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Immobilienwert

Wie kann ich meine Immobilie kostenlos bewerten lassen? Vier Wege

Immobilie kostenlos bewerten lassen: amtliche Statistik, Portal-Rechner, Makler oder Vorschau. Was jeder Weg kostet und wann nur ein Gutachten zählt.

Josef Eckmair MBAAktualisiert: 12 Min. Lesezeit12 quellenGeprüft von Christian Eckmair
Eigentümerin am Esstisch mit Laptop, Grundbuchsauszug und Energieausweis beim Vergleich kostenloser Immobilienbewertungen
Die Statistik Austria veröffentlicht Durchschnittspreise aus Kaufverträgen für jeden Bezirk, ohne Anmeldung und ohne Rückruf. Bild: Triplec85, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Die Frage „Wie kann ich meine Immobilie kostenlos bewerten lassen?“ hat vier ehrliche Antworten, und jede hat ihren Preis, nur steht er selten in Euro auf einer Rechnung. Was den Wert einer Wohnung oder eines Hauses grundsätzlich bestimmt, erklärt der Leitfaden Was ist mein Haus wert; wie treffsicher die Gratis-Rechner der Portale arbeiten, zeigt der Beitrag zur Genauigkeit der Online-Immobilienbewertung. Dieser Beitrag stellt die Wege nebeneinander und sagt, welche Unterlagen Sie brauchen, wie weit eine Gratis-Zahl trägt und ab wann nur noch ein Gutachten zählt.

Wo kann ich kostenlos den Wert meiner Immobilie schätzen lassen? Die Wege im Überblick

Kostenlos im Sinn von „niemand will etwas von mir“ sind nur zwei Wege: die amtlichen Statistiken und die Vorschau eines Berichts, dessen Preis vorher feststeht. Online-Rechner und Maklereinschätzung kosten kein Geld, aber Ihre Erreichbarkeit und Ihre Verkaufsabsicht.

Weg Was Sie hergeben Was Sie bekommen Wofür es reicht
Amtliche Statistik (Statistik Austria, BORIS-D) Nichts, keine Anmeldung Quadratmeterpreise je Bezirk, Bauperiode und Größenklasse; Bodenrichtwerte Erste Einordnung und Prüfmaßstab für jede andere Zahl
Grundbuch, Urkundensammlung Gerichtsgebühr je Abfrage, 1,52 € je Urkunde aus der Urkundensammlung, plus Entgelt der Verrechnungsstelle12 Echte Kaufpreise aus Ihrem Haus oder Ihrer Straße Vergleichswert, Verhandlungsbasis
Portal-Rechner E-Mail-Adresse, meist Telefonnummer Spanne aus einem statistischen Modell Erste Zahl; danach folgt die Kontaktaufnahme
Maklereinschätzung Besichtigungstermin und Ihre Verkaufsabsicht Empfehlung für den Angebotspreis Verkauf mit Makler; die Provision ist der Preis
CheckValue-Vorschau Adresse und Objektdaten, keine Telefonnummer Aufbau des Berichts mit Beispielzahlen; der berechnete Wert kostet 4,99 € Entscheidung, ob ein Bericht mit Quellen die richtige Stufe ist
Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen Honorar nach Vereinbarung Befund, Stichtag, Verfahren, Begründung, Unterschrift Gericht, Finanzamt, Erbteilung, Scheidung

Weg 1: Amtliche Zahlen aus Statistik Austria, Grundbuch und Bodenrichtwerten

Die ergiebigste kostenlose Quelle in Österreich ist die Statistik Austria. Ihre Immobilien-Durchschnittspreise, zuletzt am 28. Mai 2026 für das Jahr 2025 veröffentlicht, beruhen auf den Käufen privater Haushalte; ein Regressionsmodell gleicht die Transaktionen der vier Vorjahre nach Wohnfläche, Grundstücksgröße, Bauperiode und Lage aus. Jeder Bezirk erscheint in neun Kategorien, Wohnungen zusätzlich getrennt nach Objekten mit und ohne Außenflächen, Häuser nach drei Grundstücksgrößen. Im Median kostete 2025 ein Haus in Österreich 2.836 €/m² und eine Wohnung 4.162 €/m²1.

So lesen Sie die Tabelle für Ihre Adresse:

  1. Öffnen Sie die Datei für Wohnungen oder für Häuser und darin das Tabellenblatt Ihres Bundeslands.
  2. Suchen Sie die Zeile Ihres Bezirks und die Spalte Ihrer Bauperiode (bis 1960, 1961 bis 1990, ab 1991) und Wohnflächenklasse; bei Wohnungen den Block mit oder ohne Außenflächen, bei Häusern die Grundstückskategorie.
  3. Multiplizieren Sie den Quadratmeterpreis mit Ihrer Wohnnutzfläche.
  4. Schreiben Sie das Ergebnis fort: Die Tabelle zeigt das Preisniveau 2025, der Häuserpreisindex sagt, was seither passiert ist. Im zweiten Quartal 2026 stand er bei 105,00 Punkten (Basis 2025 = 100); der Index für bestehenden Wohnraum stieg gegenüber dem Vorjahresquartal um 5,1 %, der für neuen um 4,9 %3.

Die zweite amtliche Quelle sind die Kaufverträge selbst. Das Grundbuch ist in Österreich öffentlich: Jede Person darf Hauptbuch und Urkundensammlung einsehen, bei Gericht, beim Notar oder im Internet4. Dort liegen die Verträge aus Ihrem Haus mit dem tatsächlich bezahlten Preis. Gratis ist der Blick nicht: Die Vollabfrage einer Einlagezahl kostet 4,89 € Gerichtsgebühr, jede Urkunde 1,52 €, dazu das Entgelt der Verrechnungsstelle; den Auszug der eigenen Liegenschaft holen Eigentümer seit 1. Oktober 2026 kostenlos über JustizOnline12. Der Beitrag zum Vergleichswertverfahren zeigt, wie Sie passende Verkäufe auswählen und Abweichungen bei Fläche, Stockwerk und Zustand ausgleichen.

In Deutschland bleibt dieser Weg verschlossen, solange Sie kein berechtigtes Interesse am fremden Grundstück darlegen können; § 12 GBO verlangt genau diese Darlegung, und jeder Zugriff landet in einem Protokoll, das der Eigentümer einsehen kann10. Wer dort kostenlose Zahlen braucht, beginnt bei den Bodenrichtwerten. BORIS-D, das Bodenrichtwertinformationssystem mehrerer Bundesländer, zeigt die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse öffentlich und über Ländergrenzen hinweg5. Ein Bodenrichtwert ist der Wert des Grund und Bodens je Quadratmeter, nicht der Wert Ihres Hauses; der Gebäudewert kommt dazu.

Weg 2: Online-Rechner der Portale: Der Preis der „kostenlosen“ Bewertung sind Ihre Kontaktdaten

Der Ablauf ist überall ähnlich. Sie geben Adresse, Objektart, Fläche und Baujahr ein, und kurz vor dem Ergebnis erscheint das Formular: E-Mail-Adresse, Telefonnummer, ein Häkchen. Danach bekommen Sie eine Spanne, und in den Tagen darauf meldet sich ein Vermittler oder ein Finanzierungspartner. Das ist der Zweck des Rechners: Der Betreiber verdient am Vermittlungsauftrag oder am weitergegebenen Kontakt, nicht an der Bewertung. Die Zahl ist der Köder, Sie sind der Fang.

Das Gesetz zieht hier eine klare Linie. Nach § 174 Abs. 1 TKG 2021 ist in Österreich ein Anruf zu Werbezwecken nur zulässig, wenn die angerufene Person vorher zugestimmt hat; die Rufnummer darf dabei nicht unterdrückt werden, und für Werbe-E-Mails oder SMS gilt dieselbe Zustimmungspflicht6. Das Häkchen im Formular ist genau diese Einwilligung. Wer es setzt, hat den Anruf erlaubt; wer es nicht setzt oder die Telefonnummer gar nicht einträgt, hat ihn nicht erlaubt. In Deutschland zieht § 7 Abs. 2 UWG dieselbe Linie: Ein Werbeanruf ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers ist stets eine unzumutbare Belästigung.

Prüfen Sie deshalb vier Dinge, bevor Sie etwas eintippen:

  • Erscheint die Zahl ohne Telefonnummer? Wenn das Feld Pflicht ist, ist der Anruf das Produkt.
  • Was steht im Häkchentext? „Kontaktaufnahme durch Partnerunternehmen“ bedeutet Weitergabe an Dritte.
  • Woraus rechnet das Modell? Angebotspreise aus Inseraten liegen über den Kaufpreisen aus dem Grundbuch; wer seine Datenbasis nicht nennt, rechnet meist aus Inseraten.
  • Wie breit ist die Spanne? Umfasst sie ein Drittel des Werts, sagt sie nichts.

Wie Sie bereits laufende Anrufe stoppen und Auskunft oder Löschung Ihrer Daten durchsetzen, steht im Beitrag Haus online bewerten ohne Makleranrufe.

Weg 3: Die Maklereinschätzung: kostenlos, weil die Provision folgt

Ein Makler kommt vorbei, sieht sich Wohnung oder Haus an, fragt nach Sanierungen und nennt nach einigen Tagen eine Preisempfehlung. Diese Einschätzung ist kostenlos, weil sie Teil der Akquise ist. Die österreichische Immobilienmaklerverordnung erlaubt beim Kauf und Verkauf eine Provision von bis zu 4 % bei Werten bis 36.336,42 Euro und bis zu 3 % des Wertes darüber, und zwar von jedem Auftraggeber; die Umsatzsteuer kommt dazu7. Bei einer Wohnung um 180.000 Euro sind das bis zu 5.400 Euro netto je Seite, und die Einschätzung ist der Weg zu diesem Auftrag. Deutschland und die Schweiz kennen keine gesetzliche Obergrenze; dort wird die Provision frei vereinbart.

Dieselbe Verordnung verpflichtet den österreichischen Makler, Sie ausdrücklich auf seine Maklereigenschaft, auf Ihre Provisionspflicht im Erfolgsfall und auf die Höhe der Provision hinzuweisen und Ihnen die wesentlichen Bestimmungen beim Abschluss des Maklervertrags schriftlich zu bestätigen7. Für die Einschätzung selbst gibt es keine solche Pflicht: Niemand muss Ihnen sagen, aus welchen Vergleichsobjekten die Zahl stammt.

Darum gilt für die Maklereinschätzung dieselbe Prüfung wie für den Rechner. Fragen Sie nach den Vergleichsobjekten hinter der Zahl, mit Adresse, Verkaufsdatum und Preis, holen Sie eine zweite Einschätzung ein und legen Sie beide neben die passende Zelle der Statistik Austria1. Eine Zahl, die deutlich darüber liegt, braucht eine Begründung aus Kaufverträgen, nicht aus Marktgefühl. Und unterschreiben Sie beim ersten Termin keinen Alleinvermittlungsauftrag.

Welche Daten brauche ich für eine Online-Bewertung?

Jede Bewertung, ob gratis oder bezahlt, ist nur so gut wie ihre Eingaben. Legen Sie sich diese Unterlagen zurecht:

  • Wohnnutzfläche aus Kaufvertrag, Bauplan oder österreichischem Nutzwertgutachten, nicht aus dem Gedächtnis.
  • Grundstücksfläche bei Häusern, aus dem Grundbuchsauszug oder dem Kaufvertrag.
  • Baujahr und das Jahr größerer Sanierungen: Dach, Fenster, Heizung, Elektrik, Bad.
  • Zimmer, Stockwerk, Lift, Stellplatz oder Garage.
  • Außenflächen: Balkon, Loggia, Terrasse, Garten, mit Größe.
  • Energieausweis mit dem Heizwärmebedarf (HWB) und der Effizienzklasse.
  • Lasten und Rechte, etwa ein Wohnrecht oder eine Dienstbarkeit aus dem Grundbuch.

Warum das zählt, zeigt die amtliche Tabelle selbst. Eine Grazer Eigentumswohnung mit 57 bis 78 m² aus der Bauperiode 1961 bis 1990 kostete 2025 im Durchschnitt 2.447 €/m² ohne Außenflächen und 2.561 €/m² mit Balkon, Terrasse oder Garten; dieselbe Größenklasse ab Baujahr 1991 lag ohne Außenflächen bei 3.539 €/m², mit Außenflächen bei 3.952 €/m²1. Ein Rechner, der nicht nach Außenflächen oder Sanierungsjahr fragt, muss raten, und seine Spanne wird genau um diese Beträge breiter. Welche Merkmale den Wert in welcher Größenordnung verschieben, zeigt der Beitrag zur Wertsteigerung einer Immobilie und ihren Zu- und Abschlägen.

CheckValue arbeitet mit derselben Liste: Nach der Adresse bestätigen Sie Art, Flächen, Zimmer, Baujahr und Zustand, Fotos sind freiwillig, und danach erscheint die kostenlose Vorschau Ihres Berichts ohne Telefonnummer und ohne Rückruf. Ob Sie den berechneten Wert kaufen, entscheiden Sie mit dem Preis vor Augen.

Wie genau ist eine Gratis-Bewertung im Vergleich zum Gutachten?

Der Maßstab steht in Österreich im Liegenschaftsbewertungsgesetz. Verkehrswert ist nach § 2 der Preis, den eine Liegenschaft bei einem Verkauf im redlichen Geschäftsverkehr üblicherweise erzielt; § 3 nennt dafür das Vergleichswert-, das Ertragswert- und das Sachwertverfahren, und § 4 leitet den Vergleichswert aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Sachen ab, angepasst um abweichende Eigenschaften2. In Deutschland steht derselbe Begriff als Verkehrswert oder Marktwert in § 194 BauGB, die Verfahren regelt die Immobilienwertermittlungsverordnung. Ein Gutachten muss in Österreich nach den §§ 9 und 10 den Zweck, den Bewertungsstichtag, den Befund aus der Besichtigung, die Beschreibung der Liegenschaft, das gewählte Verfahren und die Begründung dieser Wahl enthalten2.

Daran gemessen ist jede Gratis-Bewertung ein Ausschnitt. Der Portal-Rechner vergleicht mit Statistik statt mit benannten Kaufverträgen; einen Befund hat er nicht, weil niemand besichtigt, und begründen muss er nichts. Die Statistik Austria liefert den Vergleichswert sauber, aber als Bezirksdurchschnitt ohne Ihr Objekt. Der Makler besichtigt, begründet aber selten schriftlich. Keiner der drei sieht den feuchten Kellerabgang, das Wohnrecht im C-Blatt oder die Durchzugsstraße vor dem Schlafzimmer.

Behandeln Sie jede Gratis-Zahl deshalb als Spanne, deren Mitte Sie gegen Kaufpreise prüfen, nicht als Wert, den Sie verteidigen. Eine Prozentangabe zur Genauigkeit wäre bei allen Wegen unseriös, weil ein Reihenhaus in Graz-Umgebung anders streut als eine Dachgeschoßwohnung in der Innenstadt. Wo die Wertbegriffe auseinandergehen, erklärt der Beitrag zu Verkehrswert gegen Beleihungswert.

Rechenbeispiel: eine Grazer Wohnung mit kostenlosen Quellen eingeordnet

Nehmen wir eine erfundene Wohnung und rechnen sie mit den echten Zahlen des Bezirks durch: 70 m² in Graz, Baujahr 1978, dritter Stock mit Lift, Loggia, Fenster und Heizung vor acht Jahren erneuert. Sie möchten wissen, wo Sie stehen, bevor Sie mit irgendjemandem sprechen.

Schritt 1, die amtliche Zelle. Die Statistik Austria weist für Graz (Stadt), Eigentumswohnungen 57 bis 78 m², Bauperiode 1961 bis 1990, 2.561 €/m² mit Außenflächen aus1. Für 70 m² ergibt das rund 179.000 Euro als Bezirksanker auf dem Preisniveau 2025. Ohne Loggia wären es 2.447 €/m² oder rund 171.000 Euro1; die Freifläche ist in diesem Bezirk also rund 8.000 Euro wert.

Schritt 2, die Fortschreibung. Der Häuserpreisindex meldet für bestehenden Wohnraum +5,1 % zwischen dem zweiten Quartal 2025 und dem zweiten Quartal 20263. Grob auf das Jahr 2026 gezogen liegt der Anker damit bei etwa 188.000 Euro.

Schritt 3, die Kaufverträge. In der Urkundensammlung des Grundbuchs4 finden Sie, sagen wir, zwei Verkäufe aus Ihrem Haus, für 1,52 € Gerichtsgebühr je Urkunde12: 68 m² im ersten Stock ohne Loggia, vor sieben Monaten um 172.000 Euro (rund 2.530 €/m²), und 74 m² im vierten Stock mit Loggia, vor einem Jahr um 196.000 Euro (rund 2.650 €/m²). Auf Ihre 70 m² übertragen liegen Sie zwischen 177.000 und 185.000 Euro.

Schritt 4, die Korrektur. Fenster und Heizung aus 2018 rechtfertigen einen Aufschlag, den die Statistik nicht kennt. Realistisch landen Sie bei 185.000 bis 195.000 Euro. Gibt ein Portal-Rechner für dieselbe Adresse 205.000 bis 235.000 Euro aus und empfiehlt ein Makler 219.000 Euro als Angebotspreis (Beispielwerte, keine echten Abfragen), wissen Sie, was davon Wunschpreis ist, bevor jemand angerufen hat.

Wann reicht die Vorschau nicht mehr? Bank, Gericht, Finanzamt

Drei Gegenüber akzeptieren weder eine Gratis-Spanne noch einen Bericht als Grundlage, und es hilft, vorher zu wissen, warum.

Die Bank. Für sie zählt der Beleihungswert, den sie nach eigenen Vorgaben rechnet. In Deutschland definiert ihn § 3 BelWertV als den Wert, der auch über die ganze Kreditlaufzeit bei einem Verkauf erzielbar bleiben soll, bereinigt um Konjunkturspitzen und spekulative Elemente, vorsichtig und anhand der dauerhaften Merkmale des Objekts ermittelt9. In einem steigenden Markt liegt er absichtlich unter dem Marktwert. Ihre eigene Zahl hilft Ihnen dort nur, das Bankangebot zu beurteilen und bei Bedarf ein zweites Institut anzufragen.

Das Gericht. In Österreich gilt in allen gerichtlichen Verfahren das Liegenschaftsbewertungsgesetz2. Bei Erbteilung, Pflichtteil, Scheidung oder Zwangsversteigerung zählt das Gutachten eines Sachverständigen mit Befund, Stichtag und Begründung; wer dafür zugelassen ist, steht nach Fachgebiet in der österreichischen Sachverständigenliste der Justiz. Deutsche Gerichte ziehen dafür öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bei. Kosten, Dauer und Ablauf eines solchen Gutachtens beschreibt der Leitfaden zum Immobiliengutachten.

Das Finanzamt. In Österreich rechnet es bei Schenkung und Erbschaft mit dem Grundstückswert nach § 6 GrEStG: entweder nach dem Pauschalwertmodell aus dem hochgerechneten dreifachen Bodenwert und dem Gebäudewert oder nach einem geeigneten Immobilienpreisspiegel. Halten Sie Ihre Immobilie für weniger wert, dürfen Sie den niedrigeren gemeinen Wert nachweisen; kommt der Nachweis von einem gerichtlich zertifizierten Immobiliensachverständigen, gilt dessen Wert als richtig, bis das Gegenteil belegt ist8. Der österreichische Stufentarif bei Schenkung und Erbschaft: bis 250.000 Euro 0,5 %, von 250.000 bis 400.000 Euro 2 %, über 400.000 Euro 3,5 %8; bei einem Grundstückswert von 188.000 Euro aus dem Beispiel wären das 940 Euro. In Deutschland fällt darauf keine Grunderwerbsteuer an: § 3 Nr. 2 GrEStG nimmt Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden aus11. Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zählt dort der Grundbesitzwert nach dem Bewertungsgesetz, und § 198 BewG lässt den Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts zu, mit Gutachten oder zeitnahem Kaufpreis; den Ablauf im Erbfall zeigt der Beitrag geerbtes Haus verkaufen, Steuer und Bewertung.

Vorsicht bei Fristen: Wer dem Finanzamt einen niedrigeren Wert nachweisen will, braucht das Gutachten im laufenden Verfahren, nicht Jahre später. Weder eine Gratis-Bewertung noch ein Bericht ohne Unterschrift eines Sachverständigen gilt als Nachweis. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Weg 4: Die kostenlose Vorschau von CheckValue, und was erst der Bericht liefert

Die Vorschau ist kein verstecktes Formular. Sie tippen die Adresse ein, bestätigen die Objektdaten und sehen den vollständigen Aufbau des Berichts: wo Punktwert und Spanne stehen, wo Vergleichskäufe, Preisindex und Bezirksdurchschnitt erscheinen, wo die Karten zu Hochwasser, Lärm und Energie liegen. Die Werte selbst sind unkenntlich, denn sie werden erst nach dem Kauf berechnet. Was Sie nicht hergeben: Telefonnummer, Verkaufsabsicht, Besichtigungstermin.

Der Bericht liefert dann, was die Gratis-Wege nur in Teilen liefern: eine Spanne mit den Vergleichskäufen, aus denen sie stammt, den Preisindex, der sie fortschreibt, die Zu- und Abschläge für Zustand, Baujahr, Energieklasse oder Außenflächen mit Koeffizient und Quelle, und ein nummeriertes Quellenverzeichnis mit denselben amtlichen Stellen, die in diesem Beitrag zitiert sind. Dieselbe Adresse mit denselben Angaben ergibt dasselbe Ergebnis, auch nach einer Woche. Kein Gutachten ist er, auch nicht im Sinn des österreichischen Liegenschaftsbewertungsgesetzes: Niemand besichtigt, niemand unterschreibt, und vor Gericht oder beim Finanzamt ersetzt er den Sachverständigen nicht. Die Preise für einzelne Berichte, Pakete und Profis mit eigenem Briefkopf stehen auf der Preisseite.

Die Reihenfolge ist damit klar: erst die amtliche Zelle und zwei Kaufverträge, dann die Frage, ob eine Spanne reicht. Wenn nicht, ist der Bericht die nächste Stufe; verlangt jemand eine Unterschrift, beauftragen Sie den Sachverständigen.

In vielen Jahren Immobilienarbeit auf Teneriffa und in Österreich habe ich unzählige kostenlose Einschätzungen gesehen, und fast immer war der Auftrag das Ziel, nicht die Zahl. Das ist legitim und gehört zum Geschäft. Eigentümer sollten es nur wissen, bevor sie ihre Telefonnummer in ein Formular tippen.
Josef Eckmair, Mitgründer von CheckValue

Häufige Fragen

Was ist der Preis der „kostenlosen“ Bewertung: Ihre Kontaktdaten?

Bei den Rechnern von Portalen und Vermittlern ja. Die Zahl erscheint erst, wenn Sie E-Mail-Adresse und meist auch Telefonnummer eingetragen haben, und das Häkchen daneben ist die Einwilligung in Werbeanrufe, die § 174 TKG 2021 sonst verbietet. Der Betreiber verdient am Vermittlungsauftrag oder am verkauften Kontakt, nicht an der Bewertung. Wer nur eine Zahl möchte, lässt die Nummer weg oder nutzt die amtlichen Durchschnittspreise, die niemanden zurückrufen.

Wie genau ist eine Gratis-Bewertung im Vergleich zum Gutachten?

Eine Gratis-Bewertung ordnet Ihre Adresse einer statistischen Zelle zu und gibt eine Spanne aus; niemand besichtigt, niemand nennt einen Stichtag, niemand unterschreibt. Ein Gutachten nach dem österreichischen Liegenschaftsbewertungsgesetz muss Zweck, Bewertungsstichtag, Befund aus der Besichtigung, Beschreibung der Liegenschaft, gewähltes Verfahren und dessen Begründung enthalten. Die Gratis-Zahl ist deshalb eine Einordnung, die Sie gegen Kaufpreise prüfen sollten; das Gutachten ist ein Beweismittel. Genauigkeitsangaben in Prozent sind für beide unseriös, weil jedes Objekt anders streut.

Welche Daten brauche ich für eine Online-Bewertung?

Adresse, Objektart, Wohnnutzfläche, bei Häusern die Grundstücksfläche, Baujahr, Zimmerzahl, Stockwerk und Lift, Außenflächen wie Balkon oder Garten, Zustand mit den Jahren der letzten Sanierungen und den Heizwärmebedarf aus dem Energieausweis. Die Flächen stehen im Kaufvertrag, in Österreich im Nutzwertgutachten, oder im Bauplan. Jede fehlende Angabe verschiebt das Ergebnis: Allein Außenflächen und Bauperiode machen in der Statistik Austria für denselben Grazer Bezirk Hunderte Euro je Quadratmeter aus.

Wann reicht die Vorschau nicht mehr (Bank, Gericht, Finanzamt)?

Sobald jemand mit der Zahl streiten oder sie dem Kredit zugrunde legen muss. Die Bank rechnet den Beleihungswert nach eigenen vorsichtigen Regeln, in Deutschland nach der Beleihungswertermittlungsverordnung. Vor Gericht gilt in Österreich das Liegenschaftsbewertungsgesetz, also ein Gutachten eines Sachverständigen. Beim Finanzamt zählt in Österreich für die Grunderwerbsteuer der Grundstückswert nach dem Pauschalwertmodell oder einem Immobilienpreisspiegel; einen niedrigeren Wert weisen Sie mit dem Gutachten eines gerichtlich zertifizierten Sachverständigen nach, das die Vermutung der Richtigkeit hat. In Deutschland bleiben Erbschaft und Schenkung von der Grunderwerbsteuer frei; dort zählt für die Erbschaft- und Schenkungsteuer der Grundbesitzwert nach dem Bewertungsgesetz, und § 198 BewG erlaubt den Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts.

Wo kann ich kostenlos den Wert meiner Immobilie schätzen lassen?

Ohne Anmeldung und ohne Rückruf bei der Statistik Austria: Die Immobilien-Durchschnittspreise nennen für jeden Bezirk Quadratmeterpreise aus Kaufverträgen, getrennt nach Bauperiode, Wohnflächenklasse und bei Wohnungen nach Außenflächen. In Deutschland liefert BORIS-D die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse. Portal-Rechner und Makler kosten kein Geld, aber Ihre Kontaktdaten. CheckValue zeigt eine kostenlose Vorschau des Berichts; der berechnete Wert kostet 4,99 €.

Wie kann ich den Wert meiner Immobilie kostenlos schätzen lassen?

In vier Schritten: Suchen Sie in der Tabelle der Statistik Austria die Zelle Ihres Bezirks für Bauperiode und Größenklasse und multiplizieren Sie den Quadratmeterpreis mit Ihrer Wohnfläche. Schreiben Sie das Ergebnis mit dem Häuserpreisindex auf heute fort. Prüfen Sie es gegen zwei oder drei Kaufpreise aus der Urkundensammlung des Grundbuchs. Korrigieren Sie dann Zustand, Außenflächen und Energieausweis nach oben oder unten. Erst wenn Sie mehr als eine Spanne brauchen, lohnt sich ein bezahlter Bericht oder ein Gutachten.

Wie wird eine Immobilie bewertet?

Nach drei anerkannten Verfahren, die das österreichische Liegenschaftsbewertungsgesetz in § 3 nennt und die auch die deutsche Immobilienwertermittlungsverordnung kennt: Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren. Für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser ist der Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte der Regelfall, wobei Unterschiede in Lage, Größe, Alter und Zustand durch Zu- und Abschläge ausgeglichen werden. Online-Rechner und Berichte automatisieren genau diesen Vergleich mit Statistik; der Sachverständige macht ihn nach Besichtigung von Hand und begründet jede Anpassung.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Zahlen und Regeln tragen das Jahr ihrer Veröffentlichung; die aktuelle Fassung finden Sie in der zitierten Quelle.

Josef Eckmair MBA
Josef Eckmair MBA
Mitgründer von CheckValue · Über 20 Jahre Immobilienerfahrung auf Teneriffa und in Österreich · Geprüft von Christian Eckmair

Josef Eckmair MBA ist Mitgründer von CheckValue (CBDNOL GmbH, Ansfelden, Österreich). Er hat über 20 Jahre Immobilienerfahrung auf Teneriffa und in Österreich und schreibt über Gutachten, Steuern, Verkaufskosten und Bewertungen für Profis.

Artikel von Josef Eckmair →

Quellen

  1. 1
    statisticsImmobilien-Durchschnittspreise 2025: Häuser, Wohnungen und Baugrundstücke auf Bezirksebene
    Statistik Austria · 2026
    Tabellen vom 28.05.2026 auf Basis der Käufe privater Haushalte; ein Regressionsmodell gleicht die Transaktionen der vier Vorjahre nach Wohnfläche, Grundstücksgröße, Bauperiode und Lage aus; je Objektart eine Datei (Wohnungspreise2025.ods, Haeuserpreise2025.ods) mit einem Tabellenblatt pro Bundesland; Medianpreise Österreich 2025: Häuser 2.836 €/m², Wohnungen 4.162 €/m²; Tabellenblatt Steiermark, Eigentumswohnungen Graz (Stadt), 57 bis 78 m², Bauperiode 1961 bis 1990: 2.447 €/m² ohne und 2.561 €/m² mit Außenflächen, ab Baujahr 1991: 3.539 €/m² ohne und 3.952 €/m² mit Außenflächen.
    statistik.at ↗
  2. 2
    lawLiegenschaftsbewertungsgesetz (LBG), Bundesrecht konsolidiert
    RIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026
    § 1 Geltung in allen gerichtlichen Verfahren; § 2 Verkehrswert als der im redlichen Geschäftsverkehr üblicherweise erzielbare Preis; § 3 Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren; § 4 Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Sachen; §§ 9 und 10 Inhalt des Gutachtens: Zweck, Bewertungsstichtag, Befund, Beschreibung, Verfahren und Begründung.
    ris.bka.gv.at ↗
  3. 3
    statisticsHäuserpreisindex und OOH PI, 2. Quartal 2026
    Statistik Austria · 2026
    Vorläufiger Häuserpreisindex 2. Quartal 2026 (Basis 2025 = 100), veröffentlicht am 23.09.2026: Gesamt 105,00 und +5,1 % zum 2. Quartal 2025; bestehender Wohnraum 105,27 (+5,1 %), neuer Wohnraum 104,13 (+4,9 %).
    statistik.at ↗
  4. 4
    guidanceGrundbuchseinsicht
    oesterreich.gv.at, Bundeskanzleramt · 2026
    Jede Person kann in das Grundbuch Einsicht nehmen, in das Hauptbuch wie in die Urkundensammlung; die Einsicht ist bei Gericht, bei Notaren und über das Internet möglich.
    oesterreich.gv.at ↗
  5. 5
    officialBORIS-D: Bodenrichtwertinformationssystem für Deutschland
    Gemeinschaftsprojekt der Bundesländer, Information und Technik Nordrhein-Westfalen · 2026
    Webbasierter, für die Öffentlichkeit zugänglicher Nachweis der Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse über Ländergrenzen hinweg, zusätzlich zu den amtlichen Auskunftsportalen der einzelnen Länder.
    bodenrichtwerte-boris.de ↗
  6. 6
    law§ 174 TKG 2021: Unerbetene Nachrichten
    RIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026
    Abs. 1: Anrufe zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Nutzers sind unzulässig; Abs. 2: die Rufnummernanzeige darf bei Werbeanrufen nicht unterdrückt oder verfälscht werden; Abs. 3: elektronische Post einschließlich SMS zu Zwecken der Direktwerbung ist ohne vorherige Einwilligung des Empfängers unzulässig.
    ris.bka.gv.at ↗
  7. 7
    lawImmobilienmaklerverordnung (IMV), Bundesrecht konsolidiert
    RIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026
    § 15 Abs. 2 Höchstprovision bei Kauf und Verkauf: 4 % bis 36.336,42 Euro, darüber 3 % des Wertes je Auftraggeber; § 12 Umsatzsteuer in den Höchstbeträgen nicht enthalten; § 4 Abs. 1 Pflicht, auf Maklereigenschaft, Provisionspflicht und Provisionshöhe hinzuweisen und die wesentlichen Vertragsbestimmungen schriftlich zu bestätigen.
    ris.bka.gv.at ↗
  8. 8
    lawGrunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG), Bundesrecht konsolidiert
    RIS, Bundeskanzleramt Österreich · 2026
    § 6 Grundstückswert: Summe aus hochgerechnetem dreifachem Bodenwert und Gebäudewert (Pauschalwertmodell) oder ein aus einem geeigneten Immobilienpreisspiegel abgeleiteter Wert; der Steuerschuldner kann einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen; der Wert aus dem Gutachten eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Immobiliensachverständigen hat die Vermutung der Richtigkeit; § 7 Stufentarif für unentgeltliche Erwerbe: 0,5 % bis 250.000 Euro, 2 % für die nächsten 150.000 Euro, 3,5 % darüber.
    ris.bka.gv.at ↗
  9. 9
    law§ 3 BelWertV: Grundsatz der Beleihungswertermittlung
    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026
    Der Beleihungswert ist der Wert, der unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen und unter Ausschaltung spekulativer Elemente während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann; die Bewertung hat vorsichtig und anhand der nachhaltigen Merkmale des Objekts zu erfolgen.
    gesetze-im-internet.de ↗
  10. 10
    law§ 12 GBO: Einsicht in das Grundbuch
    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026
    § 12 Abs. 1: Die Einsicht des Grundbuchs ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt; Abs. 2 Anspruch auf Abschriften; Abs. 4 über jede Einsicht und jede Abschrift wird ein Protokoll geführt, aus dem der Eigentümer Auskunft verlangen kann. § 2 Abs. 2: Die Grundstücke werden im Grundbuch nach den amtlichen Verzeichnissen der Länder benannt (Liegenschaftskataster).
    gesetze-im-internet.de ↗
  11. 11
    law§ 3 GrEStG: Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung
    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026
    Nr. 2: Von der Besteuerung ausgenommen ist der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes; Schenkungen unter einer Auflage nur insoweit, als der Wert des Grundstücks den Wert der Auflage übersteigt.
    gesetze-im-internet.de ↗
  12. 12
    guidanceGrundbuchsabfrage über das Internet: JustizOnline, Verrechnungsstellen und Gerichtsgebühren
    oesterreich.gv.at (Bundeskanzleramt, Bundesministerium für Justiz) · 2026
    Gerichtsgebühren der Internet-Abfrage: aktueller Grundbuchsauszug (Vollabfrage einer Einlagezahl) 4,89 €, Teilauszug eines einzelnen Blattes 2,60 €, Abfrage der Urkundensammlung 1,52 € je Urkunde, Personenverzeichnis 2,44 € je Person; den Verrechnungsstellen sind zusätzlich angemessene Kosten zu ersetzen; seit 1. Oktober 2026 erhalten Eigentümer Grundbuchauszüge der eigenen Liegenschaft kostenlos elektronisch über JustizOnline.
    oesterreich.gv.at ↗

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