aus echten Kaufpreisen
§ 4 Abs. 1 LBG beschreibt den Weg in einem Satz: Der Wert entsteht durch Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Sachen, abweichende Eigenschaften und geänderte Marktverhältnisse werden durch Zu- oder Abschläge berücksichtigt1. Dazu kommen zwei Pflichten, die in der Praxis oft untergehen. Erstens müssen die Preise in zeitlicher Nähe zum Stichtag und in vergleichbaren Gebieten erzielt worden sein; ältere Verträge sind entsprechend den Preisschwankungen des Gebietes auf- oder abzuwerten1. Zweitens darf ein Kaufpreis, hinter dem ein Notverkauf, eine Übergabe in der Familie oder eine andere Besonderheit steht, nur berichtigt verwendet werden1.
Die deutsche Fassung ist technischer, aber gleich im Kern. § 24 ImmoWertV verlangt eine ausreichende Anzahl von Vergleichspreisen und erlaubt daneben zwei Hilfsgrößen, wenn die Preise fehlen: einen objektspezifisch angepassten Vergleichsfaktor und, für den Grund und Boden, einen objektspezifisch angepassten Bodenrichtwert3. Wie Sie diese Kaufpreise selbst finden, zeigt der Beitrag zum Vergleichswertverfahren und den Kaufpreisquellen.
Drei bis sechs passende Verträge genügen für eine belastbare Spanne. Entscheidend ist dabei nicht die Zahl, sondern die Nähe: Dieselbe Wohnhausanlage schlägt die baugleiche Siedlung im Nachbarort, weil zwischen den beiden die Lage liegt und die Lage den größten Teil des Preises erklärt.
Ertragswertverfahren: der Wert kommt aus der Miete
Hier wird nicht gefragt, was ein Nachbar gezahlt hat, sondern was das Objekt einbringt. Nach § 5 LBG wird der zu erwartende oder erzielte Reinertrag zum angemessenen Zinssatz und entsprechend der zu erwartenden Nutzungsdauer kapitalisiert; der Reinertrag entsteht aus dem Rohertrag abzüglich des Aufwands für Betrieb, Instandhaltung und Verwaltung, und auf das Ausfallwagnis ist Bedacht zu nehmen1. § 27 ImmoWertV stellt dieselbe Rechnung auf vier Größen: Bodenwert, Reinertrag, Restnutzungsdauer und den objektspezifisch angepassten Liegenschaftszinssatz, und kennt drei Varianten, das allgemeine, das vereinfachte und das periodische Ertragswertverfahren4.
Wann wird das Ertragswertverfahren angewendet?
Immer dann, wenn der Käufer einen Zahlungsstrom kauft: Zinshaus, Vorsorgewohnung, Geschäftslokal, Büro, Lagerhalle, gemischt genutztes Haus. Bei einem selbst genutzten Einfamilienhaus wäre die Rechnung zwar möglich, führt aber systematisch zu kurz, weil Eigennutzer für den Wohnwert mehr zahlen, als die erzielbare Miete rechtfertigt. Wie Sie die erzielbare Miete für den Rohertrag schätzen, steht im Leitfaden zur Mietwertermittlung.
Der empfindlichste Teil ist der Zinssatz. Er ist keine Geschmackssache: § 21 ImmoWertV definiert Liegenschaftszinssätze als die Sätze, mit denen Verkehrswerte je Grundstücksart im Durchschnitt marktüblich verzinst werden, und leitet sie aus geeigneten Kaufpreisen und den dazu passenden Reinerträgen ab6. Österreichische Gutachten müssen die Wahl des Kapitalisierungszinssatzes ausdrücklich begründen, so § 10 Abs. 2 LBG1. Wie aus Miete und Kaufpreis eine Rendite wird, rechnet der Beitrag zur Mietrendite vor.
Sachwertverfahren: der Wert kommt aus Grund und Baukosten
§ 6 LBG addiert drei Posten: Bodenwert, Bauwert und den Wert sonstiger Bestandteile samt Zubehör. Der Bodenwert ist dabei selbst ein Vergleichswert, abgeleitet aus Kaufpreisen vergleichbarer unbebauter Liegenschaften. Der Bauwert geht vom Herstellungswert aus, zieht die technische und die wirtschaftliche Wertminderung ab und berücksichtigt Lage, öffentlich-rechtliche Beschränkungen und erhebliche Abweichungen von den üblichen Baukosten gesondert1.
Ein Ergebnis aus Kosten ist noch kein Preis. Genau dafür hat die ImmoWertV den letzten Rechenschritt eingebaut: Der vorläufige Sachwert wird mit einem objektspezifisch angepassten Sachwertfaktor multipliziert, der aus geeigneten Kaufpreisen abgeleitet wird und das Verhältnis von tatsächlichen Preisen zu reiner Substanz abbildet56. Liegt dieser Faktor in einer gefragten Umlandgemeinde über eins, zahlen Käufer dort mehr als Grund und abgeschriebener Neubau zusammen kosten.
Wo findet das Sachwertverfahren Anwendung?
Dort, wo die anderen beiden Wege verschlossen sind. Typisch sind freistehende Häuser in Gemeinden mit wenigen Transaktionen, aufwendige Einzelobjekte mit Pool, Hallenbad oder Werkstatt, Betriebs- und Vereinsgebäude, Denkmalobjekte. Bei Einfamilienhäusern läuft der Sachwert außerdem häufig als zweite Rechnung neben dem Vergleichswert mit, weil er eine Frage beantwortet, die der Vergleich verschweigt: Wie viel vom Preis steckt im Grundstück und wie viel im Gebäude? Für ein Haus aus 1965 auf einem großen Grund ist das die Vorentscheidung zwischen Sanierung und Abriss.
Was ist der Unterschied zwischen Sachwert- und Vergleichswertverfahren?
Der Vergleich misst Preise, der Sachwert misst Kosten. Das klingt nach einer Nuance und ist in Zahlen oft ein zweistelliger Prozentunterschied, in beide Richtungen. In einer Umlandgemeinde mit Zuzug liegt der Vergleichswert über dem Sachwert, weil Käufer um knappe Objekte konkurrieren. In einer schrumpfenden Gemeinde liegt er darunter, weil niemand bereit ist, die Baukosten eines Neubaus zu bezahlen, der sich dort nicht mehr verkaufen lässt.
Praktisch heißt das: Wo genügend Vergleichsverkäufe vorliegen, führt der Vergleichswert und der Sachwert dient der Kontrolle. Wo sie fehlen, führt der Sachwert, und sein Marktanpassungsfaktor trägt dann die ganze Unsicherheit. § 3 Abs. 2 LBG erlaubt ausdrücklich, mehrere Verfahren anzuwenden, wenn nur so alle wertbestimmenden Umstände erfasst werden1; § 6 Abs. 4 ImmoWertV verlangt, den Verkehrswert aus den Verfahrenswerten unter Würdigung ihrer Aussagefähigkeit zu ermitteln2. Das Gesetz rechnet also mit abweichenden Zahlen und verlangt eine Begründung, welche davon zählt. Den Zielbegriff dahinter erklärt der Beitrag Was ist der Verkehrswert einer Immobilie?.
Beispiel: ein vermietetes Haus bei Graz in drei Verfahren
Ein Beispiel mit erfundenem Objekt und amtlichen Anhaltspunkten. Angenommen, Sie besitzen eine Doppelhaushälfte in Kalsdorf bei Graz, Bezirk Graz-Umgebung, Baujahr 1978, 110 m² Wohnfläche, 950 m² Grund, vermietet, Dach samt Wärmedämmung, Fenster, Heizung und Bäder in den 2010er-Jahren erneuert und mit Rechnungen belegt. Die Statistik Austria weist für Graz-Umgebung in der Grundstückskategorie B, Bauperiode 1961 bis 1990, Wohnfläche 100 bis 140 m², 3.040 Euro je Quadratmeter Wohnfläche aus; Baugrundstücke kosten in Kalsdorf bei Graz im Schnitt 201,3 Euro je Quadratmeter, im Bezirksschnitt nur 132,0 Euro7.
Vergleichswert. 110 m² mal 3.040 Euro ergeben rund 334.000 Euro. Die Tabellenwerte stehen auf dem Preisniveau 20257, und der Häuserpreisindex der Statistik Austria weist für das 2. Quartal 2026 beim bestehenden Wohnraum ein Plus von 5,1 Prozent gegenüber demselben Quartal des Vorjahres aus8. Für einen Stichtag im Jahr 2026 wären also rund 351.000 Euro der Ausgangspunkt, bevor Zustand, Garage und Grundstücksschnitt über echte Nachbarverkäufe nachjustiert werden.
Ertragswert. Für die Miete nehmen wir das Segment andere Hauptmiete, also den frei vermieteten Bestand ohne Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen: 9,6 Euro je Quadratmeter Nettomiete im Jahr 2025; in der Steiermark liegt der Schnitt über alle Mietverhältnisse bei 7,4 Euro9. 110 m² mal 9,6 Euro sind 1.056 Euro im Monat, also 12.672 Euro Rohertrag im Jahr. Angenommene 20 Prozent für Betrieb, Instandhaltung, Verwaltung und Ausfallwagnis lassen 10.138 Euro Reinertrag. Der Bodenwert beträgt 950 mal 201,3 Euro, also rund 191.200 Euro; bei einem angenommenen Liegenschaftszinssatz von 3,0 Prozent entfallen davon 5.736 Euro auf die Bodenwertverzinsung, sodass 4.402 Euro auf das Gebäude bleiben. Die Restnutzungsdauer folgt dem Modell der ImmoWertV: Die Gesamtnutzungsdauer eines Wohnhauses beträgt nach Anlage 1 80 Jahre10, das Haus ist 2026 48 Jahre alt, und die vier belegten Maßnahmen ergeben nach der Punktetabelle der Anlage 2 zehn Modernisierungspunkte, also einen mittleren Modernisierungsgrad; die Formel der Anlage 2 streckt damit die Restnutzungsdauer von 32 auf rund 45 Jahre11. Über diese 45 Jahre kapitalisiert ergibt der Gebäudereinertrag rund 108.000 Euro, plus Bodenwert also rund 299.000 Euro.
Sachwert. Bodenwert rund 191.200 Euro. Für den Bauwert setzt das Beispiel 2.400 Euro je Quadratmeter Wohnfläche Neubaukosten an, eine Annahme, die im Gutachten aus Baukostentabellen und Baupreisindizes herzuleiten und nach § 10 Abs. 3 LBG offenzulegen wäre1: 264.000 Euro, abzüglich der Alterswertminderung mit denselben 45 von 80 Jahren verbleibender Nutzungsdauer bleiben 148.500 Euro11. Vorläufiger Sachwert also rund 340.000 Euro, der über den Sachwertfaktor an die örtlichen Kaufpreise anzupassen ist5.
| Verfahren | Ergebnis im Beispiel | Woran es hängt |
|---|---|---|
| Vergleichswert | rund 334.000 Euro, mit Zeitkorrektur rund 351.000 Euro | Qualität und Alter der Vergleichsverkäufe |
| Ertragswert | rund 299.000 Euro | Miethöhe und Zinssatz |
| Sachwert, vorläufig | rund 340.000 Euro | Baukostenansatz und Nutzungsdauer |
Die Spreizung ist die Botschaft, nicht der Fehler. Besonders deutlich wird das beim Zinssatz: Mit 2,5 statt 3,0 Prozent steigt der Ertragswert desselben Hauses auf etwa 335.000 Euro, ein Plus von zwölf Prozent für einen halben Prozentpunkt. Deshalb verlangt das Gesetz die Begründung dieses Satzes und keine Hausnummer16. Für die vermietete Doppelhaushälfte würde ein Sachverständiger dem Vergleichswert folgen, den Sachwert als Kontrolle führen und den Ertragswert als das nennen, was er ist: die Zahl, bis zu der ein Anleger mitgeht.
Nicht jede Zahl, die „Bewertung“ heißt, folgt diesen drei Verfahren. Für die Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichem Erwerb erlaubt die Grundstückswertverordnung in Österreich ausdrücklich, die Immobilien-Durchschnittspreise der Statistik Austria als Grundlage zu verwenden7. Das ist ein Steuerwert nach eigenen Regeln und sagt über den erzielbaren Preis wenig aus.
Wer wählt das Verfahren, und warum muss die Wahl begründet werden?
In Österreich wählt der Sachverständige, soweit Gericht oder Behörde nichts anderes anordnen, und er hat dabei den Stand der Wissenschaft und die Gepflogenheiten des redlichen Geschäftsverkehrs zu beachten; vor Gericht ist ein gerichtlich beeideter Sachverständiger beizuziehen und der Stichtag festzusetzen1. Die Begründungspflicht ist der eigentliche Qualitätsanker. § 6 Abs. 1 ImmoWertV verlangt sie wörtlich2, und § 10 LBG schreibt vor, was dazugehört: beim Vergleich die herangezogenen Objekte samt ihren Merkmalen und Kaufpreisen, beim Ertragswert die Begründung des Zinssatzes, beim Sachwert die angesetzten Raum- oder Flächenmeterpreise samt Indices1.
Daran erkennen Sie als Eigentümer ein brauchbares Papier in zwei Minuten: Stehen die Vergleichsobjekte mit Datum und Preis drin? Ist der Zinssatz begründet? Steht da, welches Verfahren geführt hat und warum? Fehlt das, ist es eine Meinung mit Nachkommastelle. Was ein vollständiges Gutachten kostet und wann es wirklich nötig ist, steht im Beitrag zu Kosten und Ablauf eines Immobiliengutachtens.
Wenn mir ein Eigentümer zwei Zahlen auf den Tisch legt, die weit auseinanderliegen, ist meine erste Frage nie, welche stimmt, sondern welches Verfahren dahintersteckt. In den meisten Fällen war das schon die ganze Erklärung, und beide Papiere waren in ihrer eigenen Logik richtig.
Welches Verfahren nutzt eine KI-Bewertung?
Praktisch jede Online-Bewertung rechnet eine automatisierte Variante des Vergleichswertverfahrens. Sie sucht Verkäufe ähnlicher Objekte, gewichtet sie nach Entfernung und Datum und korrigiert Fläche, Baujahr und Ausstattung über Koeffizienten. § 24 Abs. 2 ImmoWertV nennt diesen Weg ausdrücklich: Der vorläufige Vergleichswert darf auf einer statistischen Auswertung einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreisen beruhen3. Das ist methodisch sauber und hat eine klare Grenze, nämlich die Besichtigung, die Auswahlentscheidung und alles, was nicht in den Daten steht. Wie groß die Abweichungen typischerweise ausfallen, behandelt der Beitrag zur Genauigkeit von Online-Bewertungen.
CheckValue arbeitet genauso, legt dafür aber die Rechnung offen: zu jeder Adresse die verwendeten Vergleichskäufe mit Entfernung und Datum, den amtlichen Preisindex für die Zeitkorrektur und jede Anpassung für Zustand, Baujahr oder Energieklasse mit Koeffizient und Quellenangabe, dazu eine Mietschätzung und die Bruttorendite für die Ertragsseite. Wie das für Ihre Adresse aussieht, zeigt die kostenlose Vorschau des Berichts, die Preise stehen auf der Preisseite. Was der Bericht nicht ist: ein Bewertungsgutachten. Es gibt keine Besichtigung, keinen festgesetzten Stichtag und keine Unterschrift eines beeideten Sachverständigen, und wo Gericht, Finanzamt oder Bank ein Gutachten nach LBG oder ImmoWertV verlangen, ersetzt er es nicht.
Was eine Bewertung ist, und wo die drei Verfahren nicht gelten
Eine Bewertung ist die Ermittlung eines Wertes zu einem Stichtag. Welcher Wert gemeint ist, bestimmt das Gesetz oder der Auftrag: Im Regelfall ist es nach § 2 LBG der Verkehrswert, und den beschreibt das Gesetz als jenen Preis, der sich bei einem Verkauf im redlichen Geschäftsverkehr üblicherweise erzielen lässt, ohne die besondere Vorliebe einzelner Interessenten1.
Die drei Verfahren gelten für die Ermittlung des Verkehrswerts. Sie gelten nicht für Steuerwerte wie den österreichischen Einheitswert, den deutschen Grundsteuerwert oder den Grundstückswert nach der Grundstückswertverordnung, die eigenen Rechenvorschriften folgen7, und nicht für den Beleihungswert der Bank, der nach bankaufsichtlichen Regeln bewusst vorsichtiger ausfällt. Wer die drei Zahlen vergleicht, vergleicht drei Maßstäbe. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Für den Alltag bleibt eine kurze Regel: Wohnung oder Reihenhaus mit Nachbarverkäufen heißt Vergleichswert, vermietetes Objekt heißt Ertragswert, Sonderobjekt oder leerer Markt heißt Sachwert, und beim Einfamilienhaus rechnen Sie am besten zwei davon und sehen sich die Lücke an.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Sachwert- und Vergleichswertverfahren?
Der Vergleich fragt, was Käufer für ähnliche Objekte bezahlt haben, der Sachwert fragt, was Grund und Gebäude heute kosten würden. Das eine misst Preise, das andere Kosten. Deshalb braucht der Sachwert am Ende eine Marktanpassung: In gefragten Gemeinden zahlen Käufer mehr als die Summe aus Grundstück und abgeschriebenem Neubau, in abgelegenen Lagen weniger.
Was ist der Unterschied zwischen Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren?
Das Sachwertverfahren addiert Bodenwert und Bauwert und blickt damit auf die Substanz. Das Ertragswertverfahren rechnet die Jahresmiete nach Abzug der Bewirtschaftungskosten über die restliche Nutzungsdauer auf einen Barwert hoch und blickt damit auf die Rendite. Bei einem leer stehenden Sonderobjekt ohne Mieteinnahmen bleibt nur der Sachwert, bei einem Zinshaus wäre der Sachwert kaufmännisch sinnlos.
Wann wird das Ertragswertverfahren angewendet?
Immer dann, wenn der Käufer die Mieteinnahmen kauft und nicht die eigenen vier Wände: Zinshäuser, Vorsorgewohnungen, Geschäftslokale, Büros, Lagerhallen, gemischt genutzte Häuser. Es braucht drei Eingangsgrößen, die alle begründet werden müssen: den marktüblich erzielbaren Rohertrag, die Bewirtschaftungskosten und den Kapitalisierungszinssatz. Der Zinssatz ist der empfindlichste Teil der Rechnung.
Wo findet das Sachwertverfahren Anwendung?
Bei Objekten ohne brauchbare Vergleichsverkäufe und ohne Miete: freistehende Häuser in dünn besiedelten Gemeinden, aufwendige Einzelobjekte, Betriebsgebäude, Vereinsheime, Kirchen, Denkmalobjekte. Auch neben dem Vergleichswert dient es bei Einfamilienhäusern als Plausibilitätskontrolle, weil es sichtbar macht, wie viel vom Preis auf den Grund und wie viel auf das Gebäude entfällt.
Welche 3 Bewertungsverfahren gibt es?
Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren. In Österreich stehen sie in den Paragrafen 4, 5 und 6 des Liegenschaftsbewertungsgesetzes, in Deutschland in den Paragrafen 24 bis 39 der Immobilienwertermittlungsverordnung. Beide Rechtsordnungen erlauben ausdrücklich, mehrere davon zu rechnen und den Wert anschließend aus den Ergebnissen abzuleiten.
Welches Verfahren nutzt eine KI-Bewertung?
Fast alle Online-Bewertungen rechnen eine Variante des Vergleichswertverfahrens: Sie suchen Verkäufe ähnlicher Objekte, gewichten sie nach Entfernung und Datum und korrigieren Fläche, Baujahr und Zustand. Für vermietete Objekte kommt eine Ertragsrechnung aus geschätzter Miete und ortsüblicher Rendite dazu. Was keine Software leisten kann, ist die Besichtigung und die begründete Verfahrenswahl eines Sachverständigen.
Was ist eine Bewertung?
Die rechnerische Ermittlung eines Wertes zu einem bestimmten Stichtag. In Österreich ist der Regelfall der Verkehrswert, also jener Preis, der im redlichen Geschäftsverkehr bei einem Verkauf üblicherweise erzielbar ist; ideelle Wertzumessungen einzelner Personen bleiben außer Betracht. Eine Bewertung ist damit eine begründete Ableitung, keine Preisauskunft und kein Angebot.
Welches Verfahren nutzt die Bank für den Beleihungswert?
Die Bank ermittelt keinen Verkehrswert, sondern ihren eigenen Beleihungswert nach bankaufsichtlichen Vorgaben, und rechnet dabei vorsichtiger: langfristig erzielbare Miete statt Spitzenmiete, Abschläge für Vermarktungsrisiken. Methodisch stützt sie sich auf dieselben drei Verfahren, kommt aber planmäßig unter dem Marktwert heraus. Ein niedriger Bankwert ist deshalb kein Beweis gegen Ihre Preisvorstellung.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Zahlen und Regeln tragen das Jahr ihrer Veröffentlichung; die aktuelle Fassung finden Sie in der zitierten Quelle.
Quellen
- 1lawLiegenschaftsbewertungsgesetz (LBG), Bundesrecht konsolidiertRIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026§ 2 definiert den Verkehrswert und schließt die besondere Vorliebe aus; § 3 Abs. 1 verlangt Verfahren nach dem Stand der Wissenschaft und nennt Vergleichswert- (§ 4), Ertragswert- (§ 5) und Sachwertverfahren (§ 6), Abs. 2 erlaubt mehrere Verfahren; § 4 regelt Kaufpreise in zeitlicher Nähe, Zu- und Abschläge sowie die Berichtigung auffälliger Kaufpreise; § 5 die Kapitalisierung des Reinertrags samt Ausfallwagnis; § 6 Bodenwert plus Bauwert abzüglich technischer und wirtschaftlicher Wertminderung; § 7 die Verfahrenswahl durch den Sachverständigen; § 8 die Beiziehung eines gerichtlich beeideten Sachverständigen und die Festsetzung des Stichtags; § 10 die Pflicht, Vergleichsobjekte anzuführen, den Kapitalisierungszinssatz zu begründen und die Flächenmeterpreise samt Indices anzugeben.ris.bka.gv.at ↗
- 2law§ 6 ImmoWertV: Wertermittlungsverfahren; Ermittlung des VerkehrswertsBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026Grundsätzlich sind das Vergleichswert-, das Ertragswert-, das Sachwertverfahren oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen; die Wahl erfolgt nach der Art des Objekts, den Gepflogenheiten des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs und der Eignung der verfügbaren Daten und ist zu begründen. Jedes Verfahren gliedert sich in vorläufigen Verfahrenswert, marktangepassten vorläufigen Verfahrenswert und Verfahrenswert; der Verkehrswert wird aus dem Verfahrenswert unter Würdigung seiner Aussagefähigkeit ermittelt.gesetze-im-internet.de ↗
- 3law§ 24 ImmoWertV: Grundlagen des VergleichswertverfahrensBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026Der Vergleichswert wird aus einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreisen ermittelt; neben oder anstelle von Vergleichspreisen können ein objektspezifisch angepasster Vergleichsfaktor und bei der Bodenwertermittlung ein objektspezifisch angepasster Bodenrichtwert herangezogen werden. Der vorläufige Vergleichswert entsteht aus einer statistischen Auswertung ausreichend vieler Vergleichspreise oder durch Multiplikation eines Faktors mit der Bezugsgröße des Objekts.gesetze-im-internet.de ↗
- 4law§ 27 ImmoWertV: Grundlagen des ErtragswertverfahrensBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026Der Ertragswert wird auf der Grundlage marktüblich erzielbarer Erträge ermittelt; in die Rechnung gehen der Bodenwert, der Reinertrag, die Restnutzungsdauer und der objektspezifisch angepasste Liegenschaftszinssatz ein. Zur Verfügung stehen das allgemeine, das vereinfachte und das periodische Ertragswertverfahren.gesetze-im-internet.de ↗
- 5law§ 35 ImmoWertV: Grundlagen des SachwertverfahrensBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026Der vorläufige Sachwert ist die Summe aus dem vorläufigen Sachwert der baulichen Anlagen, dem Sachwert der Außenanlagen und dem Bodenwert; der marktangepasste vorläufige Sachwert ergibt sich durch Multiplikation mit einem objektspezifisch angepassten Sachwertfaktor, zu dem marktübliche Zu- oder Abschläge treten können.gesetze-im-internet.de ↗
- 6law§ 21 ImmoWertV: Liegenschaftszinssätze; SachwertfaktorenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026Liegenschaftszinssätze sind die Kapitalisierungszinssätze, mit denen Verkehrswerte je Grundstücksart im Durchschnitt marktüblich verzinst werden; sie werden nach den Grundsätzen des Ertragswertverfahrens aus geeigneten Kaufpreisen und den ihnen entsprechenden Reinerträgen abgeleitet. Sachwertfaktoren geben das Verhältnis des marktangepassten zum vorläufigen Sachwert an und werden ebenfalls aus geeigneten Kaufpreisen abgeleitet.gesetze-im-internet.de ↗
- 7statisticsImmobilien-Durchschnittspreise 2025 (Häuserpreise und Baugrundstückspreise nach Bezirken und Gemeinden)Statistik Austria · 2026Tabellen erstellt am 28.05.2026, Datenbasis 2021 bis 2025, Transaktionen der Vorjahre an das Preisniveau 2025 angepasst, die Ergebnisse sind geometrische Mittel. Median 2025: Wohnhäuser 2.836 Euro/m², Wohnungen 4.162 Euro/m². Häuserpreise Steiermark, Bezirk Graz-Umgebung, Kategorie B (880 bis 1.170 m² Grundfläche), Bauperiode 1961 bis 1990, Wohnfläche 100 bis 140 m²: 3.040 Euro/m² (Spalten: weniger als 100 m² 3.529, 100 bis 140 m² 3.040, mehr als 140 m² 2.189). Baugrundstückspreise Graz-Umgebung: Bezirksdurchschnitt 132,0 Euro/m², Gemeinde Kalsdorf bei Graz 201,3 Euro/m². Nach der Grundstückswertverordnung dürfen die Immobilien-Durchschnittspreise zur Berechnung der Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichem Erwerb verwendet werden.statistik.at ↗
- 8statisticsHäuserpreisindex und OOH PI, 2. Quartal 2026Statistik Austria · 2026Vorläufige Werte zur Basis 2025: HPI Gesamt 105,00 und bestehender Wohnraum 105,27, beide 5,1 % über dem 2. Quartal 2025, neuer Wohnraum 104,13 und damit 4,9 % darüber. Datengrundlage sind die im Grundbuch hinterlegten Kaufverträge privater Haushalte.statistik.at ↗
- 9statisticsWohnkosten: Mieten von Hauptmietwohnungen 2025 und 2. Quartal 2026 (Mikrozensus Wohnen)Statistik Austria · 2026Mikrozensus Wohnen 2025, erstellt am 08.09.2026: alle Hauptmietwohnungen 7,7 Euro/m² Nettomiete und 2,6 Euro/m² Betriebskosten; Segment andere Hauptmiete (ohne Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen) 9,6 Euro/m², bei Verträgen unter zwei Jahren 10,8 Euro/m²; Steiermark 7,4 Euro/m² Nettomiete. Im 2. Quartal 2026 lag die Miete inklusive Betriebskosten bei 10,5 Euro/m² und 694,7 Euro je Wohnung.statistik.at ↗
- 10lawAnlage 1 ImmoWertV: Modellansätze für die GesamtnutzungsdauerBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser und Wohnhäuser mit Mischnutzung 80 Jahre; Geschäftshäuser, Bürogebäude und Einzelgaragen 60 Jahre; Kindergärten, Schulen, Wohnheime und Kaufhäuser 50 Jahre; Betriebs- und Werkstätten sowie Lagergebäude 40 Jahre; Verbrauchermärkte, Autohäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude 30 Jahre.gesetze-im-internet.de ↗
- 11lawAnlage 2 ImmoWertV: Modell zur Ermittlung der Restnutzungsdauer von Wohngebäuden bei ModernisierungenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026Tabelle 1 vergibt maximal 20 Modernisierungspunkte: Dacherneuerung inklusive Wärmedämmung 4, Wärmedämmung der Außenwände 4, Fenster und Außentüren 2, Leitungssysteme 2, Heizungsanlage 2, Bäder 2, Innenausbau 2, Grundrissgestaltung 2. Tabelle 2 ordnet 6 bis 10 Punkte dem mittleren Modernisierungsgrad zu. Die Restnutzungsdauer wird nach der Formel unter II.2 mit den Variablen a, b und c der Tabelle 3 aus Gesamtnutzungsdauer und Alter berechnet und ist auf 70 Prozent der Gesamtnutzungsdauer begrenzt; für 10 Punkte gelten a 0,4320, b 0,9540, c 0,9811. Bei 80 Jahren Gesamtnutzungsdauer und 48 Jahren Alter ergibt das rund 45 Jahre, ohne Modernisierung 32 Jahre.gesetze-im-internet.de ↗





